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   BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11   

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https://dejure.org/2012,24
BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11 (https://dejure.org/2012,24)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - X ZR 59/11 (https://dejure.org/2012,24)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11 (https://dejure.org/2012,24)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, Art 1 ENeuOG
    Haftung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach der Neuordnung des Eisenbahnwesens: Schuldhafte Verletzung der Nebenpflicht zur verkehrssicheren Bereitstellung von Bahnhöfen und Bahnsteigen; Haftung für ein Infrastrukturunternehmen als Erfüllungsgehilfe

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflichten auf Bahnhöfen und Bahnsteigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssichere Bereitstellung von Bahnhöfen und Bahnsteigen durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines Beförderungsvertrags bzgl. Sturzes wegen Glatteis

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Sturz aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig - Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens - Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur - Verpflichtung des Eisenbahnverkehrsunternehmens, Bahnsteige verkehrssicher bereitzustellen - vertragliche ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sturz auf Bahngleis wegen Glatteis: Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet wegen vertraglichen Nebenpflichten, §§ 280, 241 BGB

  • reise-recht-wiki.de

    Eisenbahn: Sichere Beförderung und auch sicherer Zugang

  • rewis.io

    Haftung des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach der Neuordnung des Eisenbahnwesens: Schuldhafte Verletzung der Nebenpflicht zur verkehrssicheren Bereitstellung von Bahnhöfen und Bahnsteigen; Haftung für ein Infrastrukturunternehmen als Erfüllungsgehilfe

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verkehrssicherungspflichten / Räum- und Streupflicht auf Bahnsteigen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 278
    Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet auch bei Einschaltung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Verkehrssicherheit der vom Fahrgast notwendig zu benutzenden Bahnanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Verkehrssichere Bereitstellung von Bahnhöfen und Bahnsteigen durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines Beförderungsvertrags bzgl. Sturzes wegen Glatteis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glatteis auf dem Bahnsteig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sturz wegen Glatteis - Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen - Neue Erkenntnisse bringt die Entscheidung aber nicht!

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.01.2012)

    Fahrgäste können Schadensersatz für Unfälle am Bahnhof verlangen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Zurück bleiben bitte!

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Haftung des Bahnverkehrsunternehmens für verkehrssichere Bahnsteige

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Die Bahn haftet bei Unfall auf eisglattem Bahnsteig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Autsch! Bahn haftet für Glatteis auf Bahnsteigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Glätteunfälle am Bahnsteig: Wer muss zahlen, wenn Fahrgäste stürzen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Wer haftet für Schäden und Verletzungen bei Glatteis auf dem Bahnsteig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf den Bahnhöfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eisenbahnverkehrunternehmen haben Bahnsteige verkehrssicher zu halten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eisenbahnverkehrsunternehmen haben Bahnsteige verkehrssicher zu halten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit der Beförderung ist es nicht getan

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sturz auf dem glatten Bahnsteig: Wer haftet?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bahn haftet für Glatteisunfälle auf Bahnsteigen - nicht Subunternehmer // BGH erleichtert Schadenersatzklage für Reisende

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung der Bahn für glatten Bahnsteig

  • blogspot.com (Entscheidungsbesprechung)

    Führich, Anmerkung zu BGH: Haftungsrechtliche Folgen der Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 193, 60
  • NJW 2012, 1083
  • MDR 2012, 11
  • MDR 2012, 344
  • NZV 2012, 226
  • VersR 2012, 448
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil (§ 301 ZPO) nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736, 2737; BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f. mwN).

    Bei der vom Landgericht gewählten Verfahrensweise bestand - ungeachtet der für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Teilurteils unerheblichen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736 Rn. 16 ff.) Anordnung des Ruhens des Verfahrens - die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen.

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil (§ 301 ZPO) nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736, 2737; BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f. mwN).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    b) Mit der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur wurden diese Teilbereiche dauerhaft verselbständigt und den einzelnen Bahnbetriebsunternehmern ein jeweils eigenständiger Gefahrenkreis zugeordnet, für den jeder im Verhältnis der Bahnbetriebsunternehmer untereinander eigenständig die Verantwortung trägt (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - VI ZR 69/03, BGHZ 158, 130, 137 f.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Dies gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (Senat, Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, NJW 2007, 156, 157; BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452 mwN).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Die Beweise sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens nur einmal zu erheben und frei zu würdigen, um unterschiedliche Ergebnisse gegen einzelne Streitgenossen auszuschließen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002).
  • RG, 15.03.1915 - VI 599/14

    Personenbeförderungsvertrag; Beweislast

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    a) Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57, NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69, VersR 1970, 179 f.).
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 169/81

    Sorgfaltspflichten der Bundesrepublik Deutschland bei Ausübung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Eine Schutzpflicht entsteht vor allem dann, wenn die Vertragsparteien dem anderen Teil im Rahmen des Vertrags eine gesteigerte Einwirkung auf ihre Belange gestatten und daher in einem höheren Maß als sonst auf die Wahrung und den Schutz ihrer Rechtsgüter durch den anderen Teil vertrauen oder zu vertrauen gezwungen sind (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - III ZR 169/81, NJW 1983, 2813, 2814; Roth in MünchKomm.BGB, 5. Auflage, § 241 Rn. 104).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Die unternehmerische Selbständigkeit des Infrastrukturunternehmens steht seiner Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nicht entgegen (BGH, Urteil vom 30. März 1988 - I ZR 40/86, NJW 1988, 1907, 1908).
  • BGH, 24.11.1969 - III ZR 111/69

    Haftung - Omnibusunternehmer - Verkehrssicherungspflichtige Omnibushaltestelle

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    a) Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57, NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69, VersR 1970, 179 f.).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
    Dies gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (Senat, Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, NJW 2007, 156, 157; BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452 mwN).
  • BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57

    Rechtsmittel

  • RG, 30.10.1929 - VI 318/29

    1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem

  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 15; BGH, Urteile vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11, BGHZ 193, 60 Rn. 8; vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, MDR 2007, 539; Beschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZR 158/09, ZIP 2010, 2410 Rn. 13).

    Über ein Prozessrechtsverhältnis darf deshalb nicht vorab durch Teilurteil entschieden werden, wenn eine gemeinsame Beweisaufnahme in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11, BGHZ 193, 60 Rn. 8; vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02, ZIP 2003, 594 f.).

  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Eine vertragliche Schutzpflicht entsteht vor allem dann, wenn eine Vertragspartei dem anderen Teil im Rahmen des Vertrags eine gesteigerte Einwirkung auf ihre Belange gestattet und daher in einem höheren Maß als sonst auf den Schutz ihrer Rechtsgüter durch den anderen Teil vertrauen muss (BGH, Urteil v. 17.01.2012 - X ZR 59/11 -, Rn. 13, juris).
  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 132/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtregelung auf einem Parkdeck im

    Eine Fahrgasse zwischen markierten Parkreihen, wie sie der Erstbeklagte hier befuhr, bildet keine Fahrbahn mit Straßencharakter, wenn - wie regelmäßig und auch hier - die Abwicklung des ein- und ausparkenden Rangierverkehrs zweckbestimmend ist (vgl. OLG Karlsruhe VM 1989, 7; OLG Oldenburg VRS 63, 99, 100; Siegel VRS 2012, 321, 323; Stollenwerk SVR 2010, 237, 239).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Bereiche von Bahnsteigen und Haltestellen sind im Hinblick auf ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängerverkehr sowie ihrer Nutzung zum Ein- und Aussteigen in Verkehrsmittel und der hiervon ausgehenden Gefahren für Leib und Leben allgemein als besonders gefahrenträchtig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NZV 2012, 226, Rn. 13).

    Die in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Beschränkung der Gefahrenabwehrpflicht des Angeklagten auf den Kernbereich seiner Tätigkeit, welcher die eigenverantwortliche Regelung der Durchführung der Zug- und Rangierfahrten beinhaltet (vgl. Kunz,/Kramer, Eisenbahnrecht, EBO § 47, beck-online), ist dem Wortlaut des § 47 Abs. 2 EBO nicht zu entnehmen und würde überdies auch der zivilrechtlichen Haftungssituation der X3 AG nicht entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NZV 2012, 226).

  • OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22

    Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog.

    Entgegen der Ansicht der G. kommt eine Zurechnung des Verschuldens eines Dritten nicht nur im Hinblick auf Haupt-, sondern auch bei der Verletzung von Nebenpflichten auf der Grundlage von § 278 S. 1 BGB in Betracht (BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11 -, BGHZ 193, 60-67, juris Rn. 13 f.; BeckOGK/Schaub, 1.12.2022, BGB § 278 Rn. 94).
  • OLG Nürnberg, 15.07.2020 - 2 U 3776/19

    Haftung für die Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten gemäß § 823 BGB

    Trotz der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur im Zuge der Eisenbahnstrukturreform verfügen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen aber gemeinsam über den Eisenbahnbetrieb; ein reibungsloser Bahnverkehr ist nur durch ihr Zusammenwirken zu erreichen (BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11 -, juris Rn. 12).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Trotz dieser Trennung verfügen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen aber gemeinsam über den Eisenbahnbetrieb; ein reibungsloser Bahnverkehr ist nur durch ihr Zusammenwirken zu erreichen ( BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11 , Rn. 12, juris, zur Zurechnung gem. § 278 BGB im Rahmen einer vertraglichen Pflichtverletzung).
  • OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 38/21

    Beförderung; DB; Deutsche Bahn; Passivlegitimation; Schadensersatz

    Vor diesem Hintergrund sei auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BGH vom 17.01.2012 (Az.: X ZR 59/11) nicht zielführend.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich eine Haftung der Beklagten auch nicht aus von der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2012 (X ZR 59/11).

  • OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des

    Hieran ändert auch die rechtliche Trennung von Fahrbetrieb und Eisenbahninfrastruktur nichts (BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NJW 2012, 1083, Rz. 10f.).
  • LG Dortmund, 29.01.2021 - 25 O 445/19

    Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2020 (Az. X ZR 59/11) vertritt sie die Ansicht, dass die L1 AG Erfüllungsgehilfin der Beklagten sei.

    Vor diesem Hintergrund ist auch die von Klägerseite angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2012 (Az. X ZR 59/11, NJW 2012, 1083) im Ergebnis nicht zielführend.

  • OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20

    Verkehrssicherungspflicht, Bahnhof, allgemeine Glätte, Streumaßnahmen, Beweislast

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 10 U 158/15

    Räum- und Streupflicht des Vermieters hinsichtlich vermieteter Garagen

  • OLG Hamm, 23.06.2021 - 11 U 38/21

    Beförderung; DB; Deutsche Bahn; Passivlegitimation; Schadensersatz

  • OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
  • VG Köln, 29.03.2019 - 9 K 15283/17
  • LG Coburg, 29.03.2021 - 14 O 503/20

    Die Stolperfalle: Zur Verkehrssicherungspflicht beim Auslegen von

  • LG Bielefeld, 14.02.2020 - 8 O 400/17
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

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