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   BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53   

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BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53 (https://dejure.org/1955,31)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1955 - I ZR 157/53 (https://dejure.org/1955,31)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1955 - I ZR 157/53 (https://dejure.org/1955,31)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 23
  • NJW 1956, 591 (Ls.)
  • GRUR 1956, 172
  • DB 1956, 133
  • DB 1956, 134
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, kann auf Grund dieser Rechtsnorm auch der warenzeichenmäßige Gebrauch eines jüngeren verwechslungsfähigen Zeichens untersagt werden; denn die Berufung auf ein nur formales Zeichenrecht würde gegenüber einem älteren sachlichen Recht den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen und daher rechtsmißbräuchlich sein (BGHZ 15, 107 [110] - Koma -).

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß weder ein Wettbewerbsverhältnis noch Warengleichartigkeit Voraussetzung für einen Schutz aus § 16 UnlWG ist (BGHZ 15, 107 [110] - Koma -).

    Wie jedoch der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1954 (BGHZ 15, 107 [112] - Koma -) ausgeführt hat, kann ein solcher Schutz gegen Verwässerung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn es sich nämlich um Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung handelt.

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach es für die zeichenrechtliche Warengleichartigkeit allein entscheidend ist, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urt. des Senats vom 25. Juni 1954 - I ZR 7/53 - [Irus-Urus] Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; Urt. des Senats vom 10. Mai 1955 - GRUR 1955, 487 [489] - [Alpha]).

    Die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe unberücksichtigt gelassen, daß die Klägerin im großen Umfange tragbare Feuerspritzen vertreibe, bei denen ein Diesel-Motor mit der Pumpe gekoppelt sei, und daß die vorgelegten Abbildungen jedenfalls für den Laien die Ähnlichkeit mit den Abbildungen der Kühlaggregate der Beklagten ergäben, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil es für den Gleichartigkeitsbegriff nicht auf die Auffassung des "Laien", sondern allein auf die Ansicht des Durchschnittskäufers ankommt, die Ähnlichkeit und damit Verwechslungsfähigkeit der Waren im übrigen nichts über die Gleichartigkeit dieser Waren im Sinne des Warenzeichenrechtes besagt (Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - GRUR 1955, 487 [489] - [Alpha]).

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Es läßt schließlich auch keinen Rechtsirrtum erkennen, wenn das Berufungsgericht eine planmäßige Annäherung der Beklagten an die Klagezeichen, gegen die sich die Klägerin gegebenenfalls aus § 1 UnlWG, § 826 BGB zur Wehr setzen könnte, verneint hat (RGZ 146, 247 [250]; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [11]; BGH GRUR 1953, 40 [41]).
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Es läßt schließlich auch keinen Rechtsirrtum erkennen, wenn das Berufungsgericht eine planmäßige Annäherung der Beklagten an die Klagezeichen, gegen die sich die Klägerin gegebenenfalls aus § 1 UnlWG, § 826 BGB zur Wehr setzen könnte, verneint hat (RGZ 146, 247 [250]; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [11]; BGH GRUR 1953, 40 [41]).
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Zwar ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr auch auf eine etwaige Erweiterung des Fabrikationsprogramms des prioritätsälteren Zeicheninhabers Rücksicht zu nehmen (BGHZ 8, 387 [392] - Fernsprechnummer).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Da die Klägerin die Klagewarenzeichen damals nicht etwa hat löschen lassen und andererseits ihre Benutzung innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums wiederaufgenommen hat, müßte ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Warenzeichenrechte der Beklagten für die Klagewarenzeichen jedenfalls der Schutz von Vorratszeichen zugebilligt werden, der grundsätzlich hinter dem Schutz benutzter Zeichen nicht zurücksteht (BGHZ 10, 211 [213]).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 167/52

    Unterscheidungszusätze gleichlautender Firmen

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Hierbei erachtet das Berufungsgericht zu Recht für die Anwendung dieser Bestimmung eine erweiterte Verwechslungsgefahr in dem Sinne für ausreichend, daß der Verkehr zu Unrecht Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verletzer und dem Verletzten annimmt (BGHZ 14, 155 [162]; RGZ 171, 68 [71].
  • RG, 21.01.1921 - II 344/20

