Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,167
BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51 (https://dejure.org/1951,167)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1951 - IV ZR 11/51 (https://dejure.org/1951,167)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1951 - IV ZR 11/51 (https://dejure.org/1951,167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 205
  • NJW 1951, 963
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.11.1938 - IV 135/38

    1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
    § 232 Abs. 2 ZPO ist eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift [vgl. RGZ 158, 357 (361)].

    Auch aus der von der Revision angezogenen Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 158, 357 können gegenteilige Schlüsse nicht gezogen werden.

  • RG, 09.04.1907 - V 239/07

    1. Was ist unter einem unabwendbaren Zufall im Sinne von § 44 St.P.O. zu

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
    Aus demselben Grunde kann die Revision sich auch nicht auf die Entwicklung der Rechtsprechung der Strafsenate des Reichsgerichts, wie sie in RGSt 40, 118 (120) und 70, 186 (191) Ausdruck gefunden hat, berufen.

    RGSt 40, 118 (120) hebt zutreffend hervor, dass der Verteidiger regelmässig nicht der Vertreter des Beschuldigten ist.

  • BGH, 17.01.1951 - III ZB 102/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
    Aber die Mitteilung der Urteilszustellung kann nur von dem Anwalt des 1. Rechtszugs besorgt werden und fällt damit noch in seinen Aufgabenkreis (vgl. BGH Beschl vom 17. Januar 1951 - III ZB 102/50 -).
  • RG, 02.12.1926 - IV B 69/26

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
    Für ihre Ansicht, dass nur ein Verschulden im Verkehr mit dem Gericht oder dem Gegner des Rechtsstreits in Betracht komme, kann die Revision sich auch nicht auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 115, 71; 160, 380 und 166, 249 berufen.
  • RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35

    1. Was ist i. S. des § 44 StPO. unter einem unabwendbaren Zufall zu verstehen? 2.

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51
    Darauf wird mit Recht in RGSt 70, 186 (191) und auch von Schönke (SJZ 47, 678) hingewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Bei Verletzung einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit - hier: behaupteter

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass die Partei, die ihren Rechtsstreit durch einen Vertreter führen lässt, in jeder Weise so behandelt wird, als wenn sie den Prozess selbst geführt hätte (Althammer, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 85 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 11/51, BGHZ 2, 205, zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F.).

    Allerdings ist § 85 Abs. 2 ZPO - ebenso wie die Vorgängernorm des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. - eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen lässt (RG, Urteil vom 3. November 1938 - IV 135/38, RGZ 158, 357, 361; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 11/51, BGHZ 2, 205, jew. zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F.; Wendt, RuS 2012, 209, 212; ebenso für den vorliegenden Fall: Grams, FD-VersR 2018, 412789, beck-online; Rixecker, ZfS 2019, 389).

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    § 232 Abs. 2 ZPO aber ist eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen des Prozesses beruhende Vorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen lässt"; im Anschluss etwa BGH21.5.1951 - IV ZR 11/51 - BGHZ 2, 205, 207: "§ 232 Abs. 2 ZPO ist eine nur für das Gebiet des Prozessrechts geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift (vgl. RGZ 158, 357, 361).

    § 232 Abs. 2 ZPO aber ist eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen des Prozesses beruhende Vorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen lässt"; im Anschluss etwa BGH21.5.1951 - IV ZR 11/51 - BGHZ 2, 205, 207: "§ 232 Abs. 2 ZPO ist eine nur für das Gebiet des Prozessrechts geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift (vgl. RGZ 158, 357, 361).

    § 232 Abs. 2 ZPO aber ist eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen des Prozesses beruhende Vorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen lässt"; im Anschluss etwa BGH21.5.1951 - IV ZR 11/51 - BGHZ 2, 205, 207: "§ 232 Abs. 2 ZPO ist eine nur für das Gebiet des Prozessrechts geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift (vgl. RGZ 158, 357, 361).

