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   BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55   

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https://dejure.org/1956,250
BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,250)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1956 - I ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,250)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1956 - I ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 347
  • NJW 1957, 711
  • GRUR 1957, 387
  • BB 1957, 132
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 27.03.1912 - I 150/11

    Beurteilung der rechtlichen Gültigkeit einer Vertragsbestimmung, wodurch der

    Auszug aus BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55
    Verlagsrechtliche Optionsvereinbarungen (Vorrechtsverträge), die einen Verfasser verpflichten, künftige Werke zuerst einem bestimmten Verleger zum Abschluß eines Verlagsvertrages anzubieten, sind wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig wenn sie ohne zeitliche oder gegenständliche Beschränkung für das gesamte künftige Schaffen des Verfassers gelten sollen und der Verleger für die Einräumung des Optionsrechtes keine angemessene Gegenleistung übernimmt (Abweichung von RGZ 79, 156 ff).

    Schließt der aus einem solchen Vertrag verpflichtete Verfasser unter Verstoß gegen seine Anbietungspflicht mit einem anderen Verleger einen Verlagsvertrag ab, so kann dies vertragliche Schadensersatzansprüche des aus dem Optionsvertrag berechtigten Verlegers auslösen, vorausgesetzt, daß der bevorrechtigte Verleger bereit und in der Lage gewesen wäre, das fragliche Werk unter Einräumung der gleichen Vertragsbedingungen zu verlegen (RGZ 79, 156 ff; Schiedsspruch des Verbandsschiedsgerichts des deutschen Schrifttums Ufita 1930, 218 ff; Heymann, Verlagsrechtsfragen Rabel's Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 1937, 2 [23 ff], Riezler; Gutachten für den Haager Kongreß 1937 S. 256 ff; Hillig-Greuner, Gutachten über urheberechtliche, verlagsrechtliche und verlegerische Fragen, Bd. I, Nr. 195, Bd. II Nr. 73, 126, 127; Voigtländer-Flster: Verlagsgesetz 3. Aufl. § 1 Anm. 12 II).

    Das Reichsgericht hat zwar in einer Entscheidung vom 27. März 1912 (RGZ 79, 156 ff) eine zeitlich unbegrenzte und unentgeltlich übernommene Verpflichtung eines Operettenkomponisten, seinem Verleger seine künftigen Kompositionen zuerst zum Erwerb anzubieten, für rechtswirksam erachtet.

  • BGH, 17.04.1953 - I ZR 81/52

    Verlagsrecht. Option

    Auszug aus BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55
    Es ist dem Berufungsgericht auch darin beizupflichten, daß gegen die Zulässigkeit verlagsrechtlicher Optionsverträge, die auch Vorrechtsverträge genannt werden, durch die sich der Verleger die Möglichkeit sichern will, Verlagsrechte an künftigen Werken des Vertragsgegners zu erwerben, keine rechtsgrundsätzlichen Bedenken bestehen (BGHZ 9, 237).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Zu Fällen von "Vorrechtsverträgen" ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen Verlagsverträge über künftige Werke, mithin andere Sachverhalte (vgl. BGHZ 9, 237; 22, 347).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 176/07

    Neues vom Wixxer

    Ebenso wenig rechtlich zu beanstanden ist die Annahme des Berufungsgerichts, dass die Klägerin der Beklagten schadensersatzpflichtig wäre, wenn sie diese Verpflichtung schuldhaft verletzt hätte (vgl. BGHZ 22, 347, 350 - Clemens Laar, zum Verstoß gegen die Anbietungspflicht bei einem Verlagsvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Dezember 1956, Az. I ZR 105/55, lasse sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen.
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 390/91

    Optionsrecht auf zukünftige Forschungsergebnisse - Wettbewerbsverbot

    Bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 1956 (BGHZ 22, 347) hatte der Bundesgerichtshof - allerdings noch ohne Hinweis auf Art. 12 GG - entschieden, daß eine zeitlich und gegenständlich nicht beschränkte verlagsrechtliche Optionsvereinbarung, die einen Schriftsteller verpflichtet, alle künftigen Werke zuerst einem bestimmten Verleger anzubieten, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn der Verleger für die Einräumung des Optionsrechtes keine angemessene Gegenleistung übernimmt.

    Aufgrund dieser Klausel ist die wirtschaftliche Bindung des Klägers sogar noch enger als im Fall der verlagsrechtlichen Optionsvereinbarung (BGHZ 22, 347).

  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Die Standesrichtlinien der Rechtsanwälte (Stand vom 21. Juni 1973), die ein Beispiel dafür geben, was nach Auffassung ihrer maßgeblichen Berufsorganisation statthaft ist (vgl. BGHZ 22, 347, 357; 39, 142, 148; BGH Urteil vom 7. Dezember 1972 - VII ZR 235/71 = NJW 1973, 315, 316), schränken in § 47 Abs. 5 die Deckung eigener Kostenforderungen eines Rechtsanwalts durch Aufrechnung nur in hier nicht einschlägigen Fällen ein.
  • OLG München, 27.09.2007 - 29 U 1802/07

    Auslegung eines Filmlizenzvertrags

    Durch Nr. 11 Abs. 4 des Lizenzvertrags vom 26.04.2002 (Anlage K 1) ist der Beklagten, wie aus der Koppelung von "erster Option" und "letzter Option" hervorgeht, eine Rechtsposition eingeräumt worden, die über die Einräumung eines Erstverhandlungsrechts (vgl. Schwarz/U. Reber in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., Kap. 91, Rdn. 7) bzw. eines Erstablehnungsrechts (vgl. Schwarz/U. Reber aaO Kap. 91, Rdn. 7; vgl. auch BGHZ 22, 347, 349 - Clemens Laar zu einem verlagsrechtlichen Optionsvertrag) hinausgeht.
  • LG München I, 11.03.2009 - 21 O 14998/06

    Übersetzungsvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich einer Option für

    Demgegenüber liegt ein "einfaches" Optionsrecht oder auch Optionsrecht "im weiteren Sinne" bzw. "Vorrecht" vor, wenn die Bedingungen des künftig abzuschließenden Vertrags erst noch festzulegen sind: Der die Option einräumende Vertragspartner muss dem Optionsberechtigten das vom Optionsrecht erfasste Werk (zuerst - sog. "first negotiation"-Klausel - und/oder zuletzt - sog. "last refusal"- oder "last matching right"-Klausel ) vorlegen und anbieten, ist jedoch regelmäßig frei in seiner Entscheidung, ob er die vom Optionsberechtigten gebotenen Bedingungen annimmt; es besteht also für ihn kein Abschlusszwang, auch nicht zu "angemessenen Bedingungen", sondern lediglich die Pflicht zu Vertragsverhandlungen gemäß Treu und Glauben (vgl. BGH GRUR 1957, 387, 388 - Clemens Laar ; LG München I ZUM 2007, 421, 423; OLG München GRUR-RR 2008, 137 - Optionsklausel ; Schricker , a.a.O., § 1 Rn. 42; Wandtke , a.a.O., § 40 Rn. 6 ff. m.w.N.).

    37 d. Entscheidend ist hier, dass es sich nicht um die in Literatur und Rechtsprechung (vgl. z.B. die vom BGH GRUR 1957, 387, 388, vom LG München I ZUM 2007, 421, 423 oder vom LG Hamburg ZUM 2002, 158 entschiedenen Fälle) vornehmlich behandelte Grundkonstellation handelt, in dem die Optionsklausel in einem Vertrag zwischen Verlag und Künstler oder Produzenten enthalten ist und ein künftiges Werk des Künstlers/Produzenten betrifft, sondern um einen Vertrag zwischen zwei Verlegern über Neuauflagen eines bereits bestehenden Werks, welche regelmäßig nur geringfügige Änderungen gegenüber der Vorauflage aufweisen, zumal im hier gegenständlichen Gebiet der menschlichen Anatomie.

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Hier muß der rechtlichen Zuordnung von Schadensfolgen eine Grenze gesetzt werden, da es nicht angeht, daß der vom Angeklagten mit der rechtskräftigen Freisprechung erzielte Erfolg in seiner kostenrechtlichen Auswirkung wieder rückgängig gemacht wird (so im Ergebnis mit Recht bereits OLG Stuttgart JW 1937, 2353, vgl. auch Clauss, Zum Streit um die Nebenklagekosten in NJW 1957, 711).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60

    Rechtsmittel

    Die Revision bejaht die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten zu 2, da es standeswidrig gewesen sei und dies in der Regel auch zur Bejahung der Sittenwidrigkeit führe (RGZ 144, 242; BGHZ 22, 347, 357) [BGH 14.12.1956 - I ZR 105/55], insbesondere hier, wo der Beklagte zu 2 das Vertrauen enttäuscht habe, das der Kläger in die von einem Rechtsanwalt gegebene Zusicherung gesetzt habe.
  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

    Häufig freilich widersprechen Vereinbarungen, die als standeswidrig angesehen werden, auch dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (BGHZ 22, 347, 357 [BGH 14.12.1956 - I ZR 105/55]; vgl. auch BGHZ 51, 290, 294) [BGH 09.01.1969 - VII ZR 133/66].
  • LG Düsseldorf, 15.07.2014 - 1 O 425/12

    Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines insolvenzreifen Unternehmens; Einordnung der

  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 68/72

    Zurückweisung der Revision

  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 27/72

    Verplfichtung des Erwerbers zur Übertragung der Planung und Ausführung eines

  • BGH, 10.11.1959 - VIII ZR 143/58

    Rechtsmittel

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