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   BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50   

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BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1954,185)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1954 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1954,185)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50 (https://dejure.org/1954,185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 251
  • NJW 1954, 1523
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlassgrundstück, wenn damit ein zum Nachlass gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluss an BGHZ 14, 251).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 14, 251) lägen die Voraussetzungen des § 2039 Satz 1 BGB nicht vor, da weder die Anfechtung der Grundschuldbestellungen noch deren Sittenwidrigkeit oder auf § 826 BGB oder cic gestützte Zurückbehaltungsrechte materiell-rechtliche Ansprüche seien.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger mache keinen Nachlassanspruch im Sinne des § 2039 Satz 1 BGB geltend und sei deswegen daraus auch nicht prozessführungsbefugt, ist mit dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juli 1954 (BGHZ 14, 251) nicht zu vereinbaren.

    Bei der Vollstreckungsgegenklage hat indes nur - wie bei der Nichtigkeitsklage aus § 579 ZPO (BGHZ 14, 251, 255) - das richterliche Urteil Gestaltungswirkung.

    Nichts anderes kann dann aber gelten, wenn diese Ansprüche nicht unmittelbar, sondern in der verfahrensrechtlichen Einkleidung einer Vollstreckungsgegenklage durchgesetzt werden sollen (vgl. BGHZ 14, 251; ausdrücklich zustimmend Soergel/Wolf, aaO § 2039 Rdn. 5, 8; vgl. auch MünchKomm-BGB/Heldrich, aaO § 2039 Rdn. 2, 19; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 43 III 4 a).

  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Ein nach Erteilung der Prozessvollmacht an seine Ehefrau eingetretener Verlust der Prozessfähigkeit kann den Nichtigkeitsgrund nicht begründen, weil eine wirksam erteilte Prozessvollmacht durch den Eintritt der Prozessunfähigkeit nicht endet (§ 86 ZPO; vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50, juris Rn. 36, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 14, 251; Urteil vom 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62, FamRZ 1964, 28, 30; MüKoZPO/Braun, 5. Aufl., § 579 Rn. 13; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl., § 579 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 579 Rn. 8).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil;

    Bei diesen geht es um grobe Mängel des Verfahrens, die den Bestand des Revisionsurteils unbeschadet der tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz in Frage stellen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50, BGHZ 14, 251, 256 [juris Rn. 21]).

    Demgegenüber kommt nach dem Regelungsplan des Gesetzgebers eine Zuständigkeit des Berufungsgerichts in Betracht, wenn es um den vom Berufungsgericht festgestellten oder festzustellenden Sachverhalt geht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 aaO; ferner Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72, BGHZ 61, 95, 97, 100 [juris Rn. 9 f.]; BVerwG vom 7. Dezember 2015 - 6 PKH 10/15, juris Rn. 12; Musielak in Musielak/Voith, ZPO 14. Aufl., § 584 Rn. 2; MünchKomm-ZPO/Braun, 5. Aufl., § 584 Rn. 1).

  • BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des

    b) Im Ansatz zutreffend weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass der Miterbe, der einen Aktivprozess fortführt, die Rechte der anderen Miterben zu berücksichtigen hat und gemäß § 2039 Satz 1 BGB Leistung nicht an sich, sondern nur an alle Miterben verlangen kann (BGH, Urteile vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50, BGHZ 14, 251, 254 und vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 212; MüKoZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 239 Rn. 22; HK-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 239 Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 239 Rn. 9; Palandt/Weidlich aaO Rn. 8; Lohmann aaO).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Die Fortsetzung des Rechtsstreits durch nur einen von mehreren Miterben der früheren Klägerin ist rechtlich unbedenklich (§ 2039 BGB, vgl. BGHZ 14, 251, 23, 207).
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Wenn der einzelne Miterbe einen der Erbengemeinschaft zustehenden Anspruch allein im Prozeßweg geltend machen kann und nur materiell in der Form seines Antrags die Rechte der übrigen Miterben berücksichtigen muß, wenn er also einen Rechtsstreit über einen solchen zum Nachlaß gehörigen Anspruch (auch Feststellungsanspruch) neu beginnen oder einen bereits anhängigen Rechtsstreit aufnehmen und weiterführen darf (vgl. BGHZ 14, 251 [254]), so ist kein Grund einzusehen, daß er nicht auch Mängel, mit denen dieser bereits anhängige Rechtsstreit behaftet ist, beseitigen darf, soweit dies noch möglich ist.
  • BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72

    Rechtsmittel

    Bei der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Berufungs- und Revisionsgericht hat das Gesetz in § 584 Abs. 1 ZPO darauf abgestellt, ob die Wiederaufnahme wegen des von der Berufungsinstanz als Tatsacheninstanz festgestellten Sachverhalts begehrt wird - dann soll das Berufungsgericht zuständig sein - oder ob grobe Verfahrensmängel geltend gemacht werden; in diesen Fällen soll das Revisionsgericht zuständig sein (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichsjustizgesetzen, 2. Auflage, Band II, Abt. I S. 383; BGHZ 14, 251 [256]; Wieczorek, ZPO, 1957, Anm. B zu § 584).

