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   BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04   

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https://dejure.org/2004,1313
BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04 (https://dejure.org/2004,1313)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZR 59/04 (https://dejure.org/2004,1313)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 (https://dejure.org/2004,1313)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagefrist und weitere Voraussetzungen für die Erhebung einer Restitutionsklage; Nachträgliches Auffinden von entscheidungserheblichen Urkunden; Anwendungsvoraussetzungen des § 580 Nr. 7b ZPO (Zivilprozessordnung); Vorbringen von neuen Tatsachen im Restitutionsprozess; ...

  • Judicialis

    ZPO § 580 Nr. 7b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 7b
    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als Restitutionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 1
  • NJW 2005, 222
  • MDR 2005, 471
  • WM 2005, 98
  • BB 2005, 239
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Der Umstand, daß das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund vorliegt, auch die Inventarliste berücksichtigt hat, begründet keinen Rechtsfehler (vgl. BGHZ 57, 211, 213, 216; RGZ 151, 203, 207).

    Das gilt auch für neue Tatsachen, die im Zusammenhang mit der durch die Urkunde bewiesenen Tatsache stehen und erst von dieser aus sinnvoll vorgetragen werden können (BGHZ 57, 211, 216; BGH, Urt. v. 6. Juni 1953, aaO; Stein/Jonas/Grunsky, aaO § 580 Rn. 33; Uffhausen NJW 1953, 64).

    Die Restitutionsklage soll auf diese Weise verhindern, daß die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung dadurch beeinträchtigt werden, daß rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (BGHZ 46, 300, 302 f; 38, 333, 336 f; 57, 211, 214 f).

    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Bei der Prüfung des § 580 Nr. 7b ZPO dürfen nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozeß, der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozeßstoff und als Beweismittel nur die im Vorprozeß erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden berücksichtigt werden (BGHZ 38, 333, 335 f).

    Die Restitutionsklage soll auf diese Weise verhindern, daß die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung dadurch beeinträchtigt werden, daß rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (BGHZ 46, 300, 302 f; 38, 333, 336 f; 57, 211, 214 f).

    Den Fall, daß die später aufgefundenen Urkunden keinen urkundlichen Beweiswert haben, sondern nur Anlaß geben, im Vorprozeß noch nicht benannte Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHZ 38, 333, 337), hat das Oberlandesgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung ausgeschlossen.

  • BGH, 06.06.1953 - IV ZR 51/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Mit einer Urkunde, auf die eine Restitutionsklage gestützt wird, können somit auch diejenigen Tatsachen neu vorgetragen werden, die durch diese Urkunde bewiesen werden sollen (BGH, Urt. v. 6. Juni 1953 - IV ZR 51/53, NJW 1953, 1263).

    Das gilt auch für neue Tatsachen, die im Zusammenhang mit der durch die Urkunde bewiesenen Tatsache stehen und erst von dieser aus sinnvoll vorgetragen werden können (BGHZ 57, 211, 216; BGH, Urt. v. 6. Juni 1953, aaO; Stein/Jonas/Grunsky, aaO § 580 Rn. 33; Uffhausen NJW 1953, 64).

  • RG, 30.03.1936 - VI 447/35

    1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Der Umstand, daß das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob der geltend gemachte Wiederaufnahmegrund vorliegt, auch die Inventarliste berücksichtigt hat, begründet keinen Rechtsfehler (vgl. BGHZ 57, 211, 213, 216; RGZ 151, 203, 207).

    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.

  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
  • OLG Celle, 05.03.1962 - 5 U 135/61
    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Allerdings ist eine solche Befugnis des Restitutionsklägers umstritten (dafür: Zöller/Greger, ZPO 24. Aufl. § 580 Rn. 26; MünchKomm/Braun, ZPO 2. Aufl. § 580 Rn. 51; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 580 Anm. E II; dagegen: OLG Celle NJW 1962, 1401; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 580 Rn. 32; Musielak, ZPO 4. Aufl. § 580 Rn. 19; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 25. Aufl. § 580 Rn. 19).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92

    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist damit im vorliegenden Fall sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Restitutionsklage (vgl. BGH, Urt. v. 31. März 1993 - XII ZR 19/92, NJW 1993, 1928, 1929).
  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Der Systematik des Gesetzes läßt sich lediglich entnehmen, daß die Urkunde einen eigenen Beweiswert aufgrund des in ihr verkörperten Gedankeninhalts haben muß (BGH, Urt. v. 6. Juli 1979 - I ZR 135/77, NJW 1980, 1000; v. 7. November 1990 - IV ZR 218/89, BGHR ZPO § 580 Nr. 7b Beweisurkunde 1).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 1/88

    Restitutionsklage - Tragezeitgutachten - Blutgruppengutachten - Erbbiologisches

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    Damit hat es nicht nur über die erste, sondern auch über die zweite Stufe des Wiederaufnahmeverfahrens positiv erkannt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1988 - IVb ZR 1/88, NJW-RR 1989, 258).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 37/81

    Vorlage eines neuen Gutachtens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04
    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 520/80

    Restitutionsklage - Bezug um Vorprozeß - Beweise im Vorprozeß

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

  • BGH, 03.11.1978 - IV ZB 105/78

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils des Landgerichts bzgl. einer

