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   BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13   

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https://dejure.org/2015,4577
BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13 (https://dejure.org/2015,4577)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - X ZR 69/13 (https://dejure.org/2015,4577)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - X ZR 69/13 (https://dejure.org/2015,4577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Audiosignalcodierung

    § 10 Abs 1 PatG, § 32 ZPO
    Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Übertragung digitalisierter Tonsignale: Lieferung eines Mittels mit Bezug zu einem wesentlichen Element der Erfindung ins Inland - Audiosignalcodierung

  • IWW

    § 32 ZPO, § 10 Abs. 1 PatG, § 10 PatG, § 9 PatG, § 314 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beziehen eines Mittels auf ein wesentliches Element einer Erfindung im Bereich der Audiosignalcodierung

  • rewis.io

    Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Übertragung digitalisierter Tonsignale: Lieferung eines Mittels mit Bezug zu einem wesentlichen Element der Erfindung ins Inland - Audiosignalcodierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 10 Abs. 1
    Beziehen eines Mittels auf ein wesentliches Element einer Erfindung im Bereich der Audiosignalcodierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frage der wesentlichen Elemente einer Erfindung ist vom Gegenstand der Erfindung her zu beantworten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frage der wesentlichen Elemente einer Erfindung ist vom Gegenstand der Erfindung her zu beantworten

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätze zur mittelbaren Patentverletzung fortentwickelt

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentliche Elemente einer Erfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 204, 114
  • GRUR 2015, 467
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Jedenfalls in einem solchen Fall kann eine unmittelbare Patentverletzung nicht nur in Alleintäterschaft unter Verwirklichung aller Verfahrensschritte begangen werden, sondern auch in Mit- und Nebentäterschaft (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 113/04, GRUR 2007, 773 Rn. 19 - Rohrschweißverfahren).

    aa) Zwar hat der Senat in der zuletzt zitierten Entscheidung ausgeführt, es reiche "jedenfalls in einem solchen Fall" aus, wenn nicht alle Verfahrensmerkmale vom Abnehmer des angebotenen oder gelieferten Mittels verwirklicht würden (BGH, GRUR 2007, 773 Rn. 19 - Rohrschweißverfahren).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass bei der Verwirklichung einzelner Verfahrensschritte nicht nur Mittäterschaft, sondern auch Nebentäterschaft in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 113/04, GRUR 2007, 773 Rn. 19 - Rohrschweißverfahren).

    Daher bezieht sich bei einem Verfahrenspatent eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung (BGH, GRUR 2007, 773 Rn. 14 - Rohrschweißverfahren).

    Erteilt der Patentinhaber einem Dritten die Lizenz, solche Gegenstände in den Verkehr zu bringen, so hat der Dritte mangels abweichender Abreden die Befugnis, seinen Abnehmern die Ausübung des Verfahrens zu erlauben (BGH, GRUR 2007, 773 Rn. 29 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Nach den im Streitfall anwendbaren allgemeinen Grundsätzen sind die deutschen Gerichte entsprechend § 32 ZPO international zuständig, wenn sich aus dem Vortrag der Klägerin eine Schutzrechtsverletzung in Deutschland ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 9 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 8).

    Leistet ein Mittel dagegen einen solchen Beitrag, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, mit welchem Merkmal oder welchen Merkmalen des Patentanspruchs es zusammenwirkt (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 Rn. 18 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 86 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Ein Decodierverfahren ist ohne das Einlegen eines Datenträgers in ein hierzu vorgesehenes Abspielgerät weder unvollständig noch funktionsuntauglich; es fehlt dann lediglich an Bedarf und Anlass für den Ablauf des Verfahrens (BGHZ 194, 272 Rn. 34 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel nicht auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es zwar bei der Benutzung eingesetzt werden kann, aber von völlig untergeordneter Bedeutung ist (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beiträgt (BGHZ 194, 272 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGHZ 171, 167 Rn. 18 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Leistet ein Mittel dagegen einen solchen Beitrag, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, mit welchem Merkmal oder welchen Merkmalen des Patentanspruchs es zusammenwirkt (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 Rn. 18 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 86 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Deshalb ist grundsätzlich unerheblich, ob das Merkmal, mit dem das Mittel zusammenwirkt, durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt ist oder ob es den "Kern" der Erfindung betrifft (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel nicht auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es zwar bei der Benutzung eingesetzt werden kann, aber von völlig untergeordneter Bedeutung ist (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beiträgt (BGHZ 194, 272 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGHZ 171, 167 Rn. 18 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Leistet ein Mittel dagegen einen solchen Beitrag, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, mit welchem Merkmal oder welchen Merkmalen des Patentanspruchs es zusammenwirkt (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 Rn. 18 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 86 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Deshalb ist grundsätzlich unerheblich, ob das Merkmal, mit dem das Mittel zusammenwirkt, durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt ist oder ob es den "Kern" der Erfindung betrifft (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel nicht auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es zwar bei der Benutzung eingesetzt werden kann, aber von völlig untergeordneter Bedeutung ist (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beiträgt (BGHZ 194, 272 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGHZ 171, 167 Rn. 18 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort Eigentum, Besitz und Gefahr an der gelieferten Ware auf den Abnehmer übergehen (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import; Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Nach den im Streitfall anwendbaren allgemeinen Grundsätzen sind die deutschen Gerichte entsprechend § 32 ZPO international zuständig, wenn sich aus dem Vortrag der Klägerin eine Schutzrechtsverletzung in Deutschland ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 9 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 8).

