Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Anmeldung einer Marke durch Agent oder Vertreter
- kanzlei.biz
Audison
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 11 § 17
"audison"; Geltendmachung von Rechten aus einer Agentenmarke - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Eintragung der Marke
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.04.2008, Az.: I ZR 164/05 (audison)" von RA Dr. Michael Loschelder, original erschienen in: MarkenR 2008, 362 - 363.
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 34 O 73/00
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 182/00
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 176, 116
- MDR 2008, 1173
- GRUR 2008, 611
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05
EROS
Agent oder Vertreter im Sinne der §§ 11, 17 MarkenG ist jeder Absatzmittler, der dem Inhaber der Marke in einer Weise vertraglich zur Wahrnehmung von dessen Interessen verpflichtet ist, die es ihm verbietet, die Marke ohne dessen Zustimmung eintragen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.4.2008 - I ZR 164/05, WRP 2008, 940 Tz. 21 - audison).Insoweit ist die Voraussetzung, dass die Marke des Geschäftsherrn prioritätsälter ist als die Marke des Agenten (…Ingerl/Rohnke aaO § 11 Rdn. 13;… Ströbele/Hacker aaO § 11 Rdn. 13; vgl. BGH WRP 2008, 940 Tz. 15 - audison), zweifellos erfüllt.
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
DiSC
Zweck der Regelung ist es, den Markeninhaber vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter zu schützen, der sich eine Marke eigenmächtig aneignet, die der Geschäftsherr - regelmäßig im Ausland - früher für sich in Anspruch genommen hat und die für den Agenten typischerweise gerade erst durch die Übernahme der Vertretung von Interesse ist (BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison).Der Anwendung der §§ 11, 17 MarkenG steht nach § 152 MarkenG auch nicht entgegen, dass die zu übertragenden Marken in Deutschland bereits vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 geschützt waren (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 269, 270).
Es muss eine einseitige Interessenbindung des Agenten bestehen, die es diesem verbietet, die Marke ohne Zustimmung des anderen Teils eintragen zu lassen (BGHZ 176, 116 Tz. 21 - audison).
Als die Beklagte die Marken erworben hat, waren diese bereits mit den Ansprüchen aus §§ 11, 17 MarkenG belastet (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 18 - audison).
- BGH, 20.08.2010 - I ZR 206/07 Zweck der Regelung ist es, den Markeninhaber vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter zu schützen, der sich eine Marke eigenmächtig aneignet, die der Geschäftsherr - regelmäßig im Ausland - früher für sich in Anspruch genommen hat und die für den Agenten typischerweise gerade erst durch die Übernahme der Vertretung von Interesse ist (BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison).
Der Anwendung der §§ 11, 17 MarkenG steht nach § 152 MarkenG auch nicht entgegen, dass die zu übertragenden Marken in Deutschland bereits vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 geschützt waren (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 269, 270).
Es muss eine einseitige Interessenbindung des Agenten bestehen, die es diesem verbietet, die Marke ohne Zustimmung des anderen Teils eintragen zu lassen (BGHZ 176, 116 Tz. 21 - audison).
Als die Beklagte die Marken erworben hat, waren diese bereits mit den Ansprüchen aus §§ 11, 17 MarkenG belastet (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 18 - audison).
- LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08
Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der …
Ausreichend, aber grundsätzlich auch erforderlich für die Annahme eines Agentenverhältnisses ist ein Vertragsverhältnis, das zur Wahrnehmung der Interessen des Geschäftsherrn im geschäftlichen Verkehr verpflichtet; reine Güteraustauschverträge reichen dagegen nicht aus (BGH, GRUR 2008, 611, 613). - OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11
Mangelnde Marktbeobachtung kann Dringlichkeit in einstweiligem …
Der Markeninhaber soll auf diese Weise vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter geschützt werden, der sich eine Marke eigenmächtig aneignet, die der Geschäftsherr - regelmäßig im Ausland - früher für sich in Anspruch genommen hat und die für den Agenten typischerweise gerade erst durch die Übernahme der Vertretung von Interesse ist (BGH, GRUR 2008, 611 Tz. 20 - audison).
