Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,74
BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50 (https://dejure.org/1951,74)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1951 - I ZR 121/50 (https://dejure.org/1951,74)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1951 - I ZR 121/50 (https://dejure.org/1951,74)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,74) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 331
  • NJW 1951, 705
  • MDR 1951, 665
  • GRUR 1951, 471
  • BB 1951, 710
  • DB 1951, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 17.04.1917 - VII 45/17

    Bestimmung des Erfüllungsortes bei Unterlassungpflichten nach dem preußischem

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    Wenn in weiteren Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Reichsgerichts auf die entgeltliche Lizenzgewährung im Patentrecht die Vorschriften über Rechtspacht für anwendbar erklärt worden sind, so handelte es sich hierbei nur um die zum Arbeitsgebiet jenes Senats gehörige Frage, ob diese Vertrüge als Pachtverträge in Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes anzusehen seien, wobei patentrechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben konnten (vgl. RGZ 76, 235; 90, 162; 137, 358).
  • RG, 05.05.1911 - VII 433/10

    Preußischer Stempel für Lizenzverträge

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    Wenn in weiteren Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Reichsgerichts auf die entgeltliche Lizenzgewährung im Patentrecht die Vorschriften über Rechtspacht für anwendbar erklärt worden sind, so handelte es sich hierbei nur um die zum Arbeitsgebiet jenes Senats gehörige Frage, ob diese Vertrüge als Pachtverträge in Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes anzusehen seien, wobei patentrechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben konnten (vgl. RGZ 76, 235; 90, 162; 137, 358).
  • RG, 22.10.1908 - VI 108/08

    Haftpflichtgesetz; Eisenbahnbeförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    Wenn an dem Film überhaupt Urheberrechte bestehen, so würde keine sachliche Unmöglichkeit, sondern nur ein persönliches Unvermögen des Klägers vorliegen, das nicht unter § 306 BGB fallen würde, sondern vom Kläger zu vertreten wäre (RGZ 69, 357; 81, 61).
  • RG, 17.09.1902 - V 204/02

    Mangel im Recht. Kenntnis. Rechtsirrtum.

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    Wenn sich der Beklagte in Kenntnis dieser Tatsache als solcher zum Vertragsabschluß bereitfand, ohne sich sichere Unterlagen über die wirtschaftliche Tragweite dieses Mangels zu verschaffen, so unterließ er dies auf eigene Verantwortung (RGZ 52, 167).
  • RG, 29.10.1927 - I 88/27

    Filmvertrieb; Vorführung der Kopie

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist bereits wiederholt hervorgehoben worden, daß der auf Gewährung des Vorführungsrechts gerichtete Bestandteil des Filmverwertungsvertrages seinen Hauptinhalt darstelle und deshalb für das Wesen dieses Vertrages dieser urheberrechtliche Inhalt in erster Linie entscheidend sei (vgl. insbesondere RGZ 106, 364; 118, 288).
  • RG, 18.10.1932 - VII 132/32

    Liegt ein einheitliches, nach dem Tarife des preußischen Stempelsteuergesetzes

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
    Wenn in weiteren Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Reichsgerichts auf die entgeltliche Lizenzgewährung im Patentrecht die Vorschriften über Rechtspacht für anwendbar erklärt worden sind, so handelte es sich hierbei nur um die zum Arbeitsgebiet jenes Senats gehörige Frage, ob diese Vertrüge als Pachtverträge in Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes anzusehen seien, wobei patentrechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben konnten (vgl. RGZ 76, 235; 90, 162; 137, 358).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Unbeschadet dessen lassen sich einzelne Vertragsgestaltungen im Rahmen der gebotenen Schwerpunktbetrachtung (BGHZ 2, 331, 333; Palandt/Grüneberg aaO vor § 311 Rn. 26) - unter besonderer Berücksichtigung der unter dem Blickwinkel des Auftraggebers gewählten Zielrichtung (Senat, Urteil vom 7. März 2002 - III ZR 12/01 - NJW 2002, 1571, 1573; BGHZ 54, 106, 107) - einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vertragstypen zuordnen.
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Die bewußte Unkenntnis vom wirklichen Sachverhalt stellt keinen Irrtum dar und berechtigt folglich nicht zur Anfechtung (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1983 - III ZR 104/82 - WM 1983, 447; BGH, Urteil vom 15. Juni 1951 - I ZR 121/50 - NJW 1951, 705 [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50]; vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1968 - I ZR 81/66 - NJW 1969, 184).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    Der Käufer muß sich seine Kenntnis auch dann entgegenhalten lassen, wenn er sich über die rechtliche oder wirtschaftliche Tragweite des daraus sich ergebenden Mangels irrte (BGH Urteil vom 15. Juni 1951, I ZR 121/50, NJW 1951, 705).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht