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   BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54   

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BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54 (https://dejure.org/1956,503)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1956 - I ZR 44/54 (https://dejure.org/1956,503)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1956 - I ZR 44/54 (https://dejure.org/1956,503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 341
  • NJW 1956, 546
  • DB 1956, 280
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54

    Einfuhr in französische Zone

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Die JEIA, deren Aufgabenbereich im deutschen Außenhandel durch die JEIA-Charta bestimmt war, war Besatzungsbehörde (BGHZ 17, 321 [BGH 26.05.1955 - II ZR 256/54] ), sie gehörte zu den Sonderbehörden der auf Grund des Bevin-Abkommens vom 2. Dezember 1946 errichteten englisch-amerikanischen Zweizonenverwaltung, die nach dem Beitritt Frankreichs durch Fusion mit dem Office du Commerce Exterieur (OFFICOMEX) als Unterausschuß des Ausschusses Foreign Trade and Exchange dem Rat der Alliierten Hohen Kommission (AHK) unterstand (Charta der AHK für Deutschland vom 20. Juni 1949).

    Anders als in dem vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fall (BGHZ 17, 317 [BGH 26.05.1955 - II ZR 256/54] ) handelt es sich in der vorliegenden Sache nicht um ein Direktgeschäft der JEIA, sondern um eine Individualeinfuhr, und -ausfuhr der Firma W. & H.; die JEIA war nicht Vertragspartner, ihre Tätigkeit hat sich nicht auf privatrechtlicher Ebene bewegt, ihr Handeln oder Unterlassen stellt sich, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt betrachtet, stets als Ausfluß ihrer hoheitlichen Funktion bei der Gestaltung und Überwachung des deutschen Außenhandels dar.

  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 13 waren - im Gegensatz zu dem Anspruch auf Entschädigung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden, wo deutschen Behörden die Festsetzung der Höhe der Entschädigung obliegt (BGHZ 11, 43 [45]; 12, 52 [65]; 13, 145 [147]) - Amtspflicht Verletzungen von Besatzungsbehörden sowohl aus Gründen der Person als auch aus Gründen der Sache von der deutschen Gerichtsbarkeit ausgenommen.

    Schließlich wird auch durch Art. 19 Abs. 4 GrundG die deutsche Gerichtsbarkeit nicht begründet, da hierdurch der Rechtsweg nur bei rechtsverletzenden Handlungen oder Unterlassungen eines deutschen Hoheitsträgers eröffnet wird (BGHZ 13, 145 [150] mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 13 waren - im Gegensatz zu dem Anspruch auf Entschädigung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden, wo deutschen Behörden die Festsetzung der Höhe der Entschädigung obliegt (BGHZ 11, 43 [45]; 12, 52 [65]; 13, 145 [147]) - Amtspflicht Verletzungen von Besatzungsbehörden sowohl aus Gründen der Person als auch aus Gründen der Sache von der deutschen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Der Prüfung der Frage, ob die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist, ist das zur Zeit der Entscheidung des Revisionsgerichts geltende Recht zugrunde zu legen (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ), da diese Frage in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen ist.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 13 waren - im Gegensatz zu dem Anspruch auf Entschädigung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden, wo deutschen Behörden die Festsetzung der Höhe der Entschädigung obliegt (BGHZ 11, 43 [45]; 12, 52 [65]; 13, 145 [147]) - Amtspflicht Verletzungen von Besatzungsbehörden sowohl aus Gründen der Person als auch aus Gründen der Sache von der deutschen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Selbst wenn man unterstellt, daß die Bundesrepublik das Vermögen der JEIA im Sinne dieser Vorschrift übernommen habe, könnte schon fraglich sein, inwieweit sie dann für auf öffentlichem Recht beruhende Verbindlichkeiten der JEIA einzustehen hätte (vgl. BGHZ 2, 212 [BGH 23.05.1951 - III ZR 89/50] ; 7, 88 [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] ; 9, 355 [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51] ; RGZ 141, 290 [293 f]); keinesfalls kann sie auf Grund dieser Vorschrift für solche öffentlichrechtlichen Verbindlichkeiten der JEIA, die infolge unerlaubter Handlung (Amtspflichtsverletzung) entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51

