Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Bereicherungsanspruch des Drittschuldners gegen Vollstreckungsgläubiger, wenn gepfändete Forderung nicht besteht
- Prof. Dr. Lorenz
Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei irrtümlicher (Über-)Leistung des Drittschuldners auf eine gepfändete Forderung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bereicherungsanspruch bei irrtümlicher Leistung an Vollstreckungsgläubiger
- NWB SteuerXpert START
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung - Rückforderung durch den Drittschuldner
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bereicherungsanspruch des Drittschuldners gegen Vollstreckungsgläubiger, wenn gepfändete Forderung nicht besteht
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 151, 127
- NJW 2002, 2871
- ZIP 2002, 1419
- MDR 2002, 1149
- FamRZ 2002, 1325
- WM 2002, 1545
- DB 2002, 2531 (Ls.)
- Rpfleger 2002, 574
- JR 2003, 60
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Bereicherungsschuldner auch für Verzugsschäden, die dem Gläubiger des Bereicherungsanspruchs entstanden sind; insbesondere kann der Bereicherungsschuldner durch Mahnung in Verzug geraten (BGH, Urt. v. 13. Juni 2002 - IX ZR 242/01, WM 2002, 1545, 1547). - BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03
Arbeit & Soziales - Fremdnützige Beiträge: Rückgewährpflicht der Sozialkasse
Zum Bereicherungsrecht hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Drittschuldner seine Leistung an den Vollstreckungsgläubiger von diesem zurückfordern kann, wenn die zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht (BGHZ 151, 127, 130 f). - BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach …
Für die Frage, zwischen welchen Beteiligten eine Zuwendung im Dreiecksverhältnis als Leistung angesehen werden muss, wer also Leistender und wer Leistungsempfänger ist, sind für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung die Besonderheiten des einzelnen Falles zu beachten; insbesondere kommt es darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 151, 127 mwN).
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
Insolvenzrecht - Gerichtliche Anordnung im Strafverfahren zur Zahlung zulässig?
Hat der Vollstreckungsschuldner die Forderung bereits vor der Pfändung an einen Dritten abgetreten, so geht die Pfändung ins Leere, die Überweisung gewährt dem Vollstreckungsgläubiger keine Rechte (BGHZ 56, 339 f; 100, 36, 42; 151, 127, 131;… BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 23/05, ZIP 2007, 146). - BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
Bei der bereicherungsrechtlichen Abwicklung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, stellt der BGH für die Bestimmung, welche Person Leistungsempfänger ist, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles in erster Linie auf den Zweck ab, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH-Urteile vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, und vom 13. Juni 2002 IX ZR 242/01, BGHZ 151, 127, jeweils m.w.N.). - BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
Sie hat daher einen Anspruch auf Verzugszinsen erst ab Zustellung der Klage am 14. Dezember 2000 (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - IX ZR 242/01, NJW 2002, 2871, 2872). - FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03
Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung …
Auch für den - im Streitfall gegebenen - Fall der Zahlung des Drittschuldners in der irrigen Annahme, dass die gepfändete und eingezogene Forderung bestehe, obgleich dies nicht der Fall ist, hat der BGH einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Drittschuldners gegen den Gläubiger angenommen (BGH-Urteil vom 13.06.2002 IX R 242/01, BGHZ 151, 127).Die Drittschuldnererklärung gilt nicht als Schuldanerkenntnis (§ 316 Abs. 1 Satz 2 AO), sondern ist reine Wissenserklärung (BGH-Urteil in BGHZ 151, 127 unter I.2.b der Gründe).
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 146/03
Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen …
Zum Bereicherungsrecht hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Drittschuldner seine Leistung an den Vollstreckungsgläubiger von diesem zurückfordern kann, wenn die zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht (BGHZ 151, 127, 130 f). - LAG Düsseldorf, 02.06.2004 - 12 Sa 361/04
Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des …
Die Beklagte mag den Differenzbetrag von Euro 210, 00 beim Gläubiger kondizieren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, WM 2002, 74; vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2002, NJW 2002, 2871). - OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Insolvenzrecht - Nutzungsentschädigung bei Bewohnen von Massenimmobilie
Kommen mehrere Personen als Leistungsempfänger in Betracht, so kommt es für die Bestimmung von Bereicherungsgläubiger und Schuldner in erster Linie auf die Zweckbestimmung, d. h. auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH NJW 2002, 2871;… Palandt/Sprau, a. a. O., Rdnr. 41). - VG Stuttgart, 07.07.2006 - 18 K 3562/05
Kopftuchverbot; Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz; unzulässige Privilegierung …
- LG Hamburg, 23.12.2010 - 307 S 62/10
Mietrecht - Verzugszinsen bereits vor Rechtshängigkeit!
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 U 16/05
Zur Frage, wer bei Ausreichung eines Darlehens als Leistender zu gelten hat sowie …
- OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 114/12
- KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08
Bereicherungsanspruch des Versicherers bei vertragsgemäßer Auszahlung der …
- OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
Allgemeines Zivilrecht - Zum Begriff der Leistung in § 812 BGB
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11
- LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse …
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 68/01
Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und …
- SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
Inkassorisiko für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei der …
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 26 K 8504/08
Besoldung Dienstbezüge Familienzuschlag Pfändung Insolvenz Insolvenzverwalter …
- FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 3397/09
Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch …
- FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10
Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch …
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