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   BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00   

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https://dejure.org/2003,138
BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2003 - X ZR 7/00 (https://dejure.org/2003,138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Gegenstandes; Feststellung des Gegenstands eines angegriffenen Patentanspruchs im Patentnichtigkeitsverfahren ; Begründung einer erfinderischen Leistung; Verfahren zur Herstellung einer blasenfreien, kalandrierten Gummibahn

  • Judicialis

    PatG (1981) § 81 ff.; ; PatG (1981) § 21 Abs. 1; ; PatG (1981) § 4; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1; ; EPÜ Art. 56; ; IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; Begriff der erfinderischen Leistung

  • rechtsportal.de

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; Begriff der erfinderischen Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - "Unangemessene Anspruchsbreite" bei Patentnichtigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 179
  • NJW 2004, 1742 (Ls.)
  • GRUR 2004, 47
  • GRUR Int. 2004, 145
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Hierauf kommt es indessen schon deshalb nicht an, weil es für die Bejahung der Ausführbarkeit ausreicht, wenn lediglich ein gangbarer Weg zum Ausführen der Erfindung offenbart ist (vgl. Senat BGHZ 147, 306, 316 ff. - Taxol).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Dabei kann dahinstehen, ob dies in einer für die Prüfung auf Schutzfähigkeit gegenüber dem Stand der Technik relevanten Weise geschieht, etwa als Offenbarung einer Bereichsangabe in der Form 0% (vgl. Sen.Urt. v. 7.12.1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 593 f. - Inkrustierungsinhibitoren), wogegen Bedenken geltend gemacht werden könnten, weil die Angabe, die Werte könnten beliebig gewählt werden, sich einer konkreten Bereichsangabe gerade enthält.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Danach ist die Gummibahn als solche zwar vom Schutz des Streitpatents als unmittelbares Verfahrenserzeugnis erfaßt (§ 9 Nr. 3 PatG i.V.m. Art. 64 EPÜ), sie ist dagegen nicht Gegenstand des Patents (vgl. Senat BGHZ 95, 295, 298 - borhaltige Stähle).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der Erfindung benötigt, müssen nicht sämtlich im Patentanspruch enthalten sein; es genügt vielmehr, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (Sen.Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 235 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
    Für diese Feststellung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Feststellung des Sinngehalts und bei der Auslegung des Patents im Verletzungsstreit (vgl. Sen.Urt. v. 7.11.2000, berichtigt am 9.1.2001 - X ZR 145/98, GRUR 2001, 232 - Brieflocher).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Ebenso wenig wie der Patentanspruch nach Maßgabe dessen ausgelegt werden darf, was sich nach Prüfung des Standes der Technik als patentfähig erweist (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 186 - blasenfreie Gummibahn I), darf er nach Maßgabe des Sinngehalts der Ursprungsunterlagen ausgelegt werden.
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    b) Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei einer beliebigen Auswahl aus verschiedenen dem Fachmann zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Fortführung von BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I).

    Wie der Senat bereits für die Bereichsauswahl entschieden hat, kann die willkürliche Auswahl aus einem größeren Bereich - anders als die gezielte Auswahl zum Erreichen eines bestimmten Ergebnisses - das Kriterium des Naheliegens erfüllen (BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I; Sen.Urt. v. 30.3.2004 - X ZR 199/00, im Druck nicht veröffentlicht), denn einen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend ist, gibt es nicht (s. nur Sen. BGHZ 133, 57, 65 - Rauchgasklappe; Sen.Urt. v. 18.2.1997 - X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 1, S. 445, 452 f. - Zerstäubervorrichtung m.w.N.; v. 26.7.2001 - X ZR 93/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 119, 127, insoweit in Mitt. 2002, 16 - Filtereinheit nicht abgedruckt).

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Soweit die Klägerin erstinstanzlich die unangemessene Breite des Anspruchs 1 des Streitpatents in der von der Beklagten verteidigten Fassung gerügt hat, füllt dies - wie bereits das Bundespatentgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 156, 179, 185 - blasenfreie Gummibahn I) zutreffend ausgeführt hat - keinen der gesetzlichen Nichtigkeitsgründe aus und damit insbesondere auch ohne Weiteres nicht den Nichtigkeitsgrund der unzureichenden Offenbarung.
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