Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,327
BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07 (https://dejure.org/2008,327)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - KVR 21/07 (https://dejure.org/2008,327)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - KVR 21/07 (https://dejure.org/2008,327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung des sachlich relevanten Marktes auf die Befüllung von Kohlensäurezylindern zur Verwendung in Besprudelungsgeräten; Befüllung von Kohlensäurezylindern auf der einen Seite und trinkfertiges Mineralwasser auf der anderen Seite als einheitlicher Angebotsmarkt; ...

  • kanzlei.biz

    Soda-Club II

  • Betriebs-Berater

    Soda-Club II - Marktmissbrauch durch Hersteller von Besprudelungsgeräten

  • Judicialis

    EG Art. 82; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Marktabgrenzung und Verhältnis von Eigentums- und Kartellrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 82; GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1
    "Soda-Club II"; Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für den durch die Einführung eines auf längerfristige Benutzung angelegten Besprudelungsgeräts geweckten Bedarf nach einem Betriebsmittel; Anwendung des sog. SSNIP-Preisheraufsetzungstests

  • rechtsportal.de

    EG Art. 82 ; GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1
    "Soda-Club II"; Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für den durch die Einführung eines auf längerfristige Benutzung angelegten Besprudelungsgeräts geweckten Bedarf nach einem Betriebsmittel; Anwendung des sog. SSNIP-Preisheraufsetzungstests

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soda-Club II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs gegenüber Hersteller von Besprudelungsgeräten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Soda-Besprudelungsgeräte

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs gegenüber Hersteller von Besprudelungsgeräten bestätigt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Marktmissbrauch gegenüber Herstellern von Besprudelungsgeräten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Soda-Club" missbraucht mit Befüllmonopol für Mietzylinder seine marktbeherrschende Stellung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt Marktmachtmissbrauch: Soda-Club muss Befüllung durch Wettbewerber zulassen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs gegenüber Hersteller von Besprudelungsgeräten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marktmissbrauch gegenüber Herstellern von Besprudelungsgeräten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 176, 1
  • NJW-RR 2008, 996
  • WM 2008, 893
  • WM 2008, 900
  • BB 2008, 509
  • BB 2008, 970
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (EuGH Slg. 1979, 461 Tz. 91 = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 157 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

    Die Ausübung des Eigentumsrechts darf jedoch mittels des Kartellrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern sie nicht unangemessen sind und das Eigentum nicht in seinem Wesensgehalt antasten (zu Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK EuGH, Urt. v. 13.12.1979 - 44/79, Slg. 1979, 3727 Tz. 23 = NJW 1980, 505 - Hauer; EuG, Slg. 2003, II-4653 Tz. 170 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vgl. Art. 19 Abs. 2 GG; ferner BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Das Verbot schließt keineswegs jede sinnvolle Art der Vermarktung der Kohlensäurezylinder aus (vgl. EuGH, Urt. v. 12.5.2005 - C-347/03, Slg. 2005, I-3785 Tz. 122 = GRUR 2006, 66 - ERSA; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 171 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

    Es liegt im Wesen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, dass dem Normadressaten ein Verhalten untersagt wird, das - im Falle eines anderen Unternehmens - unbedenklich wäre (EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 159 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zu § 19 GWB BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Das Mietzylindersystem hat dieselbe Wirkung wie bundesweit geltende Vertriebsvereinbarungen (vgl. dazu EuG Slg. 2003, II-4653 = WuW/E EU-R 765 Tz. 118 - Van den Bergh Foods) und kann zu einer erheblichen Marktabschottung beitragen.

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Die Ausübung des Eigentumsrechts darf jedoch mittels des Kartellrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern sie nicht unangemessen sind und das Eigentum nicht in seinem Wesensgehalt antasten (zu Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK EuGH, Urt. v. 13.12.1979 - 44/79, Slg. 1979, 3727 Tz. 23 = NJW 1980, 505 - Hauer; EuG, Slg. 2003, II-4653 Tz. 170 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vgl. Art. 19 Abs. 2 GG; ferner BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Es liegt im Wesen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, dass dem Normadressaten ein Verhalten untersagt wird, das - im Falle eines anderen Unternehmens - unbedenklich wäre (EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 159 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zu § 19 GWB BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Die Missbrauchsverfügung genügt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch hinsichtlich Ziffer 1 ihres Tenors den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).

    Angesichts der Möglichkeit der Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, die im vorliegenden Fall aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgt, muss aber jedermann voraussehen können, welches Handeln mit staatlichen Sanktionen bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 128, 17, 24 - Gasdurchleitung).

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    aa) Für die Marktabgrenzung sind alle Produkte zusammenzufassen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen austauschbar sind (zu Art. 82 EG EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; zu § 19 GWB BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II).

