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   BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08   

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https://dejure.org/2008,1159
BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08 (https://dejure.org/2008,1159)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - V ZB 1/08 (https://dejure.org/2008,1159)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08 (https://dejure.org/2008,1159)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 85a
    Unwirksamkeit eines nur zur Aushebelung des Schuldnerschutzes abgegebenen Gebots

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines ausschließlich auf die Herbeiführung der Wirkungen des § 85a Abs. 1 und Abs. 2 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) gerichteten Gebotes eines Beauftragten des Gläubigers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Gläubigergebot

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 85a
    Unwirksamkeit eines den Schuldnerschutz unterlaufenden Gebots durch Dritten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Missbrauch des Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren; Zwangsversteigerung; unwirksames Gebot; missbilligte Zwecke; Unterlaufen des Schuldnerschutzes; Scheingebot unter der Wertgrenze

  • Judicialis

    ZVG § 85a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 85a
    Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen Gebots in der Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebot zur Herbeiführung der Zuschlagsverweigerung wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Immobiliarvollstreckung - Ein zwecks Unterlaufen des Schuldnerschutzes abgegebenes Gebot ist unwirksam

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)

    Aktives Schadensmanagement

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 177, 334
  • ZIP 2008, 1847
  • MDR 2008, 1360
  • WM 2008, 1836
  • Rpfleger 2008, 587
  • JR 2009, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08
    Ob der Bieter zur Vertretung des Gläubigers berechtigt ist, ist insoweit ohne Bedeutung (Fortführung von Senat, BGHZ 172, 218 ff.).

    Die Ausübung dieses Rechts ist missbräuchlich, wenn der Bieter hieran nicht interessiert ist, sondern mit seinem Gebot rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt (Senat, BGHZ 172, 218, 223).

    Der Senat hat, um das Gefüge der Schuldnerschutzvorschriften und die besondere Position des Gläubigers als Bieter darzustellen, auf das Zusammenspiel von § 85a Abs. 3 ZVG und § 114a ZVG hingewiesen (BGHZ 172, 218, 229).

  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91

    Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08
    Daher ist ohne Bedeutung, ob der Zuschlag auf ein im Auftrag des Gläubigers abgegebenes Gebot, das den Verkehrswert nicht erreicht, gemäß § 114a ZVG Satz 1 ZVG dazu führen würde, dass der Gläubiger als befriedigt gälte (vgl. hierzu BGHZ 117, 8, 12 ff.; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 114a Anm. 2.8; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeier, ZVG, 13. Aufl., § 114a Rdn. 25).
  • BGH, 11.10.2007 - V ZB 178/06

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an die Festsetzung des Verkehrswerts

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08
    b) Ohne Bedeutung ist auch, dass das Vollstreckungsgericht die Unwirksamkeit des Gebotes von H. nicht erkannt und dieses nicht gemäß § 71 Abs. 1 ZVG zurückgewiesen hat (Senat, Beschl. v. 4. Januar 2008, V ZB 178/06, WM 2008, 33, 34).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten im Zuschlagsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht im Sinne von Parteien gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Das Recht auf Abgabe von Geboten wird daher rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn der Bieter hieran nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt; unzulässig ist somit die Ausübung des Bietrechts zur Verfolgung unlauterer oder gesetzeswidriger Zwecke (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 14; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334 Rn. 8).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Anerkannt ist die Möglichkeit der rechtsmissbräuchlichen Ausübung an sich bestehender Rechte etwa für Gebote in der Zwangsversteigerung (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334 Rn. 8 f.), für Vollstreckungsgegenklagen, die ausschließlich der Verfolgung prozesszweckfremder Ziele dienen (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 23), oder für die Beschlussanfechtungsklage nach § 246 AktG, die von vornherein (BGH, Urteil vom 22. Mai 1989 - II ZR 206/88, BGHZ 107, 296, 310 f.) oder im weiteren Verlauf (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 - II ZR 249/90, ZIP 1991, 1577, 1579) nur (noch) dazu dient, die Gesellschaft in eigennütziger Weise dazu zu veranlassen, dem anfechtenden Aktionär Leistungen zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat und auf die er billigerweise auch keinen Anspruch erheben kann.
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher anerkannt, dass die Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungstermin wegen Unwirksamkeit (§ 71 Abs. 1 ZVG) in Gestalt missbräuchlicher Rechtsausübung dann in Betracht kommt, wenn es in der Absicht abgegeben worden ist, Vorschriften des ZVG über den Schuldnerschutz zu unterlaufen, beispielsweise entgegen Sinn und Zweck von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG einen neuen Versteigerungstermin ohne Bindung an die Voraussetzungen des § 74a Abs. 1 ZVG herbeizuführen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, Rn. 8).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    a) Zu der Frage, in welcher Weise die Versteigerungsgerichte mit Versuchen des Gläubigers umzugehen haben, den in § 85a Abs. 1 und 2 ZVG geregelten Schutz des Schuldners zu unterlaufen, liegt mittlerweile eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, NJW 2007, 3360 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 75/07, NJW-RR 2008, 688 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 324 Rn. 8 ff.; ablehnend Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 85a Rn. 4.2; Cranshaw in Löhnig, ZVG, 2010, § 85a Rn. 22 und 28 f., jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    In der Sache besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es für die Entscheidung, ob der von § 85a ZVG gewährte Schutz durch ein nicht zuschlagsfähiges Gebot im ersten Termin unterlaufen wird, nicht darauf ankommt, ob ein solches Gebot von einem Vertreter des Gläubigers abgegeben wurde (Senat , Beschl. v. 17. Juli 2008, V ZB 1/08, WM 2008, 299 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    In der Rechtsprechung des BGH sei daher anerkannt, dass die Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungstermin wegen Unwirksamkeit (§ 71 I ZVG) in Gestalt missbräuchlicher Rechtsausübung dann in Betracht komme, wenn es in der Absicht abgegeben worden sei, Vorschriften des ZVG über den Schuldnerschutz zu unterlaufen, beispielsweise entgegen Sinn und Zweck von § 85 a Abs. 1 und 2 ZVG einen neuen Versteigerungstermin ohne Bindung an die Voraussetzungen des § 74 a I ZVG herbeizuführen (vgl. dazu BGHZ 177, 334 = BeckRS 2008, 19383 Rn. 8).
  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 45/09