    Unlauterer Wettbewerb; Namensrecht

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Abgesehen hiervon würde, auch wenn die Klägerin 1940 dieses Firmenzeichen endgültig hätte aufgeben wollen, ein Schutz aus § 12 BGB in Betracht kommen können (RGZ 101, 226 [230 b]).
  • RG, 21.12.1934 - II 212/34

    Wann ist die Möglichkeit der Begehung unlauteren Wettbewerbs gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Es läßt schließlich auch keinen Rechtsirrtum erkennen, wenn das Berufungsgericht eine planmäßige Annäherung der Beklagten an die Klagezeichen, gegen die sich die Klägerin gegebenenfalls aus § 1 UnlWG, § 826 BGB zur Wehr setzen könnte, verneint hat (RGZ 146, 247 [250]; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [11]; BGH GRUR 1953, 40 [41]).
  • RG, 31.10.1942 - II 57/42

    1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und

    Auszug aus BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
    Wenn die Revision einwendet, bei Kraftfahrzeugen widerspreche es der Lebenserfahrung, daß ein auf der Kühlerverschraubung angebrachtes Bildzeichen sich im Verkehr schwerer als ein Wortzeichen einbürgere, so kann ihr jedenfalls für den Fall nicht zugestimmt werden, daß, wie im Streitfall, das Wortzeichen besonders leicht einprägsam ist, das Bildzeichen dagegen in seinem Sinngehalt nur schwer erkennbar und nicht ohne weiteres durch ein Schlagwort zu kennzeichnen ist (RGZ 170, 137 [143] Bayer-Kreuz).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Dies gilt jedenfalls für den Schutz der bekannten Marke nach altem Recht (vgl. BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus; 25, 369, 372 - Wipp; BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339, 341 - Technika; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21 Rdn. 73; Fezer aaO § 14 MarkenG Rdn. 450), ohne daß es einer Klärung bedarf, ob nach dem Markengesetz derselbe oder ein späterer Zeitrang maßgeblich ist.
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Der Zeicheninhaber ist - sofern nicht ältere Rechte Dritter entgegenstehen - grundsätzlich berechtigt, seine Marke auch firmenmäßig zu verwenden und zu versuchen, sich dadurch die Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens zu verschaffen (vgl. BGHZ 19, 23, 29 - Magirus).
  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 196/55

    Rechtsmittel

    Ansprüche aus dem Warenzeichenrecht kann die Klägerin, wie auch die Revision nicht verkennt, schon deswegen nicht geltend machen, weil es an der dafür erforderlichen Voraussetzung der Warengleichartigkeit zwischen den von den Parteien hergestellten und vertriebenen Waren fehlt (BGH GRUR 1955, 487 ff, BGHZ 19, 23 ff).

    Soweit die Klage wegen Verletzung des Namensrechts auf die Vorschriften der §§ 12 BGB und 16 UnlWG gegründet wird, ist nach allgemeiner Rechtsauffassung (BGHZ 19, 23 ff) weder ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Benutzern der gleichen oder verwechslungsfähigen Bezeichnungen notwendig noch brauchen die von ihnen hergestellten oder vertriebenen Waren im Sinne des Warenzeichengesetzes gleich oder gleichartig zu sein.

    Wenn das Berufungsgericht dann im Rahmen der Prüfung dieser Frage auch dem Abstand, den die zum Vergleich stehenden Warengebiete voneinander haben, eine wesentliche Bedeutung beigemessen hat, so steht das im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [110]; 19, 23 [26]).

    Auch aus dem Gesichtspunkte der Verwässerung (BGHZ 19, 23 [27]) hat das Berufungsgericht die Klageansprüche für unbegründet erachtet.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [112]; 19, 23 [27]) kommt ein Sonderschutz aus dem Gesichtspunkte der Verwässerung nur bei Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung in Betracht.

    Die von der Revision angegriffene Auffassung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 19, 23 [27]).

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

    Das Klagebegehren könnte auf zeichenrechtliche Bestimmungen nur dann mit Erfolg gestützt werden, wenn die miteinander zu vergleichenden Waren der Parteien gleichartig im Sinne des Warenzeichengesetzes wären; denn Warengleichartigkeit ist sowohl Voraussetzung des Warenzeichen wie des Ausstattungsschutzes (BGHZ 19, 23, 25) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] .

