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   BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98   

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BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98 (https://dejure.org/1999,971)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1999 - IV ZR 192/98 (https://dejure.org/1999,971)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1999 - IV ZR 192/98 (https://dejure.org/1999,971)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VVG § 178 f

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Finanzieller Anspruch auf Auszahlung einer Alterungsrückstellung; Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ; Folgen der Verwendung des Begriffs Anwartschaft ; Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ; Mitnahme der ...

  • Judicialis

    VVG § 178 f

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 f; AGBG § 5; AGBG § 6; AGBG § 9; BGB § 812; EGV Art. 59; EGV Art. 85
    Kündigender VN hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Alterungsrückstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178 f
    Rechte des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung nach Kündigung des Versicherungsvertrages; Auszahlung einer Alterungsrückstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Auszahlung von Altersrückstellungen bei Kündigung des Versicherungsvertrages

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    PKV: Wenig Wettbewerb

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 214
  • NJW 1999, 2741
  • MDR 1999, 932
  • VersR 1999, 877
  • BB 1999, 1456
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    Voraussetzung ist vielmehr, daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (Senatsurteil vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95 - VersR 1996, 622 unter 3 a).
  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, worauf die Revision hinweist, daß Art. 85 Abs. 1 EGV jedenfalls dann als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Beeinträchtigten anzusehen ist, wenn die verbotene Schädigung der Wettbewerbsfreiheit unmittelbar gegen den Betroffenen gerichtet ist (Urteile vom 10. November 1987 - KZR 15/86 - GRUR 1988, 327 unter I 3 b; vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78 - WuW/E BGH 1643 unter II 3 b).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 302/97

    Kein Anspruch auf Auszahlung der Alterungsrückstellung bei Kündigung des VN

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    Die Berufung blieb ohne Erfolg (NVersZ 1999, 129 = NJW-RR 1999, 324).
  • BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97

    Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    Solche Begriffe sind nach der Rechtsprechung des Senats im Zweifel entsprechend dem Sinn auszulegen, den die Rechtssprache mit dem verwendeten Begriff verbindet (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1998 - IV ZR 21/97 - VersR 1998, 887 unter 2 a m.w.N.), und nicht nach dem Verständnis des Versicherungsnehmers, der im allgemeinen keine Rechtskenntnisse hat.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    In diesem Zusammenhang weist die Revision zutreffend darauf hin, daß Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, worauf die Revision hinweist, daß Art. 85 Abs. 1 EGV jedenfalls dann als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Beeinträchtigten anzusehen ist, wenn die verbotene Schädigung der Wettbewerbsfreiheit unmittelbar gegen den Betroffenen gerichtet ist (Urteile vom 10. November 1987 - KZR 15/86 - GRUR 1988, 327 unter I 3 b; vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78 - WuW/E BGH 1643 unter II 3 b).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Die bisher von den Unternehmen ausnahmslos gewählte Vertragsgestaltung, wonach bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags kein Anspruch auf Übertragung der für den Versicherungsnehmer gebildeten Alterungsrückstellung bestand, diese also in vollem Umfang an die Versicherung "vererbt" wurde (vgl. BGHZ 141, S. 214 ff.), ist damit für die Zukunft ausgeschlossen.
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Zudem können beim durchschnittlichen Versicherungsnehmer und beim durchschnittlichen Versicherten im Allgemeinen keine Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden (Senatsurteil vom 21. April 1999 - IV ZR 192/98, BGHZ 141, 214, 217).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05

    Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim

    Die Revision nimmt als ihr günstig hin, dass das Berufungsgericht - gegen das Landgericht Offenburg (VersR 2002, 177, 178) - mit Rücksicht auf den Verlust der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der Krankenversicherung (vgl. BGHZ 141, 214, 215 ff.) eine Verletzung der der Beklagten als Versicherungsmaklerin obliegenden Pflichten zur umfassenden Betreuung ihrer Kunden (dazu BGHZ 94, 356, 359; Senatsurteil BGHZ 162, 67, 78 = NJW 2005, 1357, 1360) bejaht und deswegen dem Grunde nach zu einer Haftung der Beklagten gelangt.

    Der Gesetzgeber hat die Problematik - abgesehen von Tarifwechseln gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 VAG, § 178f Abs. 1 Satz 1 VVG - bisher nicht aufgegriffen (s. bereits BGHZ 141, 214, 220 f.).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 12 U 6/05

    Private Krankenversicherung: Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers; konkrete

    Diese Frage war seinerzeit kontrovers diskutiert (siehe die Argumente im zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe) und wurde erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1999 (BGHZ 141, 214) geklärt.

    Er hat deshalb nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses weder einen vertraglichen noch gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung derselben (OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 324 bestätigt durch BGH NJW 1999, 2741 = BGHZ 141, 214).

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZR 143/11

    Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der

    Dies entspräche der früheren Rechtslage unter Geltung des § 178 f VVG a.F. (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. April 1999 - IV ZR 192/98, VersR 1999, 877).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2007 - 12 U 214/06

    Haftung des Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung in Bezug auf eine

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung seit der Entscheidung BGHZ 141, 214 vom 21. April 1999 grundlegend geklärt.
  • AG Köln, 01.08.2007 - 118 C 674/06

    Keine besonderen Hinweispflichten des Versicherers bei Einführung des

    Die dazu seitens des BGH entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil vom 21.04.1999, Az. IV ZR 192/98 ) lassen sich ohne weiteres auch auf den hier vorliegenden Fall des gesetzlichen Beitragszuschlags übertragen, da dieser allein der Aufstockung der Altersrückstellung dient und damit der gesamten Versichertengemeinschaft zugute kommt.
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