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   BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53   

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https://dejure.org/1954,356
BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53 (https://dejure.org/1954,356)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1954 - III ZR 229/53 (https://dejure.org/1954,356)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53 (https://dejure.org/1954,356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 210
  • NJW 1954, 1405
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.03.1931 - VI 456/30

    Kann der bayerische Anwalt die von ihm beim Bayerischen Obersten Landesgericht

    Auszug aus BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53
    So hat das Reichsgericht bereits in der Entscheidung in RGZ 132, 92 ff eine solche Ausnahme zugelassen und dahin entschieden, daß ein bayerischer Anwalt die von ihm beim Bayerischen Obersten Landesgericht gemäß § 8 EGZPO eingelegte Revision auch noch nach Unzuständigkeitserklärung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und vor Bestellung eines beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwalts wirksam zurücknehmen konnte.
  • BGH, 20.08.1998 - I ZB 38/98

    Voraussetzungen der Klagerücknahme in der Berufung

    Der Hinweis der Klägerin, eine Klagerücknahme könne in jedem Verfahrensabschnitt bis zur Rechtskraft des Urteils erklärt werden, ist zwar grundsätzlich zutreffend (vgl. BGHZ 14, 210, 211).
  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 147/17

    Verzichtsurteil - Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde;

    Der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte kann auch wirksam die Rücknahme der Klage erklären, solange der Kläger nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten ist (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211; Beschluss vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 234/87, BGHR ZPO § 269 Abs. 2 Revisionsinstanz 1).

    Maßgeblich dafür ist, dass es sich um Erklärungen handelt, die grundsätzlich in jeder Instanz abgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211) und die das Gericht davon entheben, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 5 f.).

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Er muss dort Ausnahmen erleiden, wo prozessökonomische Erwägungen dies nahelegen und der mit der Bestimmung des § 78 ZPO verfolgte Zweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211).

    Es sei deshalb kein zwingender Grund dafür ersichtlich, die Befugnis des beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalts zur Klagerücknahme, die er kraft der ihm gemäß § 81 ZPO zustehenden Vollmacht bis zur Einlegung der Revision erklären könne, mit dem Augenblick enden zu lassen, in dem die beklagte Gegenpartei Revision eingelegt habe (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das

    b) Die Klägerin hat ihren Auskunftsantrag hinsichtlich der Einkünfte des Beklagten in der Zeit von Mai bis Dezember 2005 im Rechtsbeschwerdeverfahren wirksam zurückgenommen (vgl. insoweit BGHZ 14, 210, 211 f. und BGH Beschluss vom 19. Oktober 1988 - IVa ZR 234/87 - BGHR ZPO § 269 Abs. 1 Einwilligung 1).
  • BGH, 01.12.2021 - XII ZB 472/20

    Verpflichtung eines Ehegatten zur weiteren Belegvorlage hinsichtlich seines

    Die von der Antragstellerin nach Erlass der angefochtenen Entscheidung und vor Einlegung der Rechtsbeschwerde durch ihren zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten (vgl. dazu BGHZ 14, 210 = NJW 1954, 1405 f.) erklärte Rücknahme des streitgegenständlichen Antrags ist nicht wirksam, weil die Voraussetzungen der §§ 112 Nr. 2, 113 Abs. 1 FamFG, 269 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 und 4 ZPO nicht vorliegen und der Antragsgegner mit der Rechtsbeschwerdebegründung seine Einwilligung in die Antragsrücknahme ausdrücklich verweigert hat.
  • BGH, 08.02.2001 - VII ZR 477/00

    Anwaltszwang bei Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des

    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb für zulässig angesehen, daß der Kläger und Revisionsbeklagte die Klage durch seinen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zurücknimmt (BGH, Beschluß vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211).

    Es wäre eine sachlich nicht gerechtfertigte Überspitzung (BGH, Beschluß vom 10. Juli 1954, aaO) des in § 78 ZPO normierten Anwaltszwangs, für die Wirksamkeit der Aufnahme gemäß § 250 ZPO im Stadium vor der Entscheidung über die Annahme der Revision die Prozeßerklärung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes zu verlangen.