    Wettbewerbskräfte, die in einer solchen Situation beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System wecken können, sind nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern - im deutschen Kartellrecht üblicherweise als Substitutionswettbewerb bezeichnet - bei der Frage einer überragenden Marktstellung zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2441 - Gruner+Jahr/Die Zeit II; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II, m.w.N.).

    aa) Im Rahmen der Marktabgrenzung kann eine mögliche Flexibilität der Anbieter, ihr Angebot umzustellen und auf dem fraglichen Markt ebenfalls ein Produkt anzubieten, nur dann Berücksichtigung finden, wenn die insofern in Betracht zu ziehenden Anbieter ähnlicher Produkte bereit und in der Lage sind, ihre Produktion kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umzustellen, um eine bestehende Nachfrage zu befriedigen (zu § 19 GWB BGHZ 170, 299 Tz. 19 f. - National Geographic II).

    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).

    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (EuGH Slg. 1979, 461 Tz. 91 = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 157 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

    Jedoch darf es dabei nicht - wie vorliegend - zu Mitteln greifen, die dem Leistungswettbewerb widersprechen (EuGH Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; EuG WuW/E EU-R 1224 Tz. 185 - France Télécom) bzw. die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zuwiderlaufen (vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellt die Befüllung eines Behälters durch einen nicht autorisierten Dritten eine Eigentumsverletzung dar, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann beeinträchtigt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II).

    Die kartellrechtlich begründete Verpflichtung, Fremdbefüllungen zu dulden, berührt zwar den Schutzbereich der nach Art. 14 GG sowie nach Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Eigentumsgarantie (vgl. BGH NJW 2003, 3702; NJW-RR 2006, 270 Tz. 5).

  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03

    Rechtsstellung des Eigentümers eines Flüssiggasbehälters

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellt die Befüllung eines Behälters durch einen nicht autorisierten Dritten eine Eigentumsverletzung dar, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann beeinträchtigt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II).

    Die kartellrechtlich begründete Verpflichtung, Fremdbefüllungen zu dulden, berührt zwar den Schutzbereich der nach Art. 14 GG sowie nach Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Eigentumsgarantie (vgl. BGH NJW 2003, 3702; NJW-RR 2006, 270 Tz. 5).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

    Jedoch darf es dabei nicht - wie vorliegend - zu Mitteln greifen, die dem Leistungswettbewerb widersprechen (EuGH Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; EuG WuW/E EU-R 1224 Tz. 185 - France Télécom) bzw. die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zuwiderlaufen (vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).

    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (EuGH Slg. 1979, 461 Tz. 91 = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 157 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    Gegen eine Einbeziehung des Angebots trinkfertigen Mineralwassers spricht schließlich, dass die Wettbewerbskräfte, die sich aus diesem Angebot ergeben, gleichermaßen auf alle Befüllunternehmen wirken und folglich nichts über das Verhältnis aussagen, in dem Soda-Club zu den anderen Befüllunternehmen steht (vgl. zu § 22 GWB a.F. BGHZ 71, 102, 109 f. - Kfz-Kupplungen; Paschke in Frankfurter Kommentar zum GWB, § 19 GWB 2005 Rdn. 319).

    Maßgeblich ist der Gesamtumsatz (vgl. BGHZ 71, 102, 109 - Kfz-Kupplungen).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
    aa) Für die Marktabgrenzung sind alle Produkte zusammenzufassen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen austauschbar sind (zu Art. 82 EG EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; zu § 19 GWB BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II).

