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   BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10   

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https://dejure.org/2012,690
BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,690)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - X ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,690)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,690)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tintenpatrone II

    ZPO § 62 Abs. 1 Fall 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber eines Gebrauchsmusters und Lizenznehmer bilden notwendige Streitgenossenschaft

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Tintenpatrone II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Alt 2 ZPO
    Streitgenossenschaft bei Gebrauchsmusterverletzung: Schutzrechtsinhaber und Inhaber einer ausschließlichen Lizenz als notwendige Streitgenossen bei gemeinsamer Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs - Tintenpatrone II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters und der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht als Streitgenossen bei gemeinsamer Inanspruchnahme eines Verletzers auf Ersatz des ihnen aus einer Verletzung des Schutzrechts entstandenen Schadens

  • rewis.io

    Streitgenossenschaft bei Gebrauchsmusterverletzung: Schutzrechtsinhaber und Inhaber einer ausschließlichen Lizenz als notwendige Streitgenossen bei gemeinsamer Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs - Tintenpatrone II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 62 Abs. 1 Fall 2
    Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters und der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht als Streitgenossen bei gemeinsamer Inanspruchnahme eines Verletzers auf Ersatz des ihnen aus einer Verletzung des Schutzrechts entstandenen Schadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Notwendige Streitgenossenschaft im Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitgenossenschaft bei Patentverletzungen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur notwendigen Streitgenossenschaft des Inhaber eines Gebrauchsmusters und des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur notwendigen Streitgenossenschaft des Inhaber eines Gebrauchsmusters und des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 192, 245
  • MDR 2012, 481
  • GRUR 2012, 430
  • AnwBl 2012, 146
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10
    Diese Voraussetzung ist, wie der Senat im Zusammenhang mit einem insoweit im Wesentlichen inhaltsgleichen Lizenzvertrag entschieden hat, auch dann erfüllt, wenn der Lizenznehmer als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts eine Verpflichtung zum Bezug von Waren übernommen hat (BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 Rn. 28 - Tintenpatrone).

    Alternativ steht es ihnen frei, gemeinsam den gesamten Schaden geltend zu machen und intern aufzuteilen, sei es durch gemeinsame Klage, sei es durch Abtretung der Ansprüche an einen der Berechtigten (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 Rn. 39 - Tintenpatrone).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10
    a) Notwendige Streitgenossenschaft liegt nach § 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO vor, wenn ein Recht aus materiellrechtlichen Gründen nur von mehreren Berechtigten oder gegen mehrere Verpflichtete gemeinsam ausgeübt werden darf, die Klage also wegen fehlender Prozessführungsbefugnis abgewiesen werden müsste, wenn sie nur von einem einzelnen Mitberechtigten oder gegen einen einzelnen Mitverpflichteten erhoben würde (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, 353 = NJW 1985, 385).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Inhaber eines Patents oder eines vergleichbaren Schutzrechts neben dem Inhaber einer ausschließlichen Lizenz bei einer Verletzung des Schutzrechts ein eigener Schadensersatzanspruch zu, wenn ihm durch die Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist (BGH, Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 = GRUR 2011, 711 Rn. 14 - Cinch-Stecker).
  • BGH, 25.09.1990 - XI ZR 94/89

    Umfang des Vertragspfandrechts nach AGB-Banken an einem verdeckten Treuhandkonto

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10
    b) Die notwendige Streitgenossenschaft hat gemäß § 62 Abs. 2 ZPO zur Folge, dass ein Streitgenosse auch dann weiter am Verfahren zu beteiligen ist, wenn er gegen eine Instanzentscheidung kein Rechtsmittel eingelegt hat (BGH, Urteil vom 25. September 1990 - XI ZR 94/89, NJW 1991, 101; BeckOK ZPO/Dressler, Edition 2, § 62 Rn. 41; Musielak/Weth, ZPO, 8. Auflage, § 62 Rn. 20; MünchKomm.ZPO/Schultes, 3. Auflage, § 62 Rn. 52; Prütting/Gehrlein, ZPO, § 62 Rn. 24; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage, § 62 Rn. 31).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Die übrigen Streitgenossen werden dadurch nicht Rechtsmittelführer, sie sind jedoch als Parteien des Revisionsverfahrens beteiligt (§ 62 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 f.).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Eine Streitgenossenschaft ist materiell-rechtlich eine notwendige, wenn ein Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Berechtigten oder gegen mehrere Verpflichtete gemeinsam ausgeübt werden darf, die Klage also wegen fehlender Prozessführungsbefugnis abgewiesen werden müsste, wenn sie nur von einem einzelnen Mitberechtigten oder gegen einen einzelnen Mitverpflichteten erhoben würde (BGHZ 92, 351, 353; BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 19 - Tintenpatrone II).
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    (1) Eine Streitgenossenschaft ist materiell-rechtlich eine notwendige, wenn ein Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Berechtigten oder gegen mehrere Verpflichtete gemeinsam ausgeübt werden darf, die Klage einzelner oder gegen einzelne Streitgenossen mithin wegen fehlender Prozessführungsbefugnis als unzulässig abgewiesen werden müsste (BGH 3. November 2016 - I ZR 101/15 - Rn. 17; 24. Januar 2012 - X ZR 94/10 - Rn. 19, BGHZ 192, 245; 14. April 2010 - IV ZR 135/08 - Rn. 17; 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83 - zu I der Gründe) .
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Die notwendige Streitgenossenschaft hat zur Folge, dass die Klägerin zu 2 weiter am Verfahren beteiligt ist, auch wenn sie das Urteil des Patentgerichts nicht mit der Berufung angefochten hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Dem Patentinhaber stehen ferner auch dann eigene Ansprüche zu, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; BGH, GRUR 2013, 1269 Rn. 12 - Wundverband).Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGHZ 118, 394, 399 = GRUR 1992, 697 - ALF; BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 Rn. 26 ff. - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; BGHZ 192, 245 Rn. 15 - Tintenpatrone II) oder wenn der Patentinhaber als alleiniger Gesellschafter des Lizenznehmers an dessen Gewinn partizipiert (BGHZ 189, 112 Rn. 16 ff. - Cinch-Stecker).

