Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01   

Volltextveröffentlichungen (22)

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Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    TDG § 8 Abs. 2, § 11; Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr Art. 14 Abs. 1
    Haftungsprivileg des § 11 TDG und Störerhaftung

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  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Providerhaftung - Betreiber einer Auktionsplattform

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.3.2004)

    Internetauktionen mit Plagiaten von Markenware verboten // Auch bei Kennzeichnung darf nicht versteigert werden

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Markenrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • cbh.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung bei Online-Auktionen im Internet im Volltext

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Online-Auktionshauses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Auktionshaus haftet für Markenrechtsverletzung Dritter

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Haftung von Serviceprovidern: BGH bestätigt Kontrollpflichten

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Zur Störerhaftung eines Onlineauktionshauses

  • rp-online.de (Pressemeldung, 01.09.2004)

    Online-Plattformen: Betreiber müssen für Angebote geradestehen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 14 MarkenG; § 8 TDG
    Haftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 14 MarkenG; § 8 TDG
    Haftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung

  • taylorwessing.com , S. 8 (Kurzinformation)

    Internet- Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftungsumfang von Internetauktionsanbietern für Markenrechtsverletzungen Dritter beschränkt

Besprechungen u.ä. (11)

  • czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von eBay für Markenverletzungen durch den Versteigerer

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    § 8 Abs. 2 TDG, § 14 Abs. 2, 3 und 5 MarkenG
    Ein Internetauktionshaus haftet für Markenverletzungen auch bei Fremdversteigerungen

  • hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Internet-Versteigerung

    Internet-Auktionshäuser müssen Filter gegen Markenpiraterieprodukte einsetzen

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  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit eines Host-Providers für Inhalte Dritter ("Rolex")

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers für fremde Inhalte - Eine Übersicht zur Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Florian Lichtnecker)

  • medi-ip.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Anforderungen einer Unterlassungshaftung eines Blogbetreibers bei vermeintlichen Persönlichkeitsverletzungen - hier Google Blogspot

  • wbs-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    WLAN-Entscheidung des BGH hat keinen Einfluss auf professionelle Hotspots

  • dfn.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Haften Hostprovider trotz § 11 TDG auf Unterlassung?

  • ra-czarnetzki.de (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen durch den Versteigerer

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht von Internet-Auktionshäusern zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen bei Kenntnis einer Markenverletzung ("Internet-Versteigerung")

Sonstiges (9)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zu der Entscheidung des BGH vom 11.3.2004 - I ZR 304/01 - Internetversteigerung - ROLEX" von Prof. Dr. Thomas Hoeren, original erschienen in: MMR 2004, 672 - 673.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "BGH-'Internet-Versteigerung' - ein gemeinschaftsrechtswidriges Ablenkungsmanöver?" von RA Dr. Karel Sessinghaus, original erschienen in: WRP 2005, 697 - 703.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Haftung der Betreiber von Internet-Auktionsplattformen für (marken-) rechtsverletzende Inhalte Dritter" von Assessor Mathias Neubauer, LL.M., original erschienen in: K&R 2004, 482 - 485.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Neue zur Störerhaftung von Internet-Auktionshäusern" von Prof. Dr. Stefan Leible u. Prof. Dr. Olaf Sosnitza, original erschienen in: NJW 2004, 3225 - 3227.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Suchet und Ihr werdet finden? - Eine Untersuchung zur Störerhaftung von Online-Auktionshäusern" von RA Dr. Arndt Berger und Dr. Ruth Janal, original erschienen in: CR 2004, 917 - 925.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH vom 11.3.2004 - I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung" von RA Dr. Stefan Ernst, original erschienen in: ZUM 2004, 836 - 837.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Zur Haftung von Internet-Auktionshäusern - Anmerkung zum Urteil des BGH 'Internet-Versteigerung'" von RA Dr. Cornelis Lement, original erschienen in: GRUR 2005, 210 - 214.