    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02

    SodaStream

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83

    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

  • EuGH, 12.05.2005 - C-347/03

    DAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05

    Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Das allein führt aber noch nicht dazu, dass die Interessen der Klägerin im Rahmen der Abwägung nach § 19 GWB aF stets vorrangig zu behandeln wären (vgl. für das Grundrecht auf Eigentum BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1, Rn. 38 f. - Soda-Club II), zumal auch auf Seiten der Beklagten zu 2 Grundrechte betroffen sind.
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Dass die Preisentwicklung auf anderen Märkten für Wärmeenergie die Preisbildung auf dem Gasversorgungsmarkt wesentlich mitbestimmt, wie schon die auch im Streitfall mit dem Vorlieferanten der Beklagten vereinbarte Kopplung des Gaspreises an den Marktpreis für leichtes Heizöl zeigt, ändert nichts daran, dass die Gasversorgung aus der Sicht der Erdgas als Heizenergie verwendenden Letztverbraucher als Marktgegenseite grundsätzlich nur in Ausnahmefällen, in denen die Grundentscheidung über die für die Beheizung eines Gebäudes verwendete Energie erstmals oder erneut getroffen wird, durch andere Heizenergieträger substituierbar ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, Tz. 15 f. - Soda-Club II [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Dies rechtfertigt die in der Verfügung des Bundeskartellamts enthaltene Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und § 1 GWB (vgl. BGH, Beschl. v. 16.1.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 49 - Soda-Club, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung entscheidend darauf an, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, insoweit zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 7 f. - Stadtwerke Uelzen; Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 15 - Soda-Club II; Urteil vom 9. Juli 2002 - KZR 30/00, BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; vgl. auch EuG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - T-427/08, Slg. 2010 II-5865 Rn. 67 ff. - CEAHR).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Die Monopolkommission bewertet darin die vom Bundeskartellamt vertretene Abgrenzung des Erstabsatzmarkts anhand des Bedarfsmarktkonzepts nicht abschließend, sondern hält es im Gegenteil für wahrscheinlich, dass eine Beurteilung nach dem Preisheraufsetzungstest (SSNIP-Test) zu demselben Ergebnis führen würde (Sondergutachten v. November 2007, Tz. 148 ff., BT-Drucks. 16/7087; zum Preisheraufsetzungstest s. BGH, Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 18 f. = BGHZ 176, 1 - Soda Club II).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Zudem findet der Preisheraufsetzungstest, der sogenannte SSNIP-Test, regelmäßig nur im Rahmen der Fusionskontrolle bei der sachlichen Marktabgrenzung Anwendung (vgl. BGH, Beschluss v. 4.3.2008, KVR 21/07, Tz. 18, WuW/E DE-R 2268 - Soda Club II), nicht jedoch bei der Schätzung des Mehrerlöses.

    Vielmehr darf die Ausübung des Eigentumsrechts mittels des Kartellrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern sie nicht unangemessen sind und das Eigentum nicht in seinem Wesensgehalt beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4.3.2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1-23 - Soda Club II).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Danach sind dem relevanten Markt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11- Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung allerdings grundsätzlich nicht auf den Markt für das Primärprodukt - hier Unternehmen oder Kapitalanlagen - an, sondern entscheidend ist dann, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, im Hinblick auf den abgeleiteten Bedarf zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Demgegenüber ist die Frage, ob von dem Markt für das Primärprodukt ein wettbewerblicher Einfluss auf den Sekundärmarkt des abgeleiteten Bedarfs ausgeht, nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Marktbeherrschung auf dem Sekundärmarkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Der Nachfrager ist dann in dem gewählten System gefangen (sog. locked-in buyer), während der Anbieter, der auf dem Primärmarkt für das System ggf. nicht marktbeherrschend war, jedoch auf dem Sekundärmarkt für das Betriebsmittel marktbeherrschend sein kann und seine marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Preise für das Betriebsmittel ausnutzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 8 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris; Podszun/Palzer, NZKart 2017, S. 559, 560).

    Dementsprechend ist ein eigenständiger Sekundärmarkt abzugrenzen etwa für den Erwerb von Treibstoffen nach der Entscheidung für ein Kraftfahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 26 bei juris), für den Erwerb von Wärmeenergie nach der Entscheidung für eine Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris) oder für den Erwerb von Kartuschen für Besprudelungsgeräte (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris).

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Er ist vielmehr erst für die nachgelagerte Frage erheblich, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 176, 1 Tz. 15 - Sodaclub II, m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Der angegriffene Beschluss genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer; BGHZ 176, 1 Tz. 47 - Soda-Club II).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Nach diesem sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008, KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II, für BGHZ 176, 1 vorgesehen).

    Wettbewerbskräfte, die beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System - wie hier den Betrieb einer Gasheizung - wecken können, sind indessen nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt ohne Wettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2012 - Kart 4/11

    VoD-Plattform "Amazonas" der Privatsender verboten

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08

    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07

    Phonak II

  • OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14

    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12

    Entgeltrückgewähr wegen Kartellrechtsverstoßes: Preismissbrauch bei der

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2024 - Kart 9/23
  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 U (Kart) 8/06

    Marktabgrenzung auf dem Fernwärme- und Gasenergiemarkt - Unzulässigkeit einer

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 83/07

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 2 U (Kart) 7/07

    Marktbeherrschende Stellung eines Wasserversorgungsunternehmens bzgl. der Vergabe

  • BGH, 13.10.2009 - KVZ 41/08

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

  • LG München I, 13.06.2016 - 4 HKO 4748/15

    Keine Markenrechtsverletzung durch fremdbezogene Papierhandtuchrolle

  • BGH, 18.02.2011 - KZR 83/07
  • OLG Stuttgart, 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung

  • VG Düsseldorf, 29.09.2010 - 1 K 4798/10

    Anspruch eines Freibadbesuchers auf Einhaltung der für den Betrieb einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht