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   BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55   

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https://dejure.org/1956,213
BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55 (https://dejure.org/1956,213)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1956 - III ZR 53/55 (https://dejure.org/1956,213)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1956 - III ZR 53/55 (https://dejure.org/1956,213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 359
  • NJW 1957, 97
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1955 - III ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
    Das bedeutet, daß daneben ein selbständiger Kostenerstattungsanspruch vor dem Zivilgericht nicht geltend gemacht werden kann; insoweit ist also der Rechtsweg unzulässig (vgl. RG in JW 1938 S. 1662 Nr. 19; Urteil des Senats vom 6. Oktober 1955 - III ZR 56/54 - in MDR 1956 S. 410, das den Anspruch, auf Erstattung von Kosten betrifft, die in einem verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren entstanden sind).
  • RG, 05.05.1925 - III 290/24

    Rechtsweg bei Steuersachen

    Auszug aus BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
    Ausgehend von der Auffassung, daß auch ein Finanzbeamter bei der Bearbeitung einer Steuersache gegenüber anderen Beamten grundsätzlich keine die Schadensersatzpflicht wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung ausschließende Sonderstellung hat, hat das Reichsgericht wiederholt den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt, wenn der Sachvortrag des Klägers ein schuldhaft amtspflichtwidriges Verhalten eines Steuerbeamten und damit die Möglichkeit der Verantwortlichkeit der Steuerbehörde klar erkennen ließ (vgl. RGZ 111, 64; 146, 257; RG in JW 1938 S. 1662 Nr. 19 mit weiteren Nachweisen; RG in DR 1940 S. 1629 Nr. 9; Riewald RAO 1951 zu § 242 S. 463 ff).
  • RG, 21.12.1934 - III 161/34

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage aus Amtspflichtverletzung auf

    Auszug aus BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
    Ausgehend von der Auffassung, daß auch ein Finanzbeamter bei der Bearbeitung einer Steuersache gegenüber anderen Beamten grundsätzlich keine die Schadensersatzpflicht wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung ausschließende Sonderstellung hat, hat das Reichsgericht wiederholt den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt, wenn der Sachvortrag des Klägers ein schuldhaft amtspflichtwidriges Verhalten eines Steuerbeamten und damit die Möglichkeit der Verantwortlichkeit der Steuerbehörde klar erkennen ließ (vgl. RGZ 111, 64; 146, 257; RG in JW 1938 S. 1662 Nr. 19 mit weiteren Nachweisen; RG in DR 1940 S. 1629 Nr. 9; Riewald RAO 1951 zu § 242 S. 463 ff).
  • OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01

    Entscheidungsbefugte Sachbearbeiter der Finanzverwaltung müssen zeitnah über die

    Die Kosten des Steuerberaters im Einspruchsverfahren stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen im Rahmen der Amtshaftung ersatzfähigen Schaden dar, auch wenn nach der Abgabenordnung eine Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens ausgeschlossen ist (BGHZ 21, 359 ff.; OLG München, BB 1979, 335 f.; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f.; BGH, NJW 1975, 972 ff.; Rusken in: Klein, AO, 7. Aufl., Rn. 9 zu § 32 AO).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Insoweit kommt vielmehr zum Tragen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die prozessuale Kostentragungsregelung Raum für ergänzende sachlich-rechtliche Ansprüche auf Kostenerstattung läßt und letztere über die prozessuale Kostenerstattungspflicht hinausgehen können (s. BGHZ 45, 251, 256 f.; 66, 112, 114 f. [BGH 09.03.1976 - VI ZR 98/75]; 75, 230, 235 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; auch schon RGZ 150, 37, 39 f., 41 f.; vgl. weiter BGHZ 21, 359, 360 [BGH 01.10.1956 - III ZR 53/55] und Urteil vom 14. Mai 1962 - III ZR 39/61 - LM § 839 (D) Nr. 18 Ersatz aufgrund § 839 BGB trotz gesetzlichen Ausschlusses einer prozessualen Kostenerstattung, sowie BGHZ 56, 92, 95 [BGH 14.04.1971 - IV ZR 16/70] und 94, 316, 319).
  • BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58

    Ersatz von Anwaltskosten

    Mit der Begründung, die Behörden würden schon alles ordnungsgemäß erledigen, ließe sich in vielen Fällen die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Rechtsberatung verneinen, in denen eine solche von der Rechtsprechung unbedenklich bejaht wird (vgl. z.B. hinsichtlich der Kosten eines Steuerberaters BGHZ 21, 359, 364).
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages

    Im übrigen hat der Senat auch die Einlegung von Rechtsbehelfen durch den Finanzamtsvorsteher im finanzgerichtlichen Verfahren als Ausübung öffentlicher Gewalt angesehen, weil er dabei "im Zuge der den Finanzbehörden obliegenden Verfolgung des Steueranspruchs tätig" werde (BGHZ 21, 359, 361) [BGH 01.10.1956 - III ZR 53/55].
  • LG Duisburg, 13.03.1992 - 10 O 371/91

