Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
Jugendgefährdende Medien bei eBay
UWG § 3, § 8 Abs. 1; JuSchG § 15 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 24 Abs. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2; TMG § 7 Abs. 2; EWG-RL 2000/31 Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1
- MIR - Medien Internet und Recht
Jugendgefährdende Medien bei eBay - Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht eines Telediensteanbieters hinsichtlich rechtverletzender fremder Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht entsprechend den zur Störerhaftung entwickelten Grundsätzen.
- openjur.de
- Telemedicus
Jugendgefährdende Medien bei eBay
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Jugendgefährdende Medien bei eBay
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
UWG § 3; JuSchG § 15 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 24 Abs. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, UWG §§ 3, 8 Abs. 1, UWG § 3; TMG § 7 Abs. 2; EWG-RL 2000/31 Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1
Jugendgefährdende Medien bei eBay - aufrecht.de
Jugendgefährdende Medien bei eBay
- Rechtsanwälte Peter
Jugendgefährdende Medien bei eBay
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform
- czarnetzki.eu
Haftung von eBay für Versteigerung jugendgefährdender Medien
- it-recht-kanzlei
- kanzlei.biz
Jugendgefährdende Medien bei ebay.de
- NWB SteuerXpert START
- ra-skwar.de
Wettbewerbsrecht
- RA Kotz
Internetauktionsportal - Verbraucherschutz - Jugendgefährdende Medien bei eBay
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs jugendgefährdender Medien bei eBay
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Verbot des Versands von jugendgefährdenden Medien
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (24)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Jugendgefährdende Medien bei eBay
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien - BGH bestätigt Linie der Rechtsprechung zur Störerhaftung im Markenrecht für das Wettbewerbsrecht
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Haftung des Betreibers einer Auktionsplattform für jugendgefährdende Schriften eBay und Jugendschutz
- wb-law.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch schon bei 5 Abmahnungen [Abmahnung, Rechtsmissbrauch]
- Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien [Informations- und Telekommunikationsrecht]
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2007)
Ebay muss Jugendliche vor Gewaltspielen schützen // Prüfpflicht bei indizierten Medien gefordert
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien
- RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)
Haftung von eBay
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Internet-Auktionshäuser können zur Unterlassung des Angebots jugendgefährdender Medien verpflichtet sein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung von eBay für jugendgefährdende Angebote
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
EBay ist zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet
- heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)
EBay kann zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien
- anwalt.de (Kurzinformation)
Jugendgefährdende Medien: eBay haftet eingeschränkt
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
EBay haftet für Verstöße bei Einstellung jugendgefährdender Artikel
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Internet-Auktionshäuser können zur Unterlassung des Angebots jugendgefährdender Medien verpflichtet sein
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Verstösse gegen den Jugendschutz können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Auktionshäuser haften u.U. für jugendgefährdende Angebote
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
BGH urteilt über Mitstörerhaftung von eBay
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Verantwortlichkeit von Access-Provider für Inhalte von Webseiten im Internet
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien
- taylorwessing.com
, S. 8 (Kurzinformation)
EBay trifft Überprüfungspflicht bei Markenverletzungen und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- lto.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Internetauktionshaus ebay bei jugendgefährdenden Angeboten
Besprechungen u.ä. (9)
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Haftung von eBay für Versteigerung jugendgefährdender Medien
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 3 UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 24 Abs. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 JuSchG
Sperrung jugendgefährdender Angebote auf Internetplattformen - jurawelt.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Störerhaftung im Internet und ihre Entwicklung in der neueren Rechtsprechung zum Online-Recht (Alessandro Foderà-Pierangeli)
- MIR - Medien Internet und Recht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers für fremde Inhalte - Eine Übersicht zur Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Florian Lichtnecker)
- mikap.de
, S. 2 (Kurzanmerkung)
Haftung und Prüfungspflichten der Internet-Plattform-Betreiber
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
EBay - Haftung oder AVS bei Angebot jugendgefährdender Medien
- auktion-und-recht.de (Entscheidungsanmerkung)
Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefaehrdender Medien
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Keine Verkehrssicherungspflicht für den Admin C
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien ("Jugendgefährdende Medien bei eBay")
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verkehrspflichten für Internet-Provider" von RA Dr. Christian Volkmann, original erschienen in: CR 2008, 232 - 238.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum BGH-Urteil vom 12.07.2007, Az.: I ZR 18/04 (Jugendgefährdende Medien bei eBay)" von RA Oliver Köster, LL.M. und RA Dr. Uwe Jürgens LLP, original erschienen in: MMR 2007, 634 - 641.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Neuerung der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten - Ein Siegeszug der Prüfungspflichten?" von Prof. Dr. Matthias Leistner und RA Felix Stang, original erschienen in: WRP 2008, 533 - 555.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Access-Providers auf Unterlassung bei Rechtsverletzungen auf fremden Webseiten" von RA Dr. Reinhard Döring, original erschienen in: WRP 2008, 1155 - 1159.
