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   BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09   

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https://dejure.org/2010,301
BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09 (https://dejure.org/2010,301)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2010 - V ZR 114/09 (https://dejure.org/2010,301)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09 (https://dejure.org/2010,301)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 16 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG, § 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der Eigentümerversammlung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung bzw. der Leistungsklage auf Zustimmung zu einer vom Gesetz abweichenden ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, 21 Abs. 8
    Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer auf Zustimmung zu einer Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels gerichteten Leistungsklage nach § 21 Abs. 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Voraussetzungen für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 4, § 21 Abs. 1, 3, 4 und 8, § 23 Abs. 1, § 43 Nr. 4, § 46
    Anfechtung von Negativbeschlüssen ohne Verbindung mit Verpflichtungs- oder Feststellungsantrag auf Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses zulässig

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch aus § 16 Abs. 4 WEG auf Änderung der Kostenverteilung / Negativbeschluss ist isoliert anfechtbar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Negativbeschlusses; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gestaltungsklage; Antrag auf ordnungsgemäße Verwaltung; fehlende Beschlusskompetenz für vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder Anpassung einer Vereinbarung; Leistungsklage auf Zustimmung zur ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der Eigentümerversammlung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung bzw. der Leistungsklage auf Zustimmung zu einer vom Gesetz abweichenden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der Eigentümerversammlung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung bzw. der Leistungsklage auf Zustimmung zu einer vom Gesetz abweichenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer auf Zustimmung zu einer Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels gerichteten Leistungsklage nach § 21 Abs. 8 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ); Voraussetzungen für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung d. Beschlussantrags: Gerichtl. Anfechtung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenverteilungsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfechtung eines Negativbeschlusses

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Balkonsanierung im Wohnungseigentum - zahlt auch derjenige, der gar keinen Balkon hat?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung des Negativbeschlusses erfordert keinen Leistungsantrag! (IMR 2010, 1023)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann eine Abänderung der Kostenverteilung im Einzelfall verlangt werden? (IMR 2010, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 88
  • NJW 2010, 2129
  • MDR 2010, 399
  • NZM 2010, 205
  • ZMR 2010, 542
  • WM 2010, 812
  • BauR 2010, 780
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGH, 19. September 2002, V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 und BGH, 17. Juli 2003, V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 22).

    Das dafür notwendige Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (einschränkend zum früheren Wohnungseigentumsgesetz Senat, BGHZ 152, 46, 51; 156, 19, 22; Wenzel, ZMR 2005, 413, 416).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGH, 19. September 2002, V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 und BGH, 17. Juli 2003, V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 22).

    Das dafür notwendige Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (einschränkend zum früheren Wohnungseigentumsgesetz Senat, BGHZ 152, 46, 51; 156, 19, 22; Wenzel, ZMR 2005, 413, 416).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Die Rechtmäßigkeit dieses so genannten Negativbeschlusses (Senat, BGHZ 148, 335, 348 f.) kann im Wege der gerichtlichen Anfechtung (§ 46 WEG) überprüft werden.

    Dies verkennt, dass aus der Ablehnung eines in der Eigentümerversammlung gestellten Antrags nicht auf den Willen der Wohnungseigentümer geschlossen werden kann, das Gegenteil des Antrags zu wollen (Senat, BGHZ 148, 335, 349).

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Entgegen der von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Ansicht lässt sich dem Berufungsurteil nicht mit der notwendigen Klarheit entnehmen, dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel trotz unbeschränkten Ausspruchs der Zulassung nur beschränkt zugelassen hat (vgl. dazu nur BGH, Beschl. v. 14. Mai 2008, XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351, 2352).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Nach der Rechtsprechung bestand jedoch ein gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung, wenn die geltende Regelung bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führte; ob das der Fall war, war aufgrund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festzustellen (siehe nur Senat, BGHZ 160, 354, 358 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Soweit es - wie hier - um die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung geht, muss sich der Kläger vor der Anrufung des Gerichts um die Beschlussfassung der Versammlung bemühen, weil seiner Klage sonst das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (OLG Hamm ZMR 2008, 156, 159 m.w.N.; Merle in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 21 Rdn. 56; Wenzel in Bärmann, aaO, § 43 Rdn. 188; Heinemann in Jennißen, WEG, § 21 Rdn. 46; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 21 Rdn. 12).
  • OLG München, 28.09.2006 - 32 Wx 115/06

    Antrag auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis trotz fehlender Vorbefassung nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (OLG München NZM 2007, 132).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Die Befassung der Versammlung wäre deshalb eine unnötige Förmelei (vgl. Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14 f.; vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NZM 2012, 508 Rn. 7).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Negativbeschlusses ist regelmäßig anzunehmen (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); zudem hat der Kläger die Anfechtung mit einem Antrag auf Zustimmung zu der Durchführung der begehrten Maßnahmen verbunden.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Kann - wie hier im Hinblick auf die tiefgreifende Zerstrittenheit der Parteien und die Stimmengleichheit - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein dem Klageziel entsprechender Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, ist die Vorbefassung der Versammlung ausnahmsweise entbehrlich (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14 f.).
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