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   BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54   

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https://dejure.org/1954,35
BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54 (https://dejure.org/1954,35)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1954 - IV ZB 94/54 (https://dejure.org/1954,35)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1954 - IV ZB 94/54 (https://dejure.org/1954,35)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung bei Einreichung eines Armenrechtsgesuchs bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 1
  • NJW 1955, 345
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1952 - IV ZB 7/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
    Der erkennende Senat hat ausgesprochen, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist könne einer armen Partei in der Regel nur gewährt werden, wenn sie ein ausreichend begründetes Armenrechtsgesuch mindestens 5 Tage vor dem Ablauf der Berufungsfrist eingereicht habe (Beschluss vom 13. Februar 1952 - IV ZB 7/52).
  • BGH, 16.04.1952 - IV ZB 28/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
    In einem Falle, in dem die Akten dem Berufungsgericht schon vorlagen, hat es dem Senat genügt, dass das Armenrechtsgesuch am vierten Tage vor dem Ablauf der Berufungsfrist zur Niederschrift der Rechtsantragstelle des Berufungsgerichts erklärt wurde (Beschluss vom 16. April 1952 - IV ZB 28/52 = LM Nr. 18 zu § 233 ZPO).
  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat es als ausreichend bezeichnet dass eine in Berlin ansässige Partei für eine Berufung beim Kammergericht 8 Tage vor Ablauf der Berufungsfrist um das Armenrecht nachgesucht hat (Beschluss vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM Nr. 16 zu § 233 ZPO).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits durchUrteil vom 12. April 1956 - BVerwG III C 147.55 - (NJW 1956 S. 1731 - Buchholz BVerwG 427.2 § 4 FG Nr. 7) in Anlehnung an BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54] entschieden, daß der "arme" Beteiligte, der ein Rechtsmittel einlegt, Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat, wenn er, was hier der Fall ist, ein Armenrechtsgesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat.
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Sinngemäß gelten insoweit die gleichen Erwägungen, die mitbestimmend dafür waren, der armen Partei die Anbringung ihres Armenrechtsgesuchs bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ohne Anrechnung einer Zeitspanne für das Bewilligungsverfahren zu ermöglichen (BGHZ 16, 1, 3 f.) [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54].
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    aa) Eine arme Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, hat grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie ihr Prozesskostenhilfegesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hatte (st.Rspr. seit BGHZ 16, 1, 3; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 - NJW-RR 2005, 1586, 1587).
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