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   BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00   

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https://dejure.org/2001,528
BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00 (https://dejure.org/2001,528)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2001 - III ZR 310/00 (https://dejure.org/2001,528)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - III ZR 310/00 (https://dejure.org/2001,528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreuungsvertrag - Behindertenheim - Vertragsklausel - Betreuungsentgelt bei Abwesenheit - Inhaltskontrolle

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhaltskontrolle von Heimverträgen

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Statthaftigkeit der Entgeltfortzahlungsklausel des Heimbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 233
  • NJW 2001, 2971
  • MDR 2001, 1163 (Ls.)
  • NZM 2001, 864
  • FamRZ 2001, 1361
  • WM 2001, 2257
  • DVBl 2001, 1673
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 15.04.1999 - 6 U 183/97

    Formularmäßige Vereinbarung der Erhebung des vollen Pflegesatzes bei Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Darüber hinaus wird für erheblich gehalten, daß eine Erstattung für den geringen Teil der überhaupt betroffenen Heimbewohner nur einen unwesentlichen Vorteil darstelle, während der mit einer Erstattung verbundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den zu erstattenden Beträgen liege (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1508).

    Der pauschale Hinweis des Beklagten in den Tatsacheninstanzen, in seiner Einrichtung seien die Verhältnisse ähnlich wie in dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2000, 1508) entschiedenen Fall, enthält keinen konkreten Tatsachenvortrag, der im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 AGBG gebotenen generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise, bei der Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenheit des hier in Rede stehenden Heimvertrags zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 110, 241, 244), die Schlußfolgerung erlaubt, die Klausel erfasse gruppentypisch lediglich Fallgestaltungen, bei denen eine nennenswerte Ersparnis von Aufwendungen ohnehin nicht in Betracht komme.

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Soweit die Revision meint, dieser Umstand führe nach § 24 a Nr. 3 AGBG dazu, Bedenken gegen die Klausel abzuschwächen, läßt sie unberücksichtigt, daß die den Vertragsabschluß begleitenden Umstände im abstrakten Kontrollverfahren keine Rolle spielen (vgl. BGHZ 141, 108, 113 f).
  • OLG Nürnberg, 12.08.1997 - 3 U 1062/97

    Inhaltskontrolle eines Heimvertrags für Altenpflegeheime und Altenheime mit

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Erspart würden lediglich Verpflegungskosten, die aber häufig nicht zu Buche schlügen, weil der Heimträger im voraus planen und damit rechnen müsse, daß der Bewohner seinen Entschluß noch kurzfristig ändere (vgl. Drettmann, in: Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Heimvertrag Rn. 12; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780, 781, bei einer Klausel, die die Erstattung einer Abwesenheitsvergütung für zwei Tage nicht vorsah; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. [2001], § 9 AGBG Rn. 93 a; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung Hensen, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. [2001], Anhang §§ 9-11 Rn. 421).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Ist daher für das Revisionsverfahren davon auszugehen, daß Heimbewohner mehrfach am Wochenende ihre Familie besuchen und, soweit sie Selbstzahler sind, für ihre Verpflegung Sorge tragen müssen, bedeutet die Weitergeltung des vollen Betreuungsentgelts eine Benachteiligung, die auch unter Berücksichtigung des Rationalisierungsinteresses des Beklagten, die Vertragsabwicklung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94 - NJW 1996, 988, 989), nicht zu rechtfertigen ist.
  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 154/88

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts wegen Zahlungsverzugs in einem

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Bei diesem Heimvertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag, der sich aus Elementen des Mietvertrags, des Dienstvertrags und des Kaufvertrags zusammensetzt (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1980 - VIII ZR 326/79 - NJW 1981, 341, 342; vom 22. März 1989 - VIII ZR 154/88 - NJW 1989, 1673, 1674); im Hinblick auf die gegenüber dem aufgenommenen Personenkreis übernommenen Pflichten des Heimträgers, die in § 1 Abs. 2 des Vertrags näher beschrieben sind, ergibt sich hier ein Schwergewicht im dienstvertraglichen Bereich.
  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 326/79

    Altenheim - Altenheimverträge - Kündigungsschutz - Miethöhe - Mieterhöhung

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Bei diesem Heimvertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag, der sich aus Elementen des Mietvertrags, des Dienstvertrags und des Kaufvertrags zusammensetzt (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1980 - VIII ZR 326/79 - NJW 1981, 341, 342; vom 22. März 1989 - VIII ZR 154/88 - NJW 1989, 1673, 1674); im Hinblick auf die gegenüber dem aufgenommenen Personenkreis übernommenen Pflichten des Heimträgers, die in § 1 Abs. 2 des Vertrags näher beschrieben sind, ergibt sich hier ein Schwergewicht im dienstvertraglichen Bereich.
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
    Der pauschale Hinweis des Beklagten in den Tatsacheninstanzen, in seiner Einrichtung seien die Verhältnisse ähnlich wie in dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2000, 1508) entschiedenen Fall, enthält keinen konkreten Tatsachenvortrag, der im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 AGBG gebotenen generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise, bei der Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenheit des hier in Rede stehenden Heimvertrags zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 110, 241, 244), die Schlußfolgerung erlaubt, die Klausel erfasse gruppentypisch lediglich Fallgestaltungen, bei denen eine nennenswerte Ersparnis von Aufwendungen ohnehin nicht in Betracht komme.
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 59/05

    Abwesenheitsklausel in Heimvertrag

    a) Nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelung in § 5 Abs. 8 HeimG hält eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB grundsätzlich stand (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 148, 233).

    Der Kläger hält diese Klausel unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 148, 233 insoweit für unwirksam, als bei einer Abwesenheit bis zu drei Tagen das volle Entgelt weiter zu zahlen ist.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2001 (BGHZ 148, 233) zu einer vergleichbaren Klausel - dort in einem Heimvertrag einer Einrichtung der Behindertenhilfe - entschieden, die Pflicht zur Weiterzahlung des vollen Betreuungsentgelts bei vorübergehender Abwesenheit des Bewohners bis zu drei Tagen halte in ihrer undifferenzierten Ausgestaltung der Inhaltskontrolle des § 9 AGBG nicht stand.

    Bei der hier vorzunehmenden Beurteilung ist entscheidend darauf abzustellen, dass Klauseln, die wie die hier streitige eine Weiterzahlung des vollen Entgelts bei einer vorübergehenden Abwesenheit bis zu drei Tagen vorsehen, bis zum Senatsurteil BGHZ 148, 233 weit verbreitet waren und in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend für unbedenklich gehalten wurden (vgl. die Nachweise aaO S. 237 f).

    Angesichts des damaligen Befundes spricht alles dafür, dass der Gesetzgeber Regelungen dieser Art und die hierzu veröffentlichten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur vor Augen hatte - die Begründung des Regierungsentwurfs datiert wenige Monate vor dem Senatsurteil BGHZ 148, 233 -, als er in § 5 Abs. 8 des Gesetzentwurfs die Möglichkeit vorsah, in Fällen der Abwesenheit von einer Festlegung von Erstattungsbeträgen abzusehen.

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Ungeachtet des legitimen Interesses des Heimträgers an einer Pauschalierung der Entgelte sei es - ähnlich wie in Fällen vorübergehender Abwesenheit, über die der Bundesgerichtshof bereits entschieden habe (Senatsurteil BGHZ 148, 233) - unangemessen, wenn ein Leistungsbestandteil, der auf Dauer nicht erbracht werde, honoriert werden müsse.

    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. Urteile vom 8. November 2001 - III ZR 14/01 - NJW 2002, 507, 508; BGHZ 148, 233, 234 f).

    Ob einem uneingeschränkten Entgeltanspruch auch § 4 Abs. 3 HeimG a.F. entgegenstünde (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 148, 233, 235 f), bedarf danach keiner Entscheidung.

  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Bei diesem Heimvertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag, der sich aus Elementen des Mietvertrags, des Dienstvertrags und des Kaufvertrags zusammensetzt (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1980 - VIII ZR 326/79 - NJW 1981, 341, 342; vom 22. März 1989 - VIII ZR 154/88 - NJW 1989, 1673, 1674; Senatsurteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 310/00 - NJW 2001, 2971, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Da der Gesetzgeber auf eine umfassende und abschließende Regelung des Heimvertrags verzichtet hat (vgl. BT-Drucks. 11/5120 S. 11; Kunz/Ruf/Wiedemann, HeimG, 8. Aufl. 1998, § 4 Rn. 8), kommt jedoch auch eine Kontrolle am Maßstab der allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und derjenigen Bestimmungen in Betracht, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 310/00 - NJW 2001, 2971, 2972).

