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   BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17.   

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https://dejure.org/2019,16056
BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17. (https://dejure.org/2019,16056)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2019 - V ZR 254/17. (https://dejure.org/2019,16056)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17. (https://dejure.org/2019,16056)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 687 Abs. 1, 812, 951; WEG § 21 Abs. 4

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht eigenmächtige Instandhaltungsarbeiten eines Wohnungseigentümers zahlen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 687 Abs. 1, §§ 812, 951; WEG § 21 Abs. 4
    Kein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Ersatz von ihm vorgenommener Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum (hier: Fenster) nach GoA oder Bereicherungsrecht

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei eigenmächtiger Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum; irrige Annahme der Fenstererneuerung auf eigene Kosten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de

    WEG a. F. § 10 Abs. 8
    Keine unmittelbare Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer untereinander für von einem Wohnungseigentümer aufgewandte Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG muss nicht für irrtümlichen Fenstertausch zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung bei eigenmächtigen Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer zahlte Fenstertausch selbst - Die eigentlich zuständige Eigentümergemeinschaft muss dem Eigentümer die Kosten nicht nachträglich ersetzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei eigenmächtiger Reparatur an Gemeinschaftseigentum

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer Gemeinschaftseigentum selbst saniert hat, bekommt kein Geld zurück

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Eigentümer, der Gemeinschaftseigentum irrtümlich saniert, hat keinen Erstattunganspruch

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatzanspruch eines Eigentümers bei eigenmächtigem Fenstertausch gegen die WEG

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ersatzanspruch bei eigenmächtig durchgeführten Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des GE

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Entlohnung für Eigeninitiative

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung durch die Eigentümergemeinschaft für vom Eigentümer ausgetauschte Fenster

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlung der WEG für eigenmächtigen Fenstertausch eines Eigentümers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fensteraustausch in der WEG - Wer muss/darf zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG muss nicht für eigenmächtigen Fenstertausch eines Eigentümers zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Kostenersatz bei irrtümlichen Fenstertausch

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch Wohnungseigentümer - Keine Erstattung durch WEG

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer?

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Modernisierungskosten für Gemeinschaftseigentum: Mein Fenster, dein Fenster, unser Fenster?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 670, 677, 683, 684, 687, 812, 951 BGB; § 21 WEG
    Kein Wertersatz bei eigenmächtiger Instandsetzung oder Instandhaltung vermeintlichen Sondereigentums

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kostenersatz bei eigenmächtiger Fenstererneuerung durch Wohnungseigentümer

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zahlung der WEG für eigenmächtigen Fenstertausch eines Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrige eigenmächtige Reparatur von Fenstern: Keine Ansprüche auf Kostenersatz! (IMR 2019, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 222, 187
  • NJW 2019, 3780
  • MDR 2019, 1120
  • NZM 2019, 624
  • ZMR 2019, 890
  • ZfBR 2019, 671
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, steht dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, grundsätzlich kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 13).

    Ihre Anwendung schließt § 21 Abs. 4 WEG aus; die Vorschrift geht als speziellere Norm vor (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 13).

    aa) Allerdings kam nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ein Bereicherungsausgleich für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Maßnahme des Wohnungseigentümers ohnehin hätte beschlossen oder vorgenommen werden müssen, sich das den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen bei der Entscheidung über die Instandsetzung oder Instandhaltung also auf null reduziert hatte (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).

    Findet der Antrag in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit, kann er die Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG erheben (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 18; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 6).

    Bei Bedarf kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025 Rn. 11; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 18).

    Ein eigenmächtiges Vorgehen lässt das Gesetz dagegen nur ausnahmsweise unter den engen Grenzen der Notgeschäftsführung zu (§ 21 Abs. 2 WEG; vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, aaO Rn. 7).

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Die Wohnungseigentümer gingen bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2012 (V ZR 174/11, NZM 2012, 419) zu einer vergleichbaren Regelung in einer Teilungserklärung übereinstimmend davon aus, dass auch eine notwendige Erneuerung der Fenster Sache der jeweiligen Sondereigentümer sei.

    a) Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 7).

    Im Zweifel bleibt es aber bei der gesetzlichen Zuständigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, aaO Rn. 7).

    Weist die Teilungserklärung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel, und so auch hier, Sache der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 9).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Deshalb sind sie berechtigt, Kosten und Nutzen einer Maßnahme gegeneinander abzuwägen und nicht zwingend erforderliche Maßnahmen ggf. zurückzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 9).

    Dem lag die Erwägung zu Grunde, dass in einem solchen Fall der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Durchführung der Maßnahme gemäß § 21 Abs. 4 WEG hat (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10; siehe auch Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 10).

    Zwar müssen Wohnungseigentümer stets damit rechnen, dass es durch Mängel des Gemeinschaftseigentums zu unvorhersehbaren Ausgaben kommt, für die sie einzustehen haben (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Deshalb sind sie berechtigt, Kosten und Nutzen einer Maßnahme gegeneinander abzuwägen und nicht zwingend erforderliche Maßnahmen ggf. zurückzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 9).

    Dem lag die Erwägung zu Grunde, dass in einem solchen Fall der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Durchführung der Maßnahme gemäß § 21 Abs. 4 WEG hat (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10; siehe auch Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 10).

    Findet der Antrag in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit, kann er die Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG erheben (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 18; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 6).

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Deshalb sind sie berechtigt, Kosten und Nutzen einer Maßnahme gegeneinander abzuwägen und nicht zwingend erforderliche Maßnahmen ggf. zurückzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 9).

    Ein Anspruch auf Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme setzt nämlich voraus, dass nur ein ganz bestimmtes und sofortiges Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8).

  • AG Neuss, 09.11.2001 - 27c II 205/01
    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Ein Beschluss, ihm die Instandsetzungskosten aus der Instandhaltungsrücklage zu erstatten, entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung (LG Düsseldorf, ZMR 2015, 478, 479; AG Neuss, NZM 2002, 31, 32; Niedenführ, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Habe der Wohnungseigentümer die Fenster aufgrund eines nichtigen Beschlusses auf eigene Kosten durchgeführt, stehe ihm ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB) zu (OLG Düsseldorf, NJW 2008, 3227, 3228; BeckOK/Gehrlein, BGB [1.5.2019], § 683 Rn. 4; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 100; Wenzel, ZWE 2001, 226, 235; vgl. auch Rampp, NZM 2017, 625, 626).
  • AG Hannover, 23.07.2002 - 71 II 187/02
    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    aa) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird angenommen, der Wohnungseigentümer, der irrtümlich anstelle der Gemeinschaft seine erneuerungsbedürftigen Fenster austausche, könne Wertersatz unter dem Gesichtspunkt der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) verlangen (OLG Hamburg, NZM 2002, 872, 873; AG Hannover, ZMR 2003, 147, 148; so wohl auch LG Berlin, Grundeigentum 2019, 467).
  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Ein Beschluss, ihm die Instandsetzungskosten aus der Instandhaltungsrücklage zu erstatten, entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung (LG Düsseldorf, ZMR 2015, 478, 479; AG Neuss, NZM 2002, 31, 32; Niedenführ, aaO).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
    Ein Anspruch auf Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme setzt nämlich voraus, dass nur ein ganz bestimmtes und sofortiges Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

  • BGH, 07.12.2005 - VIII ZR 126/05

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines Reitpferdes

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der

    So stehe nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführe, auch dann kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17).

    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 9-17 unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Der Verwaltervertrag muss sich in seiner Ausgestaltung sowohl bei den wirtschaftlich relevanten Bestimmungen über Leistung und Vergütung als auch bei den übrigen Bestimmungen in den durch das auch sonst geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, ZfIR 2019, 721 Rn. 10) und durch die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bestimmten Grenzen halten.

    (2) Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht die Verwaltervergütung nach Höhe und Ausgestaltung, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt (vgl. zu diesem Gebot in anderem Zusammenhang Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 10, vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 9 und vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, ZfIR 2019, 721 Rn. 10).

