Rechtsprechung
BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Prof. Dr. Lorenz
Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Anweisungslage bei nicht zurechenbarer Anweisung eines Geschäftsunfähigen); IPR: Abgrenzung von Bereicherungsstatut, Personalstatut (Geschäftsfähigkeit), Gesellschaftsstatut (ges. Vertretung) und Vollmachtstatut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bereicherungsansprüche eines Kreditinstituts wegen Nichtigkeit einer von einem Geschäftsunfähigen erteilten Kontovollmacht - Bereicherungsansprüche gegen juristische Personen - Verzinsung eines zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs - Abgrenzung zwischen einem ...
- unalex.eu
Art. 1 Rom I-VO, 10 Rom II-VO
Anwendungsbereich - Ausgenommene Bereiche - Gesellschaftsrecht - Ungerechtfertigte Bereicherung - Regelungsinhalt - Judicialis
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 812 818
Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen fehlender Vollmacht; Verzinsung von Bereicherungsansprüchen gegen den Steuerfiskus - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankenrecht - Einlösung eines Schecks eines nichtbevollmächtigten Mitarbeiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 812, 818
Bereicherungsanspruch der Bank gegen den Steuerfiskus nach Einlösung eines durch einen von geschäftsunfähigem Vertreter einer juristischen Person Bevollmächtigten ausgestellten Schecks
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Scheckeinlösung nach vollmachtlosem Begebungsvertrag
Papierfundstellen
- BGHZ 158, 1
- NJW 2004, 1315
- ZIP 2004, 659
- WM 2004, 671
- BB 2004, 683
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (23)
- BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 ff.; 152, 307 ff.).Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (vgl. hierzu BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 311 f.).
Da der gutgläubige Vertragsgegner nur geschützt werden kann, wenn der andere Vertragsteil in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein hervorgerufen hat, vermag der sogenannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des vermeintlich Anweisenden selbst dann nicht zu ersetzen, wenn dieser den gezahlten Betrag dem Zahlungsempfänger tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 312).
Der Beklagte kann sich im Rahmen des Bereicherungsausgleichs nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. hierzu Senat BGHZ 152, 307, 314).
- BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 ff.; 152, 307 ff.).Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (vgl. hierzu BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 311 f.).
Da der gutgläubige Vertragsgegner nur geschützt werden kann, wenn der andere Vertragsteil in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein hervorgerufen hat, vermag der sogenannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des vermeintlich Anweisenden selbst dann nicht zu ersetzen, wenn dieser den gezahlten Betrag dem Zahlungsempfänger tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 312).
Der Senat weicht nicht von der Entscheidung eines anderen Zivilsenats ab (vgl. bereits Senat BGHZ 147, 145, 151).
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Die Anschlußrevision ist gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist (vgl. auch Begr.RegE ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722, S. 107 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).Sie muß auch nicht denselben Streitstoff betreffen, auf den sich die Zulassung der Revision des Beklagten bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).
b) Ob eine Anschlußrevision nur zulässig ist, wenn zwischen ihrem Streitgegenstand und dem der Hauptrevision ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), bedarf keiner Entscheidung.
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Die Anschlußrevision ist gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist (vgl. auch Begr.RegE ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722, S. 107 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).Sie muß auch nicht denselben Streitstoff betreffen, auf den sich die Zulassung der Revision des Beklagten bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).
- BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97
Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Ob der Beklagte sich gegenüber zivilrechtlichen Bereicherungsansprüchen überhaupt auf § 818 Abs. 3 BGB berufen kann (verneinend für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche gegen die öffentliche Hand: BVerwGE 107, 304, 312), bedarf keiner Entscheidung.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 107, 304, 308; BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5/02, NVwZ 2003, 1385, 1387) kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt.
- BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00
Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
(1) Der Bereicherungsausgleich vollzieht sich zwar in Fällen der Leistung kraft Anweisung grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses, also zum einen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen und zum anderen zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (st. Rspr., siehe BGHZ 147, 269, 273, m.w.Nachw.).Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (vgl. hierzu BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 311 f.).
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74
Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (vgl. hierzu BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 311 f.).Dies gilt auch für die Urteile des VII. Zivilsenats vom 31. Mai 1976 - VII ZR 218/74, BGHZ 66, 362, 365 und des VI. Zivilsenats vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1421, die, anders als die Revision meint, nicht auf der Rechtsansicht beruhen, daß ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch die Kenntnis des Zahlungsempfängers vom Fehlen einer wirksamen Anweisung voraussetzt.
