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   BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50   

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BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50 (https://dejure.org/1951,88)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1951 - I ZR 59/50 (https://dejure.org/1951,88)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1951 - I ZR 59/50 (https://dejure.org/1951,88)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 387
  • NJW 1951, 712
  • GRUR 1951, 452
  • DB 1951, 816
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 29.11.1933 - I 156/33

    Umfaßt der Schutz eines Kombinationspatents auch die sog. "neutralen Teile", wenn

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Um einen solchen Fall handelte es sich auch bei der Mülltonnenentscheidung des Reichsgerichts vom 29. November 1933 (RGZ 142, 325).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß die Klägerin mit den in Betracht kommenden Rechtsproblemen besonders vertraut gewesen sei, da sie selbst den der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 142, 325 zugrunde liegenden Rechtsstreit im Interesse der damaligen Beklagten durchgeführt habe.

  • RG, 27.02.1904 - I 418/03

    Jutefaser - § 823 Abs. 1 BGB, "eingerichteter und ausgeübter Gewerbetrieb" als

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Die Berechtigung der Widerklage ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, daß objektiv widerrechtliche Verwarnungen eines Patentinhabers nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen, der als ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (RGZ 58, 24 [29 f]; 60, 344; 94, 248; 141, 336 [338]).
  • RG, 19.12.1918 - VI 279/18

    Fahrlässige Geltendmachung eines Gebrauchsmusters

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Die Berechtigung der Widerklage ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, daß objektiv widerrechtliche Verwarnungen eines Patentinhabers nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen, der als ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (RGZ 58, 24 [29 f]; 60, 344; 94, 248; 141, 336 [338]).
  • RG, 27.05.1905 - I 665/04

    Schadensersatzanspruch des Patentverletzungsbeklagten?

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Die Berechtigung der Widerklage ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, daß objektiv widerrechtliche Verwarnungen eines Patentinhabers nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen, der als ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (RGZ 58, 24 [29 f]; 60, 344; 94, 248; 141, 336 [338]).
  • BGH, 21.11.1950 - I ZR 49/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Die Beendigung des Rechts zur Geltendmachung eines Patents ist ebenso wie das Erlöschen des Patents selbst oder seine Nichtigkeit auch in der Revisionsinstanz zu beachten, wie der Senat bereits im Urteil vom 21. November 1950 - I ZR 49/50 - (GRUR 1951, 70) ausgeführt hat.
  • RG, 08.07.1933 - I 95/33