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02
- OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 173, 188
- NJW 2008, 758
- MDR 2008, 97
- GRUR 2007, 890
- NJ 2007, 459
- WM 2007, 1812
- MMR 2007, 634
- MIR 2007, Dok. 325
- DB 2007, 2143
- K&R 2006, 553
- K&R 2007, 517
- ZUM 2007, 846
- afp 2007, 477
Wird zitiert von ... (149)
- OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07
Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter
Dieser Grundsatz kommt zwar im Wortlaut des § 10 TMG nicht vollständig zum Ausdruck, ergibt sich aber u.a. mittelbar aus dem - für alle Diensteanbieter geltenden - § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG sowie aus Art. 14 der durch diese Vorschriften umgesetzten RL 2000/31/EG, die ausschließlich das Hosting betrifft, dort insbesondere Erwägungsgrund 48 (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 07, 964, 966 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung I).Derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in einer ihm zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, kann eine unlautere Wettbewerbshandlung begehen, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ist dem Betreiber bekannt, dass Anbieter unter Nutzung seiner Plattform mit konkreten Angeboten Rechtsverletzungen begehen, ist sein Verhalten wettbewerbswidrig, wenn er es unterlässt, im Hinblick auf die ihm konkret bekannt gewordenen Verstöße zumutbaren Vorkehrungen zutreffen, um derartige Rechtsverletzungen künftig so weit wie möglich zu verhindern und es infolge dieses Unterlassens entweder zu weiteren derartigen Verstößen von Anbietern kommt oder derartige Verstöße ernsthaft zu besorgen sind (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist wettbewerbsrechtlich dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzen (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Insoweit kommt eine Haftung nach § 3 UWG unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dieser Rechtsprechung aus unterschiedlichen Rechtsbereichen ist der allgemeine Rechtsgrundsatz gemeinsam, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Rechtsgedanke der Verkehrspflichten, dass der Verantwortung für eine Gefahrenquelle in den Grenzen der Zumutbarkeit eine Pflicht zu gefahrverhütenden Maßnahmen entspricht, gilt aber unabhängig davon, ob sich die Gefahr in einem Erfolgs- oder in einem Handlungsunrecht realisiert (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dies ist dann der Fall, wenn ein Betreiber in seinem eigenen geschäftlichen Interessen eine allgemein zugängliche Plattform geschaffen hat, deren Nutzung in nahe liegender Weise mit der Gefahr verbunden ist, schutzwürdige Interessen von Verbrauchern zu beeinträchtigen (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber bietet diese Produkte nicht selbst an (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber hat keine Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten, so dass es an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I).
Damit wird einer unangemessenen Ausdehnung der Haftung für Rechtsverstöße Dritter entgegengewirkt (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen dem in Anspruch genommenen Verletzer auch keine Anforderungen auferlegt werden, die ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Nach § 7 Abs. 2 TMG, der Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG in das deutsche Recht umsetzt, sind Diensteanbieter insbesondere nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Für außenstehende Anspruchsinhaber wird es allenfalls sporadisch, nicht jedoch systematisch und annähernd umfassend möglich sein, die Anbieter zu identifizieren, die zudem häufig nicht unter ihren richtigen Namen auftreten (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Die Inanspruchnahme der Anbieter könnte notwendig immer erst nach einer gewissen Zeit zu einer Rücknahme oder Sperrung des Angebots führen, sodass dessen rechtsverletzende Wirkungen eingetreten wäre (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Durch diesen Umstand ergäben sich empfindliche Lücken im Rechtsschutz (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Im Rahmen der gebotenen Abwägung der Einzelfallinteressen kann der Umstand, dass ein Anbieter eine Internet-Plattform zur Verfügung stellt, jedenfalls dann nicht allein Prüfungspflichten begründen, wenn Angebote im Rahmen eines Registrierungsverfahrens automatisch durch den Anbieter ins Internet gestellt und von dem Betreiber vor Veröffentlichung nicht zur Kenntnis genommen werden (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dem entspricht die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 2 TMG, die eine entsprechende Verpflichtung ausschließt (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine Handlungspflicht des Betreibers besteht aber, soweit er selbst oder über Dritte Kenntnis von konkreten rechtsverletzenden Angeboten erhält (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ist der Betreiber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden, besteht für ihn ein Handlungsgebot (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Solche gleichartigen