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Dies gilt auch für Organe juristischer Personen (BGHZ 115, 78, 80 f.).(cc) Ob eine Zurechnung kraft schuldhaft verursachten Rechtsscheins in Betracht käme, wenn die P. AG die Handelsregistereintragung des Direktors hätte fortbestehen lassen, obwohl der Eintritt seiner Geschäftsunfähigkeit für sie erkennbar war (vgl. hierzu BGHZ 115, 78, 83), bedarf keiner Entscheidung, weil der Direktor im Zeitpunkt der Erteilung der Kontovollmacht nicht im Handelsregister eingetragen war.
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 107, 304, 308; BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5/02, NVwZ 2003, 1385, 1387) kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt. - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Ob der Klägerin tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist, und wie dieser gegebenenfalls zu berechnen wäre (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, WM 1998, 1325, 1326 f.), ist unerheblich, weil der Ersatz eines solchen Schadens unter dem hier allein maßgeblichen Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit nicht gefordert werden kann. - BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73
August Vierzehn
- BGH, 01.07.1976 - VII ZR 333/75
Bereicherungsausgleich bei Wechseleinlösung nach Konkurseröffnung
- BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93
Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages …
- BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62
Vertragsstatut und Vollmachtsstatut
- BGH, 09.02.1970 - II ZR 137/69
Gründer-GmbH Haftung bei Geschäftsunfähigkeit eines der mehreren Gesamtvertreter
- BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89
Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer …
- BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02
Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für …
- BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung
- BGH, 01.12.1983 - III ZR 149/82
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung - Zahlung an Steuerfiskus - Zivilgericht - …
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75
Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger
- BFH, 18.08.1983 - V R 23/78
- BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
Europäisches Übereinkommen - Zuständigkeit - Erfüllungsort - Gebührenanspruch - …
- BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13
Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und …
Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, BGHZ 111, 382, 384 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 5 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senatsurteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 ff.). - BGH, 27.10.2016 - IX ZR 160/14
Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung: Berufung auf Entreicherung …
Ausgaben, die ohne die nunmehr angefochtene unentgeltliche Leistung des Schuldners unterblieben wären, führen zur Entreicherung (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 8 f).Die Partei, die sich auf Entreicherung beruft, muss jedoch die konkreten Ausgaben, die ohne die empfangene Leistung unterblieben wären, im Einzelnen darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 8 f).
- BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07
Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank
Sie bleibt eine Zahlung auf eine Nichtschuld, die ggf. im Verhältnis der Klägerin zu dem Verkäufer nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln wäre (vgl. dazu: BGHZ 111, 382, 386; 147, 145, 149; 147, 269, 274; 152, 307, 311; Urt. v. 3. Februar 2004, XI ZR 125/03, NJW 2004, 1315, 1316;… Urt. v. 10. Februar 2005, VII ZR 184/04, NJW 2005, 1356, 1357).
- BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07
Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung
Dies gilt nicht nur, wenn der Anweisungsempfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung im Zeitpunkt der Zuwendung kannte (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78; 147, 269, 274), sondern auch ohne diese Kenntnis (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145, 151; 152, 307, 311 f. und 158, 1, 5).Da der gutgläubige Vertragspartner nur geschützt werden kann, wenn der andere Vertragsteil in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein hervorgerufen hat, vermag der so genannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers die fehlende Leistung des vermeintlich Anweisenden selbst dann nicht zu ersetzen, wenn dieser den gezahlten Betrag dem Zahlungsempfänger tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151; 152, 307, 312 und 158, 1, 5; Urteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565 f.).
Das Gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGHZ 111, 382, 383 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (BGHZ 158, 1, 2 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senat BGHZ 147, 145, 147 ff.).
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
Diese Ausführungen halten - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Februar 2004 (XI ZR 125/03, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) zu einem weitgehend gleichgelagerten Fall derselben Parteien ausgeführt hat - bis auf die Begründung der Zinsentscheidung rechtlicher Überprüfung stand.Ein solcher Anspruch kann grundsätzlich nur durch die Bezahlung einer vermeintlichen Steuerschuld entstehen (Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 7 m.w.Nachw.).
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung unterliegt deutschem Recht (Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 7, 8).
Da der gutgläubige Vertragsgegner nur geschützt werden kann, wenn der andere Vertragsteil in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein hervorgerufen hat, vermag der sogenannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers - wie das Berufungsgericht zu Recht hervorgehoben hat - die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des vermeintlich Anweisenden selbst dann nicht zu ersetzen, wenn dieser den gezahlten Betrag tatsächlich schuldete (Senat BGHZ 147, 145, 151 und 152, 307, 312; siehe ferner Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 8 f.).
