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   BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01, I ZR 120/00   

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https://dejure.org/2003,233
BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01, I ZR 120/00 (https://dejure.org/2003,233)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2003 - I ZR 151/01, I ZR 120/00 (https://dejure.org/2003,233)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, I ZR 120/00 (https://dejure.org/2003,233)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Kostenlose Zeitung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Wertreklame durch unentgeltliche Vergabe von Zeitungen - Unentgeltlicher Vertrieb auf Dauer - Veranlassung zu späterem entgeltlichen Bezug - Wettbewerbswidrige Marktstörung - Unlautere Kundenbeeinflussung - Ausschließliche Finanzierung durch Anzeigen - ...

  • Kanzlei Flick

    Kostenlose Zeitung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    "20 Minuten Köln"; Wettbewerbswidrigkeit des kostenlosen Vertriebs eines Anzeigenblatts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltlicher Vertrieb einer Tageszeitung: Marktstörung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig ("20 Minuten Köln")

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sind »Stumme Verkäufer« zum Vertrieb von Kaufzeitungen wettbewerbswidrig?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vertrieb von Gratiszeitungen ist zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertrieb von Gratiszeitung wettbewerbsgemäß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Tageszeitungen dürfen gratis verteilt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertrieb von Gratiszeitung wettbewerbsgemäß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kölner Zeitungskrieg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 157, 55
  • NJW 2004, 2083
  • MDR 2004, 1072 (Ls.)
  • GRUR 2004, 602
  • WM 2005, 88
  • K&R 2004, 336
  • ZUM 2004, 568
  • afp 2004, 258
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Denn er läßt sich seine Leistung in diesem Fall bezahlen, wenn auch nicht vom Leser, so doch vom Anzeigenkunden (vgl. Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Bliestal-Spiegel" GRUR 1985, 881, 883; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119 f.).

    b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern, die über einen redaktionellen Teil verfügen, unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392, 397 f. - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel).

    Ein solcher Verstoß soll insbesondere dann vorliegen, wenn der redaktionelle Teil des Anzeigenblattes geeignet sei, für einen nicht unerheblichen Teil des Publikums eine Tageszeitung zu ersetzen, und wenn die ernstliche Gefahr bestehe, daß deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Bestand bedroht sei (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).

    Dabei hat der Senat jedoch klargestellt, daß auch die ständige Gratisverteilung von Anzeigenblättern und Fachzeitschriften mit einem gewissen Eigenwert des redaktionellen Teils nicht ohne weiteres, sondern nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 81, 291, 294 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Diese Erwägung liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung (vgl. BGHZ 114, 82, 86 - Motorboot-Fachzeitschrift; ferner Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    b) Im Streitfall kommt eine wettbewerbswidrige Wertreklame von vornherein nicht in Betracht, weil bei einem Zeitungsvertrieb, der auf Dauer darauf eingerichtet ist, die Zeitung ohne Entgelt abzugeben, eine auf den Erwerb einer entgeltlichen Leistung gerichtete unsachliche Beeinflussung des Empfängers ausscheidet (vgl. BGHZ 81, 291, 294 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119).

    Dabei hat der Senat jedoch klargestellt, daß auch die ständige Gratisverteilung von Anzeigenblättern und Fachzeitschriften mit einem gewissen Eigenwert des redaktionellen Teils nicht ohne weiteres, sondern nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 81, 291, 294 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    d) Auch die weiteren Umstände des Streitfalls, die sämtlich zur Prüfung heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 81, 291, 294 - Bäckerfachzeitschrift; Hefermehl, GRUR 1985, 883), rechtfertigen es nicht, der Beklagten den Betrieb einer rein anzeigenfinanzierten Zeitung mit Hilfe des Wettbewerbsrechts zu untersagen.

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern, die über einen redaktionellen Teil verfügen, unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392, 397 f. - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel).

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    aa) Die Garantie der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterscheidet nicht danach, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch dadurch finanziert, daß der Leser für den Erwerb ein Entgelt zahlen muß (vgl. BGHZ 51, 236, 246 f. - Stuttgarter Wochenblatt I).

  • OLG Karlsruhe, 09.08.1995 - 6 U 32/95

    Anforderung an die Wettbewerbswidrigkeit bei kostenlosem Verteilen eines

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    b) Im Streitfall kommt eine wettbewerbswidrige Wertreklame von vornherein nicht in Betracht, weil bei einem Zeitungsvertrieb, der auf Dauer darauf eingerichtet ist, die Zeitung ohne Entgelt abzugeben, eine auf den Erwerb einer entgeltlichen Leistung gerichtete unsachliche Beeinflussung des Empfängers ausscheidet (vgl. BGHZ 81, 291, 294 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119).

    Denn er läßt sich seine Leistung in diesem Fall bezahlen, wenn auch nicht vom Leser, so doch vom Anzeigenkunden (vgl. Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Bliestal-Spiegel" GRUR 1985, 881, 883; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119 f.).

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 128/98

    Ad-hoc-Meldung; Behinderung eines Mitbewerbers durch kostenlose Erbringung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Eine solche Wertreklame ist nicht stets wettbewerbswidrig, sie kann aber im Einzelfall - etwa unter dem Gesichtspunkt einer Preisverschleierung, eines übertriebenen Anlockens oder eines psychischen Kaufzwangs - ausnahmsweise gegen die Regeln lauteren Wettbewerbs verstoßen (BGH, Urt. v. 18.9.1997 - I ZR 119/95, GRUR 1998, 475, 476 = WRP 1998, 162 - Erstcoloration; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set; Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 192/96, GRUR 1999, 755, 756 = WRP 1999, 828 - Altkleider-Wertgutscheine; BGHZ 151, 84, 88 ff. - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 980 ff. = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 185/00, GRUR 2003, 804 f. = WRP 2003, 1101 - Foto-Aktion; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein I, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln ZUM-RD 2001, 393).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).
  • LG Köln, 03.02.2000 - 84 O 94/99
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98

    Eröffnungswerbung

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 119/95

    Erstcoloration - Psychologischer Kaufzwang

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 174/82

    "Abwehrblatt"; Preisunterbietungen im Wettbewerb zwischen Anzeigenblättern

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Es ist nicht Aufgabe des Behinderungstatbestands oder des Lauterkeitsrechts allgemein, bestehende wettbewerbliche Strukturen zu bewahren und wirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzusteuern, in denen die bisherigen Marktteilnehmer eine Bedrohung ihres Kundenstammes erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, BGHZ 157, 55, 64 f. [juris Rn. 24] - 20 Minuten Köln).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Marktbehinderung liegt aber erst vor, wenn ein Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (BGHZ 157, 55 = GRUR 2004, 602, 603 - 20 Minuten Köln).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a. F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6. 2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.

    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-) finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

    bb) Das Drohen einer Rechtsverletzung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG setzt, soweit eine allgemeine Marktbehinderung in Rede steht, voraus, dass das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf unternehmerischer Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maß eingeschränkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln, m. w. N.).

    Im Übrigen könnte auch bei einem Absatzrückgang in der Größenordnung von 10 % noch nicht von einer konkreten Bestandsgefährdung ausgegangen werden (vgl. BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln).

  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Die Vorschriften des Kartellrechts schließen die Anwendung von § 3 I UWG auf die allgemeine Marktbehinderung nicht aus, allerdings ist auch bei der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung stets die Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln).

    Eine allgemeine Marktstörung ist anzunehmen, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maße eingeschränkt wird; damit soll im Interesse der betroffenen Wettbewerber, in dem sich das Interesse der Allgemeinheit am Bestand des Wettbewerbs widerspiegelt, auch in Fällen, in denen eine gezielte Verdrängungsabsicht nicht vorliegt, verhindert werden, dass z.B. durch ein systematisches Verschenken von Waren oder durch einen Verkauf unter Einstandspreis der Wettbewerbsbestand gefährdet wird (BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln - m.w.N.).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - adhoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.

    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-)finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

    bb) Das Drohen einer Rechtsverletzung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG setzt, soweit eine allgemeine Marktbehinderung in Rede steht, voraus, dass das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf unternehmerischer Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maß eingeschränkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln, m.w.N.).

    Im Übrigen könnte auch bei einem Absatzrückgang in der Größenordnung von 10% noch nicht von einer konkreten Bestandsgefährdung ausgegangen werden (vgl. BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln).

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Insbesondere sind auch die journalistischen Inhalte als Leistung anzusehen, durch welche die Attraktivität des gesamten Internetauftritts einschließlich der Werbeinhalte erhöht wird und die deshalb Teil dessen sind, was durch die für die Werbeinhalte geleisteten Entgelte abgegolten wird (vgl. BGH GRUR 2004, 602 [603] - 20 Minuten Köln).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung:

    Die grundrechtliche Garantie der Pressefreiheit gilt vielmehr auch für Kundenzeitschriften (vgl. BVerwGE 78, 184, 189; OLG Hamburg, PharmR 2009, 136, 137) und für Anzeigenblätter, die hauptsächlich Werbeanzeigen und zu einem geringeren Anteil redaktionelle Beiträge enthalten (vgl. BGHZ 51, 236, 238 f. und 246 f. - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, BGHZ 116, 47, 54 - Amtsanzeiger; Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, BGHZ 157, 55, 62 - 20 Minuten Köln; Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 431 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln).
  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

    Denn auch das Angebot journalistischer Inhalte ist als Leistung anzusehen, durch welche die Attraktivität des gesamten Internetauftritts einschließlich der Werbeinhalte erhöht wird und die deshalb Teil dessen ist, was durch die für die Werbeinhalte geleisteten Entgelte abgegolten wird (vgl. BGH GRUR 2004, 602 [603] - 20 Minuten Köln).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

    Denn auch das Angebot journalistischer Inhalte ist als Leistung anzusehen, durch welche die Attraktivität des gesamten Internetauftritts einschließlich der Werbeinhalte erhöht wird und die deshalb Teil dessen ist, was durch die für die Werbeinhalte geleisteten Entgelte abgegolten wird (vgl. BGH GRUR 2004, 602 [603] - 20 Minuten Köln).
  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    Der Bundesgerichtshof ist aber schon für das Jahr 2003 davon ausgegangen, dass die Marktzutrittsschranken für lokale und regionale Abonnement-Tageszeitungen extrem hoch waren und Monopolanbieter, nachdem sie einmal diese Stellung errungen hatten, nicht mehr damit rechnen mussten, dass ihnen Konkurrenz durch andere Abonnementzeitungen erwächst (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

  • OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09

    Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer

  • LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06
  • LG München I, 22.03.2016 - 33 O 5017/15

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Vertrieb von Werbeblocker-Software für

  • KG, 11.02.2022 - U 4/21

    Tipping-Gefahr

  • BVerfG, 25.06.2007 - 1 BvR 1293/04

    Zu den Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

  • OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 78/05

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenloser Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer

  • OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16

    Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem

  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 203/12

    Irreführung durch Bezeichnung eines Druckerzeugnisses als "Zeitung"

  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - U (Kart) 20/11

    Anspruch eines Schilderprägers gegen den Eigentümer des gegenüberliegenden

  • LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 738/08

    Heilmittelwerbung: Unentgeltliche Abgabe von Rätselzeitschriften an Apotheken;

  • LG Bonn, 04.01.2007 - 14 O 169/06

    Einstufung der Beantragung eines Entgelts für Postzustellungsaufträge als

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