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   BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09   

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https://dejure.org/2010,1614
BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1614)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2010 - V ZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1614)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2010 - V ZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1614)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 987 BGB, § 988 BGB, § 89 ZVG, § 90 Abs 1 ZVG, § 104 ZVG
    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im Beschwerdeverfahren; Anspruch des neuen Erstehers gegen den ursprünglichen Ersteher auf Nutzungsherausgabe

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 89; ZVG § 90; ZVG § 104; BGB § 987
    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen früherem und neuem Ersteher eines Grundstücks nach Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust des Eigentums eines Erstehers an einem im Wege der Zwangsversteigerung erstandenen Grundstück an den Schuldner rückwirkend auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; Eigentumserwerb eines neuen Erstehers im Zeitpunkt der gleichzeitig mit einem ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 89, 90, 104; BGB §§ 987 ff.
    Haftung auf Nutzungsersatz aus EBV bei rückwirkender Aufhebung des Zuschlags im Beschwerdeverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkung der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses; Anspruch auf Nutzungsherausgabe ab Zustellung des Beschlusses; Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im Beschwerdeverfahren; Anspruch des neuen Erstehers gegen den ursprünglichen Ersteher auf Nutzungsherausgabe

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im Beschwerdeverfahren; Anspruch des neuen Erstehers gegen den ursprünglichen Ersteher auf Nutzungsherausgabe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZVG § 89; ZVG § 90; ZVG § 104; BGB § 987 ff.
    Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach Grundstückszwangsversteigerung mit beschwerdebedingter Aufhebung und Neuerteilung des Zuschlags an unterschiedliche Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Eigentums eines Erstehers an einem im Wege der Zwangsversteigerung erstandenen Grundstück an den Schuldner rückwirkend auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; Eigentumserwerb eines neuen Erstehers im Zeitpunkt der gleichzeitig mit einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Zuschlagbeschlusses im Beschwerdeweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit über den Zuschlag in der Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuschlagsentscheidung bei Zwangsversteigerung auf dem Beschwerdeweg

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nutzungsersatz bei Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 358
  • NJW 2010, 2664
  • MDR 2010, 772
  • VersR 2010, 1369
  • WM 2010, 849
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 09.08.2006 - 3 U 92/06

    Folgen der rückwirkenden Aufhebung (ex tunc Wirkung) des Zuschlags im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Damit haben die Beklagten ihr Eigentum rückwirkend zum 19. Juni 2007 verloren (vgl. OLG Celle WM 2006, 2039, 2041 m.w.N.; Stöber, ZVG 19. Aufl. § 90 Anm. 2.3).

    Dies verkennt, dass die Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis auch dann anwendbar sind, wenn der Eigenbesitzer von Anfang an nicht zum Besitz berechtigt war, weil sein Eigentumserwerb z.B. nach § 142 Abs. 1 BGB oder - wie hier - nach § 90 Abs. 1 Halbs. 2 ZVG rückwirkend entfallen ist (OLG Celle aaO; MünchKomm-BGB/Baldus, 5. Aufl., vor §§ 987-1003 Rdn. 18; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., Vorb. v. § 987 Rdn. 7; Kaiser, NJW 2007, 2823, 2824).

  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 44/77

    Unzulässigkeit der Zahlungsklage wegen fehlender Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Den - etwaigen - Mangel der in den Tatsacheninstanzen unterbliebenen hinreichenden Individualisierung des geltend gemachten Teilbetrags (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1996, VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441; Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719) hat die Klägerin in der Revisionsbegründung in zulässiger Weise geheilt (vgl. Senat, Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 44/77, WM 1979, 147).
  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71

    Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    a) Es hat - worauf die Revision zutreffend hinweist - übersehen, dass zur Herausgabe von Nutzungen nicht nur der nicht berechtigte Besitzer verpflichtet ist, der seinen Besitz unentgeltlich erworben hat, sondern auch der Besitzer, der seinen Besitz ohne Rechtsgrund erlangt hat (BGHZ 10, 350, 357; Senat, Urt. v. 22. Juni 1973, V ZR 146/71, WM 1973, 1047, 1048 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    a) Es hat - worauf die Revision zutreffend hinweist - übersehen, dass zur Herausgabe von Nutzungen nicht nur der nicht berechtigte Besitzer verpflichtet ist, der seinen Besitz unentgeltlich erworben hat, sondern auch der Besitzer, der seinen Besitz ohne Rechtsgrund erlangt hat (BGHZ 10, 350, 357; Senat, Urt. v. 22. Juni 1973, V ZR 146/71, WM 1973, 1047, 1048 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 27/57

    Spätere Bösgläubigkeit des Besitzers

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Ein redlich und vom eigenen Vorteil nicht beeinflusst Denkender, auf dessen Überzeugung es ankommt (Senat, BGHZ 26, 256, 260; Urt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, NJW 1996, 2030, 2031), konnte der Entscheidung des Landgerichts allenfalls die Möglichkeit des Wegfalls des Besitzrechts entnehmen.
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Den - etwaigen - Mangel der in den Tatsacheninstanzen unterbliebenen hinreichenden Individualisierung des geltend gemachten Teilbetrags (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1996, VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441; Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719) hat die Klägerin in der Revisionsbegründung in zulässiger Weise geheilt (vgl. Senat, Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 44/77, WM 1979, 147).
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94