    Amtshaftung für Viehbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Selbst wenn man unterstellt, daß die Bundesrepublik das Vermögen der JEIA im Sinne dieser Vorschrift übernommen habe, könnte schon fraglich sein, inwieweit sie dann für auf öffentlichem Recht beruhende Verbindlichkeiten der JEIA einzustehen hätte (vgl. BGHZ 2, 212 [BGH 23.05.1951 - III ZR 89/50] ; 7, 88 [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] ; 9, 355 [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51] ; RGZ 141, 290 [293 f]); keinesfalls kann sie auf Grund dieser Vorschrift für solche öffentlichrechtlichen Verbindlichkeiten der JEIA, die infolge unerlaubter Handlung (Amtspflichtsverletzung) entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Selbst wenn man unterstellt, daß die Bundesrepublik das Vermögen der JEIA im Sinne dieser Vorschrift übernommen habe, könnte schon fraglich sein, inwieweit sie dann für auf öffentlichem Recht beruhende Verbindlichkeiten der JEIA einzustehen hätte (vgl. BGHZ 2, 212 [BGH 23.05.1951 - III ZR 89/50] ; 7, 88 [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] ; 9, 355 [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51] ; RGZ 141, 290 [293 f]); keinesfalls kann sie auf Grund dieser Vorschrift für solche öffentlichrechtlichen Verbindlichkeiten der JEIA, die infolge unerlaubter Handlung (Amtspflichtsverletzung) entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.
  • RG, 23.03.1921 - VI 319/20

    Schadensersatz für Tumultschäden

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Wenn auch Staatshoheitsakte außerhalb des Staatsgebietes keine Wirkung äußern (RGZ 102, 151 [153]), so kann doch den Hoheitsakten der Besatzungsmächte in Deutschland die Wirkung nicht versagt werden, da diese nach Besatzungsrecht in Deutschland die Staatshoheit ausübten.
  • RG, 29.06.1933 - IV 70/33

    1. Gehen im Falle der Staatensukzession die sog. bezüglichen Schulden von Rechts

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54
    Selbst wenn man unterstellt, daß die Bundesrepublik das Vermögen der JEIA im Sinne dieser Vorschrift übernommen habe, könnte schon fraglich sein, inwieweit sie dann für auf öffentlichem Recht beruhende Verbindlichkeiten der JEIA einzustehen hätte (vgl. BGHZ 2, 212 [BGH 23.05.1951 - III ZR 89/50] ; 7, 88 [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] ; 9, 355 [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51] ; RGZ 141, 290 [293 f]); keinesfalls kann sie auf Grund dieser Vorschrift für solche öffentlichrechtlichen Verbindlichkeiten der JEIA, die infolge unerlaubter Handlung (Amtspflichtsverletzung) entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 600/92

    Leiharbeitnehmer - Internationale Organisationen - Befreiung von deutscher

    Die Immunität stellt ein Verfahrenshindernis dar (vgl. u. a. BVerfGE 46, 342, 359 = AP Nr. 4 zu Art. 25 GG, zu B 2 b der Gründe; BGHZ 19, 341, 345; Kissel, GVG, § 18 Rz 3; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 1 Rz 7; Baumbach/Lauter-bach/ Albers/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., Einf. zu §§ 18 bis 20 GVG, Anm. 2 A; Zöller/Gummer, ZPO, 18. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 18 bis 20 GVG Rz 3).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung über das Bestehen der aufgerechneten Forderung, und deshalb die Berücksichtigung des Aufrechnungseinwandes unzulässig, wenn für die aufgerechnete Forderung die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben ist (BGHZ 19, 341), ferner, wenn für die Gegenforderung nicht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BGHZ 16, 124 ff [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]).
  • BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrts(ober)gerichte

    Es entspricht allgemeiner Rechtsüberzeugung, daß der Gerichtsbarkeit eines Staates das hoheitliche Handeln eines fremden Staates nicht unterworfen ist (RGZ 157, 389, 392; BGHZ 19, 341, 343 f; BVerfGE 16, 27, 61 = JZ 1964, 171, 175).
  • BVerfG, 06.02.1962 - 1 BvL 52/55

    Verfassungsmäßigkeit des Überleitungsvertrags bezüglich der Entscheidungen der

    Die JEIA war eine (Verwaltungs-) Behörde der Besatzungsmächte (BGHZ 19, 341; BVerfGE 8, 197 (202)).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung über das Bestehen der aufgerechneten Forderung, und deshalb die Berücksichtigung des Aufrechnungseinwandes unzulässig, wenn für die aufgerechnete Forderung die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben ist (BGHZ 19, 341), ferner, wenn für die Gegenforderung nicht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BGHZ 16, 124 ff [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]).
  • BGH, 14.07.1982 - III ZR 8/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer

    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen aus dem Komplex "La C." die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben ist und somit auch eine Entscheidung über diese Forderungen aufgrund einer Aufrechnung nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 19, 341, 348 und 60, 85, 87 ff.).
  • BGH, 16.01.1958 - VII ZR 433/56
    Der in dem Urteil des I. Zivilsenats vom 10. Januar 1956 - BGHZ 19, 341 - ausgesprochene Grundsatz, daß für die Erhebung eines Anspruchs aus einer angeblichen Amtspflichtverletzung der JEIA im Wege der Aufrechnung die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei, verbietet eine Entscheidung über den zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruch der Beklagten nicht; denn im Gegensatz zu dem vom I. Zivilsenat entschiedenen Fall handelt es sich bei dem hier der gerichtlichen Entscheidung unterbreiteten Verhalten der JEIA nicht um einen Verstoß bei Ausübung ihrer hoheitlichen Funktionen zur Gestaltung und Überwachung des deutschen Außenhandels, sondern um eine Verletzung ihrer Pflichten bei dem Abschluß eines privatrechtlichen Kaufvertrages.
  • BGH, 13.07.1961 - III ZR 92/60

    Rechtsmittel

    Denn die Frage, ob die Gerichtsbarkeit oder die Gerichtsunterworfenheit der beklagten Partei besteht, ist zu unterscheiden von der der sog. internationalen und örtlichen Zuständigkeit (vgl. hierzu Matthies in NJW 1953, 546/547) und muß in jeder Phase des Rechtsstreits, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen beachtet werden (BGHZ 19, 341, 345 [BGH 10.01.1956 - I ZR 44/54] ; Stein-Jonas ZPO 18 Aufl. vor § 12 1, 111 und IV).
  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Ebenso gehörte das Ausschreibungsverfahren nicht zum fiskalischen Bereich, sondern begründete Amtspflichten gegenüber den Importeure, die an der Ausschreibung teilnahmen, insbesondere auch die Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung aller Interessenten (BGHZ 19, 341; 20, 77 [BGH 16.02.1956 - II ZR 30/55]; BGH III ZR 165/60 vom 21. Dezember 1961 = WM 1962, 398 und VersR 1962, 421; III ZR 24/58 vom 30. April 1959 = NJW 1959, 1429; III ZR 125/59 vom 26. September 1960 = NJW 1960, 2334; BVerwG NJW 1958, 682 und 1107).
  • BGH, 07.02.1957 - VII ZR 40/56
    Jedenfalls könnte das Bestehen einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann nicht geprüft werden, wenn die Gegenforderung auf eine Amtspflichtverletzung der J. gestützt würden denn die Entscheidung über derartige Ansprüche ist den deutschen Gerichten, wie in dem Urteil BGHZ 19, 341 [344 ff] ausgeführt wird, entzogen.
  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 10/56
  • OLG Köln, 06.02.1981 - 3 U 117/80
  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZR 136/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 417/56
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