Rechtsprechung
BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Notare Bayern , S. 52 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 25 WEG; § 1066 BGB
Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei Nießbrauchsbelastung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066
Kein Stimmrecht des Nießbrauchers eines Wohnungseigentums - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum - Nießbrauch - Stimmrecht des Wohnungseigentümers - Begleitschuldverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Übergang des Stimmrechtes auf Nießbraucher
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 25 Abs. 2 S. 1; BGB § 1066
Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG § 25 Abs. 2 S. 1; BGB § 1066
Kein Stimmrecht des Nießbrauchers eines Wohnungseigentums - jurpage.net (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Notare Bayern , S. 52 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 25 WEG; § 1066 BGB
Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei Nießbrauchsbelastung - beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Stimmrecht des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung trotz Nießbrauchs am Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- LG Essen - 2 T 209/00
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
- BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Papierfundstellen
- BGHZ 150, 109
- NJW 2002, 1647
- ZIP 2002, 942
- MDR 2002, 1003
- DNotZ 2002, 881
- NZM 2002, 450
- FGPrax 2002, 156
- ZMR 2002, 440
- WM 2002, 1974
- DB 2002, 1826
- Rpfleger 2002, 424
- JR 2003, 111
- NZG 2002, 565
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Dieses Stimmrecht kann weder allgemein ausgeschlossen (Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119) noch abgespalten werden.Dem Anliegen, das Stimmrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an formale Kriterien zu binden (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 119 f), wird Rechnung getragen, indem Zweifel über den Umfang der Beteiligung des Nießbrauchers in das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem beschwerten Wohnungseigentümer verwiesen werden.
Der Vorschrift liegt nämlich der Gedanke zugrunde, daß bei mitberechtigten Eigentümern an einem Wohnungseigentum eine übereinstimmende Interessenlage besteht und deshalb eine einheitliche Stimmausübung sachgerecht ist (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 120).
Jedenfalls sind die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil das mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG verbietet (Senat, BGHZ 99, 90, 94; 106, 113, 119).
- KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86
Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin vom 1. April 1987 (OLGZ 1987, 417) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, 267) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 19. Juni 2001 (NZM 2001, 1086 = ZMR 2001, 1004 = ZWE 2001, 560 = RNotZ 2001, 450 = OLGR Hamm 2001, 375 = DWE 2001, 154) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Demgegenüber vertreten das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW-RR 1988, 267) in auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen die Auffassung, in Fällen der Verwaltung, des Gebrauchs sowie der Nutzung des belasteten Wohnungseigentums - und damit auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans - stehe allein dem Nießbraucher am Wohnungseigentum das Stimmrecht zu.
aa) Nach Ansicht des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg steht dem Nießbraucher am Wohnungseigentum im Hinblick auf § 1066 BGB das alleinige Stimmrecht in den Angelegenheiten zu, die sich auf den Gebrauch, die Nutzung und die Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums (§§ 15, 16, 21 WEG) beziehen (KG, OLGZ 1987, 417; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 267), während es im übrigen beim Stimmrecht des Wohnungseigentümers verbleibt.
Ist der Nießbraucher - ggf. auch nur teilweise oder gemeinsam mit dem Eigentümer - stimmberechtigt, müßte der Verwalter stets sowohl ihn als auch den beschwerten Eigentümer zu den Wohnungseigentümerversammlungen laden (vgl. KG, OLGZ 1987, 417, 423).
- OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86
Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der …
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin vom 1. April 1987 (OLGZ 1987, 417) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, 267) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 19. Juni 2001 (NZM 2001, 1086 = ZMR 2001, 1004 = ZWE 2001, 560 = RNotZ 2001, 450 = OLGR Hamm 2001, 375 = DWE 2001, 154) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Demgegenüber vertreten das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW-RR 1988, 267) in auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen die Auffassung, in Fällen der Verwaltung, des Gebrauchs sowie der Nutzung des belasteten Wohnungseigentums - und damit auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans - stehe allein dem Nießbraucher am Wohnungseigentum das Stimmrecht zu.
aa) Nach Ansicht des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg steht dem Nießbraucher am Wohnungseigentum im Hinblick auf § 1066 BGB das alleinige Stimmrecht in den Angelegenheiten zu, die sich auf den Gebrauch, die Nutzung und die Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums (§§ 15, 16, 21 WEG) beziehen (KG, OLGZ 1987, 417; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 267), während es im übrigen beim Stimmrecht des Wohnungseigentümers verbleibt.
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Dieses Stimmrecht kann weder allgemein ausgeschlossen (Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119) noch abgespalten werden.Jedenfalls sind die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil das mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG verbietet (Senat, BGHZ 99, 90, 94; 106, 113, 119).
- BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67
Sondereigentum an ganzem Gebäude
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Letzteres steht, ungeachtet der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums, jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht im Vordergrund (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60). - BGH, 27.09.1978 - V ZR 128/76
Voraussetzungen für das Vorliegen eines echten Vertrages zugunsten Dritter - …
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
dd) Gegen ein Stimmrecht des Nießbrauchers spricht ferner, daß im Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentümern die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG nicht ihn, sondern allein den beschwerten Wohnungseigentümer treffen (…vgl. BayObLGZ aaO, 149;… Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG, Rdn. 129;… F. Schmidt, aaO, S. 274; Röll, WE 1999, 75; auch Senat, Urt. v. 29. September 1978, V ZR 128/76, LM § 16 WEG Nr. 2 für den Dauernutzungsberechtigten). - BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68
Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Darin liegt der maßgebliche Unterschied zum schlichten Bruchteilseigentum, bei dem jede Regelung der Nutzungsart der Disposition der Eigentümermehrheit nach § 745 Abs. 1 BGB unterliegt (…BGH, Urt. v. 14. November 1994, II ZR 209/93, NJW-RR 1995, 267), mithin auch die Entscheidung über eine Vermietung und Verpachtung (vgl. BGHZ 56, 47, 50). - BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, daß der angefochtene Beschluß auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefaßt worden wäre (BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 150;… noch weitergehend Weitnauer/Lüke, aaO, § 24 Rdn. 7, die eine Ungültigerklärung bei Verletzung der gesetzlicher Fristverstoß generell verneinen). - BGH, 14.11.1994 - II ZR 209/93
Verlangen Aufhebung der Gemeinschaft wegen eines Mehrheitsbeschlusses der …
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Darin liegt der maßgebliche Unterschied zum schlichten Bruchteilseigentum, bei dem jede Regelung der Nutzungsart der Disposition der Eigentümermehrheit nach § 745 Abs. 1 BGB unterliegt (BGH, Urt. v. 14. November 1994, II ZR 209/93, NJW-RR 1995, 267), mithin auch die Entscheidung über eine Vermietung und Verpachtung (vgl. BGHZ 56, 47, 50). - KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97
Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels
Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, daß der angefochtene Beschluß auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefaßt worden wäre (BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 150;… noch weitergehend Weitnauer/Lüke, aaO, § 24 Rdn. 7, die eine Ungültigerklärung bei Verletzung der gesetzlicher Fristverstoß generell verneinen). - BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74
Ausübung eines Stimmrechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unstimmigkeiten …
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
- BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88
Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01
Kein Stimmrecht des Nießbrauchers
- BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82
Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer …
- BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69
Nießbrauch an einem Kommanditanteil
- BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers
- LG Ingolstadt, 13.11.1995 - 1 T 1280/95
Stellung des Nießbrauchers in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93
Ladungsmängel bei der Einberufung einer Wohnungseigentumversammlung; Stimmrecht …
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98
Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die …
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten ist, darf es nur ausnahmsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1998, 289, 291; KG OLGZ 1988, 432 f; Weitnauer, WE 1988, 3; Seuß, WE 1991, 276; vgl. auch Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119; Beschl. v. 7. März 2002, V ZB 24/01, NJW 2002, 1647, 1649, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - LG Karlsruhe, 25.10.2013 - 11 S 16/13
Wohnungseigentum: Anberaumung einer Eigentümerversammlung innerhalb der …
Vielmehr kann ein völliges Ausbleiben der Rüge materieller Fehler in der Zusammenschau mit anderen Aspekten lediglich ein Indiz dafür sein, dass ein formeller Fehler sich nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01 -, BGHZ 150, 109; LG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 29 S 121/11 - ZMR 2012, 727). - BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14
Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine …
Folgerichtig steht dem Nießbraucher weder ein Stimmrecht in der Versammlung der Wohnungseigentümer noch die Befugnis zur Anfechtung gefasster Beschlüsse zu (BayObLG, ZMR 1998, 708, 710; OLG Düsseldorf, WuM 2005, 668 f.; LG Hamburg, ZMR 2013, 836 mwN); auch § 43 Nr. 4 WEG ist nicht einschlägig (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 114 ff.).
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21
Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen
Damit allen Wohnungseigentümern die Teilnahme ermöglicht und nicht erschwert wird, muss der Ort der Eigentümerversammlung verkehrsüblich zu erreichen, um den Wohnungseigentümern zumutbar sein (BGH NJW 2002, 1647, 1651) und grundsätzlich allen Wohnungseigentümer die Teilnahme ermöglicht werden (…MüKoBGB/Hogenschurz, 8. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 30). - BGH, 06.03.2020 - V ZR 329/18
Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück für mehrere Personen als …
Zum anderen ist die Befugnis, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, zwar der wichtigste Inhalt des Rechts des Teilhabers einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. für Miteigentümer Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 115). - BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16
Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen …
Aber das herkömmliche kommunalrechtliche Verständnis bietet jedenfalls einen wesentlichen Anhaltspunkt dafür, welche Angelegenheiten nach der Vorstellung des Gesetzgebers im Allgemeininteresse privilegiert sein sollen (so zutreffend Lappe, NotBZ 2002, 177). - LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 S 133/19
Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme
In einem derartigen Fall ist nach von der Kammer geteilter Auffassung davon auszugehen, dass sich der formale Fehler auf das Beschlussergebnis nicht ausgewirkt hat (vgl. nur BGH NJW 2002, 1647, 1651;… Bärmann/Merle § 23 Rn. 185 mwN), weshalb der Beschluss nicht bereits aus diesem Grund für ungültig zu erklären ist. - LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 350/09
Aufhebung der Gemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren nur gemeinsam durch …
2) Das Amtsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Zweck des in § 1066 Abs. 2 BGB geregelten Mitwirkungserfordernisses des Nießbrauchers bei der Aufhebung der Gemeinschaft der Miteigentümer darin besteht, den Nießbraucher vor einem unfreiwilligen Verlust seiner Rechtsposition zu bewahren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - Az.: V ZB 24/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 19, NJW 2002, 1647 - 1651;… Steiner/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Auflage, § 180 ZVG, Rdnr. 112).4) Für den Fall, dass entweder der Nießbraucher oder der Miteigentümer seine Mitwirkung bei der Antragstellung verweigern sollte, kann der andere Teil Klage auf Mitwirkung erheben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - Az.: V ZB 24/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 13, NJW 2002, 1647 - 1651).
- AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12
Entscheidung zur Zumutbarkeit eines Versammlungsortes einer …
Damit allen Wohnungseigentümern die Teilnahme ermöglicht und nicht erschwert wird, muss der Ort der Eigentümerversammlung verkehrsüblich zu erreichen und den Wohnungseigentümern zumutbar sein ( vgl. BGH in: NJW 2002, 1647 ff. Rdnr. 29 ). - AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
Einhaltung der Frist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung hinsichtlich …
Wird die Frist des § 24 Abs. 4 S.2 WEG nicht eingehalten, kann eine Ungültigerklärung der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht allein aus diesem Grund erfolgen, da es sich um eine Sollvorschrift handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - V ZB 24/01, in: NJW 2002, 1647ff.); vielmehr muss die Beschlussfassung darauf beruhen; damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (…vgl. BGH, a.a.O.). - OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht
- OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16
Ansprüche eines Miterben als Nachlassgläubiger gegen den Nachlass
- OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an …
- OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum
- LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12
Wohnungseigentumsrecht: Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist in …
- OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 3 Wx 77/08
Unwirksamkeit eines Eigentümergemeinschaftsbeschlusses bzgl. der planmäßigen …
- KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der …
- LG Köln, 08.12.2011 - 29 S 121/11
Ladungsmangel: Beschluss anfechtbar, aber nicht nichtig!
- LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss
- OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung
- OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
Keine Rechte des Nießbrauchers anstelle des Eigentümers hinsichtlich …
- LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13
Beschluss, Ungültigerklärung, Lastentragung, Änderung
- LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
- OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
Wohnungseigentum - Anfechtungsrecht des früheren Eigentümers und Nießbrauchers …
- OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
Voraussetzungen der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach dem FGG
- BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 50/04
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht - Ungültigkeit eines Beschlusses der …
- LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 80/22
Muss Eigentümer an Versammlung beim "Feind" teilnehmen?
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?
- LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - 14 S 6933/15
Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit durch Verlassen der Eigentümerversammlung
- OLG Hamburg, 21.06.2006 - 2 Wx 33/05
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen eines Ladungsmangels: …
- AG Köln, 06.03.2017 - 202 C 114/16
Wahl Außenstehender zum Beirat?
- OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
Stellung des dinglich Wohnberechtigten in Wohnungseigentumssachen
- OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband kann Eigentum an …
- LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16
Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung
- OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06
Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist
- OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über …
- AG Hamburg-St. Georg, 27.05.2022 - 980b C 27/21
Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
- LG Dortmund, 31.01.2023 - 1 S 155/22
Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung …
- LG München I, 28.06.2012 - 36 S 17241/11
Wohnungseigentumssache: Hauptsacheerledigung im Anfechtungsverfahren; unbefugte …
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
- OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 3 Wx 77/08
Eigentumswohnung: Niemand kann zu Gartenarbeiten verpflichtet werden
- AG Hamburg-Blankenese, 04.09.2013 - 539 C 30/12
Voraussetzungen für den Kausalitätsnachweis eines Ladungsmangels?
- AG Saarbrücken, 19.08.2021 - 36 C 139/21
Eigentümerversammlung als Onlinekonferenz zulässig?
- AG Hamburg-St. Georg, 23.02.2024 - 980a C 33/23
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht immer das Leben!
- AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!
- AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung …
- AG München, 08.10.2020 - 484 C 22248/19
Mangel, Zustellung, Streitwert, Vollmacht, Nachweis, Anlage, Zeitpunkt, …
- AG Kassel, 19.12.2019 - 800 C 24/19
- AG Hamburg-St. Georg, 11.07.2019 - 980b C 53/18
Ladungsfrist nicht eingehalten: Beschluss anfechtbar!
- AG Hamburg-Blankenese, 05.02.2014 - 539 C 18/13
WEG -Beschluss Anfechtung - Kausalitätsvermutung bei Einberufungsmangel
- AG Brühl, 15.11.2010 - 23 C 257/10
Anspruch auf Übertragung des Stimmrechts vom (Noch-) Eigentümer auf den Erwerber …