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   BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52   

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BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52 (https://dejure.org/1954,602)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1954 - III ZR 369/52 (https://dejure.org/1954,602)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1954 - III ZR 369/52 (https://dejure.org/1954,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erklärungen des Landesernährungsministers und des Landesernährungsamts als Amtspflichtverletzungen - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Nichtveröffentlichung von Zeitungsartikeln - Hoheitliche Fürsorgepflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 319
  • NJW 1955, 97
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Ist nämlich eine Amtspflicht den Beamten nicht im Interesse einzelner Personen auferlegt, sondern ist der Zweck der Amtspflicht nur die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder das Interesse des Staates an einer ordentlichen Amtsführung der Beamten, so handelt es sich nicht um eine den Beamten einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, wie das Reichsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. RGZ 140, 423 [427]) zutreffend angenommen hat.

    Etwas anderes kann nur gelten, soweit jene Amtsstellen durch Abgabe falscher Erklärungen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zugefügt haben; denn ein Beamter, der in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht (RGZ 140, 423 [430]).

  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 35/50

    Leistungsanforderung. Nachprüfung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Die fraglichen Handlungen sind vor Erlaß des Grundgesetzes begangen worden; Art. 34 GrundG mißt sich aber hinsichtlich der etwa bestehenden Möglichkeit, Verwaltungsakte aufzuheben, keinesfalls rückwirkende Kraft bei (BGHZ 4, 77 [83]; 302 [310/11]; S 10/11 des insoweit in BGHZ 12, 52 nicht abgedruckten Urteils vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - und S 15 des zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteils vom 10. Juli 1954 - VI ZR 120/53).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Die fraglichen Handlungen sind vor Erlaß des Grundgesetzes begangen worden; Art. 34 GrundG mißt sich aber hinsichtlich der etwa bestehenden Möglichkeit, Verwaltungsakte aufzuheben, keinesfalls rückwirkende Kraft bei (BGHZ 4, 77 [83]; 302 [310/11]; S 10/11 des insoweit in BGHZ 12, 52 nicht abgedruckten Urteils vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - und S 15 des zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteils vom 10. Juli 1954 - VI ZR 120/53).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Die fraglichen Handlungen sind vor Erlaß des Grundgesetzes begangen worden; Art. 34 GrundG mißt sich aber hinsichtlich der etwa bestehenden Möglichkeit, Verwaltungsakte aufzuheben, keinesfalls rückwirkende Kraft bei (BGHZ 4, 77 [83]; 302 [310/11]; S 10/11 des insoweit in BGHZ 12, 52 nicht abgedruckten Urteils vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - und S 15 des zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteils vom 10. Juli 1954 - VI ZR 120/53).
  • RG, 04.07.1924 - III 924/24

    Handelt ein Schutzmann, der bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Deshalb sind die in der von den Vorinstanzen angeführten Reichsgerichtsentscheidung RGZ 108, 366 (ebenso z.B. auch in RGZ 91, 304 und 381 [383/4]; 125, 86; 139, 154) entwickelten Gedanken nicht einschlägig, dem Beamten obliege jedem Dritten gegenüber die Amtspflicht, die ihm anvertrauten Machtmittel nicht nur bei Absicht der Zwangsgewalt, sondern gerade auch ohne Zwangsabsicht nur sorgfältig zu gebrauchen.
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 140/50

    Amtshaftung. Lieferung vertretbarer Sachen

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Ein Fall der Art, daß durch die vorangegangenen Handlungen des Landes eine privatrechtliche Verpflichtung zum Widerruf entstanden wäre, wie z.B. in BGHZ 5, 102 ein privatrechtlicher Anspruch auf Lieferung vertretbarer Sachen, liegt hier nicht vor.
  • RG, 28.09.1942 - V 30/42

    Ist der ordentliche Rechtsweg zulässig für eine Abwehrklage gegenüber

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Die für die Amtshaftungsansprüche entwickelten Grundsätze greifen auch für die Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB Platz (RGZ 170, 40 [42]).
  • RG, 13.11.1934 - III 112/34

    1. Kann die Berufung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf den Ablauf der

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Enthält der Beamte sich hoheitlichen Zwanges und beschränkt er sich nur auf die Erteilung einer Auskunft, so muß die Auskunft - gleichgültig, ob sie aus einer Rechtspflicht zur Auskunftserteilung oder freiwillig abgegeben wird - sachgerecht, also auch wahrheitsgemäß sein (vgl. z.B. RGZ 146, 35 [40]; 170, 129 [134]).
  • RG, 30.10.1942 - III 24/42

    Welche Ansprüche hat der Betroffene, wenn das Jugendamt von der

    Auszug aus BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
    Enthält der Beamte sich hoheitlichen Zwanges und beschränkt er sich nur auf die Erteilung einer Auskunft, so muß die Auskunft - gleichgültig, ob sie aus einer Rechtspflicht zur Auskunftserteilung oder freiwillig abgegeben wird - sachgerecht, also auch wahrheitsgemäß sein (vgl. z.B. RGZ 146, 35 [40]; 170, 129 [134]).
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Die Pflicht, sich eines solchen Amtsmissbrauchs zu enthalten, obliegt einem Beamten gegenüber jedem Dritten, der durch den Missbrauch geschädigt werden kann (RG, Urt . v. 12.03.1937 - III 81/36 , RGZ 154, 201 [208]; BGH , Urt . v. 20.09.1954 - III ZR 369/52 , BGHZ 14, 319 [324]; Urt . v. 18.06.1956 - III ZR 322/54 , LM Nr. 1 zu § 839 (Fm) BGB; Urt .
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Die Revision übersieht - vor allem auch bei der von ihr vorgenommenen Gegenüberstellung von Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Anwendung staatlicher Zwangs- und Machtmittel und der Ausübung schlichthoheitlicher Verwaltung -, dass der Beamte nicht nur bei Anwendung der ihm anvertrauten Macht mittel die Amtspflicht hat, sachgerecht zu verfahren, sondern dass ihm auch aus dem Gedanken der Fürsorge jedem unbeteiligten Dritten gegenüber die Amtspflicht obliegt, bei der Amtsausübung in keiner Weise unzulässig in dessen Bereich einzugreifen (RGZ 139, 149 [154]; 158, 83 [94]; BGHZ 14, 319 [323]).

    Der Senat hat diese Rechtsprechung bereits in BGHZ 14, 319 [324] im Hinblick auf § 826 BGBübernommen.

  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 198/60

    Verletzung der Amtspflicht durch das Finanzamt bei Gewährung eines Kredits -

    Daraus folgt weiter, daß die Auskunft, weil das Finanzamt eine Behörde des beklagten Landes ist, nur eine interne sein konnte (vgl. BGHZ 14, 319, 321) [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] .

    Die mit der Ausstellung der Bescheinigung befaßten Beamten des Finanzamts Freiburg hätten daher eine Amtspflicht gegenüber dem Kläger nur dann verletzen können, wenn sie dem Kläger in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise, also sittenwidrig vorsätzlich Schaden zugefügt hätten (BGHZ 14, 319, 324 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; RGZ 140, 423, 430).

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 216/66

    Abwicklung einer Gründer-GmbH; Haftung der Gründer

    Indem der Rechtspfleger ohne ausreichende Prüfung der Rechtslage dem Kläger und seinen Mitgesellschaftern eine falsche Auskunft erteilt und sie hierdurch dazu bewogen hat, einen der wirklichen Sach- und Rechtslage widersprechenden Eintragungsantrag zu stellen, hat er gegen seine Amtspflicht verstoßen, Auskünfte an das rechtsuchende Publikum richtig zu geben ( BGHZ 14, 319, 321; BGH IM BGB § 839 (Ca) Nr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1956 - III ZR 322/54

    Rechtsmittel

    Ein Beamter, der in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt eine ihm diesem gegenüber obliegende Amtspflicht (BGHZ 14, 319 [324]) nur dann, wenn dieser Amtsmißbrauch mit dem Bewußtsein erfolgt, diesen Dritten schädigen zu können.

    Es ist zwar richtig, daß ein solcher Mißbrauch der amtlichen Stellung, wie er durch den Angestellten F. begangen wurde, möglicherweise auch zu einer Haftung der Beklagten gegenüber einem weiteren, durch diesen Mißbrauch geschädigten Personenkreis, führen könnte, "denn ein Beamter, der in einer den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht" (BGHZ 14, 319 [324]).

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Denn ein Beamter, der in feiner den Tatbestand des § 826 BGB erfüllenden Weise durch Ausübung seiner Amtsgewalt einem Dritten Schaden zufügt, verletzt damit eine diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht (RGZ 140, 423 [430]; BGHZ 14, 319 [324]; 16, 111 [113/4]; S 9 des Urteils vom 25. Oktober 1955 - III ZR 92/54).
  • LG Karlsruhe, 21.11.2023 - 10 O 111/23

    Kostenentscheidung bei Abweisung einer Amtshaftungsklage als lediglich "zurzeit

    Die Amtspflicht, dass erteilte Auskünfte, auch dort wo keine Pflicht zur Auskunft besteht, richtig sein müssen, rechtfertigt sich aus dem Gedanken der hoheitsrechtlichen Fürsorge gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird (BGH, Urt. v. 20.09.1954 - III ZR 369/53, NJW 1955, 97; BGH, Urt. v. 05.05.1955 - III ZR 252/53, NJW 1955, 1835).
  • BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54

    Personenbeförderung der Bundespost

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  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

    Soweit es um die angeblich falsche Auskunft des Ministeriums vom 6. Februar 1962 geht, ist das Berufungsgericht richtig davon ausgegangen, daß die Auskunft eines Beamten - gleichgültig, ob sie auf Grund einer Rechtspflicht zur Auskunftserteilung oder freiwillig abgegeben wird - sachgerecht, also richtig und vollständig sein muß (BGHZ 14, 319, 321 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52]; BGH VersR 1959, 520).
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 28/64

    Amtsverhältnis eines Bundesministers zur Bundesregierung - Vertrauensverhältnis

    Dieses Amtsverhältnis begründet Amtspflichten, die Dritten gegenüber bestehen können und deren Verletzung eine Haftung des Dienstherrn begründen kann (vgl. RGZ 118, 325; BGHZ 14, 319).
  • BGH, 15.01.1962 - III ZR 177/60
  • OLG Brandenburg, 20.06.1995 - 2 U 13/94

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters;

  • BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62

    Schadensersatz wegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 57/61

    Verschwinden zweier Schiffsjungen von Bord eines deutschen Schiffes in Pakistan -

  • BGH, 22.03.1965 - III ZR 55/64

    Wirksamkeit einer Zustellung - Kenntnis des Rechtsanwalts von dem Zugang des

  • BGH, 05.05.1955 - III ZR 252/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 212/64

    Rückwirkende Erhöhung von Entschädigungszahlungen - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 191/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.04.1959 - III ZR 31/58

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 11.03.1993 - 2 O 517/91

    Schadensersatzanspruch wegen Mitteilungen eines Ministers an die Öffentlichkeit

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