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   BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11   

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https://dejure.org/2011,2857
BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 516 Abs 1 ZPO
    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils

  • rewis.io

    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516 Abs. 1
    Keine Rücknahme der Berufung nach Beginn der Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 Abs. 1
    Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bis wann kann Berufung zurückgenommen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsrücknahme während der Urteilsverkündung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Rücknahme der Berufung ist nur bis zur Verkündung des Berufungsurteils möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme der Berufung während der Urteilsverkündung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bis wann kann die Berufung zurückgenommen werden? (IBR 2011, 1456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 197
  • NJW 2011, 2662
  • ZIP 2011, 2176 (Ls.)
  • MDR 2011, 1001
  • FamRZ 2011, 1582
  • VersR 2011, 1460
  • WM 2011, 2157
  • AnwBl 2011, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1991 - V ZB 12/91

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine die Berufung verwerfenden

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
    dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
    dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

    aa) Gemäß § 516 Abs. 1 ZPO kann der Berufungskläger die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 Rn. 8), wobei dies entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr von der Zustimmung des Rechtsmittelgegners abhängig ist (Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 516 Rn. 2; Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 516 Rn. 1).
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Wenn es nicht zur Verkündung eines Berufungsurteils kommt, bleibt die Rücknahme der Berufung zulässig, solange das Berufungsverfahren noch nicht beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 = NJW 2011, 2662 Rn. 14).
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