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   BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,588
BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01 (1) (https://dejure.org/2004,588)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - XII ZR 259/01 (1) (https://dejure.org/2004,588)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - XII ZR 259/01 (1) (https://dejure.org/2004,588)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1586b, 1579 Nr. 7; VAHRG § 5
    Berufung des Erben des Unterhaltspflichtigen auf die Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Haftung als Erbin für einen Unterhaltsanspruch; Möglichkeit des Verzichts auf die Rechtsfolgen der Verwirkung; Zahlung trotz Kenntnis von der Verwirkung; Zusammenleben mit anderem Partner in eheähnlich verfestigtem ...

  • Judicialis

    BGB § 1586 b; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; VAHRG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1586b 1579 Nr. 7; VAHRG § 5
    Zahlung von Unterhalt trotz neuer eheähnlicher Lebensgemeinschaft des geschiedenen Ehegatten; Berufung des Erben des Unterhaltspflichtigen auf Härteklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nachehelicher Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1586b, 1579 Nr. 7; VAHRG § 5
    Berufung des Erben des Unterhaltspflichtigen auf die Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Ausschluss des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 157, 395
  • NJW 2004, 1326
  • MDR 2004, 751
  • FamRZ 2004, 614
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht einmal zwingend voraus, daß die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird (BGH Urteil vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - FamRZ 2002, 23, 25).
  • OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung; Trennungszeit; Erstattung einer

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich vertreten, daß ein ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht auf die Rechtsfolgen der Verwirkung daraus hergeleitet werden kann, daß der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis dieser Umstände den Unterhalt weiterbezahlt (so grundsätzlich OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm FamRZ 1997, 1485, 1486; OLG Hamm FamRZ 1994, 704, 705; MünchKomm/Maurer, BGB 4. Aufl. § 1579 Rdn. 70; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 4. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 45; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 398; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 30 VII 9 (S. 432); Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 9 Rdn. 382).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Bedenken gegen die Annahme eines Verzichts können sich auch dort ergeben, wo etwa der Unterhaltsschuldner nur mit Rücksicht auf die Betreuungsbedürftigkeit eines gemeinsamen Kindes den Unterhalt ungeschmälert weitergezahlt hat, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihn auf den Mindestbedarf herabzusetzen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483, 484).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 150, 209, 215 m.w.N.) kann ein länger dauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner dann zur Annahme eines Härtegrundes im Rahmen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB - mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten - führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, daß sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Wäre dieses Einkommen durch den scheidungsbedingten Versorgungsausgleich geschmälert worden, hätte auch der Beklagten ein entsprechend geringerer Unterhaltsanspruch zugestanden (vgl. dazu BGH Urteil vom 5. Februar 2003 - XII ZR 29/00 - FamRZ 2003, 848, 849 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1996 - 3 UF 43/96

    Zahlung des Ehegattenunterhalts trotz Kenntnis eines Verwirkungsgrundes

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich vertreten, daß ein ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht auf die Rechtsfolgen der Verwirkung daraus hergeleitet werden kann, daß der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis dieser Umstände den Unterhalt weiterbezahlt (so grundsätzlich OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm FamRZ 1997, 1485, 1486; OLG Hamm FamRZ 1994, 704, 705; MünchKomm/Maurer, BGB 4. Aufl. § 1579 Rdn. 70; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 4. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 45; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 398; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 30 VII 9 (S. 432); Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 9 Rdn. 382).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98

    Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Nur die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird durch die Begrenzung auf den fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten (sog. kleiner Pflichtteil bei gesetzlichem Erbrecht des Unterhaltsberechtigten zuzüglich Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 1586 b Abs. 1 Satz 2 und 3 i.V. mit §§ 1931 Abs. 1 und 2, 2325 ff. BGB; BGHZ 146, 114, 118 ff.) und die Möglichkeit der Beschränkung auf den vorhandenen Nachlaß (§§ 1975, 1990, 1992 BGB) ersetzt.
  • OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00

    Begriff der Mutwilligkeit

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Das Oberlandesgericht (dessen Urteil in OLG Koblenz OLGR 2002, 11 veröffentlicht ist) hat ausgeführt, der Beklagten stehe ab August 1999 kein nachehelicher Unterhalt mehr zu.
  • OLG Hamm, 16.01.1997 - 4 UF 349/96

    Begriff des "anderen Grundes" i.S. der § 1579 Nr. 1 - 6 BGB - Tötung des

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich vertreten, daß ein ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht auf die Rechtsfolgen der Verwirkung daraus hergeleitet werden kann, daß der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis dieser Umstände den Unterhalt weiterbezahlt (so grundsätzlich OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm FamRZ 1997, 1485, 1486; OLG Hamm FamRZ 1994, 704, 705; MünchKomm/Maurer, BGB 4. Aufl. § 1579 Rdn. 70; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 4. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 45; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 398; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 30 VII 9 (S. 432); Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 9 Rdn. 382).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Letztlich oblag es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtete oder nicht (Senatsurteile vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 26 mit Anm. Maurer; BGHZ 176, 150 = FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; BGHZ 157, 395 = FamRZ 2004, 614, 616 und BGHZ 150, 209 = FamRZ 2002, 810, 811).
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 357/18