Rechtsverletzungen sind nicht notwendigerweise nur Angebote, die mit den bekannt gewordenen Fällen identisch sind, also z.B. das Angebot des gleichen Artikels durch denselben Nutzer (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Vielmehr hat der Betreiber unter bestimmten Umständen auch zu verhindern, dass die ihm konkret bekannt gewordenen Angebote erneut - z. B. durch andere Anbieter - über seinen Dienst angeboten werden (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine solche Prüfungs- und Überwachungspflicht ist schon deshalb notwendig, weil ansonsten der Anbieter, dessen Angebot gelöscht worden ist, sich ohne Weiteres z. B. unter einem anderen Namen wieder registrieren lassen und das Angebot wiederholen könnte (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Derartige Prüfungspflichten stehen auch mit § 7 Abs. 2 TMG in Einklang, der die effektive Durchsetzung von Löschungs -und Sperrungsansprüchen nach den allgemeinen Gesetzen gewährleisten soll (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Hat ein Betreiber aber Kenntnis von einem konkreten Verstoß einer seiner Nutzer gegen das Urheberrecht, so liegt der Hinweis auf eine rechtswidrige Tätigkeit bereits vor (vgl. BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber hat nicht alle in seinen Dienst eingestellten Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie sich auf rechtsverletzende Inhalte beziehen (vgl. BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ebenso wenig trifft ihn - ohne dass der Senat dies im vorliegenden Fall verbindlich zu entscheiden hat - notwendigerweise eine Prüfungspflicht für sämtliche Angebote aller derjenigen Nutzer, die bereits durch (irgend)ein rechtswidriges Angebot aufgefallen sind (vgl. BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay), wenngleich der Bundesgerichtshof zumindest bei der Verbreitung jugendgefährdender Medien - über das identische Produkt hinaus - eine Erweiterung auf "Inhalte derselben jugendgefährdenden Kategorie auf demselben Trägermedium" offenbar für denkbar hält (…Rdn. 53).
Eine auf das gesamte Angebot bezogene Überwachungspflicht wird jedenfalls durch § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG ausgeschlossen, der einer derartigen aktiven Suchpflicht entgegensteht (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Für eine solche Konkretisierung hinsichtlich der Gesamtheit der Nutzer, die den Dienst des Betreibers nutzen, reicht es im Regelfall nicht aus, dass es in der Vergangenheit bereits derartige Angebote bei anderen Nutzern gegeben hat (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ebenso wenig liegt bezüglich eines bestimmten Nutzers eine Konkretisierung der Rechtsgefährdung auf alle Arten von Rechtsverletzungen schon dann vor, wenn er in der Vergangenheit nur eine bestimmte Art rechtsverletzender Produkte angewiesen hat (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Hieraus ergibt sich nicht notwendigerweise eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass er auf andersartige rechtsverletzende Ware anbietet (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Die ausgeführten Grundsätze zu einer Einschränkung der erforderlichen Prüfungspflichten oder der Grundsatz der Zumutbarkeit im Rahmen einer erlaubten Tätigkeit stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indes unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Anspruch genommene Verletzer "ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell" betreibt und ihm deshalb keine Anforderungen auferlegt werden dürfen, die dieses gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Sofern trotz angemessener Bemühungen ein vollständiger Ausschluss der fraglichen Angebote von dem Dienst technisch oder faktisch zuverlässig nicht möglich ist, fehlt es an einem Verstoß der Betreiber gegen die Prüfungspflicht (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine solche Gefahr folgt insbesondere aus einer durch die Möglichkeit zur freien Wahl eines Pseudonyms gewährleisteten Anonymität, der Möglichkeit einer problemlosen Abwicklung im Fernabsatz sowie der für das Internet typischen, deutlich herabgesetzten Hemmschwelle potenzieller Nutzer, sich für entsprechende Angebote zu interessieren (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist eine vollendete Verletzung nach Begründung der Prüfungspflicht erforderlich (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine derartige Verletzung liegt vor, wenn ein Anbieter, der dem Betreiber bereits in der Vergangenheit wegen eines derartigen Verstoßes bekannt geworden ist, nachfolgend erneut gleichartige Angebote anbietet, sofern der Betreiber insoweit nach den dargelegten Grundsätzen zu Prüfung verpflichtet war (BGH WRP 07, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
- OLG Hamburg, 30.09.2009 - 5 U 111/08
Uneingeschränkte Störerhaftung von Rapidshare
Dieser Grundsatz kommt zwar im Wortlaut des § 10 TMG nicht vollständig zum Ausdruck, ergibt sich aber u.a. mittelbar aus dem für alle Diensteanbieter geltenden § 7 II 2 TMG sowie aus Art. 14 der durch diese Vorschriften umgesetzten RL 2000/31/EG, die ausschließlich das Hosting betrifft, dort insbesondere Erwägungsgrund 48 (BGH WRP 2007, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 2007, 964, 966 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 2004, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung I).Dieser Rechtsgedanke gilt unabhängig davon, ob sich die Gefahr in einem Erfolgs- (wie bei der Verletzung von Schutzrechten) oder in einem Handlungsunrecht (wie bei Wettbewerbsverstößen) realisiert (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung in bestimmten Fallkonstellationen eine täterschaftliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetdienstes unter dem Gesichtspunkt der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten bejaht (BGH WRP 2007, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Damit wird einer unangemessenen Ausdehnung der Haftung für Rechtsverstöße Dritter entgegengewirkt (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Andererseits dürfen dem in Anspruch genommenen Verletzer in der Regel keine Anforderungen auferlegt werden, die ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Nach § 7 II TMG, der Art. 15 I der Richtlinie 2000/31/EG in das deutsche Recht umsetzt, sind Diensteanbieter insbesondere nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
(3) Eine Handlungspflicht des Betreibers besteht aber, soweit er selbst oder über Dritte Kenntnis von konkreten rechtsverletzenden Angeboten erhält (BGH WRP 2007, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine solche Prüfungs- und Überwachungspflicht ist schon deshalb notwendig, weil ansonsten der Anbieter, dessen Angebot gelöscht worden ist, sich ohne Weiteres z. B. unter einem anderen Namen wieder registrieren lassen und das Angebot wiederholen könnte (BGH WRP 2007, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Derartige Prüfungspflichten stehen auch mit § 7 II TMG in Einklang, der die effektive Durchsetzung von Löschungs -und Sperrungsansprüchen nach den allgemeinen Gesetzen gewährleisten soll (BGH WRP 2007, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Hat ein Betreiber aber Kenntnis von einem konkreten Verstoß einer seiner Nutzer gegen das Urheberrecht, so liegt der Hinweis auf eine rechtswidrige Tätigkeit bereits vor (vgl. BGH WRP 2007, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber hat daher grundsätzlich nicht alle in seinen Dienst eingestellten Angebote auf rechtsverletzende Inhalte zu überprüfen (vgl. BGH WRP 2007, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ebenso wenig trifft ihn - ohne dass der Senat dies im vorliegenden Fall verbindlich zu entscheiden hat - im Regelfall notwendigerweise eine Prüfungspflicht für sämtliche Angebote aller derjenigen Nutzer, die bereits durch (irgend)ein rechtswidriges Angebot aufgefallen sind (vgl. BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine auf das gesamte Angebot bezogene Überwachungspflicht wird jedenfalls durch § 7 II 1 TMG ausgeschlossen, der einer derartigen aktiven Suchpflicht entgegensteht (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Für eine solche Konkretisierung hinsichtlich der Gesamtheit der Nutzer, die den Dienst des Betreibers nutzen, reicht es im Regelfall nicht aus, dass es in der Vergangenheit bereits derartige Angebote bei anderen Nutzern gegeben hat (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Hieraus ergibt sich nicht notwendigerweise eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass er auf andersartige rechtsverletzende Ware anbietet (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Denn diese stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Anspruch genommene Verletzer "ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell" betreibt und ihm deshalb keine Anforderungen auferlegt werden dürfen, die dieses gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH WRP 2007, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine solche Gefahr folgt insbesondere aus einer durch die Möglichkeit zur freien Wahl eines Pseudonyms gewährleisteten Anonymität, der Möglichkeit einer problemlosen Abwicklung im Fernabsatz sowie der typischen, deutlich herabgesetzten Hemmschwelle für potentielle Nutzer, sich für entsprechende Angebote zu interessieren (BGH WRP 2007, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Sofern trotz angemessener Bemühungen ein vollständiger Ausschluss der fraglichen Angebote von dem Dienst technisch oder faktisch zuverlässig nicht möglich ist, fehlt es an einem Verstoß der Betreiber gegen die Prüfungspflicht (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist eine vollendete Verletzung nach Begründung der Prüfungspflicht erforderlich (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Eine derartige Verletzung liegt vor, wenn ein Anbieter, der dem Betreiber bereits in der Vergangenheit wegen eines derartigen Verstoßes bekannt geworden ist, nachfolgend erneut gleichartige Angebote anbietet, sofern der Betreiber insoweit nach den dargelegten Grundsätzen zu Prüfung verpflichtet war (BGH WRP 2007, 1173, 1179 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
b) Es kommt auch keine täterschaftliche Haftung des Beklagten unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay) in Betracht.
- OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07
Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen
Dieser Grundsatz kommt zwar im Wortlaut des § 10 TMG nicht vollständig zum Ausdruck, ergibt sich aber u.a. mittelbar aus dem - für alle Diensteanbieter geltenden - § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG sowie aus Art. 14 der durch diese Vorschriften umgesetzten RL 2000/31/EG, die ausschließlich das Hosting betrifft, dort insbesondere Erwägungsgrund 48 (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 07, 964, 966 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung I).Derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in einer ihm zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, kann eine unlautere Wettbewerbshandlung begehen, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ist dem Betreiber bekannt, dass Anbieter unter Nutzung seiner Plattform mit konkreten Angeboten Rechtsverletzungen begehen, ist sein Verhalten wettbewerbswidrig, wenn er es unterlässt, im Hinblick auf die ihm konkret bekannt gewordenen Verstöße zumutbaren Vorkehrungen zutreffen, um derartige Rechtsverletzungen künftig so weit wie möglich zu verhindern und es infolge dieses Unterlassens entweder zu weiteren derartigen Verstößen von Anbietern kommt oder derartige Verstöße ernsthaft zu besorgen sind (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist wettbewerbsrechtlich dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzen (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Insoweit kommt eine Haftung nach § 3 UWG unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dieser Rechtsprechung aus unterschiedlichen Rechtsbereichen ist der allgemeine Rechtsgrundsatz gemeinsam, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Rechtsgedanke der Verkehrspflichten, dass der Verantwortung für eine Gefahrenquelle in den Grenzen der Zumutbarkeit eine Pflicht zu gefahrverhütenden Maßnahmen entspricht, gilt aber unabhängig davon, ob sich die Gefahr in einem Erfolgs- oder in einem Handlungsunrecht realisiert (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dies ist dann der Fall, wenn ein Betreiber in seinem eigenen geschäftlichen Interessen eine allgemein zugängliche Plattform geschaffen hat, deren Nutzung in nahe liegender Weise mit der Gefahr verbunden ist, schutzwürdige Interessen von Verbrauchern zu beeinträchtigen (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber bietet diese Produkte nicht selbst an (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Betreiber hat keine Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten, so dass es an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I).
Damit wird einer unangemessenen Ausdehnung der Haftung für Rechtsverstöße Dritter entgegengewirkt (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. zu ihr im Urheberrecht etwa BGHZ 156, 1, 11 ff. - Paperboy;… Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 36a ff.;… zur Störerhaftung im Markenrecht BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 49 ff. = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III;… Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 202 ff.) und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay) selbständigen Zurechnungsgrund dar.Anders als die Haftung des Betreibers einer Internetplattform, auf der Waren zum Verkauf angeboten und in diesem Zusammenhang Rechtsverstöße begangen werden können (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 41 f. - Jugendgefährdende Medien bei eBay), greift der hier in Betracht kommende Zurechnungsgrund auch nicht erst dann ein, wenn der Kontoinhaber die unzureichende Sicherung der Kontaktdaten andauern lässt, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dass ein Dritter sie unberechtigterweise benutzt hat.
- BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05
"über18.de" kein hinreichendes AVS
Sie ist deshalb nicht vergleichbar mit einem Internet-Auktionshaus, das den rein technischen Vorgang der Freischaltung eines Auktionsangebots nicht kontrolliert und deshalb nicht als Täter oder Teilnehmer einer durch das Angebot bewirkten Markenverletzung oder Jugendgefährdung haftet (vgl. BGHZ 158, 236, 250;… BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 31 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung I und II; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04, GRUR 2007, 890 Tz. 21 = WRP 2007, 1173 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, zum Abdruck in BGHZ 173, 188 vorgesehen).Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird, was etwa bei einer Übersendung per "Einschreiben eigenhändig" gewährleistet ist (BGH GRUR 2007, 890 Tz. 48 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Sachverhalt unterscheidet sich entscheidend von den Fällen, in denen der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform infolge eines automatischen Registrierungsverfahrens und einer Vielzahl jugendschutzrechtlich irrelevanter Versteigerungsangebote keine konkrete Kenntnis von dem jugendgefährdenden Inhalt bestimmter von Dritten auf seiner Plattform zum Erwerb angebotener Trägermedien hat, und deshalb eine Haftung des Plattformbetreibers als Täter oder Teilnehmer ausscheidet (vgl. BGH GRUR 2007, 890 Tz. 21 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Verstöße gegen das aus § 4 Abs. 2 JMStV folgende Verbot, pornographische Inhalte in Telemedien ohne verlässliche Altersverifikation anzubieten, beeinträchtigen wettbewerbsrechtlich geschützte Interessen der Verbraucher i.S. des § 3 UWG ebenso wie Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien (vgl. BGH GRUR 2007, 890 Tz. 34 - Jugend-gefährdende Medien bei eBay).
- OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07
Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von …
Der Betreiber bietet diese Produkte nicht selbst an (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).Der Betreiber hat keine Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten, sodass es an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I).
Derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in zurechenbarer Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, kann ebenfalls eine unlautere Wettbewerbshandlung begehen, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Denn er erhält hierfür unmittelbar eine Vergütung von demjenigen Unternehmen, das diese entweder unmittelbar für werbliche Zwecke nutzt oder Dritten hierfür zur Verfügung stell (vgl. BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützter Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist wettbewerbsrechtlich dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzen (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Insoweit kommt eine Haftung nach § 3 UWG unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Dieser Rechtsprechung aus unterschiedlichen Rechtsbereichen ist der allgemeine Rechtsgrundsatz gemeinsam, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Der Rechtsgedanke der Verkehrspflichten, dass der Verantwortung für eine Gefahrenquelle in den Grenzen der Zumutbarkeit eine Pflicht zu gefahrverhütenden Maßnahmen entspricht, gilt aber unabhängig davon, ob sich die Gefahr in einem Erfolgs- oder in einem Handlungsunrecht realisiert (BGH WRP 07, 1173, 1177 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Ist dem Betreiber bekannt, dass Anbieter unter Nutzung seiner Plattform mit konkreten Angeboten Rechtsverletzungen begehen, ist sein Verhalten wettbewerbswidrig, wenn er es unterlässt, im Hinblick auf die ihm konkret bekannt gewordenen Verstöße zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um derartige Rechtsverletzungen künftig so weit wie möglich zu verhindern und es infolge dieses Unterlassens entweder zu weiteren derartigen Verstößen von Anbietern kommt oder derartige Verstöße ernsthaft zu besorgen sind (BGH WRP 07, 1173, 1175 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Nur bzw. immer dann, wenn der Betreiber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, besteht für ihn ein Handlungsgebot (BGH WRP 07, 1173, 1178 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
In einem solchen Fall kommt jedoch in Betracht, dass die Haftung des Betreibers der Suchmaschine auf solche Verstöße beschränkt ist, die begangen werden, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; 173, 188 Tz. 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay;… BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 Tz. 45 = WRP 2007, 964 - Internet-Versteigerung II;… Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III). - BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet
Die Angebote der Veräußerer wurden nach dem Vortrag der Beklagten in einem automatischen Verfahren ohne vorherige Kenntnisnahme der Beklagten eingestellt (hierzu auch BGHZ 173, 188 Tz. 21 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).Ohne Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten scheidet ein vorsätzliches Zusammenwirken der Beklagten mit Dritten aus, die die Markenrechte der Klägerin verletzende Produkte anbieten (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 21 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Grund hierfür war die große Gefahr, die für den Vertrieb dieser verbotenen Produkte von der Internetplattform der Beklagten wegen der Anonymität der Verkäufer, der problemlosen Abwicklung im Fernabsatz und der für das Internet typischen, deutlich herabgesetzten Hemmschwelle potentieller Käufer ausgeht (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 25 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
Nach der Senatsrechtsprechung dürfen der Beklagten, die zu den Diensteanbietern in diesem Sinn zählt (vgl. BGHZ 158, 236, 246 f. - Internet-Versteigerung I), danach keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (vgl. BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II; 173, 188 Tz. 39 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
- OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06
Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers …
Dagegen ist das aktive Erstellen und Betreiben einer Internethandelsplattform bei der gebotenen normativen Betrachtung der Beklagten nicht vorzuwerfen, es handelt sich dabei um ein ggf. volkswirtschaftlich sogar erwünschtes, jedenfalls aber grundsätzlich von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell (vgl. BGH GRUR 2007, 890 ff. Rn. 39 - jugendgefährdende Medien bei e).In der Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei e" stellt der Bundesgerichtshof nunmehr ausdrücklich auf die Verletzung von Handlungspflichten sowie Prüfungs- und Überwachungspflichten ab (GRUR 2007, 890 ff. Rn. 42 ff.) und prüft der Sache nach ausgehend von einer Garantenstellung der Beklagten aufgrund Eröffnung einer Gefahrenquelle (…a.a.O. Rn. 36) die Voraussetzungen einer Täterschaft durch Unterlassen, nämlich die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Erfolgsverhinderung (…a.a.O. Rn. 36, ff., 45 ff.).
Der Sache nach wird ergänzend auf die Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei e" des Bundesgerichtshofs Bezug genommen (GRUR 2007, 890 ff. Rn. 36).
e) Der Unterlassende muss weiter die Möglichkeit zur Verhinderung des tatbestandlichen Erfolges haben (…Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 13 Rn. 42;… vgl. dazu, dass die allgemeinen Grundsätze zu § 13 StGB im Grundsatz auch im Deliktsrecht Anwendung finden, Soergel/Spickhoff, BGB, 13. Aufl. 2005, § 823 Rn. 16; vgl. zum Erfordernis der Möglichkeit der Erfolgsverhinderung vgl. auch BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung I;… BGH GRUR 2007, 708, 712 Rn. 47 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890, 895 Rnrn. 36, 45 - jugendgefährdende Medien bei e).
Für die Beurteilung kommt es auf die Lage und die Fähigkeiten des Garanten einerseits, auf Nähe und Schwere der Gefahr und die Bedeutung des Rechtsgutes andererseits an (…vgl. zu den allgemeinen Grundsätzen Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 13 Rn. 44;… dazu, dass die Grundsätze zu § 13 StGB auch im zivilrechtlichen Deliktsrecht Anwendung finden, vgl. wiederum Soergel/Spickhoff, BGB, 13. Aufl. 2005, § 823 Rn. 16; zum Erfordernis der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen speziell auf Internet-Handelsplattformen vgl. wiederum BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung I;… BGH GRUR 2007, 708, 712 Rn. 47 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2007, 890, 895 Rnrn. 36, 38, 45 - jugendgefährdende Medien bei e).
Es scheint vielmehr eine petitio principii zu sein, wenn als ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der Zumutbarkeit zu berücksichtigen sei, dass der Beklagten "keine Anforderungen auferlegt werden (dürfen), die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren" (BGH GRUR 2007, 890, Jugendgefährdende Medien, Rz. 39).
Hierfür spricht auch, dass der 1. Zivilsenat in der Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei e" (GRUR 2007, 890 ff., vgl. insbesondere Rn. 42 f.) sogar eine täterschaftliche (Unterlassungs-) Haftung der Beklagten gem. § 3 UWG annimmt und an eine Haftung lediglich als Gehilfe kaum höhere Anforderungen im subjektiven Bereich gestellt werden können.
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch. de
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05
Kommunalversicherer
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05
FC Troschenreuth
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09
Basler Haar-Kosmetik
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 160/05
Sammelaktion für Schoko-Riegel
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09
Stiftparfüm
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
- KG, 15.07.2011 - 5 U 193/10
Klage eines Hotelbetreibers gegen kritische Behauptungen auf einer …
- LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08
Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07
Cybersky
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
Stumme Verkäufer II
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09
Sedo
- KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
- LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
Störerhaftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen von Video-Uploadern
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Verletzung des Persönlichkeitsrechts im (EU-) Internet
- OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/08
Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten
- OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
Thumbnails bei Suchmaschinen
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
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- LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
Reisebuchungsportal mit Bewertungsbereich haftet für Richtigkeit negativer …
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Unterlassung der individualisierten Berichterstattung über Straftat
- OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07
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- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11
Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines …
- BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden …
- OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 137/09
Spammer-Impressum
- OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12
"Kirschkerne"
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05
Amlodipin
- LG Berlin, 13.01.2009 - 15 O 957/07
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- LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
15 EUR Schadensersatz für Filesharing pro Musiktitel
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Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07
Lotterien und Kasinospiele
- LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
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- OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 111/08
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- LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu pornographischen …
- OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 139/08
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- OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07
Alphaload
- LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Persönlichkeitsrecht verletzt durch Informationen auf Website
- OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08
Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer …
- OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10
Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen
- OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09
Sevenload.de - Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung
- OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08
Suchmaschinenbetreiber als Störer wegen Verletzung von Prüfpflichten
- OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - 27 U 2/08
Vergabe - Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen
- OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Prüfungspflichten eines Forenbetreibers
- KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde …
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08
Unterlassung individualisierter Berichterstattung über Straftat
- OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - U (Kart) 12/10
Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung einer Internetplattform zur Veräußerung …
- OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11
Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer …
- OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
Affiliate-Programm bei jugendgefährdenden Angeboten
- KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
Rechtswidrig veranstaltetes Glücksspiel
- LG Hamburg, 09.03.2011 - 315 O 489/10
Online-Tickets für Take That Tour 2011 - Landgericht Hamburg stoppt gewerblichen …
- OLG Köln, 14.08.2009 - 6 U 70/09
Wettbewerbswidrigkeit des Anschreibens von ehemaligen Stromkunden nach einem …
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
Wettbewerbsrecht - Zeitungsverkauf über Verkaufshilfen nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- LG Schweinfurt, 23.10.2012 - 22 O 934/10
Zur Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechtes im Rahmen eines …
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 91/06
