Rechtsprechung
BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54 |
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Bewertung eines an einem den Prozessparteien nicht bekanntgegeben Termin verkündeten Urteils eines Berufungsgerichts als Scheinurteil - Vorliegen eines Urteilsentwurfs bei fehlender ordnungsgemäßer Verkündung eines angefochtenen Urteils - Gleichstellung von nicht ...
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 310
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Verfahrensgang
- BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
- BGH, 24.09.1954 - I ZR 172/52
Papierfundstellen
- BGHZ 14, 39
- NJW 1954, 1281
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
Vorzeitige Urteilsverkündung
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Bei der Prüfung der Frage, ob das angefochtene Urteil mangels einer ordnungsgemäßen Verkündung nur ein Urteilsentwurf und daher noch nicht existent geworden sei, ist der I. Zivilsenat in Übereinstimmung mit dem III. Zivilsenat (BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52]) der Ansicht, daß das angefochtene Berufungsurteil nur ein Urteilsentwurf sei und daher nicht die Grundlage einer Sachentscheidung des Revisionsgerichts bilden könne.Der I. Zivilsenat sieht sich an einer dahingehenden Entscheidung jedoch durch ein Urteil des II. Zivilsenats (BGHZ 10, 328 [BGH 07.10.1953 - II ZR 208/52]) gehindert, das die gegenteilige Auffassung vertritt und 3 Tage vor Erlaß des Urteils des III. Zivilsenats in BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52] ergangen war.
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts steht neben dem bereits erwähnten Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52]) ein weiteres Urteil desselben Senats(Urteil vom 23. März 1953 - III ZR 170/51 -), in dem der Senat die Auffassung vertritt, daß ein Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet werden müsse und daß ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift das Urteil nicht im Rechtssinne zur Entstehung gelangen lasse.
Er leitet diese Annahme, wie seine Stellungnahme in NJW 54, 109; JZ 1954, 71 ergibt, nicht aus der zwingenden Natur der Formvorschriften über die Verlautbarung des Urteils ab, sondern stützt sich dabei allein auf die Bedeutung des Verkündungstermins und die nachteiligen Folgen, die die Verletzung der Vorschrift über die Bekanntgabe des Verkündungstermins für die Parteien haben können.
- RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37
1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Während das Reichsgericht in der Verletzung des § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO über die Verlesung der Urteilsformel nicht einmal einen unbedingten Revisionsgrund erblickt (RGSt 16, 349; 71, 379),hat es bei der Beurteilung eines Verstoßes gegen das Mündlichkeitsprinzip bei der Verkündung des Urteils zunächst einen absoluten Revisionsgrund im Sinn des § 338 Nr. 6 StPO gesehen (RGSt 1, 90; 35, 106; 57, 26; 60, 279),später aber in diesem Fall das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes verneint (RGSt 71, 377).In der Entscheidung RGSt 71, 377 hat das Reichsgericht ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen, ob eine Verletzung des § 173 Abs. 1 GVG die Entstehung eines Urteils verhindere.
- RG, 28.06.1937 - 5 D 910/36
1. Wer gutgläubig Schmuggelware erworben hat, kann nicht allein dadurch …
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Es handelt sich hierbei um eine Unterscheidung, die das Reichsgericht in RGSt 71, 280 - mit einer etwas anderen Terminologie, aber in der Sache übereinstimmend - durch die Gegenüberstellung dessen, was zum Begriff der Verkündung gehört, und dessen, was nur Formerfordernis der Verkündung ist, gekennzeichnet hat.Denn es gibt in dem geltenden Verfahrensrecht, wie das Seichsgericht in RGSt 71, 280 zutreffend hervorgehoben hat, keinen Satz, nach dem die Verletzung zwingender Formvorschriften eine richterliche Handlung, insbesondere ein Urteil stets unwirksam macht.
- RG, 01.07.1939 - II 12/39
Kann ein Urteil, das von der Kammer für Handelssachen im ersten Rechtsgange …
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
In den beiden Urteilen HRR 1931 Nr. 623 and RGZ 161, 61 hat das Reichsgericht dargelegt, daß die Verkündung eines Urteils in vermögensrechtlichen Streitigkeiten durch den Einzelrichter allein statt durch den Vorsitzenden in Anwesenheit der Beisitzer zwar einen Verstoß gegen § 310 ZPO darstelle, daß aber die Parteien auf die Befolgung dieser Vorschrift wirksam verzichten könnten, und daß demgemäß die Verletzung gegen diese im Gesetz vorgesehene Verlautberung nicht die Folge einer völligen Unwirksamkeit eines so verkündeten Urteils habe.Während diese beiden Entscheidungen im allgemeinen in ihrer Gedankenführung noch an die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts anknüpfen und die Möglichkeit eines Rügeverzichts (§ 295 Abs. 2 ZPO) als tragenden Grund für die vorgenommene Einschränkung anführen, wird in der Entscheidung RGZ 161, 61 zur Begründung auch auf die Vorschriften der §§ 551 Nr. 1, 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hingewiesen, wonach nicht einmal die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts unheilbare Nichtigkeit des Urteils zur Folge habe.