    Dass der Handlungsort im Ausland liegt, ist unerheblich (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 10).

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 151/87

    Haftung aus fahrlässiger Nebentäterschaft

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Mittäterschaft setzt ebenso wie Anstiftung und Beihilfe ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken bei der Herbeiführung der Verletzung voraus (BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - VI ZR 151/87, NJW 1988, 1719, 1720).

    aa) Nach allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen liegt Nebentäterschaft vor, wenn mehrere Deliktstäter durch selbständige Einzelhandlungen ohne bewusstes Zusammenwirken einen Schaden mitverursacht haben (BGH, NJW 1988, 1719, 1720).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import; Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf derjenige, der vom Inhaber eines Verfahrenspatents eine zur Ausübung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung erworben hat, diese bestimmungsgemäß benutzen, wenn ausdrückliche entgegenstehende Abreden fehlen (BGH, Urteil vom 24. September 1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplast).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13
    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import; Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer mit Erzeugnissen beliefert, an einer Benutzungshandlung im Inland beteiligt, wenn es weiß, dass der Abnehmer die Erzeugnisse nach Deutschland weiterliefert (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 69/13, BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 Rn. 26 - Audiosignalcodierung).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Für die Eröffnung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte ist es mithin ausreichend, aber auch erforderlich, dass die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes eröffnet ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 467, 468 - Audiosignalcodierung; BGH, GRUR 1987, 850 - US-Broker; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.10.2016 Az.: I-2 U 19/16, GRUR-RS 2016, 21218).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Erfasst sind damit jedenfalls die - hier unstreitigen - direkten Lieferungen an inländische Abnehmer, wobei Regelungen zum Besitz- oder Gefahrübergang unerheblich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 467 juris-Rn. 26, 30 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 1/20

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zur Filtration von Flüssigkeiten

    Was in diesem Sinne zu den wesentlichen Elementen der Er-findung gehört, ist vom Gegenstand der Erfindung her zu beantworten (BGH, GRUR 2015, 467 Rn. 57 - Audiosignalcodierung).

    Da der Patentanspruch maßgeblich dafür ist, welcher Gegenstand durch das Patent geschützt ist, sind regelmäßig alle im Patentanspruch benannten Merkmale wesentliche Elemente der Erfindung im Sinne von § 10 Abs. 1 PatG (BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 769 Rn. 18 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 Rn. 14 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2015, 467 Rn. 57 - Audiosignalcodierung).

    Etwas anderes gilt nur für Mittel, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden können, aber von völlig untergeordneter Bedeutung sind (BGH, GRUR 2007, 769 Rn. 20 - Pipettensystem; GRUR 2015, 467 Rn. 58 - Audiosignalcodierung) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beitragen (BGH, GRUR 2007, 769 Rn. 20 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 Rn. 14 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2012, 1230 Rn. 32 - MPEG-2-Vidosignalcodierung; GRUR 2015, 467 Rn. 58, 95).

    Darauf, ob das betreffende Merkmal den "Kern" der Erfindung betrifft, kommt es hierbei nicht an (vgl. BGH, GRUR 2007, 769 Rn. 20 - Pipettensystem; GRUR 2015, 467 Rn. 58 - Audiosignalcodierung).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Mittäterschaft erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken bei der Herbeiführung der Verletzung (BGH, GRUR 2015, 467, 469 - Audiosignalcodierung; GRUR 2011, 152, 154 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2012, 1279, 1282 f. - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in

    Für die Eröffnung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte ist es mithin ausreichend, aber auch erforderlich, dass die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes eröffnet ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 467, 468 - Audiosignalcodierung; BGH, NJW 1987, 3081).

    Eine solche Mittäterschaft erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken bei der Herbeiführung der Verletzung (BGH, GRUR 2015, 467, 469 - Audiosignalcodierung; GRUR 2011, 152, 154 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2012, 1279, 1282f. - DAS GROSSE RÄTSELHEFT m.w.N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2015, 18679 - Verbindungsstück).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 17/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Kassette zur Abgabe von Beuteln aus

    Was in diesem Sinne zu den wesentlichen Elementen der Erfindung gehört, ist vom Gegenstand der Erfindung her zu beantworten (BGH, GRUR 2015, 467, Rz. 57 - Audiosignalcodierung).

    Da der Patentanspruch maßgeblich dafür ist, welcher Gegenstand durch das Patent geschützt ist, sind regelmäßig alle im Patentanspruch benannten Merkmale wesentliche Elemente der Erfindung i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG (GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 769, Rz. 18 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2015, 467 - Audiosignalcodierung).

    Etwas anderes gilt nur für Mittel, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden können, aber von völlig untergeordneter Bedeutung sind (GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; GRUR 2015, 467 - Audiosignalcodierung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 337, 341 - Filtervorrichtung) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beitragen (BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Vidosignalcodierung; GRUR 2015, 467 - Audiosignalcodierung).

    Darauf, ob das betreffende Merkmal den "Kern" der Erfindung betrifft, kommt es hierbei nicht an (vgl. BGH GRUR 2007, 769 - Pipettensystem; BGH GRUR 2015, 467 - Audiosignalcodierung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 337, 342 - Filtervorrichtung).

  • OLG München, 22.10.2015 - 6 U 4891/14

    Patent, Erzeugnissschutz, Erzeugnisschutz

    Insoweit sei auf das Urteil des BGH "Audiosignalcodierung11 (X ZR 69/13) zu verweisen.

    Dies gilt auch dann, wenn der vorgelagerte Schritt notwendig ist, um die im Patenanspruch vorgesehenen Schritte ausführen zu können, und wenn das Mittel aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt werden kann (BGH GRUR 2015, 467 - Audiosignalcodierung, Tz. 91-93).

  • OLG Hamburg, 25.04.2019 - 3 U 87/15

    Ultraschallwandler - Haftung eines ausländischen Herstellers von Zubehörteilen

    Hierfür ist ausreichend, dass der Erfolgsort der angegriffenen Handlungen nach dem insoweit maßgeblichen Vorbringen der Klagpartei in Deutschland liegt; dass der Handlungsort sich im Ausland befindet, ist unerheblich (vgl. BGH, GRUR 2015, 467 Rn. 24 - Audiosignalcodierung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer mit Erzeugnissen beliefert, an einer Benutzungshandlung im Inland beteiligt, wenn es weiß, dass der Abnehmer die Erzeugnisse nach Deutschland weiterliefert (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 69/13, BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467, Rn. 26 - Audiosignalcodierung).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 6 U 51/14

    Patentverletzung: Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Internet-Werbung für

    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann auch darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGHZ 204, 114 juris-Rn. 47 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 juris-Rn. 34 - MP3-Player-Import).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19

    (uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in

  • OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15

    Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunft und Rechnungslegung wegen

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14

    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für

  • LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 4b O 10/14

    NFC-fähiges Mobilfunkgerät

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 04.08.2017 - 4b O 37/17

    Patentverletzung betreffend einen Elementesatz zur Herstellung einer dentalen

  • LG Hamburg, 26.04.2018 - 327 O 479/16

    Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Patentverletzung: Anbieten von Produkten

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21

    Klageabweisung wegen Verletzung eines Patents für ein elektrisch beheiztes Gerät

  • LG Mannheim, 29.05.2015 - 2 O 147/14

    Übertragung eines Patents: Anwendbares Recht für die Beurteilung des

  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4b O 105/20
  • LG Düsseldorf, 03.09.2020 - 4b O 29/18

    Zirconiumoxid-Zusammensetzung

  • LG München I, 05.12.2019 - 7 O 5336/18

    Mittel der Patentverletzung

  • LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4b O 84/19

    Direktzugriffsverfahren

  • LG Düsseldorf, 21.02.2019 - 4c O 58/18

    Elektro-hydraulische Handwerkzeuge

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