  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 191/19

    Verbrauchsgüterkauf: Abschluss eines Rechtsgeschäfts durch eine natürliche Person

    Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung der Mängelrechte des Käufers durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vielmehr bewusst von der Einführung eines Selbstvornahmerechts des Käufers nebst Vorschussanspruch abgesehen, wie sich insbesondere aus dem Vergleich der in § 437 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Rechte des Käufers mit den ebenfalls neu gefassten und im Übrigen im Wesentlichen übereinstimmenden Rechten des Bestellers beim Werkvertrag (§ 634 Nr. 1 bis 4 BGB) ergibt (BGH, Urteile vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 100/04, BGHZ 162, 219, 225; vom 7. Dezember 2005 - VIII ZR 126/05, NJW 2006, 988 Rn. 14 f.; vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 17; vgl. auch Vorlagebeschluss vom 13. März 2020 - V ZR 33/19, ZIP 2020, 1073 Rn. 26, 42, 44).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

    b) Hat der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Beschlussfassung und verbleibt den Wohnungseigentümern bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen - wie dies regelmäßig etwa bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums der Fall ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 15) - ein Gestaltungsspielraum, wird bei der Beschlussersetzungsklage das den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen durch das Gericht ausgeübt.
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187).

    Derartige Ansprüche seien, wie im Fall eigenmächtiger Vornahme von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch einen Miteigentümer (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10), aufgrund des Vorrangs der spezielleren Kompetenzregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen (vgl. LG Karlsruhe, BeckRS 2020, 45453, Rn. 38 ff.; BeckOGK/Greiner, WEG [1.12.2021], § 27 Rn. 51.2; Sommer, MietRB 2021, 243).

    (1) Der Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts ist ausgeschlossen, wenn gesetzliche Sonderregelungen bestehen, die dem Verpflichteten vorrangig die Möglichkeit geben, den Erfolg selbst herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 17).

    Diese Sonderregelung darf nicht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgehebelt werden und begründet daher eine Sperrwirkung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10).

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    Dies gilt selbst dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10 ff.).

    Es ist insbesondere ihre (gemeinsame) Sache zu entscheiden, welche Handwerker sie beauftragen und ob sie die Maßnahme isoliert oder zusammen mit anderen Arbeiten durchführen (Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10, 15).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2023 - 5 U 64/22

    Deckt eine "Sorglos-Hausratversicherung" alle Hotelkosten ab?

    Insoweit muss auch hier der allgemeine Grundsatz gelten, dass ein Rückgriff auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts ausgeschlossen ist, wenn das Gesetz - wie hier - dem Verpflichteten vorrangig die Möglichkeit gibt, selbst den Erfolg herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187, 193).
  • LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, auch dann kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, juris).

    Dies folgt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aus dem Vorrang des § 21 Abs. 4 WEG (BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, Rn. 13, juris).

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit in seinem Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, Rn. 10 (juris) ausgeführt:.
  • AG Achim, 14.07.2020 - 10 C 312/18

    Bei Mißbrauch von Geldern muss Verwalter diese immer zurückzahlen - ohne wenn und

  • AG Saarbrücken, 19.08.2021 - 36 C 139/21

    Eigentümerversammlung als Onlinekonferenz zulässig?

  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 16/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussanfechtung

  • AG Hamburg, 19.07.2021 - 11 C 465/20

    Anspruch auf Erstattung von Instandsetzungskosten?

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

  • AG Wuppertal, 29.09.2021 - 95b C 1/21
  • AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18

    WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980b C 31/20

    Beschluss einer Eigentümerversammlung zum Fensteraustausch bei Sondereigentümer

  • LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des

  • AG Berlin-Schöneberg, 27.02.2020 - 771 C 15/19
  • AG Fürth, 30.01.2023 - 310 C 1180/22

    Umbau eines Heizkörpers: Einholung von Vergleichsangeboten notwendig!

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