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   BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02   

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https://dejure.org/2002,680
BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02 (https://dejure.org/2002,680)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02 (https://dejure.org/2002,680)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 90/02 (https://dejure.org/2002,680)
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Noch nicht fällig Darlehensforderung

§§ 322, 330 ZPO, bei Klageabweisung durch Versäumnisurteil ("unechtes Versäumnisurteil") ist eine spätere erneute Klage auch dann unzulässig, wenn die erste Klage materiell-rechtlich nur "zur Zeit unbegründet" war;

das gilt auch dann, wenn es sich um ein Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz handelte (Anm. des Herausgebers: insoweit ist die Entscheidung allerdings zweifelhaft)

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden Versäumnisurteils bei "derzeitiger Unbegründetheit" der Klage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer erneuten Klage bei einem klageabweisenden berufungsgerichtlichen Versäumnisurteil - Fehlen eines Tatbestandsmerkmals - Mangelnde Fälligkeit eines Anspruchs - Einschränkung der Rechtskraftwirkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtskraft, - bei klageabweisendem Versäumnisurteil

  • Judicialis

    ZPO § 322; ; ZPO § 330

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 322; ZPO § 330
    Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht erneute Klage wegen desselben Anspruchs ausnahmslos unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 322 330
    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtskraft eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 239
  • NJW 2003, 1044
  • ZIP 2003, 823
  • MDR 2003, 468
  • VersR 2003, 1190
  • WM 2003, 358
  • BB 2003, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60

    Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
    Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kläger kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z.B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338).

    Entgegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 35, 338), die berechtigte Kritik erfahren habe, könne aber auch bei einem gegen den Kläger ergangenen Versäumnisurteil die Rechtskraft der Entscheidung die Berücksichtigung neuer Tatsachen nicht ausschließen.

    Das setzt aber stets voraus, daß die Auslegung des Vorurteils ergibt, daß die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen in dem neuen Prozeß dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGHZ 35, 338, 340 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NJW-RR 2001, 310; jeweils m.w.Nachw.).

    Daher haben sowohl das Reichsgericht (RGZ 7, 395, 397 f.) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 35, 338, 340 f.) es abgelehnt, die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils in dem vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Sinne einzuschränken.

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00

    Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
    Das setzt aber stets voraus, daß die Auslegung des Vorurteils ergibt, daß die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen in dem neuen Prozeß dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGHZ 35, 338, 340 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NJW-RR 2001, 310; jeweils m.w.Nachw.).
  • RG, 13.10.1882 - III 286/82

    Wirkung des gegen den im Verhandlungstermine nicht erschienenen Kläger erlassenen

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
    Daher haben sowohl das Reichsgericht (RGZ 7, 395, 397 f.) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 35, 338, 340 f.) es abgelehnt, die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils in dem vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Sinne einzuschränken.
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Das gilt im Grundsatz auch für ein die Klage abweisendes Versäumnisurteil, das keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239 = NJW 2003, 104 f.).
  • OLG Koblenz, 15.12.2004 - 12 U 936/04

    Zweite Schmerzensgeldklage nach Verkehrsunfall: Rechtskraftwirkung des

    Eine Einschränkung der Rechtskraftwirkung dahin, dass mit dem Urteil vom 30. Juni 1998 nur die Unbegründetheit der Klageforderung zum damaligen Zeitpunkt rechtskräftig feststehe und dies die Zulässigkeit einer erneuten, auf neue Tatsachen gestützten gerichtlichen Geltendmachung derselben Forderung unberührt lasse, ist nicht möglich (vgl. BGHZ 153, 239, 242).

    Das setzt aber stets voraus, dass die Auslegung des früheren Urteils ergibt, dass die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen im neuen Prozess dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (BGHZ 35, 338, 340 f.; 153, 239, 242).

  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09

    Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs

    Die Auffassung, die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess habe nicht die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, steht, anders als die Revision meint, nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 (XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239, 242).
  • LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22

    Kerntheorie im Rahmen des § 322 Abs. 1 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auf die Gründe des Klägers, das Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, oder darauf, wie bei dem gegebenen Sach- und Streitstand im Falle eines kontradiktorischen Urteils die Entscheidung hätte lauten können oder müssen, kommt es dabei nicht an (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002, XI ZR 90/02, Rn. 13, juris).

    Der Kläger kann sich demnach im Zweitprozess insbesondere nicht darauf berufen, im Erstprozess habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis wie etwa die mangelnde Fälligkeit entgegengestanden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002, XI ZR 90/02, Leitsatz, juris).

  • OLG Braunschweig, 13.09.2023 - 9 U 14/23

    Aktivlegitimation; Insolvenzverwalter; Schuldner; Insolvenzschuldner; Bankrott;

    Abzustellen ist auf die letzte rechtskräftige Entscheidung eines Verfahrens ( BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02 , Rn. 16, juris), mithin vorliegend (auch) auf das das Versäumnisurteil aufrechterhaltende Urteil vom 18.02.2020 (Bl. 14 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2017 - 7 U 75/15

    Mitversorgung eines Nachbargrundstücks über eine Fernheizungsanlage: Auslegung

    Eine mangels ordnungsgemäßer Abrechnung als "derzeit unbegründet" abgewiesene Klage kann nach erneuter Abrechnung nochmals erhoben werden; eine uneingeschränkt als unbegründet abgewiesene Klage hingegen nicht (BGH NJW 2003, 1044).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 19 U 13/10

    Haftung eines Rechtsanwalts für die Kosten einer wegen erkennbar

    Dass auch ein Versäumnisurteil Rechtskraft entfaltet, hatte der Bundesgerichtshof bereits in einem im Jahr 2003 veröffentlichten Urteil vom 17.12.2002 (NJW 2003, 1044) entschieden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 5 Sa 472/15

    Restitutionsklage, Klagabweisung, Rechtsschutzbedürfnis, Klagefrist, Urkunde

    Das setzt aber stets voraus, dass die Auslegung des Vorurteils ergibt, dass die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen in dem neuen Prozess dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (BGH, Urt. v. 17.12.2002 - XI ZR 90/02 - Rn. 13, juris).
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