    Ob die ihrerseits in Bezug genommenen Bestimmungen des Rahmenvertrags, die wie der vorformulierte Mustervertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen zu werten sind, für sich betrachtet angemessen sind und einer Inhaltskontrolle standhalten, ist von der Frage, ob auf sie durch Verweisung Bezug genommen werden darf, zu unterscheiden und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. etwa zur Angemessenheit einer Klausel über die Vergütung bei vorübergehender Abwesenheit in einem Heimvertrag einer Einrichtung der Behindertenhilfe Senatsurteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 310/00 - NJW 2001, 2971).

  • LG Ravensburg, 30.01.2003 - 6 S 32/02

    Formularmäßiger Heimvertrag: Unwirksamkeit eines Rückerstattungsausschlusses für

    Soweit die Bestimmungen des Heimgesetzes eine aufgeworfene Frage nicht konkret regeln (der Gesetzgeber hat auf eine umfassende und abschließende Regelung des Heimvertrages verzichtet), sind Heimverträge an den einschlägigen zivilrechtlichen Normen zu messen (BGHZ 148, 233 [unter 1.a) der Entscheidungsgründe]).

    Insbesondere die Frage vorübergehender Abwesenheit ist vor diesem Hintergrund auch in der Rechtsprechung bereits erörtert worden (vgl. BGHZ 148, 233 und OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780).

    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (BGHZ 148, 233) die Frage, ob eine Unangemessenheit des zu zahlenden Gesamtentgelts sich auch daraus ergeben könne, dass nach dem Vertrag geschuldete Leistungsbestandteile auf Dauer nicht erbracht werden, ausdrücklich offen gelassen.

    Die im vorliegenden Fall verwendeten Vertragsregelungen sind offenkundig massenhaft verbreitet (vgl. BGHZ 148, 233 [unter 1.c)aa) der Entscheidungsgründe]).

  • OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 224/08

    "Cross Ticketing" bzw. "Cross Border Selling" bleiben unzulässig

    Denn diese auf den Individualprozess zugeschnittene Bestimmung ist im Verbandsverfahren nicht anwendbar (BGH NJW 1998, 894; 1999, 2180; 2001, 2971, 2973; Fuchs a.a.O., § 307 Rz 402 m.w.N. in Fn. 1364).
  • BSG, 09.02.2006 - B 3 SF 1/05 R

    Rechtsweg für Streitigkeit zwischen einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen

    Derartige Verträge gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Zivilrecht und sind an den einschlägigen zivilrechtlichen Normen zu messen (BGHZ 148, 233; 157, 309; vgl auch BGH, Urteil vom 4. November 2004, NJW 2005, 824, und Urteil vom 3. Februar 2005, NJW-RR 2005, 777).
  • BGH, 13.02.2003 - III ZR 194/02

    Anwendung der Neuregelung des HeimG auf Altverträge; Rechtsstellung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem Heimvertrag um einen gemischten Vertrag, der sich aus Elementen des Mietvertrags, des Dienstvertrags und des Kaufvertrags zusammensetzt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - VIII ZR 326/79 - NJW 1981, 341, 342; Senatsurteile BGHZ 148, 233, 234; vom 8. November 2001 - III ZR 14/01 - NJW 2002, 507, 508, insoweit in BGHZ 149, 146 nicht abgedruckt).

    Von solchen Ausnahmen abgesehen ist der Heimvertrag, der jedenfalls auf der Grundlage des hier anwendbaren Heimgesetzes 1990 durch den Gesetzgeber nicht umfassend und abschließend geregelt worden ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 148, 233, 235), grundsätzlich dem Vertragsrecht zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 aaO).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 1 U 153/12

    Voraussetzungen für Kürzungsrecht des Heimbewohners wegen mangelhafter

  • LG Bonn, 11.02.2003 - 18 O 438/02

    Zulässigkeit eines Entgelts für Verpflegungsleistungen bei ausschließlicher

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05

    Heimvertrag: Anspruch des Heimbewohners auf Erstattung des Verpflegungsentgelts

  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 2 U 736/04

    Heimvertrag: Inhaltskontrolle einer Formularklausel über die Erstattung von

  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des BahnCard-Vertrags: Wirksamkeit einer

  • LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06

    AGB von Pauschalreiseverträgen: Wirksamkeit der mit einem späterem

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2022 - L 1 SV 1804/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verhältnis von Klagerücknahme, Fortsetzungsstreit

  • OLG Köln, 26.11.2003 - 27 U 7/03

    Verpflegungsentgelt aus einem Heimvertrag bei Sondenernährung; Unangemessenheit

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