  • internet-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Britischer High Court kritisiert BGH wegen Rechtsprechung zur Haftung von eBay

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.2007)

    EU-Kommission überprüft deutsche Rechtsprechung zur Providerhaftung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 158, 236
  • NJW 2004, 3102
  • MDR 2004, 1369
  • GRUR 2004, 860
  • WM 2004, 1981
  • MMR 2004, 668
  • BB 2005, 293 (Ls.)
  • K&R 2004, 486
  • ZUM 2004, 831



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Wird zitiert von ... (314)  

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04  

    Internet-Versteigerung II

    a) Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).*).

    Wie der Senat - zeitlich nach dem Berufungsurteil - entschieden hat, findet das Haftungsprivileg der §§ 8, 11 TDG 2001 keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

    Ob der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zusteht, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung I, m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts finden die Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes bzw. des Teledienstegesetzes keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06, unter II.1.b).

    Auch wenn ein Anbieter von ihm zum Kauf angebotene Gegenstände erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für eine entsprechende Gewinnerzielungsabsicht und damit für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Es liegen daher in diesen Fällen Markenverletzungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor (vgl. BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Die Beklagten bieten die gefälschten Waren weder selbst an, noch bringen sie diese in Verkehr; sie benutzen die Klagemarken auch nicht in der Werbung (Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. d GMV; vgl. auch BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    (2) Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I, m.w.N.).

    Eine vorsätzliche Teilnahme der Beklagten scheidet unter diesen Umständen aus (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Aus diesem Grunde kommt es - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht darauf an, ob ein Gehilfenvorsatz allein schon aus einer nachhaltigen Verletzung von Prüfungspflichten hergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    bb) Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 f. = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Da die Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht, stellt sich im Streitfall nicht die Frage, ob die Störerhaftung auch in Fällen des Verhaltensunrechts anzuwenden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    a) Nach den in der Senatsentscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236, 251 f.) dargelegten Grundsätzen müssen die Beklagten, die als Betreiber einer Internetplattform für Fremdversteigerungen an den erzielten Erlösen teilhaben, immer dann, wenn sie vom Markeninhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden sind, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 TDG 2001).

    Ergeben sich daraus objektive Merkmale, die für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen (vgl. oben unter C.III.1.a)aa), ist es Sache der Beklagten, substantiiert darzulegen, dass dennoch kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 304/01, GRUR 2004, 860, 864 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I, insoweit nicht in BGHZ 158, 236, 253).

    Dabei ist zu beachten, dass den Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Für Markenverletzungen, die sie in einem vorgezogenen Filterverfahren nicht erkennen können, träfe sie kein Verschulden (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08  

    Sommer unseres Lebens

    Im Streitfall müsste das Verhalten des Beklagten - also die Unterhaltung eines nicht ausreichend gesicherten privaten WLAN-Anschlusses - den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung des in Rede stehenden urheberrechtlichen Werkes (§ 19a UrhG) erfüllen (vgl. zum Merkmal des Anbietens im Markenrecht BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Ihm fehlt jedenfalls der dafür erforderliche Vorsatz (vgl. zum Markenrecht BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Es geht hier nicht um ein Geschäftsmodell, das durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f. - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05  

    Internet-Versteigerung III

    Das weitergehende gegen die Abweisung des Auskunfts- und des Schadensersatzfeststellungsantrags gerichtete Rechtsmittel hat der Senat zurückgewiesen (BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I).

    Dementsprechend hat der Senat im ersten Revisionsurteil eine Verantwortlichkeit der Beklagten als Anstifterin verneint (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Der Senat hat im ersten Revisionsurteil entschieden, dass das Haftungsprivileg der §§ 8, 11 TDG 2001 auf Unterlassungsansprüche keine uneingeschränkte Anwendung findet (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

    Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Nach dem Senatsurteil vom 11. März 2004 (BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I) muss die Beklagte immer dann, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren.

    Sind die Markenverletzungen nicht erkennbar, obwohl die Beklagte die ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, liegt ein mit Ordnungsmitteln zu ahndender Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mangels Verschuldens nicht vor (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II).

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