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   BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06   

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https://dejure.org/2008,282
BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06 (https://dejure.org/2008,282)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2008 - XII ZR 157/06 (https://dejure.org/2008,282)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2008 - XII ZR 157/06 (https://dejure.org/2008,282)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 1408, 1585, 759 ff.
    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages zugunsten des Unterhaltsschuldners (hier: sittenwidrige Lastenverlagerung auf die Sozialhilfe)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden Ehegatten; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zum Nachteil des Sozialleistungsträgers; Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung in einem Ehevertrag; ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1 Cd; ; BGB § 1585 c

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Inhaltskontrolle Eheverträge; kein Unterhalt zu Lasten der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 1585c
    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden Ehegatten; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zum Nachteil des Sozialleistungsträgers; Wirksamkeit einer Leibrentenverpflichtung in einem Ehevertrag; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Inhaltskontrolle des Ehevertrags zugunsten des zahlenden Gattens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle bei Eheverträgen auch zugunsten des Unterhaltsverpflichteten

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 138 Abs. 1, 1408, 1585, 759 ff.
    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages zugunsten des Unterhaltsschuldners (hier: sittenwidrige Lastenverlagerung auf die Sozialhilfe)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen - auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamer Ehevertrag bei zu hoher Unterhaltsverpflichtung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn er beim Unterhaltspflichtigen zur Sozialhilfe führt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Ehevertrag bei zu hoher Unterhaltsverpflichtung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen zu Gunsten des unterhaltspflichtigen Ehemannes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen - Familienrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehevertrag darf Mann nicht zum Sozialfall machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehevertrag ungültig: Geschiedener darf nicht zum Sozialfall werden - BGH entlässt erstmals einen Ex-Ehemann aus Ehevertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehevertrag - Sittenwidrigkeit einer Unterhaltsverpflichtung zu Lasten des Sozialamts

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltskontrolle bei Eheverträgen auch zugunsten des Unterhaltsverpflichteten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 178, 322
  • NJW 2009, 842
  • MDR 2009, 266
  • DNotZ 2009, 294
  • NJ 2009, 115
  • FamRZ 2009, 198
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Vereinbarung, durch die Verlobte oder Eheleute für den Fall ihrer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten, nach deren von Inhalt, Beweggrund und Zweck bestimmtem Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstoßen, falls die Vertragschließenden dadurch zumindest grob fahrlässig eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten des Sozialleistungsträgers herbeiführen, auch wenn sie dessen Schädigung nicht beabsichtigen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 82, 88 = FamRZ 1983, 137 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 790).

    Eine solche sich zum Nachteil Dritter auswirkende vertragliche Gestaltung verstößt objektiv gegen die guten Sitten, sofern sie nicht auf Motiven beruht, die sie zu rechtfertigen vermögen (vgl. Senatsurteil BGHZ 86, 82, 90).

    Der Gesichtspunkt einer sogenannten "ritterlichen Scheidung", der nach früherem Recht bei einer Scheidung aus Verschulden zum Tragen kommen konnte (vgl. Senatsurteil BGHZ 86, 82, 86 f.), scheidet hier aus.

    Diese Auswirkungen der ehevertraglichen Regelung müssen den Parteien bewusst gewesen sein, zumindest aber haben sie sich dieser Erkenntnis grob fahrlässig verschlossen, was als ausreichend zu erachten ist (vgl. BGHZ 86, 82, 89).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
    Die Grundsätze, die der Senat für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen aufgestellt hat und die einer evident einseitigen, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten und für den belasteten Ehegatten unzumutbaren Lastenverteilung begegnen sollen (grundlegend: Senatsurteil BGHZ 158, 81 ff. = FamRZ 2004, 601 ff.), gelten, wie auch das Oberlandesgericht angenommen hat, nicht nur für den unterhaltbegehrenden Ehegatten, sondern im Grundsatz auch für den auf Unterhalt in Anspruch Genommenen.