    1. Ist die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen, wenn der Patentinhaber in gutem

    Auszug aus BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
    Die Berechtigung der Widerklage ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, daß objektiv widerrechtliche Verwarnungen eines Patentinhabers nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen, der als ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (RGZ 58, 24 [29 f]; 60, 344; 94, 248; 141, 336 [338]).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Nach dieser Rechtsprechung kann eine unberechtigte außergerichtliche Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGHZ 2, 387, 393 ; 38, 200, 204 ff.; 62, 29, 31ff. ; 164, 1, 5 f. ; BGH, Urt. v. 23. Februar 1995, I ZR 15/93, NJW-RR 1995, 810, 811; Urt. v. 30. November 1995, IX ZR 115/94, NJW 1996, 397, 398, insoweit nicht in BGHZ 131, 233 abgedruckt; Urt. v. 13. April 2000, I ZR 220/97, NJW 2000, 3716, 3717; RGZ 58, 24, 30 f.).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Dementsprechend ist bereits in der Herstellung solcher Teile ein patentverletzendes Herstellen gesehen worden (BGHZ 2, 387, 391 f. - Mülltonne).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Die Benutzungshandlung des Herstellens umfasst den gesamten Schaffensprozess des Erzeugnisses von Beginn an und wird nicht auf den letzten, die Vollendung herbeiführenden Schritt beschränkt (BGH, GRUR 1951, 452, 454 - Mülltonne).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Da die Herstellung eines patent- oder gebrauchsmusterrechtlich geschützten Erzeugnisses bereits mit der Herstellung wesentlicher dazu dienender Einzelteile beginnt (st. Rspr. seit BGHZ 2, 387, 391 - Einschüttvorrichtung für Müllgefäße), wird die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß mit den in Streit stehenden Spritzformen noch nicht unmittelbar das geschützte Endprodukt hergestellt wird.
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Es ist ein in der Rechtsprechung gefestigter Grundsatz, daß auch bei Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung eine unmittelbare Schutzrechtsverletzung vorliegt, wenn in dem benutzten Teil der in der geschützten Raumform zum Ausdruck gekommene Erfindungsgedanke bis auf selbstverständliche und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungen verwirklicht wird (vgl. BGHZ 2, 387, 391 - Müllschüttvorrichtung; BGH vom 4. Februar 1965 Ia ZR 270/63 S. 15; BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Nach alledem muß an der ständigen bisherigen Rechtsprechung festgehalten werden, in der das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerade wegen der Besonderheiten der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung entwickelt worden ist (RGZ 58, 24, 29; vgl. die Nachweisungen bei RGRK, 11. Aufl., Anm. 27 zu § 823 BGB; von Caemmerer a.a.O. S. 84), und die der erkennende Senat übernommen hat (BGHZ 2, 387, 393 [BGH 15.06.1951 - I ZR 59/50] - Mülltonnen; BGHZ 13, 210, 216 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] = GRUR 1954, 391, 393 - Prallmühle I).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Trotzdem kommt ihnen, wie Lindenmaier in GRUR 1952, 294, 298 f im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 2, 387, 392 f [BGH 15.06.1951 - I ZR 59/50] zutreffend ausgeführt hat, der gleiche Schutz zu, wenn die Teile "erfindungsfunktionell individualisiert" sind, d.h. wenn es sich um Teile einer Kombination handelt, die zur Verwendung in der Kombination einer besonderen erfindungsfunktionellen Gestaltung ("Anpassung") bedürfen, weil sie in der Technik sonst in ihrer erfindungsfunktionellen Gestaltung nicht vorkommen.

    Sie findet auch keine Stütze in den an dieser Stelle angeführten Ausführungen Lindenmaiers in GRUR 1952, 294 und in dem Mülltonnen-Urteil II in GRUR 1951, 452.

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04

    Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb

    Das Unternehmensrecht bzw. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als sonstiges Recht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB geschützt (vgl. BGHZ 2, 387; 15, 269 (307); 23, 157 (163); 65, 325 (328); Staudinger-Hager, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Bearbeitung 1999, § 823 BGB, Rdnr. D 3; MünchKomm(BGB)-Wagner, aaO., § 823 BGB, Rdnr. 179 ff; Palandt-Thomas, aaO., § 823 BGB, Rdnr. 19).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Der Bestimmungszweck der ausgestrahlten besonderen Informationen nach Patentanspruch 1 und ihr Wirkungszusammenhang mit den ihnen angepaßten Rundfunkempfangsgeräten erlaubt es ohne entsprechend gefaßten Patentanspruch nicht, die angepaßten Empfangsgeräte in den Schutzgegenstand des Klagepatents einzubeziehen (BGH GRUR 1951, 449, 451 - Tauchpumpensatz; 1951, 452, 453 - Mülltonnen II).
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203; BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60; Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).

    Für einen solchen bereits die (gewerbsmäßige) Herstellung und Lieferung von Teilen einer geschützten Vorrichtung erfassenden Patentschutz ist von der Rechtsprechung - im Grundsatz gleichbleibend, jedoch mit zunehmender Präzisierung - verlangt worden, daß die Einzelteile erfindungsfunktionell individualisiert sind, d.h. einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (so insbesondere BGH GRUR 51, 452, 454 - Mülltonne II -).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62

    Spielautomat

  • BPatG, 13.01.2009 - 3 Ni 77/06
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
  • LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 4b O 141/10

    Transrapid-Bau

  • LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 270/08

    Barcode-Lesesystem

  • LG Düsseldorf, 14.07.1988 - 4 O 374/87

    Für das patentverletzende Anbieten und Liefern von "Halbschalenlagerungen für die

  • BGH, 06.02.1970 - I ZR 81/68

    Zurückweisung der Revision - Pflicht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

  • BGH, 04.02.1965 - Ia ZR 270/63

    Schleiflade für Orgeln als Streitpatent - Nach dem Schleifladensystem gebaute

  • BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58

    Anmeldung einer Vorrichtung zum lotrechten Aufhängen von Landkarten und Bildern

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