Rechtsprechung
BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 516 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 516 Abs 1 ZPO
Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils
- rewis.io
Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung
- ra.de
- rewis.io
Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 516 Abs. 1
Keine Rücknahme der Berufung nach Beginn der Urteilsverkündung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 516 Abs. 1
Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bis wann kann Berufung zurückgenommen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsrücknahme während der Urteilsverkündung
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Die Rücknahme der Berufung ist nur bis zur Verkündung des Berufungsurteils möglich
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücknahme der Berufung während der Urteilsverkündung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bis wann kann die Berufung zurückgenommen werden? (IBR 2011, 1456)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 09.10.2009 - 5 O 165/08
- OLG Hamm, 22.12.2010 - 11 U 313/09
- BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
Papierfundstellen
- BGHZ 190, 197
- NJW 2011, 2662
- ZIP 2011, 2176 (Ls.)
- MDR 2011, 1001
- FamRZ 2011, 1582
- VersR 2011, 1460
- WM 2011, 2157
- AnwBl 2011, 221
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1991 - V ZB 12/91
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine die Berufung verwerfenden …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet. - BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06
Erledigung der Revision
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
- OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14
Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache …
aa) Gemäß § 516 Abs. 1 ZPO kann der Berufungskläger die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 Rn. 8), wobei dies entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr von der Zustimmung des Rechtsmittelgegners abhängig ist (…Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 516 Rn. 2;… Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 516 Rn. 1). - BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13
Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten …
Wenn es nicht zur Verkündung eines Berufungsurteils kommt, bleibt die Rücknahme der Berufung zulässig, solange das Berufungsverfahren noch nicht beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 = NJW 2011, 2662 Rn. 14).