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

    Das in Rede stehende Verschulden hat den Charakter eines Verschuldens gegen sich selbst nach dem Maßstab der für die Prozessführung jeweils zu fordernden Sorgfalt (BGH 21. Mai 1951 - IV ZR 11/51 - BGHZ 2, 205, 206 f.; Stein/Jonas/Bork § 85 Rn. 8).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    (aa) Eine "Zurechnung" zu Lasten des Klägers kann ersichtlich nicht über §§ 78, 85 Abs. 2 ZPO erfolgen, weil diese Normen sich nur für den Prozess gegen das in der gemeinrechtlichen Praxis bekannte sog. beneficium in integrum restitutionis ob culpam advocati richten (statt aller BGH v. 21.05.1951 - IV ZR 11/51, NJW 1951, 963) und es hier um rein außergerichtliches Verhalten geht.
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Es kommt also jeweils darauf an, ob der Dritte noch im Rahmen des ihm erteilten Auftrags tätig wird (BGH vom 21. Mai 1951, BGHZ 2, 205, 207 f; BGH vom 19. Dezember 1962, BGHZ 38, 376, 379).
  • BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im

    Der Senat teilt daher die in ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. auch BGH-Urteile vom 21. Mai 1951 IV ZR 11/51, BGHZ 2, 205, und vom 14. Dezember 1979 V ZR 146/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 999, sowie Beschluss vom 9. März 1983 VIII ZB 3/83, Versicherungsrecht 1983, 540; s. zu § 56 FGO ebenfalls Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 6; Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 56 FGO Rz. 175) vertretene Auffassung, dass für eine Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO kein Raum mehr ist, wenn der Vollmachtsvertrag, wie im Streitfall, im Zeitpunkt der Fristsetzung auch nur im Innenverhältnis gekündigt ist.
  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Dies gilt nicht nur für ein Verschulden des Vertreters im Verkehr mit dem Gericht oder einem anderen Verfahrensbeteiligten, sondern allgemein für jedes Verschulden des Vertreters bei der "Prozeßführung", also bei der verfahrensmäßigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (vgl. BGHZ 2, 205; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19.Aufl. § 232 Anm. II 2).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Da die Entscheidung des Familiengerichts, wie ausgeführt, aufgrund SS 87 Abs. 1, 176 ZPO noch an Rechtsanwalt K. zuzustellen war, war es seine Aufgabe, die Ehefrau von der Zustellung in Kenntnis zu setzen und die Entscheidung an sie weiterzuleiten (vgl. BGHZ 2, 205; BGH Beschluß vom 18. November 1952 aaO und Urteil vom 14. Dezember 1979 aaO).
  • BGH, 18.11.1952 - I ZB 13/52

    Rechtsmittel

    Eine gegenteilige Auffassung ist aus dem Beschluß des IV. Zivilsenats vom 21. Mai 1951 (BGHZ 2, 205) nicht zu entnehmen.
  • LAG Hessen, 30.11.1995 - 4 Ta 292/95

    Ordnungsgeld: keine Zurechnung von Anwaltsverschulden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 18.02.1974 - 3 AZR 173/73

    Versäumnisurteil - Einspruch - Einspruch ohne Prozeßvertreter - Verspätung -

  • BGH, 01.10.1969 - VIII ZR 83/69
  • BGH, 30.05.1968 - III ZR 54/67

    Rechtsfolgen der Versäumung der Anmeldefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61

    Zurechnung von Verschulden eines Prozessbevollmächtigten im Rahmen der

  • BGH, 25.10.1951 - IV ZR 61/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - V ZB 13/54

    Rechtsmittel

  • LAG Berlin, 28.10.1966 - 3 Sa 96/66
  • BGH, 26.11.1959 - VII ZB 12/59
  • BGH, 23.04.1955 - IV ZB 40/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1953 - IV ZB 98/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1953 - IV ZB 30/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 218/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht