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   BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54   

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https://dejure.org/1956,241
BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54 (https://dejure.org/1956,241)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1956 - III ZR 113/54 (https://dejure.org/1956,241)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1956 - III ZR 113/54 (https://dejure.org/1956,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 178
  • NJW 1956, 1028
  • DB 1956, 499
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54
    Wenn der Staat und eine öffentliche Körperschaft nebeneinander haften, greift § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht Platz (BGHZ 2, 209, 218).
  • BGH, 02.05.1955 - III ZR 283/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54
    Dass es sich bei etwaiger Haftung der Rechtsanwaltskammer um Amtshaftung im Sinne des § 839 BGB handelt, hat der Senat schon früher entschieden (III ZR 283/53 vom 2. Mai 1955).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Dagegen hat der Staatsanwalt, soweit es um den Zeitpunkt für erforderlich erachteter Ermittlungsmaßnahmen geht, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; dabei hat er entsprechend den Gegebenheiten des Einzelfalles das Beschleunigungsgebot (dazu BVerfGE 36, 264, 273; s. auch Senatsurteil BGHZ 20, 178, 181 f) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, in seine Erwägungen also auch die Nachteile einzubeziehen, die dem Beschuldigten aus der zeitlichen Abfolge der Ermittlungshandlungen erwachsen können.

    Der erkennende Senat hat allerdings die Frage, ob die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur strikten Anwendung des § 170 Abs. 2 StPO auch im Interesse des Beschuldigten besteht, dieser also insoweit "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB ist, in seinem Urteil BGHZ 20, 178 ff. nicht abschließend entschieden.

    Dieser ist damit, wenn er durch ein den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzendes Verhalten eines Amtsträgers geschädigt wird, regelmäßig "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (vgl. auch BGHZ 20, 178, 181 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    a) Der Staatsanwaltschaft obliegt die Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Führung ihres Amtes auch dem Beschuldigten gegenüber (BGH Urt. v. 8. März 1956, III ZR 113/54, www.jurisweb.de Rz. 6 = BGHZ 20, 178).
  • LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

    Der Staatsanwaltschaft obliegt die Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Führung ihres Amtes auch dem Beschuldigten gegenüber (BGH Urt. vom 8.3.1956, Az.III ZR 113/54).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Die Begründung, mit der das Berufungsgericht die behaupteten Äußerungen des Pressesprechers als schuldhafte Amtspflichtverletzung gegenüber dem Kläger wertet, ist rechtlich nicht zu beanstanden, sondern steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 20, 178, 179 ff.; 27, 338 ff.; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1983 - III ZR 47/82 = WM 1983, 866 f.; ergänzend Steffen DRiZ 1972, 153 ff.).
  • OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05

    Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung BGHZ 20, 178 ff. Die der Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten gegenüber obliegende Amtspflicht ist darauf gerichtet, ihn z. B. nicht mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen, obwohl dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen, sowie auch für den Beschuldigten günstige Umstände zu ermitteln.
  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Es lagen keine besonderen Umstände vor, die es angezeigt erscheinen ließen, auf die Abwicklung der in die Verantwortung der Landesbehörden gelegten Ausbaumaßnahme unmittelbaren Einfluß zu nehmen (zu einem solchen Fall vgl. Senatsurteil NJW 1956, 1028).
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Gerade der letzte Rechtsakt, der Entschädigungsbeschluß, hat - wie die Rechtsprechung wiederholt betont hat - im Zusammenwirken mit den weiteren Tatbestandsmerkmalen konstitutive Bedeutung (BGHZ 8, 169; 20, 183 [BGH 08.03.1956 - III ZR 113/54]; 36, 245) [BGH 21.12.1961 - III ZR 152/60].
  • OLG Schleswig, 25.10.2007 - 11 U 87/07

    Amtspflichtverletzung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens

    Die Beachtung dieser Vorschrift obliegt den zuständigen Beamten auch gegenüber dem Betroffenen (vgl. BGHZ 20, 178 zur vergleichbaren Problematik im Strafverfahren).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Die Staatsanwaltschaft hat "als Wächter des Gesetzes ebenso sehr dem Schutz des Beschuldigten zu dienen, wie sie zu seiner Überführung beitragen soll" (vgl. dazu - wenn auch in anderem Zusammenhang - BGH vom 08.03.1956 - III ZR 113/54 -).
  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

    Es kommt hinzu, daß eine solche büromäßige Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde durch Beamte und Angestellte des Amtes eine besonders sorgfältige Prüfung erfordert, ob die Klägerin der ihr obliegenden Amtspflicht, die Durchführung ihrer Beschlüsse zu überwachen, nachgekommen ist (vgl. BGH NJW 1956, 1028; BGKZ 15, 305, 309).
  • BGH, 26.05.1983 - III ZR 47/82

    Amtspflichtverletzung - Betrug - Staatsanwaltschaft - Pressemitteilung -

  • BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 147/96

    Zeitpunkt der Rücknahme des Antrags auf beschleunigtes Verfahren

  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05

    Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 75/84

    Ersatz eines Vermögensschadens - Ersatz immaterieller Schäden - Schadensersatz

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 185/64

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch eine Anordnung zur Notschlachtung von

  • BGH, 17.10.1974 - III ZR 116/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens -

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 47/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1956 - III ZR 285/54

    Rechtsmittel

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