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   BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53   

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https://dejure.org/1954,440
BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53 (https://dejure.org/1954,440)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1954 - V ZR 90/53 (https://dejure.org/1954,440)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1954 - V ZR 90/53 (https://dejure.org/1954,440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 216
  • NJW 1955, 177
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 16.02.1931 - IV 421/30

    Kann der Eigentümer die Beseitigung eines auf seinem Grundstück mit seiner

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53
    Abgesehen davon indessen, daß im vorliegenden, Falle die Verhältnisse völlig anders liegen, übersieht die Revision, daß das Reichsgericht (IV. Zivilsenat) in RGZ 131, 335 [336] den entgegengesetzen Standpunkt eingenommen und der VI. Zivilsenat später seine frühere Auffassung aufgegeben hat (RGZ 133, 293 [296]).
  • RG, 21.09.1931 - VI 51/31

    Wie gestaltet sich der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn zwei

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53
    Abgesehen davon indessen, daß im vorliegenden, Falle die Verhältnisse völlig anders liegen, übersieht die Revision, daß das Reichsgericht (IV. Zivilsenat) in RGZ 131, 335 [336] den entgegengesetzen Standpunkt eingenommen und der VI. Zivilsenat später seine frühere Auffassung aufgegeben hat (RGZ 133, 293 [296]).
  • AG Stuttgart, 12.03.2021 - 35 C 1278/20

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen

    Die Vorschrift setzt einen Überbau voraus, der dem Eigentümer des überbauenden Grundstücks zumindest zugerechnet werden kann oder von ihm genehmigt wurde (BGHZ 15, 216 juris Rn. 12ff.; MünchKomm-BGB/Brückner, 8. Aufl., § 912 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Ist angesichts dieser neueren Rechtsprechung gegen eine entsprechende Anwendung der Überbauvorschriften auf andere Fälle grundsätzlich nichts einzuwenden (der erkennende Senat hat sie z.B. in BGHZ 15, 216 unter bestimmten Voraussetzungen auf Grenzüberbauten von Grundstückspächtern für anwendbar erklärt; vgl. auch das Urteil vom 16. März 1960, V ZR 17/59 S 7f, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 insoweit nicht abgedruckt), so bestehen indessen nach wie vor Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Anwendbarkeit im einzelnen.
  • OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03

    Beurteilungsgrundlage für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer im

    Dies ist zwar von der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich für den Fall der Genehmigung des von einem Pächter vorgenommenen Grenzüberbau durch den Eigentümer des Stammgrundstücks entschieden worden (vgl. BGHZ 15, 216, 219).
  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Im Schrift tum besteht indessen Einigkeit darüber, daß auf den Überbau - der zwar keine Verfügung im Rechtssinne ist, ihr aber wegen der durch ihn bewirkten Belastung des Stammgrundstücks mit einer gesetzlichen Rentenpflicht (§ 912 ABB. 2 BGB) sehr nahe steht - die Bestimmungen der §§ 183 bis 185 BGB entsprechend anzuwenden sind (Martin Wolff, Der Bau auf fremdem Boden 1900 S. 110 ff; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet 3. Aufl. § 24 I 3, S. 300; BGB RGRK 11. Aufl. § 912 Anm. 2; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 912 Anm. 12; Enneccerus/Wolff/Kaiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 55 I 2; Westermann, Sachenrecht 3. Aufl. § 64 II 1, sowie bei Erman, BGB 2, Aufl. § 912 Anm. 1 b; Palandt/Hoche, BGB 18, Aufl. § 912 Anm. 2 a; vgl. bereits Motive 3, 283 f), und der erkennende Senat ist dem beigetreten (BGHZ 15, 216, 219).
  • OLG Köln, 25.02.1980 - 2 Wx 4/80

    Anwendbarkeit des § 185 BGB auf die Eintragungsbewilligung einer Grundschuld

    Weiter ist die analoge Anwendung des § 185 Abs. 1 BGB auf Verpflichtungsgeschäfte (Coing in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 185 Anm. 11) oder den Grenzüberbau (BGHZ 15, 216, 219) bejaht worden.
  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59

    Rechtsmittel

    Grundsätzlich ist für den Überbau im Sinne des § 912 BGB zwar erforderlich, daß der Eigentümer baut, wie der Gesetzeswortlaut ergibt, doch hat ein mit Einwilligung des Grundstückseigentümers von einem andern errichteter Bau die gleiche Wirkung (BGHZ 15, 216; BGH im oben angeführten Urteil).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 147/57

    Rechtsmittel

    Ob die Zustimmung schon vorher als Einwilligung (§ 185 Abs. 1 BGB) oder nachträglich mit rückwirkender Kraft als Genehmigung (§§ 185 Abs. 2, 184 Abs. 1 BGB) erfolgte, ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, ohne Bedeutung (Urteil des Senats vom 19. November 1954 - V ZR 90/53 - BGHZ 15, 216, 219).
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