  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72

    Restitutionsklage nach § 641i ZPO

  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 241/65

    Restitutionsklage gegen Versäumnisurteil in Ehesache

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Ein Kontoauszug ist damit eine Beweisurkunde (vgl Blüggel, aaO, RdNr 32 unter Hinweis auf BGH, 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 = BGHZ 161, 1, 2 und 4; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2008 - L 8 AS 5486/07 ER B mit Anm Klaus juris-PR - SozR 4/2008 Anm 2), jedenfalls aber ein Beweismittel iS des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I. Hierfür sprechen auch die Motive des Gesetzgebers des SGB I (BT-Drucks 7/868 zu § 60), der davon ausgeht, dass alle Beweismittel (im untechnischen Sinne) vorzulegen sind, die für den Anspruch relevant sind.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Ein Kontoauszug ist damit eine Beweisurkunde (vgl Blüggel in Eicher/Spellbrink SGB II, 2. Aufl 2008, Vor §§ 56 - 62, RdNr 32 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 21.10.2004 - IX ZR 59/04 = BGHZ 161, 1, 2 und 4; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3.1. 2008 - L 8 AS 5486/07 ER B mit Anm Klaus juris-PR - SozR 4/2008 Anm 2), jedenfalls aber ein Beweismittel iS des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I. Hierfür sprechen auch die Motive des Gesetzgebers des SGB I (BT-Drucks 7/868 zu § 60), der davon ausgeht, dass alle Beweismittel (im untechnischen Sinne) vorzulegen sind, die für den Anspruch relevant sind.
  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Denn im Restitutionsverfahren ist die Einführung weiterer neuer, nicht im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehender Tatsachen und Beweismittel regelmäßig ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62, BGHZ 38, 333, 337; vom 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67, BGHZ 57, 211, 215 f; vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04, BGHZ 161, 1, 4 f und vom 28. Februar 2007 - XII ZR 95/04, BGHZ 171, 232 Rn. 18 ff).
  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    So ist die Entscheidung, ein durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenes Verfahren aufgrund einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage wiederaufzunehmen, im Rechtsmittelzug überprüfbar (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04, BGHZ 161, 1, 3).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12

    Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass den vom Verkäufer oder Initiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden, oder dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen des selben Objekts vermittelt haben (BGHZ 161, 1, 23; Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 374/04 - und vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 -, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Es ist zu fragen, wie der Vorprozess zu entscheiden gewesen wäre, wenn außer dem gesamten Prozessstoff, wie er im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses vorlag, auch noch die jetzt beigebrachte Urkunde berücksichtigt worden wäre (BGH NJW-RR 2007, 1448; BGH NJW 2005, 222; BGH BeckRS 1971, 31381719; BGH NJW 1963, 715).

    Das gilt auch für neue Tatsachen, die im Zusammenhang mit der durch die Urkunde bewiesenen Tatsache stehen und erst von dieser aus sinnvoll vorgetragen werden können (BGH NJW 2005, 222; BGH NJW 1953, 1263).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 501/09

    Restitutionsklage: Sitzungsprotokoll über einen nach Erlass des Urteils im

    Mithin handelt es sich nicht um eine nachträglich aufgefundene (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 -IX ZR 59/04-), sondern um eine nachträglich errichtete Urkunde.

    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung dadurch beeinträchtigt werden, dass rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (BGHZ 46, 300, 302 f.; 57, 211, 214 f.; BGH, 21.10.2004 - Az. IX ZR 59/04).

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06

    Restitutionsverfahren: Auffinden einer beweiskräftigen und zur Herbeiführung

    Die Restitutionsklage soll es in diesen Fällen ermöglichen, dass rechtskräftige Urteile überprüft werden, wenn ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (vgl. BGHZ 57, 211, 215; 103, 121, 125; 161, 1, 5).

    Als Grundlage für diese Feststellung dürfen nur der Prozessstoff des früheren Verfahrens, die vom Restitutionskläger im Zusammenhang mit der Urkunde neu aufgestellten Behauptungen und als Beweismittel nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 38, 333, 335; 57, 211, 215 f.; 161, 1, 5).

  • OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06
    Dabei ist nach einem Satz der Lebenserfahrung, dessen Anwendbarkeit im Streitfall die Beklagten nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Rdn. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt.v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04(BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06

    Finanzierter Immobilienkauf: Rückabwicklung eines Vorausdarlehens wegen

    Dabei ist nach der Lebenserfahrung, welche die Beklagten hier nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Tz. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 (BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 27.08.2020 - III ZR 128/19

    Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz

  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 190/05

    Wirksamkeit der Abtretung von auf die Verletzung der

  • KG, 23.02.2023 - 8 U 39/21

    Berufungsinstanz eines Rechtsstreits zwischen einem Grundstückeigentümer und

  • LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
  • LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13

    Ablehnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, Ablehnung wegen fehlender

  • OLG München, 25.04.2007 - 34 Wx 15/07

    Restitutionsklage in Wohnungseigentumssache bei Auffinden einer als Kopie

  • LAG München, 12.05.2005 - 4 Sa 1271/04

    Wiederaufnahmeverfahren (Restitutionsklage)

  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 53/11

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Darlehensrückzahlungsansprüchen aus

  • VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635

    Ein für die Restitutionsklage an sich ausgeschlossenes Beweismittel (hier:

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