Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,51
BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03 (https://dejure.org/2004,51)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - XII ZB 277/03 (https://dejure.org/2004,51)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - XII ZB 277/03 (https://dejure.org/2004,51)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4
    Versorgungsanrechte der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Versorgungsanrechten im Anwartschaftsstadium und im Leistungsstadium - Bewertung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erworbenen Versorgungsanrechte für den Versorgungsausgleich - Volldynamik von Versorgungsansprüchen im ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 1587 Abs. 3; ; BGB § 1587 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4
    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4
    Versorgungsanrechte der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 41
  • NJW 2004, 2676
  • MDR 2004, 1240 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1174
  • FamRZ 2004, 1474
  • FamRZ 2004, 1631 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Entscheidend für die Annahme einer Leistungsdynamik ist, dass die Entwicklung einer laufenden Versorgung mit den Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung als den vom Gesetz als volldynamisch anerkannten Versorgungen Schritt hält (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475).

    Betriebsrenten, die im Leistungsstadium der Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG unterliegen, sind daher - unabhängig von einem Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475; vom 23. September 1998 ­ XII ZB 123/94 ­ FamRZ 1999, 218, 220 und vom 9. Oktober 1996 ­ XII ZB 188/94 ­ FamRZ 1997, 166, 167f.) - dann leistungsdynamisch, wenn die Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers in einem angemessenen Vergleichszeitraum (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475) zu Wertsteigerungen geführt haben, die mit der Entwicklung einer der Vergleichsrechte Schritt halten konnten, und dies auch unter Berücksichtigung aller hierfür bedeutenden Umstände für die Zukunft erwartet werden kann (in diesem Sinne bereits OLG Nürnberg FamRZ 2004, 883; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539 f.; FAFamR/Gutdeutsch 5. Aufl. 7. Kap. Rdn. 83).

    Bereits daraus ergibt sich, dass eine laufende Betriebsrente, die der Arbeitgeber innerhalb des Vergleichszeitraums den Veränderungen des Verbraucherpreisindexes angepasst hat, mindestens in gleicher Weise wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung anstieg (Senatsbeschluss vom 20. September 2006 ­ XII ZB 248/03 ­ FamRZ 2007, 23, 26; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 ­ XII ZB 139/04 ­ FamRZ 2005, 601, 602 und vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1476, wonach die sich im Leistungsstadium jährlich um 1 % erhöhende Betriebsrente der VBL leistungsdynamisch ist).

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Außerdem konnte die Berechnung die neueste Rechtsprechung des Senats zur Volldynamik der Versorgungsanrechte bei der VBL im Leistungsstadium (Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474) noch nicht berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 184/05

    Behandlung von Versorgungsanwartschaften der Pensionskasse Deutscher Eisen- und

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2004 (FamRZ 2004, 1474 ff.) - auf die sich das erstinstanzliche Urteil beruft - betreffe lediglich Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst.

    Dies ergibt sich allerdings nicht unmittelbar aus der vom Familiengericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2004, FamRZ 2004, 1474 ff., denn diese Entscheidung betrifft öffentliche Zusatzversorgungskassen mit einer jährlichen Steigerung der Versorgungsbezüge um 1 % ab Leistungsbeginn.

    Ein im Leistungsstadium dynamisches Anrecht kann sich nämlich auch dann ergeben, wenn sich aufgrund von Überschusserträgen tatsächlich eine mit der Grundversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung vergleichbare Steigerung ergibt (BGH FamRZ 2004, 1474, 1475).

    Grundlage dieser Bewertung ist die Annahme, dass die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden, wovon jedoch zukünftig wegen der bestehenden "Finanznot" der Rentenversicherungsträger nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden kann (vgl. Bergner, Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2004 - XII ZB 277/03 -, FamRZ 2004, 1631).

    So steht für die Beamtenversorgung bereits fest, dass der Höchstversorgungssatz von 75 % auf 71, 75 % bis voraussichtlich 2010 absinken wird, während sich für die gesetzliche Rentenversicherung weder der Zeitraum der Übergangsphase noch das Abkürzungsniveau verlässlich feststellen lassen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1476).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht