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   BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02   

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https://dejure.org/2004,2173
BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02 (https://dejure.org/2004,2173)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2004 - X ZR 272/02 (https://dejure.org/2004,2173)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2004 - X ZR 272/02 (https://dejure.org/2004,2173)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer deutschen Priorität von einer eingetragenen Inhaberin eines europäischen Patents; Vertrieb von Kombinations-Temperiergeräten für Druckmaschinen; Aussetzung der Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; PatG §§ 81 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148 § 543 Abs. 2 § 544; PatG §§ 81 ff.
    "Druckmaschinen-Temperierungssystem"; Aussetzung des Patentverletzungsrechtsstreits bis zur Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 158, 372
  • GRUR 2004, 710
  • JR 2005, 146
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81

    Verbauvorrichtung

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    Im Patentverletzungsrechtsstreit ist eine Aussetzung nach § 148 ZPO wegen eines anhängigen Patentnichtigkeitsverfahrens auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand), weil auch im Revisionsrechtszug jede Änderung der Patentlage zu berücksichtigen ist (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung) und im Falle einer rechtskräftigen Nichtigerklärung des Klagepatents auch eine bisher erfolgreiche Verletzungsklage ohne weiteres abweisungsreif ist (BGH, Beschl. v. 28.03.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck).

    Dabei galt nach der Rechtsprechung des Senats zu § 554 b Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, daß die Aussetzung eines Patentverletzungsprozesses im Revisionsverfahren wegen der Vorgreiflichkeit der Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren die Entscheidung über die Annahme der Revision oder deren Ablehnung offen läßt (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung).

    Die Aussetzung des Patentverletzungsrechtsstreits nach § 148 ZPO durch den Senat war also vor dessen Entscheidung über die Annahme der Revision zulässig (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung).

    Es liegt vielmehr im Sinn der Zulassungsrevision, daß der Senat auch die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in einem Patentverletzungsrechtsstreit aussetzen kann, obwohl es sich bei dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als es beim bisherigen sog. Annahmeverfahren der Fall war (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung) - um ein eigenständiges Verfahren handelt, an das sich nur im Falle der Zulassung als weiteres Verfahren das Revisionsverfahren anschließt.

  • BGH, 08.10.1957 - I ZR 164/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    Im Patentverletzungsrechtsstreit ist eine Aussetzung nach § 148 ZPO wegen eines anhängigen Patentnichtigkeitsverfahrens auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand), weil auch im Revisionsrechtszug jede Änderung der Patentlage zu berücksichtigen ist (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung) und im Falle einer rechtskräftigen Nichtigerklärung des Klagepatents auch eine bisher erfolgreiche Verletzungsklage ohne weiteres abweisungsreif ist (BGH, Beschl. v. 28.03.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck).

    b) Die mit der Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung, die bei der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 07.05.1992 - V ZR 192/91, MDR 1992, 1083 m.w.N.), bildet im Streitfall keinen Grund, die beantragte Maßnahme abzulehnen, obwohl die Beklagte die Nichtigkeitsklage erst nach Abschluß der Tatsacheninstanzen eingeleitet hat (vgl. zu Fällen dieser Art BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand).

  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01

    Ausschluss eines Richters aufgrund Vorbefassung

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    Der Patentverletzungsrechtsstreit ist durch die Bindung des Richters an das erteilte Patent gekennzeichnet (Sen.Beschl. v. 12.11.2002 - X ZR 176/01, GRUR 2003, 550 - Richterablehnung).
  • BPatG, 21.07.2004 - 4 Ni 17/03
    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    Die Entscheidung über die Beschwerde der Beklagen gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das am 14. November 2002 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die unter dem Az. 4 Ni 17/03 beim Bundespatentgericht anhängige Nichtigkeitsklage ausgesetzt.
  • BGH, 28.03.1963 - Ia ZR 19/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    Im Patentverletzungsrechtsstreit ist eine Aussetzung nach § 148 ZPO wegen eines anhängigen Patentnichtigkeitsverfahrens auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand), weil auch im Revisionsrechtszug jede Änderung der Patentlage zu berücksichtigen ist (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung) und im Falle einer rechtskräftigen Nichtigerklärung des Klagepatents auch eine bisher erfolgreiche Verletzungsklage ohne weiteres abweisungsreif ist (BGH, Beschl. v. 28.03.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck).
  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
    b) Die mit der Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung, die bei der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 07.05.1992 - V ZR 192/91, MDR 1992, 1083 m.w.N.), bildet im Streitfall keinen Grund, die beantragte Maßnahme abzulehnen, obwohl die Beklagte die Nichtigkeitsklage erst nach Abschluß der Tatsacheninstanzen eingeleitet hat (vgl. zu Fällen dieser Art BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand).
  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Eine Aussetzung nach § 148 ZPO (analog) ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich (Anschluss an BGH, Beschluss vom 6. April 2004, X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 f.).