    Eine solche wettbewerbliche Nähe der von der Beklagten vertriebenen Großbaumaschinen zu den der Klägerin zeichenrechtlich geschützten optischen und physikalischen Geräten ist aber vom Berufungsgericht rechtlich bedenkenfrei verneint worden, weil optische und physikalische Einrichtungen, die etwa mit den Großbaumaschinen der Beklagten als notwendige Bestandteile verbunden sein sollten, nach der Verkehrsauffassung nicht bestimmend für das Wesen dieser Großbaumaschinen sind (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1955 - I ZR 157/53 - Magirus, GRUR 1956, 172, 174 f; RG GRUR 1942, 558, 559).

    Bei Prüfung dieser Frage muß das Ausmaß der Verwechslungsfähigkeit der Vergleichszeichen wie der Umfang einer etwaigen Verkehrsgeltung des angeblich verletzten Zeichens außer Betracht bleiben (BGHZ 19, 23, 25 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; vgl. auch Entscheidung des Beschwerdesenats 2 b des Patentamts vom 31. Mai 1957, MittDPatAnw S. 138).

    Denn für die Frage, ob ähnliche Bezeichnungen beteiligte Verkehrskreise zur Annahme geschäftlicher Beziehungen verleiten, fällt auch ins Gewicht, welche Arbeitsgebiete nach der Verkehrsauffassung typisch für die diese Bezeichnungen führenden Unternehmungen sind (BGH in GRUR 1956, 172, 174 rechte Spalte - Magirus).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat, kann ein solcher Schutz, der weder Warengleichartigkeit noch Verwechslungsgefahr voraussetzt, nur in besonders gelagerten Ausnahmefüllen bei weithin bekannten Kennzeichnungen eingreifen, wenn in deren Alleinstellung durch die Benutzung gleicher oder ähnlicher Bezeichnungen eingebrochen und damit die auf der Einmaligkeit der Bezeichnung beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigt wird (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; 19, 23 - Magirus).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht es abgelehnt, diesen Sonderschutz bereits einer Marke zuzubilligen, die "auf dem Wege" zur Berühmtheit ist (BGHZ 19, 23, 27 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Dies folgt aus dem Prioritätsgrundsatz, aus dem sich im Fall einer Schutzerweiterung eines älteren Zeichens ergibt, daß deren Voraussetzungen im Zeitpunkt der Erlangung des Kennzeichenschutzes des kollidierenden jüngeren Zeichens vorliegen müssen (vgl. BGHZ 19, 23, 28 ff. - Magirus; BGH, Urt. v. 8.10.1969 - I ZR 7/68, GRUR 1970, 27, 29 - Ein-Tannen-Zeichen).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Es bildet den Hauptunterschied gegenüber dem Schutz, der auch den nicht derart weithin bekannten Kennzeichnungen, nach § 12 BGB und § 16 UWG zu gewähren ist, daß sog. berühmte Zeichen auch bei fehlen geschäftlicher Berührungsmöglichkeiten Schutz nach § 12 BGB genießen können (BGHZ 19, 23 - Magirus); dieser Schutz findet seine Grenze nicht schon an dem Bereich der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, geht vielmehr über diesen Bereich noch hinaus, weil die mit diesen Zeichen und nur mit ihnen verbundene besonders große Werbekraft, die ihrerseits wesentlich auf ihrer Einmaligkeit in Verbindung mit ihrer überragenden Verkehrsbekanntheit beruht, in erhöhtem Maße schutzwürdig erscheint (RGZ 170, 137, 153 - Bayer-Kreuz; BGH a.a.O. und GRUR 1958, 341 - Technika; 1959, 182, 184 - Quick/Glück).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Ausnahmefälle beschränkte (vgl. zuletzt vom 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 Camel Tours m.w.N.) - Schutz einer berühmten Kennzeichnung gegen Verwässerung eine weit überragende Verkehrsgeltung und Alleinstellung der Kennzeichnung sowie eine besondere Wertschätzung des gekennzeichneten Unternehmens im Publikum voraussetzt (vgl. BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711; ferner auch Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 31, Rdn. 190-203; ders., Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 12, Rdn. 61; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21, Rdn. 68-79).