- BGH, 23.03.1953 - III ZR 170/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts steht neben dem bereits erwähnten Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52]) ein weiteres Urteil desselben Senats(Urteil vom 23. März 1953 - III ZR 170/51 -), in dem der Senat die Auffassung vertritt, daß ein Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet werden müsse und daß ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift das Urteil nicht im Rechtssinne zur Entstehung gelangen lasse. - BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Sie sind vielmehr in den Entscheidungen NJW 1950, 711 und BGHSt 4, 279 ohne weitere Erörterung als selbstverständlich davon ausgegangen, daß ein solches mangelhaft verkündetes Urteil nur ein anfechtbares Urteil sei. - BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52
Verkündungsprotokoll
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Der I. Zivilsenat sieht sich an einer dahingehenden Entscheidung jedoch durch ein Urteil des II. Zivilsenats (BGHZ 10, 328 [BGH 07.10.1953 - II ZR 208/52]) gehindert, das die gegenteilige Auffassung vertritt und 3 Tage vor Erlaß des Urteils des III. Zivilsenats in BGHZ 10, 346 [BGH 12.10.1953 - III ZR 379/52] ergangen war. - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.04.1948 - ZS 1/48
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Dem Reichsgericht ist in dieser Rechtsprechung der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone gefolgt, der in seiner Entscheidung MDR 1948, 139 [OGH Köln 15.04.1947 - ZS 1/48] ebenfalls die Auffassung vertritt, daß ein verkündetes Urteil nur die Bedeutung eines Urteilsentwurfes habe, wenn die Verkündung zwar ordnungsgemäß erfolgt, aber nicht oder in wesentlichen Punkten nur mangelhaft protokolliert und daher bis zu einer etwa zulässigen Berichtigung des Protokolls gemäß § 164 Nr. 1 ZPO unbeweisbar sei. - RG, 18.03.1886 - IV 70/86
Förmlichkeiten der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Den Ausgangspunkt für diese Rechtsprechung des Reichsgerichts bildet die von diesem Gericht schon früh vertretene Auffassung, daß jedes Urteil zu seiner Entstehung der Verkündung bedürfe, daß also ein Urteil, ohne verkündet zu sein, nur als ein Urteilsentwurf betrachtet werden könne (RGZ 16, 331; 17, 421; JW 1905, 115). - RG, 10.07.1931 - II 502/30
Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung …
Auszug aus BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Im einzelnen hat das Reichsgericht diese Grundsätze auf den Fall angewandt, daß bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren die in § 7 Entl VO vorgeschriebene Zustellung des Urteils von Amts wegen fehlt (RGZ 120, 245; 123, 336; DR 1944, 384), daß die in § 310 ZPO vorgeschriebene Verkündung des Urteils unterblieben und statt dessen das Urteil zu Unrecht nach § 7 Entl VO von Amts wegen zugestellt worden ist (RGZ 133, 215), daß ein von der Kammer beschlossenes Ehescheidungsurteil zu Unrecht durch den Berichterstatter als Einzelrichter verkündet ist (RG 135, 118), oder daß eine formgerechte Verkündung des Urteils nicht nachweisbar ist, weil ein wirksames Verkündungsprotokoll wegen Fehlens der Unterschrift des Vorsitzenden (RGZ 148, 151) oder aus einem sonstigen Grund eine ordnungsgemäße Niederschrift über die Verkündung des Urteils nicht vorgelegen hat (RG JW 1936, 1903). - RG, 13.03.1922 - I 1497/21
Zum Begriff der Verhandlung im Sinn des § 175 GVG.
- RG, 30.01.1880 - 26/80
1. Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens …
- RG, 20.06.1935 - VI 8/35
Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Vorsitzende das Protokoll über die …
- RG, 17.06.1926 - III 317/26
Genügt, um die Offentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe …
- RG, 27.01.1932 - IX 497/31
1. Kann ein in einer Ehesache von der Zivilkammer beschlossenes Urteil wirksam …
- BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21
Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten …
Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor, der nicht Gegenstand einer die Einspruchsfrist des § 339 Abs. 1 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; Senat, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020;… Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).Mit dem Wesen der Verlautbarung nicht unvereinbar ist nämlich sowohl ein Verstoß bei der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verkündungstermins an die Parteien (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 46) als auch die Verletzung der Vorschrift des § 310 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2015 - IX ZR 156/14, NJW-RR 2015, 508 Rn. 6; Beschluss vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88, NJW 1988, 2046).
- BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14
Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung …
cc) Soweit sich die Revisionserwiderung unter Hinweis auf einen Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39) darauf beruft, dass der Gläubiger vom Verkündungstermin keine Kenntnis haben müsse, so stellt der zitierte Beschluss lediglich klar, dass in einem Fall des Verstoßes gegen die zwingenden Vorschriften über die Verkündung von Urteilen zwar ein schwerwiegender Verfahrensmangel, aber aus Gründen der Rechtssicherheit kein Scheinurteil vorliegt. - BGH, 05.12.2017 - VIII ZR 204/16
Wirksamkeit des Erlasses eines Urteils bei Verkündungsmängeln: Verstoß gegen …
Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von dem Erlass und dem Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1954, GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44;… vom 8. Februar 2012, XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 13;… Urteile vom 31. Mai 2007, X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 12 und vom 12. März 2004, V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, unter II 1 b).Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44;… vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019 unter II 1 b).
Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass aus Gründen der Rechtssicherheit nicht jeder Verkündungsmangel dazu führen kann, ein Urteil als bloßes Schein- oder Nichturteil einzuordnen, das als solches nicht in Rechtskraft erwachsen kann und dessen Nichtexistenz somit auch noch nach vielen Jahren unabhängig von Rechtsmittelfristen geltend gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, aaO S. 48 ff.).
Vielmehr läge - ebenso wie bei einer Verkündung nicht in dem anberaumten Verkündungstermin, sondern in einem anderen, den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, aaO) oder im Falle der fehlerhaften Ersetzung der Verkündung des Urteils durch dessen Zustellung (BGH…, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03 aaO; vgl. ferner BGH, Urteil vom 2. April 1955 - IV ZR 261/54, BGHZ 17, 118, 122) - auch (nur) ein solcher Verkündungsmangel vor, der die Mindestanforderungen an das Existentwerden eines Urteils nicht in Frage stellt.
- BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04
Zerfallszeitmessgerät
b) Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 14. Juni 1954 (BGHZ 14, 39) stehen Verkündungsmängel dem wirksamen Erlasse eines Urteils jedoch nur entgegen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde, so dass von einer Verlautbarung im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann.Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (BGHZ 14, 39, 44 f.).
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …
Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (im Anschluss an BGH, 14. Juni 1954, GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44 ff.).Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (BGHZ GSZ 14, 39, 44).
Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (BGHZ GSZ 14, 39, 44 ff.; BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782, 1783).
Die weiteren Verkündungsmängel sind mit der Verlautbarung der Entscheidung nicht unvereinbar und stehen einem wirksamen Urteil deswegen nicht entgegen (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - NJW-RR 2012, 1 Rn. 14; BGH Urteile vom 12. März 2004 - V ZR 37/03 - FamRZ 2004, 1187, 1188 und vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782, 1783; BGHZ GSZ 14, 39, 44 ff.; BFHE 140, 514).
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines …
Bis dahin liegt nur ein Entscheidungsentwurf vor, der allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugen kann (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020;… vom 24. September 2013 - I ZR 133/12, NJW 2014, 1304 Rn. 11). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03
Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …
Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (BGHZ 14, 39, 44).Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (vgl. BGHZ 14, 39, 44 ff.;… BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984, VI ZR 205/83, NJW 1985, 1782, 1783).
- BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59
Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes
Der Große Senat für Zivilsachen (BGHZ 14, 39, 51) [BGH 14.06.1954 - GSZ - 3/54] hat das mit Recht als unerfreulich bezeichnet und die Frage aufgeworfen, ob auch in diesem Fall das Verstreichenlassen der Dreimonatsfrist des § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO hingenommen werden muß. - OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft …
Vorher liegt nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender -Entscheidungsentwurf vor (BGHZ [GS] 14, 39 [44] = NJW 1954, 1281).Hierdurch waren die formalen Mindestanforderungen an den Erlass eines Urteils gewahrt (BGHZ [GS] 14, 39 [44 ff.] = NJW 1954, 1281; BGH, NJW 1985, 1782 [1783]).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15
Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der …
Zwar ist es richtig, dass das Protokoll, das gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 7 ZPO die Verkündung der Entscheidung enthält, gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO vom Vorsitzenden zu unterschreiben ist und dass es am Nachweis einer Verkündung gemäß § 310 ZPO fehlt, wenn kein ordnungsgemäßes Protokoll besteht (BGH Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04 - NJW 2007, 3210 Rn. 13 unter Hinweis auf BGHZ-GSZ 14, 39;… s. auch Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 15 …und vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 14). - BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13
Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich …
- BGH, 24.09.2013 - I ZR 133/12
Berufungsentscheidung im Wettbewerbsprozess wegen unlauterer …
- BGH, 13.04.2011 - XII ZR 131/09
Urteilsverkündung: Beweis des Protokolls für die schriftliche Fixierung der …
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
Besetzung des Berufungsgerichts
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 36/15
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit der Tätigkeit …
- BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/13
Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
- BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97
PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der …
- OLG München, 23.11.2017 - 23 U 1858/17
Ersatzansprüche für bei Transport verunfallte, aber nur möglicherweise …
- BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98
Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des …
- OLG Köln, 24.08.2021 - 4 U 29/20
Beschlussmängelklage innerhalb einer Rechtsanwaltsgesellschaft Voraussetzungen …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 24 W 45/05
Voraussetzung für Kostenfestsetzung gegen einen durch Teilurteil ausgeschiedenen …
- BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 22.99
Ersatzgrundstück; Ausübung des Wahlrechts; Ausschlußfrist; Fristwahrung; …
- OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 U 12/21
Anspruch auf Schadensersatz aus einer laufenden …
- BGH, 25.03.2009 - XII ZB 150/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BSG, 18.08.2015 - B 9 V 14/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - fehlerhafte Verkündung - keine …
- BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88
Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils
- BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65
Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen …
- BGH, 11.10.1994 - XI ZR 72/94
Anforderungen an wirksame Verkündung eines Urteils; Beweiskraft des Protokolls
- OLG Stuttgart, 10.12.2014 - 4 U 129/14
Insolvenzverfahren: Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile auf …
- BGH, 11.10.2022 - KZB 57/21
Mindestanforderungen an das Entstehen eines wirksamen Urteils; Ersatz …
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 413/01
Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlt die unterschriebene Urteilsformel in der …
- BGH, 27.10.2016 - V ZB 50/16
Festsetzung des Streitwertes bei einer auf die Herausgabe von Eigentumsurkunden …
- OLG Frankfurt, 08.06.2004 - 2 W 29/04
Wirksamkeit der Urteilsverkündung: Verkündungsmangel wegen zu zeitiger Verkündung
- BGH, 04.04.2013 - IX ZB 3/13
Verwerfung einer Berufung als unzulässig bei nicht fristgerechter Einlegung durch …
- OLG Naumburg, 23.12.2011 - 10 U 16/11
Berufungsverfahren: Nicht öffentlich verkündetes erstinstanzliches Urteils als …
- BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93
Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des …
- BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52
Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO
- OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14
Rechtsfolgen des fehlenden Vermerks über die Herstellung der Öffentlichkeit in …
- BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54
Schriftliches Verfahren nach Verhandlung
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 20 TaBV 2525/10
Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Eingruppierung eines …
- OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 A 102/11
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Stilllegungsanordnung, …
- BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63
Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern …
- BGH, 14.05.1964 - II ZR 245/62
Verlautbarung eines im schriftlichen Verfahren gefällten Urteils
- LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
Wirksame Verkündung eines Urteils erfordert vorherige schriftliche Abfassung …
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 49/92
- BSG, 14.12.1978 - 2 RU 23/77
Urteilsformel - Bekanntgabe durch die Geschäftsstelle - Bindung des Gerichts
- OVG Sachsen, 14.04.2011 - 4 A 779/10
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasser, …
- BFH, 04.04.1984 - II R 103/81
Urteilsverkündung - Besetzung des Senats - Blinder Richter - Blinder Richter als …
- BSG, 23.06.2021 - B 13 R 197/20 B
Anspruch auf Nachentrichtung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen …
- OLG Celle, 20.04.1989 - 5 U 26/88
Anerkennung eines den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden Zinssatzes als …
- BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
- BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
Berufsgärtner auf kirchlichem Friedhof
- BGH, 03.03.1970 - VI ZR 115/68
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Antrag auf Abtrennung der …
- BGH, 14.07.1964 - VIII ZB 3/64
Zustellung der Urteilsformel
- OVG Sachsen, 20.10.2011 - 4 A 586/10
Abwasserüberlassungspflicht, Teilbefreiung, abwasserfreies Haus, Beiladung, …
- OLG Naumburg, 22.03.1995 - 6 U 249/94
Rechtsmittel gegen nicht verkündetes Urteil; Anspruch auf Kaufpreiszahlung …
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