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   BGH, 12.01.1956 - III ZR 170/54   

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https://dejure.org/1956,490
BGH, 12.01.1956 - III ZR 170/54 (https://dejure.org/1956,490)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1956 - III ZR 170/54 (https://dejure.org/1956,490)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - III ZR 170/54 (https://dejure.org/1956,490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 348
  • NJW 1956, 468 (Ls.)
  • DVBl 1956, 269
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 13 K 495/14

    Beihilfebemessungssatz, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten,

    vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1956 - III ZR 170/54 - juris.

    Urteil vom 12. Januar 1956 - III ZR 170/54 - als zulässig erachtete vor dem Hintergrund, dass aufgrund der finanziellen Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Deutschen Bahn seit jeher die Krankenvorsorge der Bundesbahnbeamten unabhängig von der der sonstigen Bundesbeamten bestimmt wurde.

    So schon für die damalige Regelung BGH, Urteil vom 12. Januar 1956 - III ZR 170/54 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 16 A 420/09.PVB -, juris.

    BGH, Urteil vom 12. Januar 1956 - III ZR 170/54 - juris; für das Verhältnis zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung BVerwG, Urteile vom 1. September 2005 - 2 C 15/04 - und vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35/04 - juris.

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung deckt sich auch mit derjenigen, die der Bundesgerichtshof auf Grund der in ähnlicher Weise geregelten wirtschaftlichen Eigenverantwortlichkeit der Deutschen Bundesbahn für die Geltung der Beihilfengrundsätze im Bereich der Deutschen Bundesbahn im Urteil vom 12. Januar 1956 (BGHZ 19, 348) ausgesprochen hat.
  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

    Der Grund hierfür liegt darin, daß die beamtenrechtlichen Beihilfevorschriften im Bereich der wirtschaftlich selbständigen und eigenverantwortlichen Deutschen Bundesbahn im Grundsatz nicht gelten (BGHZ 19, 348).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 38/03

    Fortbestehen der Zugehörigkeit zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten bei

    Die Eigenständigkeit der Fürsorgegewährung durch die Beklagte mit ihren Unterschieden im einzelnen gegenüber der für andere Angehörige des öffentlichen Dienstes geltenden Beihilferegelung (dazu vgl. BGHZ 19, 348, 354) rechtfertigt es nicht, die Mitglieder der Beklagten vom Schutz des § 178 e VVG auszunehmen.
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 4.69

    Beanspruchung von Beihilfen für Aufwendungen aus Anlaß eigener Erkrankungen -

    Der Gleichheitssatz erfordert nicht, daß der Bundesbahnbeamte als Mitglied der KVB im Einzelfall im Ergebnis die gleichen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhält, wie sie andere Verwaltungen auf Grund der Beihilfevorschriften gewähren (so Schröder-Beckmann-Weber, Kommentar, 5. Aufl., Seite 215; BGHZ 19, 348 ff.).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 50/80

    Kosten einer Berufspflegekraft

    Es ist anerkannten Rechts, daß die Deutsche Bundesbahn ihrer beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht für Krankheitsfälle durch Gründung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen wie der Beklagten nachkommen kann (vgl. BGHZ 19, 348; BVerwG, Beschluß vom 16. September 1977, VII P 10.75 = ZBR 1977, 207).
  • BGH, 08.05.1958 - III ZR 25/57

    Rechtsmittel

    Die Beihilfegrundsätze sind nichts anderes als die nach Auffassung des Dienstherrn angemessene Konkretisierung der Fürsorgepflicht (vgl. BGHZ 10, 295, 13, 77; 19, 348).
  • BGH, 26.06.1978 - AnwZ (B) 14/78

    Vereinbarkeit einer Angestelltentätigkeit des Antragstellers beim

    Daraus, daß ein anderer im Einzelfall Vorteile erlangt haben mag, auf die er möglicherweise keinen Anspruch hatte, kann der Antragsteller keine Rechte herleiten, auch nicht unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BGHZ 19, 348, 355; BVerfGE 9, 213, 223; BGH NJW 1977, 808, 809).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1990 - 11 S 2461/88

    Beamtenbeihilfe - Kürzung von Zuschußleistungen bei einem Bundesbahnbeamten -

    Die Sonderstellung der Deutschen Bundesbahn beruht demnach -- und darauf bezieht sich die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12.1.1956, BGHZ 19, 348, 354; auch BVerwG, Beschluß vom 16.9.1977, ZBR 1978, 207) -- auf der besonderen Ausgestaltung der Fürsorge für ihre Beamten durch Gründung und Unterhaltung der KVB als betriebliche Sozialeinrichtung.
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 31/76

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. steuerrechtlichen Beratung von Mandanten

    Daraus, daß ein anderer im Einzelfall Vorteile erlangt haben mag, auf die er möglicherweise keinen Anspruch hatte, kann der Antragsteller keine Rechte herleiten, auch nicht unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG( BGH, Beschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 3/74; BGHZ 19, 348, 355; BVerfGE 9, 213, 223).
  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 125/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 3/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 37/76

    Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Landgericht - Richterliche

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

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