    Die Revisionserwiderung stellt auch lediglich in Frage, ob dieser Wert auch schon für den Kollisionszeitpunkt (vgl. dazu BGHZ 19, 23, 28 - Magirus), das Jahr 1980, gelten könne, weil das Gutachten 1986 eingeholt worden sei.

    bb) Das Berufungsgericht ist weiter im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß neuere Markt- und Medienentwicklungen, insbesondere die durch letztere gegebenen verstärkten Werbemöglichkeiten, sowie neuere Erkenntnisse der Markt- und Meinungsforschung bei der Beurteilung der erforderlichen "überragenden Verkehrsgeltung" (BGHZ 19, 23, 27 - Magirus) nicht außer Betracht bleiben dürfen und dazu führen müssen, daß die in früherer Zeit allgemein und auch heute noch teilweise in der Literatur als ausreichend für die Berühmtheit einer Kennzeichnung angesehenen Bekanntheitsgrade (vgl. Noelle-Neumann/Schramm, GRUR 1966, 70, 81: 63 bis 65 %; Harmsen, GRUR 1968, 503, 504: 65 %; Sauberschwarz, WRP 1970, 46, 47: 80 %; Lehmann, GRUR Int. 1986, 6,9: mindestens 70 %; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl. 1985, § 31 Rdn. 193: 70 bis 80 %) als Grundlage für einen entsprechenden Schutz regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen können.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist regelmäßig nicht von diesem vom Berufungsgericht gewählten Begriff, sondern von der ("wirklich" oder "weit") "überragenden Verkehrsgeltung" die Rede, die der zu schützenden Bezeichnung zukommen müsse (vgl. BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; BGHZ 28, 320, 328 - Quick; BGH, Urt. v. 4.3.1960 I ZR 43/59, GRUR 1960, 550, 552 - Promonta; übereinstimmend damit Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 16, Rdn. 61; v. Gamm, Kap. 21, Rdn. 74).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Denn eine einmal ohne Kollision mit anderen Schutzrechten eingetragene Marke verliert ihren dann zunächst unangreifbaren Geltungsanspruch später nicht deshalb wieder, weil sich nachträglich Umstände verändern und es erst dadurch zu einer Kollision mit einer älteren Marke kommt (vgl. etwa BGH GRUR 1956, 172, 175 - Magirus; BGH GRUR 1991, 863, 866 - AVON; BGH GRUR 1985, 550, 552 - DIMPEL; OLG München GRUR 1996, 63, 65 - Mac Fash/McDonald's; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdn. 184, 240, 482).

    Zwar ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, daß die Kennzeichnungskraft einer Marke auch auf sehr weit entfernt liegende Produktbereiche ausstrahlt (BGH GRUR 1956, 172, 177 f. - Magirus; BGH GRUR 1958, 393, 394 f. - Ankerzeichen; BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück; GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711).

    Dies sind aber auch nach dem neuen Recht Ausnahmefälle (so bisher BGH GRUR 1956, 172, 177 - Magirus).

    Die Grenzen eines kraft Registereintragung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit durch den Inhalt der Registereintragung gezogen worden sind, dürfen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (für den Fall fehlender Verkehrsgeltung ebenso BGH GRUR 1956, 172 - Magirus; BGH GRUR 1969, 190, 191 - halazon; BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).

  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
    Zur Frage des Schutzes von firmen und Firmenbestandteilen gegen Verwässerungsgefahr aufgrund des § 12 BGB (Bestätigung vom BGHZ 15, 107, 112 - Koma- und BGHZ 19, 23, 27 - Magirus).

    Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte berühmte Marke, die nach feststehender Rechtsprechung nicht nur in den Grenzen der Sonderregelung gegen eine Verwendung bei gleichartigen Waren geschützt wird, sondern mit Rücksicht auf ihre überragende Verkehrsgeltung darüber hinaus auch gegen eine Verwendung in anderen Branchen geschützt werden kann, wenn nach Lage des Falles hierin wegen der Gefahr einer Abschwächung der Werbekraft (Verwässerungsgefahr) ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu erblicken ist (s.u.a. RGZ 170, 151 - Bayer-Kreuz; RG in GRUR 1951, 332 - Koh-i-noor; BGHZ 19, 23 - Magirus und BGHZ 28, 320 - Quick).

    Sie folgt den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, nach denen es für die Feststellung einer Verwechslungsgefahr im engeren und weiteren Sinne einerseits auf die Kennzeichnungskraft der Klagebezeichnung und andererseits auf die mehr oder weniger große technische und wirtschaftliche Nähe der beiderseitigen Waren und der für die beteiligten Unternehmen typischen Arbeitsbereiche ankommt (s.u.a. BGH 19, 23 - Magirus; BGH GRUR 1958, 339, 341 - Technika; 1959, 484, 486f - Condux).

    Der erkennende Senat hat diesen Grundsatz bereits mehrfach, für ähnlich gelagerte Tatbestände ausgesprochen (s. besonders BGHZ 15, 107, 112 - Koma - und BGHZ 19, 23, 27 - Magirus -).

    Wenn der Gesetzgeber in diesen Sondervorschriften dem Schutz gegen Beeinträchtigungen ausdrücklich bestimmte Grenzen gezogen hat, so war dabei die Erwägung maßgebend, daß die Freiheit der gewerblichen Betätigung nicht über Gebühr beschränkt werden soll (s. BGHZ 19, 23, 31 - Magirus).

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung BGHZ 19, 23, 25 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus) ausgeführt hat, ist es für die Beurteilung der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit allein entscheidend, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten - unter der Voraussetzung, daß für sie übereinstimmende, d.h. identische Warenzeichen verwendet würden - demselben Geschäftsbetrieb.

    Das Berufungsgericht hat die Klage weiter unter dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr geprüft und unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 19, 23 (Magirus) ausgeführt, bei starker Verkehrsgeltung des Zeichens könne der Inhaber verlangen, daß eine Hinderung der Werbekraft seines Zeichens durch die Benutzung ähnlicher Zeichen unterbleibe.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG (§ 826 BGB) rechtfertigen.

    Es ist an sich durchaus möglich, daß ein weltbekanntes Bildzeichen zum Kennzeichen des Unternehmens selbst, d.h. zu einem Firmenzeichen werden und damit nach § 16 UWG Schutz erlangen kann (BGHZ 19, 23, 28 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 237 ff unter II - Plasticummännchen).

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99

    Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91

    Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic

  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

  • BGH, 04.06.1957 - I ZR 70/56

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85

    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

  • BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56

    Zeichenentwertung durch berühmte Marke

  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88

    "Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85

    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 123/67

    Streit zwischen Herstellern von Körperpflegemitteln und Pharmazeutika über die

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09

    Abweisung der Klage auf Benutzung eine Marke für Dienstleistungen eines

  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84

    "RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83

    "India-Gewürze"; Priorität eines Warenzeichens

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82

    Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken

  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97

    Lit.de

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 168/97

    GINO GINELLI

  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 4/80

    Gebrauch eines Warenzeichen ("Noris") oder Wortbildzeichens für die

  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 136/75

    Verletzung von Firmen- und Warenzeichenrechte - Umfang des

  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 2/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • BGH, 18.02.1958 - I ZR 29/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des

  • OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90

    Verbesserungsschutz der Marke "Wella"

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65

    Verletzung von Rechten an Warenzeichen - Anspruch auf Unterlassung - Gefahr einer

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 263/58

    Beginn der Kündigungsfrist des § 6 Abs. 1 VVG

  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58

    Möglichkeiten einer Verfristung des Erstattungsanspruchs des

  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

  • LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90

    Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 44/59

    Rechtsnatur der Führerscheinklausel

  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55

    Spiegel der Woche

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

  • BGH, 10.07.1970 - I ZR 112/68

    Verwendung der Bezeichnungen "D." und "Durol-Vertrieb" bzw. der Firma

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1960 - I ZR 143/58

    Prüfung der Gleichartigkeit von Waren - Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit der

  • BGH, 01.06.1959 - II ZR 31/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 53/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 70/64

    Begründetheit von Unterlassungsansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht - Leistungen

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 149/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 130/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 149/57

    Rechtsmittel

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