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   BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56   

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https://dejure.org/1956,35
BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56 (https://dejure.org/1956,35)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1956 - III ZR 4/56 (https://dejure.org/1956,35)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1956 - III ZR 4/56 (https://dejure.org/1956,35)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 272
  • BGHZ 22, 283
  • NJW 1957, 424
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
    Das Berufungsgericht war verpflichtet, auf eine solche Klarstellung hinzuwirkeno Eine solche Klarstellung kann aber noch im Revisionsrechtszug erfolgen, wenn - wie hier - die hilfsweise geltend gemachten Ansprüche als solche nach Grund und Betrag eindeutig bestimmt sind (BGHZ 11, 192) Deshalb führt jedenfalls im vorliegenden Pall die vom Kläger unterlassene Klarstellung hinsichtlich der Reihenfolge der hilfsweise geltend gemachten Ansprüche nicht dazu, daß die hilfsweise geltend gemachten Ansprüche überhaupt nicht zu beachten sind.
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 6/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
    Grundsätzlich sind.die Entschädigungen nach Reichsleistungsgesetz, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, Wertansprüohea abzustellen ist daher auf den Wert im Zeitpunkt d'er letzten Tatsachenverhandlung (vgl die erwähnte Zusammenstellung zu Abschnitt II 5 S 125)< Ob das Berufungsgericht auf die sen Zeitpunkt abgestellt hat, ist allerdings nicht klar ersichtliche Unrichtig ist die Ansicht des Berufungsgerichts, dieser Grundsatz gelte nicht, wenn der Schuldner oder ein Dritter - hier G n ( - anstelle des Schuldners - hier anstelle der Beklagten - den geschuldeten Betrag vor der Währungsreform für den Gläubiger auf ein Sperrkonto einbezahlt. Bereits im Beschluß vom 17o Dezember 1952 - V Blw 6/52 - (MDR 1953; 220) hat der V, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aus gesprochen, daß eine solche Einzahlung auf den Namen des Gläubigers selbst bei Annahmeverzug des Gläubigers das Währungsrisiko nicht vom Schuldner auf den Gläubiger übeigehen läßt.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Zwar ist in den Fällen einer - hier gegebenen - objektiven Anspruchshäufung (§ 260 ZPO) grundsätzlich auf alle Ansprüche einzugehen, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist (BGH, Urteile vom 29. November 1956 - III ZR 4/56, BGHZ 22, 272, 278 und vom 29. November 1990 - I ZR 45/89, NJW 1991, 1683, 1684; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 551 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Gemäß § 520 Abs. 3 ZPO muss die Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen eine Begründung für jeden der Ansprüche enthalten (BGH, Urteil vom 29. November 1956 - III ZR 4/56, BGHZ 22, 272, 278; Zöller/Heßler, ZPO 29. Aufl. § 520 Rn. 27, 37 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Daraus folgt, dass mit dem Rechtsmittel hinsichtlich jeden selbständigen prozessualen Anspruchs oder jeden quantitativ abgrenzbaren Teils des Streitgegenstands, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden worden ist, ein konkreter Angriff oder eine alle Ansprüche umfassende Rüge erhoben werden muss (BGHZ 22, 272, 278 ; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 588 f. = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7; Urt. v. 11.11.1999 - III ZR 98/99, NJW 2000, 947).
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