  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 1/14

    Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme

    Es sei deshalb kein zwingender Grund dafür ersichtlich, die Befugnis des beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalts zur Klagerücknahme, die er kraft der ihm gemäß § 81 ZPO zustehenden Vollmacht bis zur Einlegung der Revision erklären könne, mit dem Augenblick enden zu lassen, in dem die beklagte Gegenpartei Revision eingelegt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211; Beschluss vom 8. Dezember 1977 - VII ZR 226/77, NJW 1978, 1262; Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373; Beschluss vom 8. Juli 2013 - VII ZB 35/12, juris Rn. 1 für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).
  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 112/07

    Voraussetzungen für einen wirksam erklärten Verzicht auf einen Klageanspruch

    Die prozessökonomischen Überlegungen, die den Bundesgerichtshof zu der Annahme bewogen haben, dass der Kläger als Revisionsbeklagter die Klage, solange sich für ihn noch kein beim Revisionsgericht zugelassener Rechtsanwalt bestellt hat, auch durch seinen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zurücknehmen kann (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, NJW 1954, 1405), beruhen darauf, dass außer dieser Erklärung keine weiteren verfahrensbezogenen Prozesshandlungen mehr erforderlich sind.
  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 40/84

    Anwaltszwang bei Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) nach

    Er sieht sich daran jedoch durch folgende Entscheidungen anderer Zivilsenate gehindert: Beschlüsse vom 11. Februar 1953 - II ZR 239/52 = LM ZPO § 78 Nr. 3; vom 18. Oktober 1966 - Ia ZB 12/66 = NJW 1967, 49; vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53 = NJW 1954, 1405, 1406 (insoweit in BGHZ 14, 210 nicht abgedruckt); vom 22. April 1970 - IV ZR 1103/68 = LM ZPO § 78 Nr. 11; vom 24. November 1976 - V ZR 264/74 = LM ZPO § 78 Nr. 13; vom 8. Dezember 1977 - VII ZR 226/77 = LM ZPO § 78 Nr. 14; vom 12. Dezember 1979 - VIII ZR 84/79.

    Auch kann der Kläger als Revisionsbeklagter noch beim Revisionsgericht die Klage durch seinen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zurücknehmen, solange sich für ihn ein beim Revisionsgericht zugelassener Rechtsanwalt nicht gemeldet hat (BGH - III. Zivilsenat -, BGHZ 14, 210).

    Noch weiter geht die Begründung in BGHZ 14, 210, 211 ff:.

  • BGH, 08.07.2013 - VII ZB 35/12

    Möglichkeit eines vorsorglichen Widerrufs der Klagerücknahme im Zivilprozess

    Diese Prozesshandlung kann auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch durch den Prozessvertreter II. Instanz wirksam erklärt werden (BGH, Beschlüsse vom 22. April 1970 - IV ZR 1103/68, NJW 1970, 1320 und vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10

    Telefonsystem

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 229/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Versagungsantrag eines Insolvenzgläubigers im

  • OLG Koblenz, 17.11.1999 - 8 W 662/99

    Anwaltszwang für Klagerücknahme nach Verweisung vom Amts- an das Landgericht

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung;

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

  • BGH, 08.12.1977 - VII ZR 226/77

    Postulationsfähigkeit vor dem BGH - Antrag auf Erklärung der gegnerischen Seite

  • BGH, 08.12.1977 - VII ZR 239/77

    Vornahme von Prozesshandlungen vor dem BGH - Befreiung vom Anwaltszwang bei

  • BGH, 12.06.1979 - X ZR 81/78

    Antrag der Klägerin auf Erlass eines Verlustigkeitsbeschlusses und

  • BGH, 29.08.2019 - V ZR 15/19

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Folgen der Klagerücknahme nach

  • BGH, 19.11.1984 - GSZ 1/84

    Anträge nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO durch nicht beim BGH zugelassenen

  • OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12

    Verfahrensrecht - Kostenniederschlagung wegen entschuldigten Rechtsirrtums

  • BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61

    Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1

  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 234/87

    Klagerücknahme durch einen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten -

  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 6 W 59/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenansatz; Konkludente Rücknahme einer

  • BVerwG, 16.02.1962 - VII C 80.61

    Rücknahme der Revision

  • BGH, 22.04.1970 - IV ZR 1103/68

    Antrag auf Verlustigerklärung und Auferlegung der Kosten durch einen beim

  • BGH, 24.11.1976 - V ZR 264/74

    Antrag des Rechtsmittelbeklagten auf Erlass eines Verlustigkeits- und

  • BGH, 12.12.1979 - VIII ZR 135/79

    Stellung eines Antrags vor dem Revisionsgericht durch einen bei diesem

  • OLG Koblenz, 15.05.1973 - 6 U 106/73
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