Rechtsprechung
| BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Unternehmerbegriff (§ 14 BGB)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verbrauchsgüterkauf: Unternehmerstellung setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Autonom-europäischer Unternehmerbegriff (§ 14 BGB) beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht; Anwendbarkeit von § 476 BGB (Mängelzeitpunktvermutung beim Verbrauchsgüterkauf) beim Tierkauf; Reichweite der Vermutung; Widerlegung der Vermutung
- uni-konstanz.de
§§ 14, 474, 476 BGB
Anwendbarkeit der Vermutung des § 476 BGB auf Tierkauf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 14 § 474 § 476
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf; Anwendbarkeit der Vermutung des Vorliegens eines Mangels bei Gefahrübergang beim Tierkauf - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufrecht - Zum Verbrauchsgüterkauf und Mangelvermutung beim Tierkauf
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf auch ohne Gewinnerzielungsabsicht
Kurzfassungen/Presse (11)
- wb-law.de (Rechtsprechungsübersicht)
Ebay: Gewerbliches Handeln und Unternehmereigenschaft [ebay, Unternehmer]
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tiermängel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unternehmer oder Privatverkäufer?
- financialmind.de (Kurzinformation)
Kaufrecht: Hengst mit Sommerallergie galoppiert zurück zum Verkäufer
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veterinärrecht; Araberhengst
- pro-equi.de (Kurzinformation)
Verbrauchsgüterkaufrecht gilt auch bei Tieren!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Die Unternehmereigenschaft eines Züchters.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kaufrecht: Hengst mit Sommerallergie galoppiert zurück zum Verkäufer
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wann ist eine Person ein Unternehmer
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Tierkauf und Gewährleistung: Welche Regeln gelten?
Besprechungen u.ä. (6)
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
Sommerekzem-Pferd
Gewerbliche Tätigkeit kein Hobby im Sinne des Kaufrechts
- oexmann.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zum Begriff des Sachmangels beim Pferdekauf - von der Kasuistik zur Typologie (RA Dr. Burkhard Oexmann)
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Wann gilt eine Person als Unternehmer
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Autonom-europäischer Unternehmerbegriff (§ 14 BGB) beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht; Anwendbarkeit von § 476 BGB (Mängelzeitpunktvermutung beim Verbrauchsgüterkauf) beim Tierkauf; Reichweite der Vermutung; Widerlegung der Vermutung
- oexmann.de
(Entscheidungsbesprechung)
Pferdekauf (RA Dr. Burkhard Oexmann)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf auch bei Geschäftstätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Klarstellungen zum Unternehmerbegriff und zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf" von Eduard Graf von Westphalen, original erschienen in: ZGS 2006, 416 - 419.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05 (Zur Unternehmerstellung beim Verbrauchsgüterkauf)" von RA Dr. Martin Andreae, original erschienen in: DAR 2007, 151 - 152.
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 06.02.2004 - 4 O 396/02
- OLG Hamm, 01.07.2005 - 11 U 43/04
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
- OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
- BGH, 05.02.2008 - VIII ZR 94/07
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 167, 40
- NJW 2006, 2250
- ZIP 2006, 1307
- MDR 2006, 1271
- WM 2006, 1544
- DB 2006, 1490
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
AGB - Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?
Auch in anderem Zusammenhang hat der Senat bereits entschieden, dass beim Tierkauf eine differenzierte Betrachtungsweise etwa bei der Frage geboten ist, ob die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar ist (Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, WM 2006, 1544 = NJW 2006, 2250, unter II 2 c bb (2)). - OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07
Sachmangel beim Pferdekauf - Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Allerdings bewertet der Bundesgerichtshof eine genetische Disposition zur Entwicklung von Krankheiten erst dann als Mangel, wenn sich das Tier bei Gefahrübergang in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (BGH NJW 2006, 2250, 2254 = BGHZ 167, 40).Nicht erforderlich ist, dass der Verkäufer mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 ff.).
Das Auftreten dieses Sachmangels begründet eine - lediglich in zeitlicher Hinsicht - wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2999; NJW 2006, 2250, 2252).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 476 BGB gemäß der für Tiere maßgeblichen Verweisung in § 90 a S. 3 BGB auf die für Sachen geltenden Vorschriften auch beim Kauf eines Pferdes entsprechend anzuwenden sei (BGH NJW 2006, 2250- Pferdekauf ; zuletzt Urteil vom 11.7.2007 - VIII ZR 110/06 - Katzenkauf).
Sie kann freilich wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein (BGH NJW 2006, 2250).
Maßgeblich dafür sind einerseits der Sinn und Zweck des § 476 BGB - Privilegierung des Verbrauchers aufgrund typischerweise besserer Erkenntnismöglichkeiten des Unternehmers über den Zustand des Tiers bei Gefahrübergang - und andererseits die dabei zu berücksichtigenden Besonderheiten bestimmter Tierkrankheiten oder sonstiger Mängel, aus denen sich aufgrund der spezifischen Natur des Tieres die in der Gesetzesbegründung zu § 476 BGB beispielhaft aufgezeigten Grenzen für eine Beweislastumkehr ergeben können (BGH NJW 2006, 2250, 2253).
Für einen Ausschluss der Vermutung unter dem in der Gesetzesbegründung zu § 476 BGB hervorgehobenen Gesichtspunkt einer der Aufklärung nicht zugänglichen Ungewissheit über den Zeitpunkt der Entstehung der Krankheit (…BT-DR 14/6040, S. 245; BGH NJW 2006, 2250, 2253) ist kein Raum.
- BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06
Kaufrecht - Mangel eines Reitpferdes
Diese Wertung trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei Tieren um Lebewesen handelt, die einer ständigen Entwicklung unterliegen und die - anders als Sachen - mit individuellen Anlagen ausgestattet und dementsprechend mit sich daraus ergebenden unterschiedlichen Risiken behaftet sind (vgl. BGHZ 167, 40, 50 ff.).Auch die damit verbundenen Risiken für die spätere Entwicklung des Tieres sind für Lebewesen typisch und stellen für sich genommen noch keinen vertragswidrigen Zustand dar, denn der Verkäufer eines Tieres haftet nicht für den Fortbestand des bei Gefahrübergang gegebenen Gesundheitszustands (vgl. BGHZ 167, 40, 56).
- BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06
Kaufrecht - Beweislastregel des § 476 BGB beim Verkauf von Katzen
Sie kann jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein (BGHZ 167, 40, 48 ff.). - BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
Ohrclips
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGHZ 167, 40 Tz. 14). - OLG Frankfurt, 27.03.2007 - 6 W 27/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 173/05 - Rdnr. 14, BGHZ 167, 40 ff.), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (…BGH, a.a.O., Rdnr. 15 ff.). - OLG Köln, 17.02.2009 - 3 U 66/07 Die Behauptung des Beklagten, die Klägerin betreibe ein Gestüt, lässt nicht erkennen, dass die Klägerin, wie für Unternehmerhandeln erforderlich, am Markt Leistungen gegen Entgelt angeboten hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.03.2006, VIII ZR 173/05, NJW 2006, 2250 ff.); dass sie eine ggf. sehr aufwändige Organisation zur Pflege ihres Hobbys betrieben hat, reicht hierfür entgegen der Ansicht des Beklagten aus Rechtsgründen nicht aus (vgl. OLG Hamm, 2 U 148/06, RdL 2008, 37).
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass der Beklagte nur für seine Mitglieder tätig wird, an die auch die Gewinne aus den Kaufverträgen abgeführt werden; denn eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB nicht erforderlich, weil zum Einen eine Gewinnerzielungsabsicht dem Verbraucher bei Vertragsschluss als rein unternehmensinterne Tatsache meist verborgen bleibt und zum Anderen kein überzeugender Grund dafür besteht, den Verbraucherschutz davon abhängig zu machen, ob der Verkäufer Gewinne erzielen oder lediglich Verluste reduzieren will (BGH, Urt. v. 29.03.2006, VIII ZR 173/05, NJW 2006, 2250 ff.).
Auf die zwischen den Parteien weiter streitigen Fragen, ob das "Koppen" einen behebbaren Mangel darstellt - daran Bestehen nach Auffassung des Senats durchgreifende Bedenken, vgl. OLG Hamm, 2 U 148/06, RdL 2008, 37 -, ob insoweit die Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts gem. §§ 440, 323 BGB vorliegen, ob die Rücktrittserklärung der Klägerin vom 13.12.2005 auch dann wirksam war, wenn sie nicht selbst Vertragspartnerin des Beklagten geworden ist, ob Ansprüche der Klägerin bereits an den in den Auktionsbedingungen des Beklagten vorgesehenen Haftungsausschlüssen scheitern - nach Auffassung des Senats ist dies nicht der Fall, da durchgreifende Bedenken gegen deren Wirksamkeit im Hinblick auf § 309 Nr. 7a) und b) BGB bestehen -, ob das Koppen den Voraussetzungen des § 476 S.2 BGB unterfällt, weil es typischerweise jederzeit auftreten kann - das schließt die Anwendbarkeit des § 476 S.2 BGB nach Auffassung des Senats nicht aus, vgl. BGH, Urt. v. 14.09.2005, VIII ZR 363 /04, NJW 2005, 3490 ff. und Urt. v.29.03.2006, VIII ZR 173/05, NJW 2006, 2250 ff. -, oder ob bei Annahme eines mit dem Ehemann der Klägerin zustande gekommenen Vertrages die erhobene Verjährungseinrede durchgreift, kommt es danach für die Entscheidung nicht mehr an.
- OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
Normaler Verschleiß oder Sachmangel? - Mängelhaftung im Grenzbereich
Nichts anderes besagt der Gedanke, wonach der Mangel schon "im Keim" bzw. "in der Anlage" vorhanden gewesen sein muss (vgl. BGH 29.03.2005, VIII ZR 173/05, OLG Frankfurt DAR 2005, 339). - LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06 Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs finden insoweit auch auf den Verkauf von Tieren Anwendung (BGH NJW 2006, 2250, 2252).
Es kommt insoweit darauf an, ob die Person am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet (BGH NJW 2006, 2250, 2251).
Auf den Umfang dieser Tätigkeit sowie die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es insoweit nicht an, so dass auch im Fall einer als Hobby betriebene Zucht die Kriterien des § 474 BGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 2006, 2250, 2251).
- OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07
Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH, NJW 2006, 2250, 2251, Rdn. 14), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (…BGH, a.a.O., Rdn. 15 ff.). - OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
Wettbewerbsverstoß beim Verkauf von Handys samt Zubehör über …
- OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
Beweislastumkehr hinsichtlich der Mangelhaftigkeit gem. § 476 BGB bei einem …
- OLG Celle, 09.09.2010 - 13 U 173/09
Wettbewerbsrecht: Klage gegen eine gesetzliche Krankenkasse auf Unterlassung …
- OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 180/06
Kein Sachmangel bein normalem Verschleiss eines Kfz - Beweislastumkehr nach 476 …
- BGH, 05.02.2008 - VIII ZR 94/07
Kaufrecht - Pferdekauf: Beweislast für Mangel?
- OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
Störrisches Pferd- Pflicht zur Nacherfüllung
- OLG Hamm, 18.03.2010 - 4 U 177/09
Begriff des gewerblichen Angebots
- OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11
Zur Frage, wann ein eBay-Verkauf “privat”, und wann er “gewerblich” erfolgt / …
- OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06
GW-Handel - Motorschaden wegen abgescherter Spannrollenschraube
- OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
Verspätetes Vorbringen; Sachmangel beim Pferdekauf: Behandlung einer fehlerhaften …
- OLG München, 23.12.2009 - 3 U 2181/08
Gewährleistung beim Pferdekauf: Gewährleistungsanspruch wegen Lahmheit des …
- OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
Kaufrecht - Fehlerhafte Nachbesserung: Beweislast grdsätzlich beim Käufer
- OLG Hamm, 10.08.2006 - 2 U 19/05
Sachmangel eines Reitpferdes wegen einer OCD im hinteren Kniescheibengelenk - …
- OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 U 63/11
Nichterteilung einer Feinstaubplakette als Mangel eines Kraftfahrzeugs; …
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 17 U 28/09
Pferdekaufvertrag: Rücktritt wegen einer Erkrankung des Pferdes
- OLG Koblenz, 24.02.2011 - 2 U 261/10
Darlegungs- und Beweislast bei Schäden am Zahnriemen eines gebraucht verkauften …
- OLG Zweibrücken, 13.01.2011 - 4 U 34/10
Anforderungen an die Vereinbarung einer Beschaffenheitsgarantie beim Kauf eines …
- OLG Koblenz, 05.03.2007 - 2 U 1200/06
Schilddrüsengeschwulst als Sachmangel eines Pferdes
- LG Köln, 26.08.2008 - 3 O 99/08
- OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
Vorliegen eines Mangels bei Übergabe, wenn nach kurzer Nutzungszeit Motorschaden …
- AG Ueckermünde, 09.09.2008 - 4 C 91/07
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 O 10670/07
Haftung beim Pferdekauf: Beweislastumkehr bei Vorliegen von Kissing-Spines
- OLG Köln, 02.04.2009 - 12 U 99/07
- LG Münster, 17.08.2010 - 11 O 301/06
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
Sie betreiben juristische Internetseiten?