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung ist der mit der Zuschlagsbeschwerde erhobene Einwand, das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot sei rechtsmissbräuchlich gewesen (vgl. Senat, BGHZ 172, 218; 177, 334),nicht deshalb unbeachtlich, weil die Schuldnerin den Zuschlagsversagungsbeschluss nicht angefochten hat und dieser daher rechtskräftig geworden ist.

    Ob das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot ausschließlich dazu diente, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG zu Gunsten der Gläubigerin und zu Lasten der Schuldnerin zu Fall zu bringen und daher rechtmissbräuchlich war (vgl. Senat, BGHZ 177, 334), kann offen bleiben, wenn der Schuldnerin gemäß § 765a ZPO wegen sittenwidriger Verschleuderung des Grundbesitzes Vollstreckungsschutz durch Versagung des Zuschlags (dazu Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einl. Anm. 58.3 und § 83 Anm. 4.1 l) zu gewähren war.

  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung ist der mit der Zuschlagsbeschwerde erhobene Einwand, das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot sei rechtsmissbräuchlich gewesen (vgl. Senat, BGHZ 172, 218; 177, 334),nicht deshalb unbeachtlich, weil die Schuldnerin den Zuschlagsversagungsbeschluss nicht angefochten hat und dieser daher rechtskräftig geworden ist.

    Ob das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot ausschließlich dazu diente, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG zu Gunsten der Gläubigerin und zu Lasten der Schuldnerin zu Fall zu bringen und daher rechtmissbräuchlich war (vgl. Senat, BGHZ 177, 334), kann offen bleiben, wenn der Schuldnerin gemäß § 765a ZPO wegen sittenwidriger Verschleuderung des Grundbesitzes Vollstreckungsschutz durch Versagung des Zuschlags (dazu Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einl. Anm. 58.3 und § 83 Anm. 4.1 l) zu gewähren war.

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigeurngsverfahren

    aa) Die Abgabe des unwirksamen Gebots durch den Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 wurde ausreichend dadurch sanktioniert, dass die Wertgrenze des § 85a ZVG noch in dem letzten Versteigerungstermin galt (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 234 ff. Rn. 38 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V ZB 178/06, WM 2008, 33).

    aa) Das Amtsgericht und das Beschwerdegericht haben das in dem zweiten Versteigerungstermin von dem Terminsvertreter der Gläubigerin zu 1 für einen Dritten abgegebene Meistgebot zu Recht als unwirksam angesehen, weil es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze nach § 85a ZVG in einem weiteren Versteigerungstermin zu Fall zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 220 ff. Rn. 8 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 ff. Rn. 7 ff.).

  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 185/12

    Fortgeltung der Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG (Hälfte des Grundstückswerts) im

    Wird in diesem Termin diese Grenze nicht erreicht, ist dem Gebot nach § 85a Abs. 1 ZVG der Zuschlag zu versagen (Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.; Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 220 ff., der sich eingehend mit der von dem Beschwerdegericht erwähnten in Rechtsprechung und Literatur geäußerten Kritik auseinandersetzt; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334, 336 f.).
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