    Rechtsfolgen der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Ein redlich und vom eigenen Vorteil nicht beeinflusst Denkender, auf dessen Überzeugung es ankommt (Senat, BGHZ 26, 256, 260; Urt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, NJW 1996, 2030, 2031), konnte der Entscheidung des Landgerichts allenfalls die Möglichkeit des Wegfalls des Besitzrechts entnehmen.
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Ansprüche nach §§ 987 ff. BGB setzen jedoch voraus, dass zur Zeit der Tatbestandsverwirklichung ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB, also eine Vindikationslage besteht (Senat, Urt. v. 14. März 2008, V ZR 13/07, NJW-RR 2008, 1397, 1398 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Den - etwaigen - Mangel der in den Tatsacheninstanzen unterbliebenen hinreichenden Individualisierung des geltend gemachten Teilbetrags (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1996, VIII ZR 311/95, NJW-RR 1997, 441; Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719) hat die Klägerin in der Revisionsbegründung in zulässiger Weise geheilt (vgl. Senat, Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 44/77, WM 1979, 147).
  • BGH, 15.05.2008 - V ZB 122/07

    Wirksamkeit der Leistung einer Sicherheit durch Scheck in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09
    Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Beklagten wies der Senat mit Beschluss vom 15. Mai 2008 (V ZB 122/07, NJW-RR 2008, 1597) zurück.
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Sie ist als erlangt anzusehen, wenn ihm entweder die Rechte des Eigentümers durch liquide Beweise dargetan werden oder wenn er über den Mangel seines Besitzrechts in einer Weise aufgeklärt wird, dass sich ein redlicher und vom Gedanken an den eigenen Vorteil nicht beeinflusst Denkender der Überzeugung hiervon nicht verschließen würde (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 1958 - V ZR 27/57, BGHZ 26, 256, 259 f.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09, BGHZ 184, 358 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung;

    Auf diesen anfänglich nicht berechtigten Eigenbesitz nach rückwirkend entfallendem Eigentumserwerb sind die Regeln des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses nach §§ 987 bis 993 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 5. März 2010, Az. V ZR 106/09).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 7 U 189/14

    Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem

    Der Besitzer wird nämlich nicht durch ein vorgerichtliches Herausgabeverlangen (oder eine Herausgabeklage) bösgläubig im Sinne des § 990 BGB, sondern erst wenn er bei Rechtskenntnis liquide Beweise für die den Mangel begründenden Tatsachen vorliegen hat oder bei zutreffender Tatsachenkenntnis so über seinen Rechtsirrtum aufgeklärt ist, dass sich ein redlich und vom eigenen Vorteil nicht beeinflusst Denkender der Erkenntnis der Nichtberechtigung nicht verschließen würde (BGH, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09 -, NJW 2012, 2664 Rn 12 mwN).

    Auch die bereits genannten Erfordernisse für die Annahme einer Bösgläubigkeit im Sinne des § 990 BGB (BGH, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09 -, NJW 2012, 2664 Rn 12 mwN) werden übergangen.

  • OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20

    Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück; Später aufgehobener

    Auf diesen anfänglich nicht berechtigten Eigenbesitz nach rückwirkend entfallendem Eigentumserwerb sind die Regeln des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses nach §§ 987 bis 993 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 5. März 2010, Az. V ZR 106/09).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf

    Die Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sind auch dann anwendbar, wenn der Eigenbesitzer von Anfang an nicht zum Besitz berechtigt war, weil sein Eigentumserwerb - wie hier - nach § 90 Abs. 1 Halbsatz 2 ZVG rückwirkend entfallen ist (Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09, BGHZ 184, 358 Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 215/09

    Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung

    Die Zustellung des Zuschlagsbeschlusses, von der vorliegend auszugehen ist, steht im Sinne von § 987 BGB dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs gleich (Senat, Urt. v. 5. März 2010, V ZR 106/09, ZfIR 2010, 374, 376 m. abl. Anm. Heinemann).
  • OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16

    Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit

    Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb im Sinne der genannten Bestimmung liegt immer dann vor, wenn in diesem Zeitpunkt dem Besitzer die fehlende Besitzberechtigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war (BGH, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09, BGHZ 184, 358, zitiert juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZR 144/16

    Verbleib von Nutzungen beim Besitzer von Rechts wegen

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 106/09, BGHZ 184, 358 Rn. 21 mwN).
  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

    Die Antragstellerin erlangte mit dem im Versteigerungstermin verkündeten Zuschlagsbeschluss des AG Rostock am 28. April 2021 nach den §§ 162, 89, 90 Abs. 1 Halbs. 1 ZVG das Eigentum am Kutter, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Zuschlagsbeschluss nicht im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben wird (§ 90 Abs. 1 Halbs. 2 ZVG).Wird nach der Zwangsversteigerung der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses (BGH, Urteil vom 05. März 2010 - V ZR 106/09 -, juris Rn. 7).
  • LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 27/16
    Der Kenntnis des Besitzrechtsmangels steht die grob fahrlässige Unkenntnis bei Besitzerwerb gleich (BGHZ 16, 259, 264; BGH NJW 2010, 2664, 2665; Bassenge in Palandt, 74. Aufl., § 990 Rn. 4).
  • LG Ingolstadt, 22.05.2017 - 14 S 2016/16

    Kfz-Reparatur - Weitergabe des Fahrzeugs zur Reparatur in Zweitwerkstatt

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