    So ist es den Ehegatten etwa unbenommen, bestimmte Lebensrisiken eines Partners (z.B. eine bereits vor der Ehe aufgetretene Krankheit) aus der wechselseitigen Verantwortung füreinander auszunehmen (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 94 f.).

    Die Beurteilung, ob ein Ehevertrag wegen einer derartigen Lastenverteilung sittenwidrig und deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, erfordert indes zusätzlich eine Gesamtwürdigung, die neben den objektiv vorliegenden individuellen Verhältnissen beim Vertragsschluss die subjektiv von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen hat, die den begünstigten Ehegatten zu seinem Verlangen nach der ehevertraglichen Gestaltung veranlasst und den benachteiligten Ehegatten bewogen haben, diesem Verlangen zu entsprechen (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 100).

    Diese Rechtsprechung ist durch die Grundsätze, die der Senat zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen entwickelt hat (vgl. grundlegend BGHZ 158, 81 ff.), nicht gegenstandslos geworden.

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84

    Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
    Das kann für familienrechtliche Vereinbarungen nicht angenommen werden (Senatsurteile vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789 und vom 9. Juli 1992 - XII ZR 57/91 - FamRZ 1992, 1403, 1404).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Vereinbarung, durch die Verlobte oder Eheleute für den Fall ihrer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten, nach deren von Inhalt, Beweggrund und Zweck bestimmtem Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstoßen, falls die Vertragschließenden dadurch zumindest grob fahrlässig eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten des Sozialleistungsträgers herbeiführen, auch wenn sie dessen Schädigung nicht beabsichtigen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 82, 88 = FamRZ 1983, 137 und vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 790).

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Diese Ansicht stützt sich hauptsächlich auf eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichten in Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen, die dazu führen, dass ein Ehegatte sozialhilfebedürftig wird (BGHZ 178, 322 Rn. 36; BGHZ 158, 81, 87; BGHZ 86, 82, 88; BGH, Urteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04, NJW 2007, 904 Rn. 19; vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84, FamRZ 1985, 788, 790).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist der Halbteilungsgrundsatz für sich genommen kein tauglicher Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Ehegatte durch die Regelungen in einem Ehevertrag evident einseitig belastet wird (vgl. Senatsurteile BGHZ 178, 322 = FamRZ 2009, 198 Rn. 22 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444, 1446).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Eine lediglich auf die Einseitigkeit der Lastenverteilung gegründete tatsächliche Vermutung für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit lässt sich bei familienrechtlichen Verträgen nicht aufstellen (Senatsurteil BGHZ 178, 322 = FamRZ 2009, 198 Rn. 32 f.).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit der Folge, dass der Träger der Sozialhilfe belastet wird, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn die Vertragsschließenden bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1992, XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164; Urt. v. 25. Oktober 2006, XII ZR 144/04, NJW 2007, 904, 905; Urt. v. 5. November 2008, XII ZR 157/06, Rdn. 35 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Das folgt aus ihrem Recht, die ehelichen Lebensverhältnisse eigenverantwortlich entsprechend ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten (BGH, Urt. v. 5. November 2008, aaO, Rdn. 22).

    Das verstößt gegen die guten Sitten, sofern nicht ausnahmsweise Umstände vorliegen, die die Vertragsgestaltung sittlich gerechtfertigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 5. November 2008, aaO, Rdn. 39).

  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16

    Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen

    Geht mit dem Vollzug der Schenkung für die Beteiligten erkennbar einher, dass der Schenker für seinen Lebensunterhalt auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, kann dies in vergleichbarer Weise sittlich anstößig sein wie der Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung, mit der die Ehegatten auf der Ehe beruhende Familienlasten zum Nachteil des Sozialleistungsträgers dergestalt regeln, dass der über den gesetzlichen Unterhalt hinaus zahlungspflichtige Ehegatte finanziell nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern und deshalb ergänzender Sozialleistungen bedarf (BGH, Urteil vom 5. November 2008 - XII ZR 157/06, BGHZ 178, 322 Rn. 36 f.).