Rechtswidrig veranstaltetes Glücksspiel
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09
Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung
- LG Frankfurt/Main, 02.01.2008 - 8 O 143/07
Werbebanner auf jugendschutzwidrigen Websites
- OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 20 U 196/07
EDonkey-Server - keine Haftung des Betreibers
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 347/09
Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung
- LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes …
- OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5869/07
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Haftung eines Domain-Parking-Unternehmen …
- LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
Haftung des Arbeitgebers für Urheberrechtsverletzungen Abmahnung
- LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07
Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)
- LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger …
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 56/55
- OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
- LG Düsseldorf, 28.11.2007 - 2a O 176/07
Keine Haftung von Sedo für rechtswidrige Domains
- OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
Missbräuchlich spätes Vorbringen muss unberücksichtigt bleiben - Zu den …
- LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09
Blogspot
- OLG Naumburg, 23.04.2010 - 10 U 31/09
Abgrenzung von redaktioneller Information und als redaktioneller Beitrag …
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
- LG Hamburg, 14.09.2011 - 315 O 375/11
Verkehrssicherungspflichten eines Telekommunikationsanbieters durch Überlassung …
- OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11
Wettbewerbswidrigkeit eines konkurrierenden Angebots des früheren …
- LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
Internetsportwetten illegal
- LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07
Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für …
- LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09
Fehlender Umsatzsteuerhinweis kann Bagatellverstoß sein
- LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
LG Hamburg verurteilt Amazon wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung
- OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche …
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge
- OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10
Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Identitätsprüfung bei Überlassung von …
- OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 138/08
Verletzung einer Marke durch Verwendung eines Schlüsselworts im …
- LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Verantwortlichkeit eines Access-Zugangsproviders …
- OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 73/10
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Vertragsdaten ausgeschiedener …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 2 U 134/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- LG Hamburg, 10.12.2009 - 308 O 667/09
Störerhaftung bei Zugänglichmachen von geschützten Filmwerken im Internet
- OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der …
- LG Berlin, 05.04.2012 - 27 O 455/11
Haftung für Erfahrungsberichte bei googlemaps
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2009 - 3 O 384/08
Markenrechtsverletzung: Haftung des Betreibers einer Internetplattform für …
- LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09
LG Frankfurt a.M.: “Fachanwalt für Markenrecht”
- LG Düsseldorf, 01.09.2010 - 12 O 319/08
Zu den Prüfungspflichten von Sharehostern
- LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
Zur Störerhaftung eines Sharehosters; Prüfungspflichten; Zumutbarkeit des …
- LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11
Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen
- LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11
- LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2a O 77/08
Keine Möglichkeit eines Unterlassungsanspruchs gegen Domain-Parker Sedo
- OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5740/07
"staedtler.eu" - Domain-Parker "sedo" haftet nicht als Störer
- OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09
Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl …
- OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
- LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Persönlichkeitsschutz im Internet: Haftung eines Domain-Inhabers für Äußerungen …
- LG München I, 04.11.2008 - 33 O 20212/07
Wettbewerbsverstoß: Haftung des Betreibers eines Internet-Shopping-Portals bei …
- LG Düsseldorf, 29.01.2009 - 32 O 35/07
- LG Kiel, 28.07.2009 - 16 O 73/09
Glücksspielverbot: Glaubhaftmachung der Klagebefugnis eines Interessenverbandes …
- LG München I, 06.10.2009 - 33 O 8501/09
Unlauterer Wettbewerb: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbands; Werbung …
- LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
- LG Aachen, 05.06.2012 - 41 O 8/12
LED-Lampen sind keine Glühlampen i.S.v. Anhang I Nr. 5 zum ElektroG. Sie sind …
- OLG München, 31.01.2008 - 29 U 4448/07
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Widerrufsbelehrung auf der Verkaufsplattform …
- LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10
Urheberrechtsverletzung durch Sharehosting-Dienst: Öffentliches Zugänglichmachen …
- OLG Bamberg, 11.05.2011 - 3 U 20/11
Irreführende Heilmittelwerbung in der Presse und im Internet: Haftung der …
- LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte
- OLG Frankfurt, 09.02.2012 - 6 U 130/11
Beauftragtenhaftung für sog. Transit-Carrier
- LG Hamburg, 13.05.2008 - 416 O 194/07
Markenrechtsverletzung im Internet: Unterlassungs- und Auskunftsanspruch bei …
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2008 - 12 O 63/08
Wettbewerbsverstoß: Pflicht eines Teledienstanbieters zur Anbieterkennzeichnung
- OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 33 W 1128/08
Suchmaschinen müssen die von ihnen verlinkten Seiten nicht auf eine Verletzung …
- BGH, 18.11.2010 - Urteil vom 18.11.2010
Keine Haftung des Domain-Parking-Anbieters für fremde MArkenverletzungen (SEDO)
- LG Berlin, 12.01.2011 - 97 O 178/10
Verantwortlichkeit des Händlers für Herstellerangaben
- LG Augsburg, 20.01.2011 - 53 O 281/11
Veröffentlichung von Bildnissen: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der …
- LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 701/09
Bei illegalem Upload von einem Musiktitel fällt Schadensersatz von 15,00 EUR je …
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