    Wie die Beklagte selbst nicht verkennt, lag der in BGHZ 14, 251 entschiedene Fall insofern anders, als dort die klagende Partei geltend gemacht hatte, sie sei in allen drei Instanzen - also auch in der Revisionsinstanz - geschäfts- und prozeßunfähig und daher nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten gewesen.

    Es entspricht der seit RGZ 120, 170 (173) herrschenden Meinung, daß das Revisionsgericht im Rahmen des § 584 Abs. 1 ZPO für eine Wiederaufnahmeklage dann nicht zuständig ist, wenn es nicht in der Sache selbst erkannt hat; eine Sachentscheidung ist aber dann anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Revision als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 14, 251 [257]; Stein-Jonas-Pohle-Grunsky, ZPO, 19. Auflage, 1972, Anm. IV 1 zu § 584; Zöller, ZPO, 10. Auflage, 1968, Anm. 1 zu § 584; Baumbach-Lauterbach, 30. Auflage, Anm. 2 C zu § 584 ZPO).

  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 170/57

    Rechtsmittel

    Wenn das Oberlandesgericht zur Begründung seines Verweisungsbeschlusses auf die Entscheidung BGHZ 14, 251 verweist, so ist diese Entscheidung durchaus mißverstanden worden.

    Gegenüber anderen Auffassungen im Schrifttum hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 14, 251 darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht durch eine Zurückweisung der Revision in der Sache zu Lasten der Beklagten entschieden habe und demgemäß für eine.

    Dabei mag dahinstehen, ob eine Prozeßabweisung erfolgen müßte, wenn auch das Revisionsverfahren von dem Nichtigkeitsgrund betroffen wäre (vgl. RG JW 1924, 908 und BGHZ 14, 251 [258]).

  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Der Streitfall ist auch nicht mit den Fallgestaltungen vergleichbar, die dem Teilurteil des BGH vom 13. Juli 1954 V ZR 56.50 (BGHZ 14, 251) und dem Beschluss des BVerwG vom 9. Juni 1986 5 B 147.83 (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 21) zugrunde lagen.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Die Einbeziehung des auf die Erbengemeinschaft entfallenden Gesellschaftsanteils in die Berechnung des Quorums ginge daher über den Anwendungsbereich des § 2039 BGB hinaus; denn diese Vorschrift erfaßt nicht die Ausübung von Gestaltungsrechten (BGHZ 14, 251 (254) [BGH 13.07.1954 - V ZR 56/50]; Staudinger/Werner (1996), Rn. 14 zu § 2039 BGB m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1973 - V ZR 82/73

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens durch Nichtigkeitsklage -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 4 S 887/94

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung durch Beschluß - Zuständigkeit des

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72

    Restitutionsklage; Zuständigkeit des Revisionsgerichts

  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

  • LG Traunstein, 14.01.2021 - 4 T 2702/12

    Erkrankung, Nichtigkeitsgrund, Krankheit, Gutachten, Attest, Mangel,

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 204/08

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Prozessführung

  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 37/78

    Zuständiges Gericht in einem Fall einer auf den Nichtigkeitsgrund mangelnder

  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

  • BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 146.83

    Fortführung einer Klage durch zwei Miterbinnen und Beschwerdeführerinnen im

  • BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50

    Rechtsmittel

  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage -

  • BVerwG, 04.04.1972 - VII A 1.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.04.1966 - II A 1.65

    Rechtsmittel

  • BFH, 10.02.1987 - VIII K 2/86

    Erhebung einer Restitutionsklage

  • BVerwG, 14.07.1966 - II A 2.65

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.04.1961 - I ZR 91/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 74/54

    Zulässigkeit eines neuen Feststellungsantrags

  • BGH, 20.06.1959 - V ZR 44/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.02.1956 - V ZR 206/54

    Rechtsmittel

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