Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54   

Hamburger Parkplatzfall

§§ 145 ff BGB, Vertragsschluß durch sozialtypisches Verhalten, Entgelt für die Benutzung eines Parkplatzes, Gemeingebrauch - Sondernutzungsrecht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    "Faktischer Vertrag" ("Hamburger Parkplatzfall")

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten Parkfläche

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 21, 319
  • NJW 1956, 1475
  • BB 1956, 769
  • JR 1957, 100



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)  

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08  

    Vorschaubilder

    Ist der an die Allgemeinheit gerichteten Erklärung demnach weiterhin eine Einwilligung in die Vornahme der mit dem Betrieb von Bildersuchmaschinen üblicherweise verbundenen Nutzungshandlungen zu entnehmen, ist die gegenteilige Verwahrung gegenüber der Beklagten demzufolge auch unter dem Gesichtspunkt einer protestatio facto contraria unbeachtlich (vgl. BGHZ 21, 319, 334 f.; 23, 175, 177 f.; 95, 393, 399).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05  

    Verbraucherrecht - Telekommunikation: Einwahl zum Mehrwertdienst über Dritten

    b) Gegen den Vertragsschluss zwischen dem Anschlussnutzer und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05  

    BGH entscheidet über Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern

    Gegen einen Vertragsschluß zwischen dem Anschlußnutzer und dem Verbindungsnetz- beziehungsweise Plattformbetreiber spricht auch die Interessenlage, die bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen ist (z.B.: BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99 - NJW 2002, 747, 748 m.w.N.).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht