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   BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13   

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https://dejure.org/2014,17348
BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13 (https://dejure.org/2014,17348)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2014 - V ZR 178/13 (https://dejure.org/2014,17348)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13 (https://dejure.org/2014,17348)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 1191 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für eine Grundschuld zur Kreditsicherung: Formularmäßige Beschränkung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld auf die Löschung des Grundpfandrechts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307, 1191

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf die Löschung der Grundschuld

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur formularmäßigen Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame formularmäßige Beschränkung des Rückgewähranspruches auf Löschung der Grundschuld

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307, 1191
    Unwirksamkeit der den Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld auf deren Löschung beschränkenden AGB-Klausel bei nicht mehr bestehender Identität von Sicherungsgeber und Grundstückseigentümer

  • Betriebs-Berater

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für eine Grundschuld zur Kreditsicherung: Formularmäßige Beschränkung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld auf die Löschung des Grundpfandrechts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschränkung eines Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 1191
    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf die Löschung der Grundschuld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    (Un-)Wirksamkeit einer bei Grundschulddarlehen verwendeten AGB-Klausel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsgrundschulden - und der Rückgewähranspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nur Löschung statt Rückübertragung bei der kreditsichernden Grundschuld?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 307, 1191
    Zur formularmäßigen Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umwirksamkeit einer Klausel des Sicherungsnehmers über Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Bank-AGB bei Beschränkung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Beschränkung des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie ist das mit einer im Grundbuch eingetragenen Buchgrundschuld wenn das damit gesicherte Darlehen getilgt ist?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückgewähr der Sicherungsgrundschuld - Anspruch darf nicht auf Löschung beschränkt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundschuldlöschungsklausel in Bank-AGB unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grenzen der Beschränkung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 202, 150
  • NJW 2014, 3772
  • ZIP 2014, 1725
  • ZIP 2014, 57
  • MDR 2014, 1160
  • DNotZ 2014, 929
  • NZM 2015, 61
  • NJ 2014, 476
  • WM 2014, 1719
  • BB 2014, 2177
  • Rpfleger 2014, 661
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH vom 9. Februar 1989, IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff.).

    Er kann wählen, ob sein Anspruch entweder (erstens) durch Löschung der Grundschuld (§§ 875, 1183, 1192 Abs. 1 BGB) erfüllt werden soll, (zweitens) durch Abgabe einer Verzichtserklärung, die eine Eigentümergrundschuld entstehen lässt (§ 1168 Abs. 1, § 1192 Abs. 1 BGB), oder (drittens) durch Abtretung an sich oder einen Dritten (§§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1989- IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375, 378; vom 6. Juli 1989 - IX ZR 277/88, BGHZ 108, 237, 242 f.; Erman/F. Wenzel, BGB, 13. Aufl., § 1191 Rn. 62; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], vor §§ 1191 ff. Rn. 153).

    b) Höchstrichterlich ist bereits entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel unwirksam ist, wenn sie die Wahlmöglichkeiten des Sicherungsgebers auch insoweit beschränkt, als im Zeitpunkt der Rückgewähr das Eigentum an dem belasteten Grundstück durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung gewechselt hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375, 380).

  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 245/80

    Bestellung einer Grundschuld an einem Grundstück - Formularmäßige Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Bei einer auf die Löschung beschränkten Rückgewähr liefe er Gefahr, im Außenverhältnis die Kreditverbindlichkeit zurückführen zu müssen, ohne im Gegenzug die dingliche Sicherung zurückzuerhalten, die für die Durchsetzung seines Regressanspruchs im Innenverhältnis von wesentlicher Bedeutung sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1981 - V ZR 245/80, NJW 1982, 928).

    Vielmehr ist allein die Rückübertragung an beide Sicherungsgeber gemeinschaftlich interessengerecht und entspricht billigem Ermessen im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB; der Beklagte kann von seinem früheren Mitgesellschafter eine gemeinsame Forderungseinziehung verlangen (§ 754 Satz 2 BGB), mit der sein Anteil zum Tragen kommt (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1981 - V ZR 245/80, NJW 1982, 928; Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 769).

  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Insbesondere steht es dem Eigentümer frei, die Grundschuld nach Tilgung der ursprünglichen Forderung zu revalutieren, indem ihr neue Forderungen unterlegt werden (Senat, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 47/12, BGHZ 197, 155 Rn. 14; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, NJW 1985, 800, 803).

    Wenn sich aus der Sicherungsvereinbarung nichts anderes ergibt, muss die Grundschuld auf Verlangen des Sicherungsgebers auch in Teilen zurückgewährt werden; dies setzt voraus, dass insoweit eine endgültige Übersicherung eingetreten ist, mit der der Sicherungszweck entfallen ist (Senat, Urteil vom 27. April 2013 - V ZR 47/12, BGHZ 197, 155 Rn. 12; BGH, Urteil vom 10. November 2011 - IX ZR 142/10, BGHZ 191, 277 Rn. 16 jeweils mwN).

  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Dies gilt auch im Falle der Übertragung einer Grundschuld (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 36; Urteil vom 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, WM 1985, 12, 13; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], vor §§ 1191 ff. Rn. 164 a.E.; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1191 Rn. 26).

    Insbesondere steht es dem Eigentümer frei, die Grundschuld nach Tilgung der ursprünglichen Forderung zu revalutieren, indem ihr neue Forderungen unterlegt werden (Senat, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 47/12, BGHZ 197, 155 Rn. 14; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, NJW 1985, 800, 803).

  • BGH, 05.02.1991 - XI ZR 45/90

    Übernahme einer Grundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis; Einwendungen des

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Dies ist nach der Interessenlage nur für den Fall einer Tilgung der übernommenen Forderung durch den Mitgesellschafter anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1991- XI ZR 45/90, NJW 1991, 1821, 1822; vom 13. Juli 1983 - VIII ZR 134/82, NJW 1983, 2502, 2503 unter II 1 b)).

    (1) Dient die Grundschuld der Sicherung einer bestimmten Darlehensforderung und sieht die Sicherungsabrede eine Revalutierung nicht vor (enger Sicherungszweck), müssen die Sicherungsgeber nur Zug um Zug gegen Rückgewähr der Grundschuld zahlen (BGH, Urteil vom 5. Februar 1991 - XI ZR 45/90, NJW 1991, 1821).

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Für die Begründung eines Zurückbehaltungsrechts reichte es aus, wenn die aufschiebende Bedingung mit der Zahlung des Beklagten einträte; denn es genügt, dass der Gegenanspruch mit der Erbringung der geschuldeten Leistung fällig wird (Senat, Urteil vom 6. Dezember 1991 - V ZR 229/80, BGHZ 116, 244, 247 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 273 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Anderes gilt, wenn die Leitbildabweichung sachlich gerechtfertigt ist und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt wird (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 162/12, NJW 2013, 1431 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Wenn sich aus der Sicherungsvereinbarung nichts anderes ergibt, muss die Grundschuld auf Verlangen des Sicherungsgebers auch in Teilen zurückgewährt werden; dies setzt voraus, dass insoweit eine endgültige Übersicherung eingetreten ist, mit der der Sicherungszweck entfallen ist (Senat, Urteil vom 27. April 2013 - V ZR 47/12, BGHZ 197, 155 Rn. 12; BGH, Urteil vom 10. November 2011 - IX ZR 142/10, BGHZ 191, 277 Rn. 16 jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Voraussetzung für ein Zurückbehaltungsrecht ist zwar die Gegenseitigkeit der Ansprüche; es reicht jedoch aus, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier dem Beklagten) gemeinschaftlich mit anderen zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01, NJW-RR 2005, 375, 377 mwN).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Zustimmungsvorbehalt hinsichtlich der Abtretung von Rückgewähransprüchen, den der Senat wegen der Interessen der Bank an einer klaren und übersichtlichen Vertragsabwicklung unter bestimmten Voraussetzungen für wirksam erachtet hat (Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 200/88, BGHZ 110, 241, 244 ff.).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 270/10

    Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs des nachrangigen

  • BGH, 04.02.2011 - V ZR 132/10

    Verwertung der Grundschuld: Pflicht des Grundschuldgläubigers zur Ablösung nicht

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 134/82

    Zum Widerstreit zwischen verlängertemEigentumsvorbehalt und Globalzession bei

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks

  • BGH, 10.09.2019 - XI ZR 7/19

    Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei

    Daran ändert der Umstand nichts, dass der Rückgewähranspruch im Sinne einer beständigen Vorleistungspflicht regelmäßig durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, WM 1992, 566 und vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 7 sowie Beschluss vom 17. Januar 2017 - XI ZR 170/16, BKR 2017, 152 Rn. 7), so dass die kreditgebende Bank in aller Regel nicht zur Freigabe der zu ihren Gunsten bestellten Sicherheiten verpflichtet ist, solange der Darlehensnehmer die von der Sicherungsabrede umfassten Ansprüche nicht erfüllt hat.
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass ein Angebot auf Abtretung der Grundschuld gemäß §§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 11), das die Kläger - wie der Klageschrift im Wege der Auslegung zu entnehmen - mit ihrem Antrag auf "Freigabe" der Grundschuld von der Beklagten beanspruchen, anders als von ihnen beantragt nicht "Zug um Zug" gegen Zahlung fingiert werden kann.

    Sichert die Grundschuld, was die Kläger mit ihrem Antrag zum Ausdruck gebracht haben, auch Ansprüche aus einem Rückgewährschuldverhältnis nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB (Senatsurteile vom 26. September 2006 - XI ZR 358/04, ZGS 2007, 26 Rn. 37 und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 48/04, juris Rn. 19), ist der Anspruch auf Rückgewähr des Sicherungsmittels aus der Sicherungsabrede im Sinne einer beständigen Vorleistungspflicht regelmäßig durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt (Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, WM 1992, 566; BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 7).

    Insoweit genügt es, dass der Gegenanspruch mit der Erbringung der geschuldeten Leistung entsteht und fällig wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, WM 2014, 1719 Rn. 28, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 202, 150).

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem

    Dann verbleibt der Rückgewähranspruch im Zweifel bei ihm, weil er, wenn er die gesicherte Verbindlichkeit selbst tilgt, die Grundschuld als Ausgleich für den Kaufpreisnachlass erhalten muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 8; MünchKomm-BGB/Lieder, 7. Aufl., § 1191 Rn. 163; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, 2015, Vorb. §§ 1191 ff. Rn. 262; Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 90 Rn. 113; Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 857).
  • BGH, 29.01.2016 - V ZR 285/14

    Pflichtverletzung des Grundschuldgläubigers bei Löschungsbewilligung für eine

    Aufgrund des Sicherungsvertrags hat der Sicherungsgeber (hier die Klägerin) dann einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Rückgewähranspruch, der sich auf Abtretung oder Aufhebung des nicht valutierten Teils der Grundschuld oder einen entsprechenden Verzicht richtet (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 7, 11).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    Dass die über die Zweckvereinbarung - hier allein - noch gesicherten Rückgewähransprüche der Darlehensgeberin durch den Fortfall des (diesbezüglichen) Sicherungszwecks aufschiebend bedingt sind, steht der Zug-um-Zug-Verurteilung nicht entgegen, weil diese aufschiebende Bedingung auch in diesem Fall mit der Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung einträte (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 10. November 2011 - IX ZR 142/10 - Rdnr. 12; BGH Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13 - Rdnr. 28).
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstrecken des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld gegen den

    Zum Inhalt des Sicherungsvertrages gehört auch ohne ausdrückliche Abrede insbesondere, dass die Grundschuld nicht vor der Fälligkeit der gesicherten Forderung (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 1985 - V ZR 188/83, ZIP 1985, 732, 733 unter 2.) verwertet werden darf, dass sie nach Wegfall des Sicherungszwecks zurückzugewähren ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 7, 11; Urteil vom 29. Januar 2016 - V ZR 285/14, BGHZ 209, 1 Rn. 8) und dass die Erfüllung der Forderung, wenn die Sicherungsabrede nicht eine Revalutierung vorsieht, nur Zug um Zug gegen Rückgewähr der Grundschuld zu erfolgen hat (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, BGHZ 202, 150 Rn. 30).
  • BGH, 24.04.2023 - VIa ZR 1517/22

    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die

    Diese Verschlechterung würde entgegen der Rechtsmeinung der Beklagten nicht aufgewogen, wenn der Käufer und Darlehensnehmer seiner Inanspruchnahme auf Gewähr von Wertersatz einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr des abgetretenen Anspruchs auf Rückgewähr der Anzahlung aus dem Sicherungsvertrag nach § 273 BGB entgegenhalten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, NJW 2014, 3772 Rn. 27 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 202, 150).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15

    Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der

    Für die Begründung eines Zurückbehaltungsrechts reicht es aber aus, wenn die aufschiebende Bedingung mit der Zahlung der Beklagten einträte; denn es genügt, dass der Gegenanspruch mit der Erbringung der geschuldeten Leistung fällig wird (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13 - Rdnr. 28; und vom 6. Dezember 1991 - V ZR 229/90 - Rdnr. 12).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Dem Sicherungsgeber einer Grundschuld steht ein aufschiebend bedingter Rückgewähranspruch gegen den Sicherungsnehmer zu (BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85, WM 1986, 763, 765, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 97, 280; vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, WM 2014, 1719 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 3 U 145/17

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: missverständliche

    Dementsprechend ist der von den Klägern geltend gemachte Anspruch auf Rückgewähr des Sicherungsmittels aus der Sicherungsabrede im Sinne einer beständigen Vorleistungspflicht regelmäßig durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt (vgl. BGH WM 1992, 566; BGHZ 202, 150).
  • BGH, 23.11.2018 - V ZR 33/18

    Rechtswidrigkeit einer in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendeten

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 56/14

    Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten bei Schuldübernahme: Nichteintritt

  • KG, 20.02.2017 - 8 U 31/16

    Wirksamer Widerruf eines Altvertrages über einen Verbraucherkredit zur

  • OLG Frankfurt, 14.06.2017 - 23 U 111/16

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 224/17

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über das Vorliegen und die

  • BGH, 16.10.2020 - V ZR 98/19

    Auslegung des Sicherungsvertrags hinsichtlich Entfallens des Sicherungszwecks;

  • BGH, 24.04.2018 - XI ZR 207/17

    Streit um die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf den Abschluss eines

  • BGH, 02.06.2022 - V ZR 132/21

    Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld: Recht des Vollstreckungsgläubigers auf

  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • OLG München, 20.07.2022 - 7 U 6031/20

    Klage eines Miterben auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Grundschuldzinsen

  • LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14

    Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand; Löschungsbewilligung; Grundschuld;

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 4 U 86/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Nutzungswertersatz bei Rückabwicklung wegen

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13

    Der abgetretene Bereicherungsanspruch - Verurteilung Zug um Zug und das

  • OLG Brandenburg, 05.07.2017 - 4 U 54/16

    Verbraucherkreditvertrag: Rechtsfolgen nach Widerruf in Altfällen

  • OLG Brandenburg, 22.11.2017 - 4 U 205/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach altem

  • BGH, 13.11.2018 - V ZR 33/18

    Erbbaurecht: Ausschluss der Abwendung einer Entschädigung nicht möglich!

  • OLG Zweibrücken, 09.02.2015 - 7 U 165/13

    Haftung des Kreditinstituts gegenüber der Erbengemeinschaft bei pflichtwidriger

  • OLG Frankfurt, 18.11.2019 - 23 U 89/18

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation zum Darlehensvertrag

  • OLG Frankfurt, 17.11.2017 - 23 U 235/16

    Widerrufsbelehrung: Folgenlose Abweichung von Musterbelehrung bei fehlender

  • KG, 10.12.2018 - 8 U 208/16

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 20 U 91/16
  • KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18

    Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 20 U 14/17
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