    Fiktive Fortschreibung des zum Zeitpunkt des Todeseintritts bestehenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats geht die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 1586 b BGB als Nachlassverbindlichkeit unverändert auf den Erben über (Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - XII ZR 259/01 - FamRZ 2004, 614, 615).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Letztlich oblag es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtete oder nicht (Senatsurteile BGHZ 176, 150 = FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; BGHZ 157, 395 = FamRZ 2004, 614, 616 und BGHZ 150, 209 = FamRZ 2002, 810, 811).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Im Ansatz zutreffend hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB eine länger dauernde Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner voraussetzt, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist (Senatsurteile BGHZ 157, 395 = FamRZ 2004, 614, 616 und BGHZ 150, 209 = FamRZ 2002, 810, 811 f., jeweils zur früheren Vorschrift des § 1579 Nr. 7 BGB).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZR 17/09

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Unterhaltstitels wegen Unzumutbarkeit

    Der Senat weist darauf hin, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraussetzt, dass die Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhalten (vgl. etwa Senatsurteile vom 28. Januar 2004 - XII ZR 259/01 - FamRZ 2004, 614, 616 und vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - FamRZ 2002, 23, 25).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

    Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners

    Der Gegenmeinung, die ihre rechtlichen Bedenken gegen eine Umschreibung auf fehlende Identität der Ansprüche gegen den Erblasser und gegen den Erben stützt, ist zudem entgegenzuhalten, daß sich die Rechtsnatur der auf den Erben übergegangenen Unterhaltspflicht nicht ändert (Senatsurteile vom 14. November 1984 aaO S. 165 und vom 28. Januar 2004 - XII ZR 259/01 - FamRZ 2004, 614, 615 m. krit. Anm. Büttner FamRZ 2004, 616, 617).
  • KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09

    Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den

    Abgesehen vom hier nicht ersichtlichen Fall der Unterhaltsgemeinschaft ist es vielmehr erforderlich, dass der Berechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt und das nichteheliche Zusammenleben gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist (BGH FamRZ 2004, 614; BGH FamRZ 2002, 810; BGH FamRZ 2002, 23; BGH FamRZ 1997, 671).

    Als Mindestdauer werden von der Rechtsprechung üblicherweise zwei bis drei Jahre angesetzt, denn vor Ablauf einer solchen Mindestzeit lässt sich im Allgemeinen nicht verlässlich beurteilen, ob die Partner nur "probeweise" oder auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH FamRZ 2004, 614; BGH FamRZ 2002, 810; BGH FamRZ 1997, 671; BGH FamRZ 1989, 487).

  • OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06

    Gesamtschuldnerausgleich bei Tilgung eines Kredits durch einen Ehegatten bei

    (1) Ein länger dauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2004, 614, 616), der der Senat folgt, dann zur Annahme eines Härtegrundes im Rahmen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB - mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten - führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.

    Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (BGH, FamRZ 2004, 614, 616).

    Bedenkt man aber, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner in der Regel ein typisches Anzeichen für das Vorhandensein eines eheähnlichen Zusammenlebens ist (BGH, FamRZ 2004, 614, 616) und dass die Antragsgegnerin dem Vorbringen, sie lebe dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen, in ihrer Antragserwiderung nicht entgegengetreten ist, genügt der Vortrag des Antragstellers (noch) den Schlüssigkeitsanforderungen.

  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854; 2008, 1414; 2004, 614; 2002, 810; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

    Maßgebend ist das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit (BGH, FamRZ 2011, 1498; BGH, FamRZ 2004, 614; BGH, FamRZ 2002, 810; BGH, FamRZ 2002, 23).

    Als Mindestdauer werden von der Rechtsprechung zwar regelmäßig zwei bis drei Jahre angesetzt (vgl. BGH, FamRZ 2004, 614; BGH, FamRZ 2002, 810).

  • OLG Stuttgart, 16.04.2009 - 11 UF 277/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung der Unterhaltsanspruchs durch eine

  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 9 WF 157/08

    PKH-Verfahren: Zur Frage, ob im konkreten Fall ein Prozesskostenvorschussanspruch

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12

    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Lebens in

  • OLG Bremen, 01.02.2010 - 4 UF 106/09

    Ausschluss des Ehegatten mit dem Einwand der Verwirkung des nachehelichen

  • OLG Bremen, 19.12.2007 - 4 W 3/07

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten; Abtrag von Schulden für das

  • OLG Koblenz, 05.06.2019 - 9 UF 104/19

    Wirksamer Verzicht auf Verwirkungseinwand in Unterhaltsvereinbarung

  • OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 10 UF 3/08

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Aufstockungsunterhalts bis zur Vollendung

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

  • OLG Köln, 10.12.2009 - 21 UF 133/09

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer entgegenstehenden und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 6/04

    Gesetzliche Rentenversicherung: Wiederaufleben einer früheren Witwenrente nach

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