Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 156 Abs. 4 S. 4, 147 Abs. 2; FGG § 28 Abs. 2
    Vorlagepflicht des Oberlandesgerichts bei Divergenzentscheidung auch gegenüber vor 2002 ergangenen Entscheidungen eines anderen OLG; Betreuungsgebühr für Vorlagesperre bei Auflassung

  • NWB SteuerXpert START

    KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Gebühr für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berliner-anwaltsverein.de , S. 32 (Kurzinformation)

    Notarkostenrecht

  • lw.com (Leitsatz und Kurzinformation)

    Notargebühren für Überwachung der Kaufpreiszahlung

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "BGH-Entscheidung zu § 147 Abs. 2 KostO - Zum Thema der Einreichungssperre und ein Wort zur Divergenzvorlage" von Notar Dr. Holger Schmidt, original erschienen in: JurBüro 2005, 452 - 453.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "BGH-Entscheidung zu § 147 Abs. 2 KostO klärt wichtige Gebührenfragen bei typischen Betreuungstätigkeiten zu Kaufverträgen" von Martin Filzek, original erschienen in: JurBüro 2005, 453 - 455.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 163, 77
  • NJW 2005, 3218
  • MDR 2005, 1316
  • DNotZ 2005, 867
  • FGPrax 2005, 178 (Ls.)
  • WM 2005, 1434



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06  

    Immobilien - Beschaffung der Unterlagen nach Löschung: Vollzugsgebühr!

    Bei der Fälligkeitsmitteilung und der Überwachung der Kaufpreiszahlung wäre das zu verneinen, weil es sich hierbei um eine Hilfestellung handelt, von deren Anerbieten der Vollzug nicht abhängt (Senat, Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, 3219).
  • BGH, 13.07.2006 - V ZB 87/05  

    Notarrecht - Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften

    Ihrer Statthaftigkeit steht auch nicht entgegen, dass das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I, S. 1887) und somit nach der Vergleichsentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt eingeführt wurde (Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 29/02, NJW-RR 2003, 1149, insoweit in BGHZ 153, 22 nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, insoweit in BGHZ 163, 77 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08  

    Notare - Nur Hebegebühr für Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit

    Dass die gleiche Tätigkeit - die Prüfung der Kaufpreisfälligkeit - als eigenständiges, gemäß § 147 Abs. 2 KostO gesondert zu vergütendes Geschäft zu behandeln ist, wenn der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zahlt (vgl. Senat, BGHZ 163, 77, 79) , schließt es nicht aus, sie bei Abwicklung des Kaufpreises über Notaranderkonto als Teil des Verwahrungsgeschäfts anzusehen (a.A. OLG Schleswig JurBüro 1995, 260, 261).

    Bei einer Direktzahlung nehmen die Parteien dagegen mit der - im Interesse des Käufers liegenden - Fälligkeitsüberwachung und der - dem Schutz des Verkäufers dienenden - Kaufpreisüberwachung zwei "Einzelleistungen" des Notars in Anspruch, die zwei voneinander unabhängige Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO auslösen (vgl. Senat, BGHZ 163, 77 ).

mehr
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05  

    Immobilien - Notarkosten: Geschäftswert bei Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung

    Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingeführt worden ist und dassdie Auffassung des vorlegenden Gerichts von Entscheidungen abweicht, die vor dem 1. Januar 2002 ergangen sind (Senat, Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, WM 2005, 1434 f.).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05  

    Notarrecht - Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßer Kostenrechnung

    Dem steht nicht entgegen, dass die Vergleichsentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits vor der Einführung des Vorlageverfahrens ergangen ist (Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 29/02, NJW-RR 2003, 1149, insoweit in BGHZ 153, 22 ff. nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, WM 2005, 1434, 1435).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05  

    Notarrecht - Vergütung für Überwachung der Umschreibungsreife

    Für seine mit der Überwachung der Umschreibungsreife verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 12.05.2005 -V ZB 40/05-).*).

    Gegen den ihm am 31.01.2005 zugestellten landgerichtlichen Beschluss hat der Kostengläubiger mit am 10.02.2005 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz erneut weitere Beschwerde eingelegt unter Bezugnahme auf seinen bisherigen Vortrag und später dann unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 12.05.2005 (Az. V ZB 40/05).

    Der Senat schließt sich der vom Kostengläubiger zitierten Entscheidung des BGH vom 12.05.2005 -V ZB 40/05- (JurBüro 2005, 485, 488= ZNotP 2005, 354) an.

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 45/06  

    Verfahrensrecht - Kostenschuldner: Privilegierung des § 136 Abs.2 S. 2

    Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) und somit nach der Vergleichsentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm eingeführt wurde (Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 29/02, NJW-RR 2003, 1149, insoweit in BGHZ 153, 22 nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, insoweit in BGHZ 163, 77 nicht abgedruckt; Beschl. v. 13. Juli 2006, V ZB 87/05, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05  

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2005, 3218 [3220]).

    Darauf, wann die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, von deren Beurteilung der Senat abweichen möchte, ergangen sind, kommt es für die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1149; BGH NJW 2005, 3218).

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10  

    Notare - Gebühren für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft

    Nimmt der Notar eine eigenständige Betreuungstätigkeit wahr, die er, ohne hierzu verpflichtet zu sein, im Auftrag der Parteien neben der Beurkundung und dem Vollzug übernommen hat, ist diese nach § 147 Abs. 2 KostO gesondert zu vergüten, auch wenn sie den Beteiligten eine Hilfestellung bietet und so dem letztlich beabsichtigten Rechtserfolg dient (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, BGHZ 163, 77, 80; Beschluss vom 12. Juli 2007 V ZB 113/06, NJW 2007, 3212 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04  

    Notarrecht - Kaufvertrag inkl. neg. Bauverpflichtung: Kosten für Beurkundung

    Daß die Überwachung der Kaufpreiszahlung - entgegen teilweise vertretener Auffassung - kein Nebengeschäft neben der Beurkundung ist und daher eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO auslöst, ist durch den Beschluß des BGH vom 12.05.2005 - V ZB 40/05 - (BGHZ 163, S. 77 ff.) geklärt.
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08  

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 19/10  

    Notare - Gebühren für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft

  • KG, 16.07.2007 - 1 W 69/04  

    Notarrecht - Gebühr für Löschungsbewilligung

  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05  

    Geschäftswert bei gleichzeitiger Beurkundung von Kaufvertrag und Zustimmung zu

  • OLG München, 08.10.2009 - 32 Wx 88/09  

    Notarkosten: Zusätzliche Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr bei der

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08  
  • OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 78/09  

    Unzulässigkeit einer im Rahmen eines Darlehensvertrages getroffenen Abrede zu

  • OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10  

    Amtspflichten des Notars: Berechtigtes Sicherungsinteresse an einer

  • LG Braunschweig, 27.05.2009 - 11 T 97/09  
  • LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06  
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06  

    Notarkosten: Gesonderte Betreuungsgebühr für die Prüfung der Voraussetzungen der

  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht