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   BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54   

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https://dejure.org/1954,197
BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54 (https://dejure.org/1954,197)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1954 - IV ZR 152/54 (https://dejure.org/1954,197)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1954 - IV ZR 152/54 (https://dejure.org/1954,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenstand einer Klage auf Feststellung - Befugnis eines Testamentsvollstreckers zur Anordnung einer bestimmten Erbfolge - Voraussetzungen für die Bestimmung der Nacherbschaft - Nach Eintritt des Todesfalles geborene Erben - Schlüssigkeit eines Testaments hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Höchstpersönlichkeit - Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 199
  • NJW 1955, 100
  • DNotZ 1955, 402
  • DB 1955, 68
  • DB 1956, 205
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54
    Gegen diese Rechtsansicht kann schliesslich auch nicht angeführt werden, dass der Bundesgerichtenhof in den in BGHZ 2, 35 und JZ 1954, 98 veröffentlichten Urteilen übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichs gerichts die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft unter der Bedingung, dass der Vorerbe nicht anders über den Nachlass verfüge, für zulässig erklärt hat.
  • BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54
    Gegen diese Rechtsansicht kann schliesslich auch nicht angeführt werden, dass der Bundesgerichtenhof in den in BGHZ 2, 35 und JZ 1954, 98 veröffentlichten Urteilen übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichs gerichts die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft unter der Bedingung, dass der Vorerbe nicht anders über den Nachlass verfüge, für zulässig erklärt hat.
  • RG, 06.02.1939 - IV 188/38

    Kann der Erblasser in seinem Testament einen Kreis von Personen bezeichnen, aus

    Auszug aus BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54
    Die Revision vermag sich gegenüber dieser Rechtsansicht nicht auf das in RGZ 159, 296 veröffentlichte Urteil des Reichsgerichts zu berufen.
  • OLG München, 27.01.2016 - 31 Wx 168/15

    Zur Umdeutung einer gem. § 2065 Abs. 2 BGB unwirksamen testamentarischen Regelung

    bb) Das von dem Beschwerdeführer behauptete weitere Erfordernis (Hinzutreten von "Besonderheiten") lässt sich der von ihm zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1955, 100 ) nicht entnehmen.

    (vgl. BGH NJW 1955, 100 : "In diesen Fällen ist der Bedachte nach dem Willen des Erblassers eingesetzt. Die Nacherbfolge ist nur unter einer aufschiebenden Bedingung angeordnet. Die Bedingung besteht darin, dass die als Erbe eingesetzte Person von ihrem Recht, über die angefallene Erbschaft letztwillig zu verfügen, keinen Gebrauch macht. Bei diesen Fällen handelt es sich um Grenzfälle, die wegen ihrer Besonderheit mit der hier zu erörternden Testamentsbestimmung nicht verglichen werden können").

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Der Erblasser kann demnach "nicht die Bestimmung, sondern nur die Bezeichnung der Person des Bedachten" einem Dritten überlassen (BGH, Urteil vom 18. November 1954 - IV ZR 152/54 -, NJW 1955, S. 100 [101]).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Der Personenkreis muss also so eng begrenzt und die Gesichtspunkte für die Auswahl müssen so genau festgelegt sein, dass für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1954, Aktenzeichen IV ZR 152/54, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 130/99, zitiert nach juris, m.w.N.; Weidlich, a.a.O., § 2065, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    Wäre dem Beteiligten zu 1 damit die endgültige Bestimmung, nicht nur die Bezeichnung, des oder der Nacherben überlassen, so müsste die Nacherbeinsetzung als unvollständig und wegen Verstoßes gegen das Drittbestimmungsverbot (§ 2065 Abs. 2 BGB) als unwirksam angesehen werden (vgl. BGHZ 15, 199/201 f.; MüKo/Leipold BGB 6. Aufl. § 2065 Rn. 18 und 18a).

    Es ist anerkannt, das die Anordnung der Nacherbfolge rechtswirksam unter die auflösende (Potestativ-) Bedingung (§ 2075 BGB) einer anderweitigen letztwilligen Verfügung des Vorerben gestellt werden kann (BGHZ 15, 199/201; BayObLG FamRZ 1991, 1488; BayObLGZ 2001, 203/207; Staudinger/Otte BGB [2013] § 2065 Rn. 49; MüKo/Leipold § 2065 Rn. 16).

