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   BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55   

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https://dejure.org/1956,197
BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55 (https://dejure.org/1956,197)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1956 - II ZR 57/55 (https://dejure.org/1956,197)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1956 - II ZR 57/55 (https://dejure.org/1956,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 239
  • NJW 1956, 906
  • DB 1956, 444
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 22.06.2006 - 1 U 34/03

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; Handlungsermessen bei unternehmerischer

    Die Geschäftsführer sind dabei dem Aufsichtsrat zu unbedingter Offenheit verpflichtet (vgl. BGHZ 20, 239, 246).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

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  • OLG München, 14.03.2012 - 7 U 681/11

    Vorstandmitglied einer Aktiengesellschaft: Abberufung bzw. Widerruf der

    Als Abberufungsgrund ist in Rechtsprechung und Literatur ein Verstoß des Vorstandsmitglieds gegen das Gebot der unbedingten Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 26.3.1956 - II ZR 57/55 - BGHZ 20, 239 ff., zitiert nach juris, dort Rz. 23; Hüffer, a.a.O., § 84 Rz. 28; MünchKomm/Spindler, AktG, 3. Aufl., § 84 Rz. 120).

    Grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos, ist die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiger Grund zur sofortigen Lösung des Vorstandsdienstvertrags (BGH vom 26.3.1956, a.a.O., Rz. 44).

  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu

    Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Vorstandes kann schließlich auch in der Verletzung der Pflichten gegenüber anderen Organen, insbesondere die mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, liegen (BGH, Urteil vom 26.3.1956, II ZR 57/55, juris Tz. 23).
  • BGH, 13.02.1995 - II ZR 225/93

    Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung des

    Die Verurteilung erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum 31. Oktober 1995, weil die unberechtigte fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzudeuten ist (BGHZ 20, 239, 249).
  • OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1437/04

    Bank in der Geschäftsform einer GmbH: Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Die Geschäftsführer sind dem Aufsichtsrat zu unbedingter Offenheit verpflichtet (vgl. BGHZ 20, 239, 246).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

    Er ist bei möglichen Interessenkollisionen jedoch in jedem Fall verpflichtet, die anderen Organmitglieder rückhaltlos zu informieren, damit diese in der Lage sind, die zum Schutz der Gesellschaft erforderlichen Schritte einzuleiten (vgl. BGHZ 20, 239 ff.; Scholz/U. H. Schneider, § 43 Rdn. 200).

    Der Umstand, dass der Kläger beim Aufbau der Beklagten und den übrigen Gesellschaften der A Gruppe mitgewirkt hat und langjährig unbeanstandet für die Beklagte tätig gewesen ist (vgl. BGHZ 20, 239, 249; BGH BB 2000, 844), sowie dass der Geschäftsführerdienstvertrag der Versorgung und der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers gedient hat, ändern daran nichts; denn die durch das Verhalten des Klägers offenbarte Ungeeignetheit als Führungspersönlichkeit und endgültige Zerrüttung des für eine Geschäftsführertätigkeit erforderlichen Vertrauensverhältnisses der Parteien lassen die Fortsetzung des Geschäftsführerdienstvertrags ungeachtet dieser Umstände nicht zu.

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Umdeutung der außerordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses in eine ordentliche Kündigung dann vorgenommen werden kann, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, daß die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung für den Empfänger der Kündigung erkennbar zum Ausdruck kommt (BGHZ 20, 239, 249 f.; BGH, Urt. v. 28. Januar 1985 - II ZR 79/84, WM 1985, 567, 570; Urt. v. 8. Juli 1982 - III ZR 204/80, WM 1982, 1231, 1232; Urt. v. 12. Januar 1981 - VIII ZR 332/79, WM 1981, 253, 255; Urt. v. 7. Juni 1956 - II ZR 221/55, WM 1957, 1182, 1184).
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und

    So hätte gerade die langjährige Betriebserfahrung des Klägers Anlaß für eine Prüfung sein müssen, ob sich im Betrieb der Beklagten nicht eine andere, für beide Teile zumutbare Beschäftigung für den Kläger finden ließ, nachdem die Organstellung des Klägers, die er sich bei den ihm vorgeworfenen Verstößen zunutze machen konnte, ohnehin erloschen war und die ihm hierdurch zuteil gewordene Warnung möglicherweise erwarten ließ, er werde sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht mehr zuschulden kommen lassen (Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, WM 1966, 968; vgl. auch BGHZ 20, 239, 249).
  • LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98

    Wann haften Aufsichtsräte persönlich?

    Denn es drängte sich auf, dass der Vorstand der B.-AG seiner Verpflichtung zur unbedingten Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat (vgl. BGHZ 20, 239, 246) nicht nachgekommen war.
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 169/84

    Vertrag zwischen Gemeinde und Gemeindedirektur entgegen Beschlusslage

  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73

    Zweimann-Ausschüsse des Aufsichtsrats

  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 20/71

    Fristlose Entlassung eines Genossenschaftsvorstands

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 9 U 3/07

    Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft - Beginn

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2006 - 16 U 218/05

    Keine fristlose Kündigung des Geschäftsführers wegen Abgabe einer eigenmächtigen

  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 150/65

    Abgabe eines Pensionsversprechens durch einen Prokuristen - Vertretung einer

  • OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages

  • LAG Brandenburg, 24.10.1997 - 4 Sa 764/96

    Streit einer brandenburgischen Sparkasse um die Wirksamkeit von Kündigungen,

  • OLG Oldenburg, 28.08.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft; Geschäftsführer; Vorstandsmitglied; Fristlose Kündigung;

  • BFH, 15.12.1971 - I R 76/68

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Beherrschender

  • BGH, 21.09.1970 - II ZR 13/69

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Gesellschaftsvorstandes -

  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 197/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1961 - II ZR 236/59
  • BGH, 29.01.1959 - II ZR 206/57

    Rechtsmittel

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