    Ihm steht außerdem ein eigener Schadensersatzanspruch (sowie ein entsprechender vorbereitender Rechnungslegungsanspruch) zu, wenn er geltend machen kann, selbst geschädigt zu sein (vgl. BGHZ 189, 112 Rn. 14 - Cinch-Stecker; BGHZ 192, 245 Rn. 15 - Tintenpatrone II; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 157).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der vorgenannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 Rn. 27 - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 Rn. 14 - Cinch-Stecker; BGHZ 192, 245 Rn. 15 - Tintenpatrone II).

  • BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17

    Anwendung des § 62 ZPO im Einspruchsbeschwerdeverfahren hinsichtlich Beteiligung

    Die entsprechende Anwendung von § 62 ZPO hat zur Folge, dass ein Nichtigkeitskläger auch dann weiter am Verfahren zu beteiligen ist, wenn zwar ein anderer Kläger, nicht aber er selbst gegen die Entscheidung des Patentgerichts Berufung eingelegt hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband; Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II, Dressler in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2019, § 62 Rn. 41).
  • BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12

    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während

    Anders als bei der Veräußerung des Patents verliert der Patentinhaber nicht seine Sachlegitimation, wenn er einem Lizenznehmer am Patent eine ausschließliche Lizenz einräumt, sondern bleibt neben diesem zur Geltendmachung der in §§ 139 ff. des Patentgesetzes vorgesehenen Ansprüche befugt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 15 f. - Tintenpatrone II; Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 25 ff. - Tintenpatrone).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Denn eine notwendige Streitgenossenschaft als besondere Prozessführungsbefugnis (BGHZ 192, 245 [Tz. 19] - Tintenpatrone II ) besteht nicht.
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16

    Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht

    (a) Eine Streitgenossenschaft ist materiell-rechtlich eine notwendige, wenn ein Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Berechtigten oder gegen mehrere Verpflichtete gemeinsam ausgeübt werden darf, die Klage einzelner oder gegen einzelne Streitgenossen mithin wegen fehlender Prozessführungsbefugnis als unzulässig abgewiesen werden müsste (BGH 3. November 2016 - I ZR 101/15 - Rn. 17; 24. Januar 2012 - X ZR 94/10 - Rn. 19, BGHZ 192, 245; 14. April 2010 - IV ZR 135/08 - Rn. 17; 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83 - zu I der Gründe) .
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    Um zu gewährleisten, dass der Verletzer insgesamt nicht mehr als eine angemessene Lizenzgebühr zahlen bzw. nicht mehr als den von ihm erzielten Gewinn herausgeben muss, haben der Lizenznehmer und der Rechteinhaber bei getrennter Geltendmachung des Schadens darzulegen, welcher Teil des Gesamtschadens jeweils auf sie entfällt (BGH, GRUR 2008, 896, Rn. 39 - Tintenpatrone I; BGHZ 192, 245 Rn. 16 - Tintenpatrone II).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 2 U 86/09

    Berechtigung zur Geltendmachung einer Patentverletzung

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12

    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17

    Verpackung für Rauchwaren - Patentverletzungsverfahren: Materiellrechtliche

  • OLG Köln, 04.05.2018 - 6 U 95/17

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs gegen eingetragenen Designrechte verstoßender

  • LG Stuttgart, 29.11.2016 - 10 T 524/16

    Zu den Grenzen der Mehrfachvertretungsgebühren in einem Anfechtungsverfahren; §§

  • LG Hamburg, 21.06.2012 - 327 O 378/11

    Streit ums weiße Licht - Patentrechtsstreit über LED-Licht

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Färben von

  • LG Düsseldorf, 21.01.2016 - 4b 108/14

    Rollenschneidevorrichtung

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