    Vertragsparteien, die wie bei einer Schenkung gemäß den §§ 519, 528, 529 Abs. 2 BGB auf die Fähigkeit der jeweils anderen Vertragspartei zur Bestreitung des eigenen Unterhalts Rücksicht zu nehmen haben, missachten die guten Sitten, wenn sie versuchen, eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten des Sozialhilfeträgers herbeizuführen (vgl. BGHZ 178, 322 Rn. 36 f.).

    Dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die maßgeblichen Umstände den Vertragsparteien bei Abschluss des Schenkungsvertrags bekannt sind oder sie sich diesen Erkenntnissen grob fahrlässig verschließen (vgl. BGHZ 178, 322 Rn. 40; BGHZ 86, 82, 89 [zu 4 a]).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Eine lediglich auf die Einseitigkeit der Lastenverteilung gegründete tatsächliche Vermutung für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit lässt sich bei familienrechtlichen Verträgen nicht aufstellen (Senatsurteil BGHZ 178, 322 = FamRZ 2009, 198 Rn. 32 f.).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 447/19

    Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen; Zulässigkeit des Antrags auf

    Eine lediglich auf die Einseitigkeit der Lastenverteilung gegründete tatsächliche Vermutung für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit lässt sich bei familienrechtlichen Verträgen nicht aufstellen (Senatsurteil BGHZ 178, 322 = FamRZ 2009, 198 Rn. 32 f.).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine

    Im Übrigen findet die in der Abrede der Unabänderlichkeit liegende vertragliche Risikozuweisung grundsätzlich erst dort ihre Grenze, wo die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen zur Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (RGZ 166, 40, 49; OLG Bamberg FamRZ 1998, 830, 831; OLGR Saarbrücken 2004, 13, 15; Staudinger/Baumann BGB [Stand 2014] § 1585 c Rn. 251; Erman/Böttcher BGB 14. Aufl. § 313 Rn. 57; Münch MittBayNot 2010, 212, 213; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 178, 322 = FamRZ 2009, 198 Rn. 35 ff. zur Inhaltskontrolle einer unterhaltsersetzenden Leibrentenvereinbarung).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2014 - 20 UF 7/14

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages: Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und

    Eine Vermutungsregel, kraft derer von einer objektiv einseitigen Lastenverteilung im Ehevertrag auf das Vorhandensein der subjektiven Imparität geschlossen werden könnte, existiert gerade im Familienrecht nicht (BGH FamRZ 2013, 195; BGH FamRZ 2009, 198).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt kann allerdings auch für den Unterhaltsschuldner im Einzelfall sittenwidrig und damit nicht bindend sein, wenn er durch die Erfüllung der Verpflichtung sein eigenes Existenzminimum nicht sicherstellen könnte (vgl. BGH NJW 2009, 842).
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 19/13

    Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt: Anpassung bei

  • OLG Brandenburg, 14.01.2019 - 9 UF 209/18

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 4 UF 232/12

    Voraussetzungen der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

  • SG Karlsruhe, 11.02.2011 - S 1 SO 5181/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12

    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages

  • OLG Brandenburg, 23.03.2021 - 13 UF 197/20

    Wirksamkeit eines Ehevertrages

  • KG, 22.12.2015 - 13 UF 143/15

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Abänderbarkeit einer notariellen

  • OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11

    Ausschluss der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

  • OLG Hamm, 08.06.2011 - 5 UF 51/10

    Ehevertrag, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Wirksamkeitskontrolle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2016 - 5 LA 22/15

    Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Familienzuschlag Stufe 1;

  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 18/18

    Beschwerde gegen den Ausschluss eines Versorgungsausgleichs

  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

  • KG, 16.01.2017 - 25 UF 30/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit eines ehevertraglich vereinbarten

  • OLG Hamm, 23.12.2009 - 8 UF 85/09

    Ehevertrag; Wirksamkeitskontrolle; Ausübungskontrolle; Begrenzung und Befristung

  • AG Flensburg, 21.11.2011 - 92 F 246/10

    Ehevertrag: Sittenwidrigkeit Wirksamkeit & Ausübungskontrolle

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