    Eine Aussetzung nach § 148 ZPO (analog) ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 f.).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Eine "vorauseilende" Berücksichtigung der Erweiterung im Verletzungsverfahren würde dem Grundsatz der Bindung des Verletzungsrichters an das erteilte Patent (BGHZ 158, 372, 375 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) widersprechen.
  • BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13

    Vakuumtransportsystem - Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein

    Der Zulassungsgrund muss - gegebenenfalls innerhalb der Frist zur Wiedereinsetzung in die insoweit versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - geltend gemacht werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6. April 2004, X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

    So ist, wenn Patentnichtigkeitsverfahren und Patentverletzungsrechtsstreit parallel geführt werden, in letzterem auf eine zulässig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zuzulassen, wenn das Klagepatent ganz oder teilweise für nichtig erklärt worden ist und diese Entscheidung Auswirkung auf diejenige im Verletzungsrechtsstreit hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

    Im Beschluss des Senats vom 6. April 2004 (X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) ist aufgrund der Besonderheiten der gesetzlichen Aufspaltung des Patentstreits im deutschen Verfahrensrecht auf Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsstreit und im Hinblick auf die zur Wahrung einer effektiven Verteidigung des Verletzungsbeklagten mit dem (Gegen-)Angriff gegen das Klagepatent (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, BGHZ 202, 288 Rn. 7 - Kurznachrichten) gebotene Verschränkung beider Verfahren die Zulassung der Revision bei nachträglicher Nichtigerklärung des Klagepatents für statthaft erachtet worden.

    In den Beschlussgründen ist lediglich ausgeführt, dass in Fällen, in denen Patentnichtigkeitsverfahren und Patentverletzungsrechtsstreit parallel geführt werden, in letzterem auf zulässige Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zuzulassen ist , wenn das den Prozessen zu Grunde liegende Patent ganz oder teilweise für nichtig erklärt worden ist und diese Entscheidung Auswirkung auf diejenige im Verletzungsrechtstreit haben kann (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Die im Nichtigkeitsverfahren erfolgte, von der früheren Auslegung des Oberlandesgerichts abweichende Bewertung des Patentanspruchs durch den Xa Zivilsenat führt nicht ohne weiteres zur Zulassung der Revision (vgl. hierzu BGHZ 160, 214 Tz. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).

    Das steht nicht zuletzt in Einklang sowohl mit dem Umstand, dass im Patentverletzungsrechtsstreit die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden kann (BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem), als auch mit der gerichtlichen Organisation in Patentsachen, weil hiernach das Nichtigkeits- und das Verletzungsverfahren letztinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof zu führen sind.

  • BGH, 17.07.2018 - KZR 35/17

    Aussetzen des Verfahrens über die Revision gegen das Urteil bis zum Abschluss des

    Eine solche Aussetzung ist auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 3 - Klimaschrank).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Denn die Vorschrift dient zwar auch der Prozeßökonomie, indem sie die Gerichte vor der doppelten Befassung mit zumindest teilweise identischem Streitstoff bewahrt (Sen.Beschl. v. 6.4.2004 - X ZR 272/02, GRUR 2004, 710 - Druckmaschinen-Temperierungssystem, für BGHZ 158, 372 vorgesehen; BGH, Beschl. v. 25.3.1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; Beschl. v. 17.12.1997 - XII ARZ 32/97, FamRZ 1998, 1023).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

    Dies gilt auch im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (für das Patentverletzungsverfahren: BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 [juris Rn. 30 bis 34] - Druckmaschinen-Temperierungssystem; Urteil vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, GRUR 2017, 428 Rn. 23 f. - Vakuumtransportsystem).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperiersystem; BGH, GRUR 2012, 93 f- Klimaschrank; Beschl. v. 17.07.2012 - X ZR 77/11 Rn. 2).
  • BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15

    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus

    Ist ein Patentnichtigkeitsverfahren anhängig, kann im Patentverletzungsverfahren das Verfahren der Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision bis zur Entscheidung in dem Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Denn diesbezüglich ist der Grundsatz der Tatbestandswirkung eines in Kraft stehenden Patents zu beachten: Das Verletzungsgericht kann die vermeintlich mangelnde Schutzfähigkeit eines Patents in einem Verletzungsverfahren nur im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung berücksichtigen und hat nicht die Kompetenz, eigenverantwortlich über die Schutzfähigkeit zu befinden (BGH GRUR 2003, 550 - Richterausschluss; BGH GRUR 2004, 710, 711 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).
  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

  • BGH, 23.04.2009 - Xa ZR 14/07

    Lemon Symphony

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 65/15

    Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung zwischen

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 64/15
  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 112/07

    Voraussetzungen für einen wirksam erklärten Verzicht auf einen Klageanspruch

  • BGH, 10.01.2006 - X ZR 109/05

    Aussetzung eines Rechtsstreits aufgrund einer übergeleiteten Forderung des

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 72/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • LG Mannheim, 10.11.2017 - 7 O 28/16

    Funkstation - Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 2 U 8/18

    Ansprüche wegen vermeintlicher Patentverletzung; Rechtskräftige Vernichtung eines

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 69/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 66/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 68/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11

    Verdichtungsvorrichtung

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 21/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 22/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2015 - 15 U 75/14

    Bestimmung des Schutzbereichs einer national oder gemeinschaftsrechtlich

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 25/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 23/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 70/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 27.07.2004 - X ZR 161/03

    Aussetzung der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 33/11

    Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage bei behaupteten offenkundigen

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 71/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 67/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • OLG Hamm, 17.08.2004 - 4 U 77/04

    Untersagung der Verwendung der Marke "SafetyCert" wegen Verwechslungsgefahr und

  • LG Düsseldorf, 15.12.2011 - 4a O 220/10

    Steckhülse für Leiterplatten

  • LG Düsseldorf, 16.02.2017 - 4c O 17/16

    Alarmgesichertes Zaunfeld

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