Auch für die Vollmachtserteilung gilt das Recht des Staates, in dem sie nach dem Willen des Vollmachtgebers rechtliche Wirkung entfalten soll (BGHZ 64, 183, 192; 128, 41, 47; BGH, Urteile vom 13. Mai 1982 - III ZR 1/80, WM 1982, 1132, 1133 und vom 26. April 1990 - VII ZR 218/89, WM 1990, 1847, 1848; siehe auch Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr.
Maßgebend hierfür ist das Recht des Ortes, an dem ein Rechtsschein entstanden sein und sich ausgewirkt haben könnte (BGHZ 43, 21, 27; siehe auch Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 10), mithin deutsches Recht.
Die Mitteilung einer Bevollmächtigung im Sinne dieser Vorschrift und der sich daraus ergebende Vertrauensschutz des Verhandlungspartners in das Bestehen der Vollmacht setzt grundsätzlich die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden voraus (Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 11;… MünchKommBGB/Schramm, 4. Aufl. § 171 Rdn. 5; Erman/Palm, BGB 10. Aufl. § 171 Rdn. 3).
Sie ergeben sich - anders als die Revision meint - weder aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Steuerfiskus bei Überweisungen eines unerkannt Geschäftsunfähigen, noch aus dem Umstand, daß die Unwirksamkeit der Anweisung und Tilgungsbestimmung nicht auf der unerkannt gebliebenen Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden selbst, sondern auf der des für ihn handelnden Vertreters beruht (siehe Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 11 f.).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte sich gegenüber zivilrechtlichen Bereicherungsansprüchen überhaupt mit Erfolg auf einen Wegfall der Bereicherung berufen kann (verneinend für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche gegen die öffentliche Hand BVerwGE 36, 108, 113 f.; 107, 304, 312; offengelassen im Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr.
Dieser Sachvortrag ist nicht nur unzulässig (§ 559 Abs. 1 ZPO), sondern genügt auch nicht den an eine schlüssige Darlegung einer Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB zu stellenden Anforderungen (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 13; vgl. ferner BVerwGE 36, 108, 113).
Dieser Betrachtungsweise hat sich der erkennende Senat in der zitierten Entscheidung vom 3. Februar 2004 (aaO Umdr. S. 13) für den zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus angeschlossen.
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
b) Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht auch einen Anspruch auf Verzugszinsen vor Rechtshängigkeit nur unter den Voraussetzungen der §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB für möglich gehalten (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 158, 1, 9 …und vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03, BGHR BGB § 818 Abs. 1 Zinszahlung). - BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07
Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
In diesen Fällen, wie etwa bei Zahlung durch Überweisung, ist für das Vorliegen einer Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger maßgeblich, ob im Verhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenem eine wirksame Anweisung oder jedenfalls der zurechenbare Rechtsschein einer solchen bestand (vgl. Senat BGHZ 147, 145, 149; 158, 1, 5, 7; 167, 171, 172 f. Tz. 9; Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1565). - BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft …
Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGHZ 111, 382, 384 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (BGHZ 158, 1, 5 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (BGHZ 147, 145, 149 ff.). - BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Beklagte nur den Zahlungsempfänger auf Rückerstattung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen (vgl. BGHZ 147, 145, 150 f.; 152, 307, 311 f.; Senatsurteile vom 14. Mai 2002 - XI ZR 148/01, Umdruck S. 13, vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, WM 2004, 671, 672, zum Abdruck in BGHZ 158, 1 vorgesehen, vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03, Umdruck S. 7, vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227, 1230 und XI ZR 171/03, WM 2004, 1230, 1233, vom 14. Dezember 2004 - XI ZR 142/03, Umdruck S. 19 f. sowie vom 11. Januar 2005 - XI ZR 272/03, Umdruck S. 12). - BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15
Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: …
Für das Bestehen, den Umfang und die Auslegung einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem die Vollmacht ihre Wirkung entfalten bzw. von ihr Gebrauch gemacht werden soll (…vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 26; vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 6; jeweils mwN). - BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03
Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht
- BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13
Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen …
- BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
- BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03
Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund …
- BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04
Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch …
- BGH, 22.03.2006 - IV ZR 6/04
Rechtswirkungen eines Restitutionsbescheides; Währungsstatut für in …
- BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03
Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer …
- BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11
Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den …
- OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
- BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12
Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland; …
- LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14
Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer
- OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05
Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge: …
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04
Wirksamkeit von Verfügungen eines vorläufig seines Amtes enthobenen Notars; …
- OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 32/12
Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen bei Fehlen einer wirksamen Anweisung
- BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08
Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …
- BGH, 12.07.2005 - XI ZR 412/04
Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das …
- KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- AG Bonn, 31.01.2007 - 13 C 308/06
Zuvielüberweisung an gutgläubigen Zahlungsempfänger durch Bank
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067
Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme (bereits …
- OLG Stuttgart, 17.11.2022 - 2 U 219/21
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlungspflicht für Überweisungsbeträge zum …
- LG Aachen, 14.01.2016 - 1 O 277/15
Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Bankkunden aus einer getätigten …
- OLG Hamm, 12.07.2011 - 27 U 25/11
Verpflichtung des Fiskus als Anfechtungsgegner zum Nutzungsersatz wegen …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 24 U 126/07
Ausgleichspflicht des Rechtsanwalts bei weisungswidriger Überweisung der …
- KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- OLG Frankfurt, 11.06.2007 - 23 U 224/05
Vermittlung eines Darlehensvertrags durch einen Finanzmakler: Voraussetzung für …
- KG, 06.06.2006 - 4 U 133/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an …
- BGH, 14.12.2004 - XI ZR 142/03
Schadensersatzanspruch auf Grund einer Risikoaufklärungspflicht der …
- VG Bremen, 28.02.2008 - 2 K 13/07
Erstattung von Versorgungszuschlägen - Beamtenversorgung; Dienstvertrag; …
- OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07
Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Fiskus als …
- LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 269/05
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 43/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
- LG Essen, 31.01.2011 - 17 O 148/10
Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Ersatz für im Zeitraum von der …
- LG Bonn, 04.05.2007 - 1 O 418/06
Insolvenzanfechtung: Erwerb eines anfechtungsfesten Pfandrechts, Zinspflicht
- OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 11 U 53/05
Haftung des Vertretenen bei Zweifeln an der Bevollmächtigung bzw. deren Umfang
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 403/04
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Auszahlungen eines Notars von einem …
- LG Braunschweig, 20.05.2005 - 5 O 3147/04
Begründetheit einer Klage mit einem Vollstreckungsabwehr-, Herausgabe- und …
- OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 W 68/06
Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Schutz- und Fürsorgepflichten des …
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 42/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
- OLG Köln, 05.02.2007 - 13 U 200/06
Beweislast des Bauträgers für Vorlage der Treuhändervollmacht bei …
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 44/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
- OLG Frankfurt, 18.02.2008 - 19 U 252/07
Geschäftsbesorgungsvertrag: Haftung gegenüber dem Verkaufsstellenleiter einer …
- LG Baden-Baden, 04.04.2007 - 1 O 267/05
- OLG Saarbrücken, 23.11.2006 - 8 U 611/05
Zum Umfang der Interventionswirkung hinsichtlich der in einem Teilurteil …
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 31 U 133/05
Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilienfonds
- LG München II, 24.07.2019 - 2 T 2629/19
Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bei Kundgabe der Vollmacht
- BGH, 22.02.2005 - IX ZR 41/04
- OLG Hamm, 11.07.2007 - 31 U 289/06
Anspruch auf Rückzahlung der auf einen nichtigen Darlehensvertrag erbrachten …
- LSG Sachsen, 25.01.2006 - L 1 KR 81/03
Übernahme der Kosten der Versorgung mit einem Blindenführhund durch die …
- FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03
Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung …
- BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den …
- BGH, 02.03.2005 - IV ZR 137/04
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich unter Gemeinden
- OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Zahlungen von Zinsen im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung auch durch …
- OLG Karlsruhe, 10.06.2005 - 3 U 34/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 5 N 21.13
Rückmeldegebühren; Erstattung rechtsgrundlos geleisteter -; …
- OLG Köln, 14.01.2008 - 16 U 36/07
Maßgebliches Recht für die Wirksamkeit einer Vollmacht im Internationalen …
- AG Strausberg, 29.03.2022 - 9 C 166/21
Mitwirkung, Schweigen, derzeit Schweigen
- LG Kleve, 19.04.2006 - 2 O 41/05
Gläubigerbenachteiligungsabsicht liegt bei Wissen oder zumindest billigendem …
- FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 3700/13
Vollstreckung aufgrund des EGBeitrG - Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 …
- LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07
Anspruch gesetzlicher Erben gegen den Landesfiskus auf Herausgabe der Nutzungen …
- LG Koblenz, 08.06.2007 - 1 O 144/06
Vorliegen der Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung nach § 134 Abs. 1 …
- LG Bonn, 09.12.2009 - 2 O 198/09
Erteilung eines Auftrags zur Löschung eines Sparkontos bzgl. Überweisung der …
- LG Mönchengladbach, 12.07.2017 - 6 O 357/12
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen des Werkunternehmers auf Grundlage eines …
- LG Düsseldorf, 25.11.2005 - 13 O 99/05
Wirtschaftsrecht