    Kommt in der Bestimmung das Interesse des Erblassers an einem Gleichlauf in der Person des Begünstigten der mehreren Erbfolgen zum Ausdruck, liegt kein Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB vor (vgl. BGHZ 15, 199/202).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Eine Bedingung in einer letztwilligen Verfügung kann auch das Tun oder Unterlassen des Bedachten oder eines Dritten sein, selbst wenn der Eintritt der Bedingung vom Willen des Bedachten oder eines Dritten abhängt (sogenannte Potestativbedingung; vgl. Staudinger-Otte BGB Bearb. 2003, § 2065 RN 13; § 2074 RN 27; MünchKomm-Leipold BGB 4. Aufl., § 2074 RN 14, Soergel-Loritz BGB 13. Aufl., § 2065 RN 11; BGHZ 15, 199, 201f; 59, 220, 223; BayObLG FamRZ 1997, 705, 710; 2000, 380, 383).

    Ein Erblasser hat für den Fall des Nichteintritts oder Eintritts der Bedingung in der Regel einen bestimmten, die Gültigkeit der Verfügung oder der Person des Bedachten betreffenden Willen gehabt, wenn er am Eintritt oder Nichteintritt der Bedingung interessiert war oder den Inhalt seiner Verfügung auf die Sachlage abstellen wollte, die durch das als Bedingung gesetzte Verhalten realisiert wird (BGHZ 15, 199, 201 f; Staudinger-Otte, a.a.O. § 2065 RN 14).

  • OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person

    Dies bedeutet, dass der Erblasser im Hinblick auf die Individualisierung eines Bedachten seinen Willen nicht in der Weise unvollständig äußern darf, dass es einem Dritten überlassen bleibt, nach Belieben oder Ermessen den Erblasserwillen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (vgl. BGHZ 15, 199/200).
  • OLG München, 25.09.2023 - 33 Wx 38/23

    Zur Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den

    Dies bedeutet, dass der Erblasser im Hinblick auf die Individualisierung eines Bedachten seinen Willen nicht in der Weise unvollständig äußern darf, dass es einem Dritten überlassen bleibt, nach Belieben oder Ermessen den Erblasserwillen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1954, IV ZR 152/54, NJW 1955, 100).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Dann müssen aber die Hinweise im Testament so genau sein, dass den Bedachten eine jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person bezeichnen kann, ohne dass deren Ermessen auch nur mitbestimmend ist (BGHZ 15, 199/202; BayObLG FamRZ 1991, 610/611).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Die Bedingung, daß der Erbe aus einer hausgesetzmäßigen Ehe stammen muß, ist daher - wie das Landgericht zutreffend ausführt - mit § 2065 Abs. 2 BGB vereinbar (vgl. auch BGHZ 15, 199, 201 f.).

    Für einen solchen Fall werden Potestativbedingungen, die auf die Willensentscheidung eines Dritten abstellen, für zulässig angesehen (BGHZ 15, 199, 201 f.).

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80

    Auskunftsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Nacherben - Anwendungsbereich

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

  • KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22

    Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten

  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ;

  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen

  • BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97

    Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung

  • KG, 05.02.1998 - 1 W 6796/95

    Voraussetzungen für das Bestimmungsrecht eines Dritten bei bedingter

  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

  • BGH, 04.07.2002 - BLw 8/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

  • OLG Köln, 01.02.1994 - 23 WLw 20/93

    Möglichkeit der Bestimmung des Hofnacherben durch den Hoferben

  • KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98

    Zulässigkeit der Abziehung und Konservierung von (tätowierten) Hautpartien des

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93

    Kosten des Anschlußrechtsbeschwerdeführers im Verfahren vor den

  • BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80

    Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung und Ehegattenzustimmung

  • OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86

    Befugnis des Pflegers zum Abschluss eines notariellen Vertrags zur Sicherstellung

  • LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Celle, 17.02.1999 - 7 W (L) 47/98

    Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines Erben ; Anfechtung eines Testaments;

  • OLG Zweibrücken, 04.07.1988 - 3 W 29/88

    Wirksamkeit eines Testamentes ; Erforschung des wirklichen oder mutmaßlichen

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

  • BGH, 05.07.1955 - V BLw 2/55

    Verwaister Hof. Feststellung des Erben

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 152/67

    Zulässigkeit der Vertretung des Senatsvorsitzenden - Begriff der Verhandlung im

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