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für die Prüfung des

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  • BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auf die von der Klägerin eingelegte Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 1. Oktober 1956 - III ZR 53/55 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Entsprechend dem ersten Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1956 (BGHZ 21, 359 [BGH 01.10.1956 - III ZR 53/55] ) geht das Berufungsgericht davon aus, daß die verspätete Einlegung der Rechtsbeschwerde durch den Vorsteher des Finanzamts der Beklagten sich als eine schuldhafte Amtspflichtverletzung gegenüber der Klägerin darstellt, daß zwischen dieser Amtspflichtverletzung und den der Klägerin durch die Beauftragung des Steuerberaters H. zu ihrer Vertretung in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof entstandenen Kosten ein ursächlicher Zusammenhang besteht, und daß die Beklagte somit den der Klägerin hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

  • OLG Frankfurt, 30.10.1980 - 1 U 130/79
    Der Senat ist daher der Ansicht, dass grundsätzliche Bedenken ge gen einen aus schuldhaft begangener Amtspflichtverletzung hergeleiteten Kostenersatzanspruch nicht zu Recht erhoben werden können (ebenso OLG München, BB 1979, 1335; Kopp, VwVfG '(2. Aufl.), Rdnr. 6 zu § 80; Hein BB 1979, 828; s. auch Staudinger/Schäfer, BGB (11. Aufl.), Rdnr... 336 zu § 839; Stein/Jonas/Pohle, ZPO, (19. Aufl.), Anm. III vor § 91; übereinstimmend bzgl. der früheren RAbgO und der A0 a. F.: BGHZ 21, 359 und BGH NJW 1975, 972, 973; für den Ersatz der Kosten der Vertretung im Verfahren vor den Ausgleichsbehörden: OLG Schleswig NJW 1958, 2019).

    Die Beauftragung eines Rechtskundigen mit der rechtlichen Abwehr einer zuungunsten des Steuerpflichtigen erlassenen Maßnahme, besonders aber einer Vollstreckungsmaßnahme der Finanzverwaltung, liegt im Rahmen eines typischen (und deshalb zur Begründung der Ersatzpflicht ausreichenden) Ursachenverlaufs (vgl. BGHZ 21, 359).

  • LG Mainz, 03.07.1980 - 4 O 320/79

    Amtspflichtverletzung des Steuerbeamten ; Voraussetzungen einer schuldhaften

    Diesen Standpunkt hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1956 (NJW 1957, 97) eingenommen und hieran noch im Jahre 1975 festgehalten (NJW 1975, 972/973).

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß sich jeder Steuerpflichtige gegenüber allen Maßnahmen der Steuerbehörde der Hilfe eines Steuerberaters bedienen darf (BGHZ 21, 364 [BGH 01.10.1956 - III ZR 53/55] ).

  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

    Solche Ansprüche gehören in den Zivilrechtsweg (vgl. BGHZ 21, 359, 360; 39, 77; BGH MDR 1962, 641; Eyermann/Fröhler VwGO 6. Aufl. § 162 Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00

    Amtshaftung für Finanzamtsbedienstete: Pflichtwidrige Ankündigungen der

    Zum anderen dienten die Anfechtungsankündigungen wie die angekündigten Duldungsbescheide der Beitreibung der Steuerschuld (Kriterium des verfolgten Ziels, vgl. insbesondere BGHZ 110, 253, 255; 21, 359, 361).
  • BGH, 14.05.1962 - III ZR 39/61
  • OLG Nürnberg, 26.06.2007 - 4 U 1073/07

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Steuerberaters aufgrund eines grob

  • LG Hannover, 24.01.1991 - 19 O 414/90

    Anspruch auf Schadensersatz (Kostenerstattung) wegen der Amtspflichtverletzung

  • LG Lübeck, 14.05.2004 - 6 O 277/03

    Beauftragung eines Steuerberaters mit der rechtlichen Abwehr eines zu Ungunsten

  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 1336/01

    Veranlagung für ein nicht im Eigentum des Gebührenschuldners stehenden

  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 84/73

    Erhebung der vorgeschriebenen Abgaben für die Einfuhr gerösteter Nüsse

  • BGH, 01.12.1960 - III ZR 188/59

    Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • LG Kiel, 22.06.1994 - 12 O 131/94

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach einem erfolgreich eingelegten

  • BFH, 18.11.1960 - VI 157/60 U

    Bindung der Behörde an die durch einen Steuerbeamten erteilte falsche Auskunft

  • LG Mannheim, 06.08.1969 - 3 O 106/69

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen

  • LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94
  • LG Köln, 06.07.1993 - 5 O 8/93
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