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   BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51   

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BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,191)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1951 - II ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,191)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1951 - II ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 87
  • NJW 1951, 885
  • MDR 1951, 474
  • DB 1951, 525
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.03.1926 - II 412/25

    Aufwertung rückständiger Aktieneinlagen

    Auszug aus BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
    Eine Deckungszusage ist ein rechtlich von dem eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, selbständiger Vertrag, der dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss oder bis zur Ablehnung des endgültigen Vertrages Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn der Versicherer den Abschluss des endgültigen Vertrages verweigert (RGZ 107, 198 [200]; 113, 152; 140, 318).
  • RG, 16.10.1923 - VII 18/23

    Feuerversicherung. ; Deckungszusage.

    Auszug aus BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
    Eine Deckungszusage ist ein rechtlich von dem eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, selbständiger Vertrag, der dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss oder bis zur Ablehnung des endgültigen Vertrages Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn der Versicherer den Abschluss des endgültigen Vertrages verweigert (RGZ 107, 198 [200]; 113, 152; 140, 318).
  • RG, 12.05.1933 - VII 1/33

    1. Zur Frage der Wahrung der bei der Feuerversicherung für die Anzeigeerstattung

    Auszug aus BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
    Eine Deckungszusage ist ein rechtlich von dem eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, selbständiger Vertrag, der dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss oder bis zur Ablehnung des endgültigen Vertrages Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn der Versicherer den Abschluss des endgültigen Vertrages verweigert (RGZ 107, 198 [200]; 113, 152; 140, 318).
  • RG, 02.04.1935 - VII 382/34

    1. Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft für Erklärungen ihres

    Auszug aus BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51
    Wenn die Versicherungsgesellschaften ihre Agenten mit solchen Aufgaben betrauen, müssen sie auch für deren Erklärungen einstehen und diese gegen sich gelten lassen (RGZ 147, 186 [188] und die dort angeführte Rechtsprechung; OLG Kiel VA 1923 Anh S 37; OLG Hamburg HRGZ 1933 A, 434; Prölss § 43 Anm. 7 A; Möller, Recht und Wirklichkeit der Versicherungsvermittlung S 139 ff; Gierke, Versicherungsrecht 11, 121).
  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Betrifft die Aufklärungspflicht den Umfang des Versicherungsschutzes, dann kann die Vertrauenshaftung dahin gehen, dem Versicherungsnehmer gemäß seinen in diesem Punkt unzutreffenden Vorstellungen Versicherungsschutz zu gewähren, ihn also so zu stellen, wie er bei einem Versicherungsvertrag mit dem von ihm gewünschten Inhalt stehen würde (vgl. BGHZ 2, 87, 92; 40, 22, 26 f.; BGH Urteile vom 28. Oktober 1963 - II ZR 193/62 - VersR 1964, 36, 37; vom 15. März 1978 - IV ZR 115/76 - VersR 1978, 457, 458 und vom 29. Januar 1986 - IV a ZR 140/84 - VersR 1986, 329, 330).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    Der Antrag der Streithelferin zielte mithin auf einen vom eigentlichen Versicherungsvertrag zu trennenden selbstständigen Vertrag, der dem künftigen Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages vorläufigen Versicherungsschutz gewähren sollte (vgl. dazu BGHZ 2, 87, 91; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BGHZ 2, 87).

    Die Beklagte haftet aber wegen der Vertrauensstellung, die die Aachener Bank als ihre Versicherungsagentin innehatte, jedenfalls deshalb nicht, weil den Kläger an seinem Irrtum ein erhebliches eigenes Verschulden getroffen hat und in derartigen Fällen die gewohnheitsrechtliche Haftung entfällt (RGZ 86, 128, 132; 73, 302; BGHZ 2, 87).

    Den Versicherungsnehmer trifft in der Regel ein erhebliches eigenes Verschulden, wenn die Versicherungsbedingungen die Haftung für den Fall, für den sich der Versicherungsnehmer versichert glaubt, ausdrücklich ausschließt und die Versicherungsbedingungen klar und eindeutig gefaßt sind (vgl. BGHZ 2, 87, 92 [BGH 09.05.1951 - II ZR 8/51] und Prölss, VVG 13. Aufl. § 43 Anm. 7).

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

    Den Versicherungsnehmer trifft in der Regel ein erhebliches eigenes Verschulden (vgl. § 254 BGB), wenn die Versicherungsbedingungen die Haftung für den Fall für den sich der Versicherungsnehmer versichert glaubt, ausdrücklich ausschließen und die Versicherungsbedingungen klar und eindeutig gefasst sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1963 - II ZR 199/61, BGHZ 40, 22; Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 8/51, BGHZ 2, 87).

    Hierbei ist grundsätzlich unerheblich, ob der Versicherungsnehmer sich die Versicherungsbedingungen hat aushändigen lassen und ob er sie gelesen hat; es genügt, dass er sie sich hätte besorgen und lesen können (BGH, Urteil vom 20. Juni 1963 - II ZR 199/61, BGHZ 40, 22; Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 8/51, BGHZ 2, 87; RGZ 86, 128, 132).

  • OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Haftung aus culpa in contrahendo bei

    Der BGH hat diesen Rechtssatz in einer seiner ersten Entscheidungen übernommen (BGHZ 2, 87, 92 zu einer Auskunft des Vertreters, der Versicherungsschutz der alten Versicherung laufe bis zum Abschluss der beantragten neuen Versicherung ohne Unterbrechung weiter).
  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 67/80

    Anspruch auf Erfüllung aus einem Versicherungsvertrag - Abschluss einer

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht der Auslegung, die der Bundesgerichtshof dem § 4 Abs. 2 AFB gegeben hat (BGHZ 2, 87).

    Sie ist zwar ihrem Wortlaut nach nur eine Wissenserklärung, nämlich eine (unrichtige) Auskunft über die bestehende Rechtslage (vgl. BGHZ 2, 87).

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74

    Umwandlung einer Neuwertversicherung in eine Zeitwertversicherung durch eine

    Eine Deckungszusage wird von dem Versicherer erteilt, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages oder die Abänderung eines bestehenden Vertrages soweit Einigkeit erzielt ist, daß der künftige Abschluß in Aussicht genommen werden kann, während der endgültige Abschluß, namentlich die Ausfertigung der Versicherungspapiere, vielleicht auch die Klärung minder wesentlicher Einzelheiten, mutmaßlich noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (RGZ 107, 198; BGHZ 2, 87; Prölss/Martin VVG 20. Aufl. Zusatz zu § 1 VVG Anm. 1 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Andererseits folgt aus dem Sinn und Zweck der Deckungszusage als vorläufige Gewährung eines in Wirklichkeit noch nicht bestehenden Versicherungsschutzes, daß für sie dann kein Raum ist und sie daher wirkungslos bleiben muß, wenn die an der Verhandlung Beteiligten davon ausgehen, daß der begehrte Versicherungsschutz bereits auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages besteht (BGHZ 2, 87, 91) [BGH 09.05.1951 - II ZR 8/51] , oder wenn vor einer zur Herabminderung des Versicherungsschutzes beantragten Vertragsänderung eine Deckungszusage über Versicherungsschutz abgegeben wird, der ohnehin auf Grund des abgeschlossenen und noch nicht abgeänderten Versicherungsvertrages besteht.

  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 183/18

    Wirksamkeit der Einschränkung von Auszahlungen in den Allgemeinen Bedingungen

    Denn diese griff nur für den Fall, dass der Versicherer einen Versicherungsagenten (d. h. Versicherungsvertreter) oder einen organschaftlichen / rechtsgeschäftlichen Vertreter für die Vertragsanbahnung einschaltet und es dabei zu Missverständnissen über den Deckungsumfang kommt (vgl. BGH Urt. v. 4.7.1989 - VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 = juris Rn. 14; BGH Urt. v. 15.3.1978 - IV ZR 115/76, r+s 1978, 134 = juris Rn. 18; BGH Urt. v. 1.3.1972 - IV ZR 107/70, VersR 1972, 530 = juris Rn. 18; BGH Urt. v. 20.6.1963 - II ZR 199/61, BGHZ 40, 22 = juris Rn. 5; BGH Urt. v. 9.5.1951 - II ZR 8/51, BGHZ 2, 87 = juris Rn. 5; RG Urt. v. 26.4.1910 - VII 355/09, RGZ 73, 302) .
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05

    Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung

    Gegenüber einer falschen Aufklärung über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen durch den Vermittlungsagenten kann sich der Versicherer dann auf den Wortlaut der Bedingungen selbst berufen, wenn dieser so klar ist, dass der Widerspruch dem Versicherungsnehmer erkennbar war und ihm damit ein erhebliches eigenes Verschulden zur Last fällt (BGH, Urt. v. 09.05.1951 - II ZR 8/51 - BGHZ 2, 87; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O., § 43 Rn. 42; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl., § 43 Rn. 31).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Der Sachverhalt liegt daher wesentlich anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil BGHZ 2, 87 zugrunde lag.
  • OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 7 U 138/97

    Haftung wegen fehlender Belehrung eines türkischen Antragstellers über

  • BGH, 21.12.1981 - II ZR 76/81

    Deckungszusage eines Kaskoversicherers - Hinweis auf die Allgemeinen

  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 138/77

    Haftungsbeginn der Versicherung mit Zahlung der Erstprämie - Vereinbarung einer

  • BGH, 28.10.1963 - II ZR 193/62

    Versicherung eines Sägewerksunternehmens und Holzbearbeitungsunternehmens gegen

  • OLG Köln, 15.11.2013 - 20 U 99/13

    - Canada Life 1 -, Abgrenzung VV / VM, Überlassung von Unterlagen,

  • OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 9 U 292/83

    Haftung eines Versicherungsagenten einer Versicherungsgesellschaft für einen

  • BGH, 15.03.1978 - IV ZR 115/76

    Voraussetzungen für wirksamen Versicherungsschutz bei Neukauf eines Autos -

  • BGH, 06.11.1967 - II ZR 71/65

    Haftung für Auskunftserteilung oder Bestätigungen im Versicherungsverhältnis -

  • BGH, 27.10.1954 - II ZR 220/53

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung

  • BGH, 14.10.1955 - I ZR 210/53

    Rechtsmittel

  • LG Münster, 15.03.2006 - 10 O 616/05

    Anspruch auf Rückzahlung einer unter Vorbehalt gezahlten Geldsumme; Zusicherung

  • OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89

    Vorliegen eines Vertragsschlusses über eine Versicherung für eine Yacht aufgrund

  • OLG Frankfurt, 05.11.1981 - 3 U 36/81

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Einbruchsdiebstahlversicherung

  • BGH, 19.11.1956 - II ZR 217/55

    Rechtsmittel

  • LG Bonn, 10.05.1973 - 8 O 133/72

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung, Vertrauenshaftung des VU für den VV

  • BGH, 03.02.1953 - 1 StR 581/52

    Rechtsmittel

  • LG Fulda, 21.05.1992 - 2 O 115/92
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