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   BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04   

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https://dejure.org/2006,934
BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04 (https://dejure.org/2006,934)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2006 - XI ZR 425/04 (https://dejure.org/2006,934)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04 (https://dejure.org/2006,934)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlehensforderungen von im Beitrittsgebiet auf besatzungsrechtlicher oder auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneter Kreditinstitute ; Analoge Anwendung von § 1 Altforderungsregelungsgesetz (AFRG) auf Darlehensforderungen ; Folgen einer nicht wirksamen Enteignung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlehensforderung; Belegenheit; Verjährung; Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin

  • Judicialis

    AFRG § 1; ; BGB § 222 Abs. 2 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFRG § 1; BGB § 222 Abs. 2 a. F.
    Anwendbarkeit des AFRG auf mangels Belegenheit im Hoheitsgebiet nicht wirksam enteignete Darlehensforderungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Darlehensforderungen auf die Bundesrepublik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuordnung von Altforderungen: § 1 AFRG analog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Rückzahlung eines Altdarlehens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AFRG § 1; BGB § 222 Abs. 2 a. F.
    Zur analogen Anwendung des AFRG auf Darlehensforderungen von Kreditinstituten im Beitrittsgebiet; zur Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die BRD nach Rückzahlung eines Altdarlehens

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 25
  • NJW-RR 2006, 1277
  • ZIP 2006, 1671
  • NJ 2006, 409
  • VersR 2006, 1686
  • WM 2006, 1055
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Dass die Beklagte nach der Klärung der Verjährungsfrage durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 148, 90) Forderungen aus Altdarlehen nicht mehr geltend mache, stelle keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Klägers dar.

    Waren die Darlehensrückzahlungsansprüche der Beklagten im März 1999 bereits verjährt (vgl. Senat BGHZ 148, 90, 93 ff.), ist die Rückforderung der zur Befriedigung dieser Ansprüche geleisteten Beträge nach § 813 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB (gemäß Art. 229 §§ 5, 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung, im Folgenden: a.F.) ausgeschlossen.

    Dies hatte etwa das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Urteil vom 11. September 2000 (OVspezial 2000, 328 (LS), Vorinstanz zu BGHZ 148, 90) für Ansprüche auf Rückzahlung von vor 1934 gewährten Darlehen abgelehnt.

    d) Das Berufungsgericht hat schließlich zu Recht angenommen, dass die Beklagte nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie sich gegenüber dem Kläger auf § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. beruft, obwohl sie nach der Entscheidung des Senats vom 12. Juni 2001 (BGHZ 148, 90) von anderen Schuldnern nicht mehr die Rückzahlung vergleichbarer Darlehen verlangt hat.

    Denn die unterschiedliche Behandlung des Klägers im Vergleich zu denjenigen Darlehensschuldnern, die nach dem Senatsurteil BGHZ 148, 90 nicht mehr in Anspruch genommen wurden, ist jedenfalls gerechtfertigt (dazu Dreier/Heun aaO Art. 3 Rdn. 25 ff.; Jarass/Pieroth aaO Art. 3 Rdn. 14 ff.).

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 301/01

    Auswirkung einer Vermögensenteignung auf hypothekarisch gesicherte

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Hierfür könnte - wie die Revision zu Recht geltend macht - sprechen, dass die Wirkung der Enteignung vom 10. Mai 1949 durch das Territorialitätsprinzip begrenzt war und daher nur Forderungen erfasste, die damals im Machtbereich des Ost-Berliner Magistrats belegen waren (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448 m.w.Nachw.; BVerwG, ZIP 1997, 254, 255).

    (1) Nach der Gesetzesbegründung wollte der Gesetzgeber eine klare Zuordnung der Altforderungen schaffen (Begr. RegE AFRG BT-Drucks. 15/4640 S. 10), nachdem der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 4. Juni 2002 (XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448) klargestellt hatte, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur Vermögenswerte erfassen können, die in seinem Staatsgebiet belegen sind.

    (2) Diese Gründe treffen nicht nur auf Forderungen zu, die - wie in dem Senatsurteil vom 4. Juni 2002 (XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448) - außerhalb des in Art. 3 EV genannten Gebietes belegen waren, sondern gelten erst recht für solche Forderungen, die - wie hier - in diesem Gebiet, aber nicht im Machtbereich der die Enteignung vornehmenden Verwaltung belegen waren.

    Der Umstand, dass die Gesetzesbegründung ausschließlich auf das Senatsurteil vom 4. Juni 2002 (XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448) Bezug nimmt und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 (ZIP 1997, 254) nicht erwähnt, spricht dafür, dass die in letzterem Urteil und auch im vorliegenden Fall in Rede stehende Konstellation einer nach der Rechtswirklichkeit der DDR bestehenden, in Wahrheit aber mit Rücksicht auf das Territorialitätsprinzip nicht wirksamen Enteignung nicht gesehen wurde, eine Differenzierung zwischen den Fallgruppen jedoch nicht gewollt war.

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Weitere Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung zu einem untragbaren Ergebnis führen würde und der betroffenen Partei daher nicht zumutbar ist (BGHZ 121, 378, 393; 127, 212, 218; 128, 230, 238).

    Die danach erforderliche umfassende Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände (Senat BGHZ 127, 212, 218) lässt hier nicht erkennen, dass die Rückzahlung der Darlehensvaluta für den Kläger unzumutbar gewesen wäre.

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Hierfür könnte - wie die Revision zu Recht geltend macht - sprechen, dass die Wirkung der Enteignung vom 10. Mai 1949 durch das Territorialitätsprinzip begrenzt war und daher nur Forderungen erfasste, die damals im Machtbereich des Ost-Berliner Magistrats belegen waren (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448 m.w.Nachw.; BVerwG, ZIP 1997, 254, 255).

    Der Umstand, dass die Gesetzesbegründung ausschließlich auf das Senatsurteil vom 4. Juni 2002 (XI ZR 301/01, WM 2002, 1447, 1448) Bezug nimmt und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 (ZIP 1997, 254) nicht erwähnt, spricht dafür, dass die in letzterem Urteil und auch im vorliegenden Fall in Rede stehende Konstellation einer nach der Rechtswirklichkeit der DDR bestehenden, in Wahrheit aber mit Rücksicht auf das Territorialitätsprinzip nicht wirksamen Enteignung nicht gesehen wurde, eine Differenzierung zwischen den Fallgruppen jedoch nicht gewollt war.

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Weitere Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung zu einem untragbaren Ergebnis führen würde und der betroffenen Partei daher nicht zumutbar ist (BGHZ 121, 378, 393; 127, 212, 218; 128, 230, 238).
  • BGH, 01.02.1952 - V ZR 16/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Sofern die Situation in tatsächlicher Hinsicht noch reversibel ist, kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nachträglich entfallen (BGHZ 52, 365, 368; BGH, Urteil vom 1. Februar 1952 - V ZR 16/51, NJW 1952, 420, 421).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Weitere Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung zu einem untragbaren Ergebnis führen würde und der betroffenen Partei daher nicht zumutbar ist (BGHZ 121, 378, 393; 127, 212, 218; 128, 230, 238).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Unabhängig von der Frage, aus welchen Gründen die Darlehensrückzahlungsansprüche bis 1998 nicht geltend gemacht wurden und ob deshalb ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden ist, fehlt es jedenfalls an den erforderlichen Anhaltspunkten dafür, dass sich der Kläger oder sein Rechtsvorgänger wegen der Untätigkeit der Deutschen Demokratischen Republik und der Beklagten tatsächlich darauf eingerichtet haben, nicht mehr auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden (vgl. zu dieser Voraussetzung BGHZ 25, 47, 52; Senat BGHZ 137, 69, 76; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02, WM 2003, 1425, 1426).
  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Unabhängig von der Frage, aus welchen Gründen die Darlehensrückzahlungsansprüche bis 1998 nicht geltend gemacht wurden und ob deshalb ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden ist, fehlt es jedenfalls an den erforderlichen Anhaltspunkten dafür, dass sich der Kläger oder sein Rechtsvorgänger wegen der Untätigkeit der Deutschen Demokratischen Republik und der Beklagten tatsächlich darauf eingerichtet haben, nicht mehr auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden (vgl. zu dieser Voraussetzung BGHZ 25, 47, 52; Senat BGHZ 137, 69, 76; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02, WM 2003, 1425, 1426).
  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 7/68

    Ein-Tannen-Zeichen

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
    Sofern die Situation in tatsächlicher Hinsicht noch reversibel ist, kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nachträglich entfallen (BGHZ 52, 365, 368; BGH, Urteil vom 1. Februar 1952 - V ZR 16/51, NJW 1952, 420, 421).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92

    Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 12/03

    Auslegung von Darlehensbedingungen im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms der

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

  • BGH, 04.11.1997 - XI ZR 261/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung für den Fall des

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

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