Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 675, § 459 Abs. 2, § 278, 164, 167

  • Prof. Dr. Lorenz

    Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus pVV, Konkurrenz zu §§ 459 ff BGB

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auf Steuerersparnis angelegter Immobilienverkauf: Haftung des Verkäufers wegen fehlerhafter Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" durch Makler

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  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels der Steuerersparnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beratung über Steuerersparnis bei Immobilienkauf

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers wegen fahrlässiger Beratungspflichtverletzung des Immobilienvermittlers bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" zur Steuerersparnis

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ra-heinicke.de (Kurzinformation)

    Beratungspflichtverletzung bei "persönlichem Berechnungsbeispiel"

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 459 Abs. 2, §§ 278, 164, 167
    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers wegen fahrlässiger Beratungspflichtverletzung des Immobilienvermittlers bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" zur Steuerersparnis

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Beratungspflichtverletzung bei "persönlichem Berechnungsbeispiel"

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wohnungskauf mit Steuervorteil - Schadenersatz bei falscher Beratung über ein "Abschreibungsmodell"

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wohnungskauf mit Steuervorteil? Schadenersatz bei falscher Beratung über ein "Abschreibungsmodell"

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Makler auf objektbezogene steuerliche Zweifelsfragen hinweisen? (IBR 1999, 181)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers wegen Beratungspflichtverletzung des Immobilienvermittlers bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" zur Steuerersparnis

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 140, 111
  • NJW 1999, 638
  • NJW-RR 1999, 1140 (Ls.)
  • ZIP 1999, 193
  • MDR 1999, 349
  • DNotZ 1999, 480
  • NZM 1999, 518 (Ls.)
  • WM 1999, 137
  • BB 1999, 177
  • DB 1999, 328
  • JR 2000, 68
  • BauR 1999, 515 (Ls.)
  • IBR 1999, 181



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Wird zitiert von ... (66)  

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02  

    Immobilienmakler - Verkäufer muss nicht über Innenprovision aufklären

    Muß der Verkäufer einer Immobilie damit rechnen, daß das von ihm beauftragte Vermittlungsunternehmen auch andere Makler als Untervermittler tätig werden läßt, so können auch diese bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" stillschweigend zum Abschluß des Beratungsvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bevollmächtigt sein (Fortführung von Senat, BGHZ 140, 111).*).

    Die Beratung ist selbständige Hauptpflicht des Verkäufers aus einem Beratungsvertrag, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt (Senat, BGHZ 140, 111, 115 m.w.N.).

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (Senat, BGHZ 140, 111, 115).

    Es reicht aus, daß die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluß der Verkaufsbemühungen war (vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 116 f; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021).

    Dies genügt, um auch den Beklagten zu 2 als ihren Erfüllungsgehilfen anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 40/94, NJW 1996, 451, 452), der den bereits geschilderten Umständen nach zudem stillschweigend zum Abschluß des Beratungsvertrages mit der Klägerin bevollmächtigt war (vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 116 f; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021 f).

    Im Wege des Schadensersatzes kann die Klägerin verlangen, so gestellt zu werden, als hätte sie von dem Vertragsschluß abgesehen (vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 117).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99  

    Aufklärung bei Wohnungskauf keine Pflicht

    a) Eine solche ist gegeben, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt (Senat, BGHZ 140, 111, 115 m.w.N.).

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Beklagten offensichtlich keinen Kontakt mit der Klägerin aufgenommen, sondern dem Zeugen bei den Verhandlungen mit der Klägerin freie Hand gelassen (vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 116) und ihn mit der Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen betraut (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 40/94, NJW 1996, 451, 452).

    Dies genügt für die Annahme einer stillschweigenden Bevollmächtigung des Maklers zum Abschluß des Beratervertrages und die Kundgabe seines Willens, die Beratung für die Verkäufer zu übernehmen und auszuführen (vgl. Senat, BGHZ 140, 111, 117).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02  

    Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen culpa in contrahendo

    Werden jedoch Aufklärungspflichten verletzt, die sich auf Umstände beziehen, die nicht Eigenschaften der Kaufsache sind, so bleibt c. i. c. anwendbar (vgl. BGH, NJW 1973, 1688; NJW 1999, 638 (639); Staudinger-Honsell, aaO., Vorbem.

    Es geht vorliegend insbesondere nicht um zusicherungsfähige Eigenschaften des Kaufobjekts als objektgebundene Voraussetzung einer bestimmten Rechtsfolge, etwa den konkreten Renovierungsaufwand, der für die steuerliche Absetzbarkeit in bestimmter Höhe maßgeblich ist (vgl. BGH, NJW 1999, 638 (639)).

    Insbesondere liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn der Verkäufer dem Käufer zum Kaufabschluss eine Prognoseberechnung über die zu erwartenden monatlichen Belastungen und die diesen gegenüberstehenden Einnahmen auf Grund des Wohnungserwerbs einschließlich der steuerlichen Auswirkungen vorlegt, die jedoch objektiv falsch ist, weil bestimmte Kostenfaktoren (Gebühren etc.) in ihr nicht berücksichtigt sind (vgl. BGH, NJW 1999, 638 (639); NJW 2001, 358).

    b) Macht der Verkäufer entsprechende Angaben, um die Vermittlung eines auf Steuerersparnis angelegten Finanzierungsmodells zu fördern, so kommt neben dem vorvertraglichen Schuldverhältnis ein besonderer Beratungsvertrag zustande, der eine vertragliche Beratungspflicht begründet und bei schuldhafter Verletzung durch unzutreffende Angaben zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, NJW 1984, 2938; NJW 1999, 638 (639)).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt (vgl. BGH, NJW 1999, 638 (639); NJW 2001, 2021).

    Dem steht es gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein - am konkreten Objekt oder einem Vergleichsobjekt orientiertes - Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (vgl. BGH, NJW 1999, 638 (639); NJW 2001, 2021).

    In diesem Fall ist der Makler auch gemäß § 167 BGB als stillschweigend zum Abschluss eines besonderen Beratungsvertrages bezüglich der Finanzierung bzw. Kostenneutralität des Erwerbs bevollmächtigt anzusehen (vgl. BGH, NJW 1999, 638 (639); NJW 2001, 2021 (2022)).

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